EU-Klimaziele: Bundesregierung gefährdet internationalen Klimaschutz – NRW und Münster gehen konsequent voran

Münster, 03.07.25

Gemeinsame Pressemitteilung mit Leandra Praetzel, klimapolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion Münster

Die EU hat sich ein neues Klimaziel gesetzt: Bis 2040 will sie ihre Emissionen um 90% reduzieren. Gleichzeitig wurde auf Druck der deutschen Bundesregierung erstmals eine Sonderregel aufgenommen, wonach ein Teil des Klimaziels auch durch Zertifikate im Ausland erfüllt werden kann.

 

Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster und Vorsitzender des Ausschusses für Klimaschutz im NRW-Landtag erklärt dazu:

„40 Grad in Deutschland – und die Bundesregierung will Klimaschutz ins Ausland auslagern. Das ist verantwortungslos. Statt echter Emissionsminderung setzt sie auf fragwürdige CO₂-Gutschriften. Für uns ist klar: Klimaziele müssen in Deutschland und in der EU ambitioniert sein und deren Erreichung mit aller Kraft und konkreten Maßnahmen vorangetrieben werden – nicht mit Klima-Ablasshandel.

Während die Bundesregierung in Brüssel auf Schlupflöcher drängt und den Klimaschutz ins Ausland verlagern will, zeigt NRW, dass es anders geht: Mit konsequentem Ausbau von Wind- und Solarenergie, zwei starken Klimaschutzpaketen und dem klaren Ziel, unser Land bis spätestens 2045 klimaneutral zu machen. Während Berlin bremst, geht NRW voran.“

Leandra Praetzel, klimapolitische Sprecherin der Grünen Ratsfraktion, ergänzt:

„In Münster bringen wir den Klimaschutz auf vielen Feldern voran. So fördern wir den klimafreundlichen Verkehr – und schaffen Platz für Fuß- und Radverkehr auf Münsters Straßen. Städtische Gebäude erhalten regelmäßig Gründächer und produzieren ihren Strombedarf auf dem eigenen Dach aus sauberer Sonnenenergie. Wer gestern bei fast 40 Grad draußen war, wird zudem gemerkt haben, wie wichtig der Einsatz für Münsters Bäume ist. Diese schützen wir seit einigen Jahren mit der Baumschutzsatzung und versuchen bei allen städtischen Bauprojekten so viele jahrzehntealte Bäume zu erhalten wie möglich.“

 

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, die Treibhausgasemissionen in der EU bis 2040 um mindestens 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Dieses Ziel soll einen verbindlichen Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2050 darstellen. Neu ist dabei, dass die Kommission auf Druck einiger Mitgliedstaaten – darunter auch Deutschland – mehr Flexibilität in der Umsetzung ermöglichen will. So sollen ab dem Jahr 2036 erstmals auch international anerkannte Klimazertifikate aus Nicht-EU-Staaten angerechnet werden dürfen. Das würde bedeuten, dass ein Teil der Emissionsminderungen nicht mehr innerhalb der EU erfolgen müsste, sondern durch Ausgleichsmaßnahmen im Ausland kompensiert werden könnte.

Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD macht diese Möglichkeit der Kompensation zur zentralen Bedingung für ihre Zustimmung zum 90-Prozent-Ziel. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass bis zu drei Prozentpunkte des Ziels durch solche Zertifikate gedeckt werden dürfen. Echter Klimaschutz in Europa droht dadurch ausgehöhlt zu werden – zugunsten eines Systems, das Emissionen nicht reduziert, sondern lediglich ins Ausland verlagert.

 

Unnötige Castortransporte verhindern!

Münster, 02.07.25

Gemeinsame Pressemitteilung mit Birgit Wolters, Sprecherin im Kreisverband der GRÜNEN Münster

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat angekündigt, dass es in wenigen Monaten Castor-Transporte von hochradioaktivem Atommüll aus Jülich und Garching in das Zwischenlager Ahaus im Westmünsterland geben könnte. Die GRÜNEN in Münster fordern endlich eine klare Aussage von Bundesumweltminister Carsten Schneider, um die bis zu 152 Castortransporte quer durch NRW zu verhindern.

Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster und Vorsitzender des zuständigen Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie äußert:

„Die möglichen Transporte von 152 hochradioaktiven Castor-Behältern quer durch NRW sind sicherheitspolitisch unverantwortlich und auch politisch falsch.  Bundesumweltminister Schneider darf diesen keinesfalls zustimmen. Stattdessen braucht es schnellstmöglich eine genehmigungsfähige Perspektive für die weitere Lagerung des hochradioaktiven Atommülls am Standort Jülich, bis die Suche nach einem dauerhaften Endlager abgeschlossen ist. Die GRÜNEN in der NRW-Landesregierung haben sich auf allen Ebenen dafür eingesetzt, den genehmigungsfreien Zustand des Zwischenlagers in Jülich zu beenden. Nun ist die Bundesregierung in der Verantwortung, zu handeln. Wir fordern ein modernisiertes und genehmigungsfähiges Zwischenlager direkt in Jülich, das dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Als Land haben wir dafür alle in unserer Verantwortung liegenden Voraussetzungen geschaffen.“

 

Birgit Wolters, Sprecherin im Kreisverband der GRÜNEN ergänzt:

„Bei uns in NRW wird deutlich, dass mit dem Abstellen des Betriebs der Kernkraftwerke der Atomausstieg noch lange nicht abgeschlossen ist. Noch über Jahrzehnte hinweg müssen Entscheidungen getroffen werden, was mit unseren atomaren Hinterlassenschaften bis zu deren weiterhin nicht absehbarer Endlagerung geschieht. Und es müssen gesellschaftlich tragbare Entscheidungen sein. Wir fordern dies jetzt von der Bundesregierung: Sie ist in der Pflicht, ein umfassendes Konzept zur Zwischenlagerung des radioaktiven Mülls zu liefern und den größten Atomtransport in der Landesgeschichte von Nordrhein-Westfalen zu verhindern.“

 

Hintergrund:

Die letzte Genehmigung für die Aufbewahrung der Brennelemente im AVR-Behälterlager Jülich lief am 30. Juni 2013 aus. Da eine Verlängerung wegen fehlender Erdbebensicherheitsnachweise nicht möglich war, war die Landesregierung rechtlich dazu verpflichtet, eine Anordnung zur Entfernung der Brennelemente zu erlassen, was sie am 2. Juli 2014 auch tat. Trotz kontinuierlicher Nachbesserungen am bestehenden Zwischenlager hat die Atomaufsicht des Bundes (BASE) jedoch bis heute keine neue Aufbewahrungsgenehmigung erteilt. Die Option zum Bau eines neuen, dann genehmigungsfähigen Zwischenlagers (offiziell: AVR-Behälterlager) in Jülich, für die die NRW-Landesregierung alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen und insbesondere die dafür notwendige Fläche angeboten hat, hat die Bundesregierung bisher nicht ernsthaft aufgegriffen.

Die JEN muss nun in Abstimmung mit dem BASE und unter Verantwortung von Bundesumweltminister Schneider eine genehmigungsfähige Lösung für die Lagerung am Standort Jülich vorlegen. Erst dann kann die Atomaufsicht des Landes NRW die bestehende und rechtlich zwingende Anordnung zur Räumung der Brennelemente zurücknehmen. Eine Umlagerung der Behälter nach Ahaus hätte dagegen den Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material quer durch NRW zur Folge.

 

Extrem breite Unterstützung für NRW-Altschuldenhilfe

Gemeinsame Pressemitteilung mit Heinrich Frieling MdL 

Düsseldorf, 23.06.25

Der Kommunalausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat an diesem Montag eine Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf über ein Altschuldenentlastungsgesetz für hoch verschuldete Städte und Gemeinden in NRW durchgeführt. Dazu erklären die kommunalpolitischen Sprecher von Grünen und CDU, Dr. Robin Korte sowie Heinrich Frieling:

„Selten ist ein Gesetzentwurf in einer Sachverständigenanhörung des Landtags bei den Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft auf so deutliche Unterstützung gestoßen. Beispielhaft erkannten die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf als ‘große Leistung der Landesregierung’ und ‘sehr große Hilfe für die kommunale Ebene’ an. Ausdrücklich begrüßten die anwesenden Praktiker die Pläne der Landesregierung, die Altschuldenhilfe über das bereits eingeführte Portal der NRW.BANK abzuwickeln. Mehrere Sachverständige hoben zudem die technisch ausgereiften Regelungen im Gesetzentwurf hervor. 

Damit steht einem Beschluss des Gesetzes noch in diesem Juli nichts mehr entgegen. Das ist eine äußerst gute Nachricht für rund zwei Drittel der Städte und Gemeinden in NRW, die nun mit einer zügigen Übernahme kommunaler Liquiditätskredite in Milliardenhöhe rechnen können. Dadurch werden unsere Kommunen ab 2026 jährlich von Zinszahlungen in dreistelliger Millionenhöhe entlastet. Geld, das unsere Städte und Gemeinden zukünftig in Kitas, Schulen, Sportflächen, Schwimmbäder oder andere Leistungen für die Menschen in NRW investieren können.

Klar ist aber: Wir haben bereits vorgelegt und stellen 250 Millionen Euro über 30 Jahre für den Schuldenabbau zur Verfügung. Unsere Erwartung ist deshalb: Der Bund muss jetzt seinen Teil der Verantwortung annehmen, Finanzminister Klingbeil noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf zum Abbau der kommunalen Altschulden vorlegen.“

 

Robin Korte MdL: Münster ist Vorreiter beim Geothermie-Ausbau

Münster, 20.06.25

Nordrhein-Westfalen macht große Schritte beim Ausbau der Geothermie, wie das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) NRW in einem aktuellen Bericht zum „Masterplan Geothermie“ vorstellt. Die Förderbedingungen wurden verbessert, die Datenlage durch Bohrungen und Seismikkampagnen deutlich erweitert und die Projektberatung intensiviert. So arbeitet das NRW-Energieministerium unter grüner Führung daran, bis 2045 bis zu 20 % der Wärme in NRW aus Erdwärme zu gewinnen. Die Stadt Münster nimmt auf diesem Weg eine bundesweite Vorreiterrolle ein und erhält dafür Rekordfördersummen vom Land.

Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster, erklärt dazu:

„Erforschung und Vorarbeiten für die Nutzung tiefer Erdwärme gehen in ganz NRW – besonders aber in Münster – erfreulich gut voran. Unsere Stadtwerke haben die vom Land mit 5,7 Milliarden Euro geförderte 3D-Seismik zur Untersuchung des Bodens erfolgreich abgeschlossen und werten derzeit die Daten aus, um geeignete Standorte für die Bohrung nach heißem Thermalwasser zu finden. Wenn die Ergebnisse wie erwartet ausfallen, können sie die Grundlage für eine verlässliche und dauerhafte Wärmeversorgung unserer Stadt auf Basis erneuerbarer Energien bilden.

Davon profitieren die Menschen in Münster direkt: Denn Geothermie ist lokal, klimaneutral und zuverlässig. Sie macht uns unabhängig von fossilen Importen und schützt das Klima – das ist echte Zukunftspolitik!“

 

Zum Hintergrund:
Der Masterplan Geothermie ist Teil der Energie- und Wärmestrategie des von Mona Neubaur (GRÜNE) geführten NRW-Energieministeriums. Er definiert konkrete Ausbauziele und Maßnahmen für die Nutzung oberflächennaher, mitteltiefer und tiefer Geothermie. Die schwarz-grüne Landesregierung unterstützt Kommunen, Stadtwerke und Bürger*innen mit gezielten Förderprogrammen, Beratungsangeboten und einem Explorations- und Bohrprogramm. Allein im Bereich der oberflächennahen Geothermie wurden seit der Novellierung der Förderrichtlinie Anfang Juni 2025 über 300 Förderanträge gestellt.

Münster ist Pilotkommune für den Hochlauf der tiefen Geothermie: Die Stadtwerke Münster haben im November 2024 mit Unterstützung des Landes eine 3D-Seismikkampagne durchgeführt, die Grundlage für konkrete Bohrprojekte bilden soll. Bisherige Untersuchungen zeigen, dass das Münsterland über besonders günstige geothermische Bedingungen verfügt. Das Projekt gilt als die umfassendste seismische Untersuchung in einer deutschen Großstadt und hat bundesweiten Vorbildcharakter. Es wird vom Land NRW mit einer Rekordsumme von über 5,7 Millionen Euro gefördert.

Der erwähnte Bericht zum Umsetzungsstand des Masterplans ist hier zu finden: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3973.pdf

 

NRW schiebt Gewerbesteueroasen den Riegel vor

Münster, 10.06.25

Auf Antrag der Regierungsfraktionen von GRÜNEN und CDU hat der Landtag ein klares Zeichen gegen Gewerbesteuerdumping gesetzt.

Ziel der Landesregierung ist es, den bundesweiten Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von derzeit 200 auf 280 Prozent anzuheben. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Kommunen, sogenannte Gewerbesteueroasen, durch extrem niedrige Hebesätze Unternehmen aggressiv aus anderen Städten abziehen und diesen damit wichtige Einnahmen entziehen.

Dazu Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:

„Die Gewerbesteuer ist eine tragende Säule der kommunalen Finanzen – auch für Münster. Wenn einzelne Kommunen mit Dumping-Hebesätzen Briefkastenfirmen anziehen, schadet das dem Gemeinwohl und gefährdet ganz konkret die Daseinsvorsorge in anderen Städten. Mit unserem Antrag schützen wir die Städte, die verantwortungsvoll handeln, und sorgen dafür, dass auch im Münsterland künftig keine Gewerbesteueroasen entstehen.“

Zum Hintergrund:

Der Antrag im Landtag fordert die Bundesregierung auf, den bundesweiten Mindesthebesatz anzuheben und Maßnahmen gegen Scheinfirmenansiedlungen zu ergreifen. Den Antrag können Sie hier nachlesen: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-14026.pdf

 

Land NRW sorgt für bessere Straßen und Radwege in Münster

Münster, 03.06.25

Gemeinsame Pressemitteilung mit Dorothea Deppermann MdL

Rund 600 Millionen Euro des Landes fließen in diesem Jahr in den Bau und die Verbesserung von Radwegen sowie in die Instandhaltung von Straßen in Nordrhein-Westfalen. Dabei fördert die NRW-Landesregierung insbesondere Maßnahmen für besseren Radverkehr entlang von Landesstraßen. Die vier verschiedenen Programme – das Landesstraßenerhaltungsprogramm, das Radwegeprogramm, das Programm zur Förderung der kommunalen Infrastruktur und das Nahmobilitätsprogramm – hat Landesverkehrsminister Oliver Krischer (GRÜNE) an diesem Montag vorgestellt. Davon profitiert auch Münster.

Dazu erklären Robin Korte und Dorothea Deppermann, Grüne Landtagsabgeordnete aus Münster:

„Fahrradfahren ist umweltfreundlich, hält gesund und es entlastet die Straßen. Als GRÜNE wollen wir NRW zum Fahrradland machen. Umso mehr freut es uns, dass auch Münster in diesem Jahr von den Investitionen in bessere Radwege profitiert.

Unsere Verkehrs-Infrastruktur ist in die Jahre gekommen. In der Landesregierung gehen wir das Problem entschieden an. Der Erhalt von Straßen hat für uns dabei immer Priorität vor Neubau. Dieses Prinzip drückt sich auch bei der Finanzverteilung für Investitionen in unsere Infrastruktur aus.“

Konkret ist in Münster im Radwegeprogramm eine Erneuerungsmaßnahme für den Radweg an der L 529 Münster – Münster/Häger im Jahr 2025 vorgesehen.

Aus dem Nahmobilitätsprogramm 2025 erhält Münster insgesamt knapp 150.000€ für die Zustandserfassung des Radwegenetzes und für die Öffentlichkeitsarbeit Nahmobilität.

Im Landestraßenerhaltungsprogramm 2025 sind folgende Sanierungsmaßnahmen an Landesstraßen in Münster vorgesehen:

  • L 520 Münster/Wolbeck – Sendenhorst; Deckensanierung
  • L 529 Münster – Münster/Häger, Deckenerneuerung

 

Hintergrund:

Die zugehörige Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie hier: https://www.umwelt.nrw.de/land-legt-infrastrukturpaket-fuer-2025-vor-rund-600-millionen-euro-fuer-sanierung-und-ausbau-von.

Informationen über die einzelnen Forderungen finden Sie hier:

Landesstraßenerhaltungsprogramm 2025

https://www.umwelt.nrw.de/system/files/media/document/file/anlage_landesstrassenerhaltungsprogramm_2025.pdf

Radwegeprogramm 2025

https://www.umwelt.nrw.de/system/files/media/document/file/anlage_radwegeprogramm_2025.pdf

Nahmobilitätsprogramm 2025

https://www.umwelt.nrw.de/system/files/media/document/file/anlage_nahmobilitaetsprogramm_2025.pdf

Programm zur Förderung der kommunalen Straßeninfrastruktur

https://www.umwelt.nrw.de/system/files/media/document/file/anlage_foerderprogramm_kommunale_strasseninfrastruktur_2025.pdf

 

Gesundes Obst, Gemüse und Milchprodukte für unsere Kinder – Land fördert gesunde Ernährung an Schulen und Kitas

Münster, 23.05.25

Gesundes auf den Teller – auch in Schulen und Kitas: Über das Schulprogramm stellt die schwarz-grüne Landesregierung mehrmals pro Woche frisches Obst, Gemüse oder Milchprodukte in Grund- und Förderschulen sowie Kindertageseinrichtungen bereit. Auch in Münster profitieren 14 Bildungseinrichtungen im Schul- und Kitajahr 2025/2026 weiterhin von dem Programm, und mit der Grundschule Kinderhaus-West und der Kompass-Schule kommen noch zwei weitere Schulen hinzu.

Dazu die Grünen Landtagsabgeordneten Dorothea Deppermann und Robin Korte aus Münster:

„Wir sorgen als Land dafür, dass in Münster nun 16 Schulen und Kitas am EU-Schulprogramm teilnehmen und hier alle Kinder ein gesundes Ernährungsangebot bekommen können. Das Schulobstprogramm ist damit ein wesentlicher Baustein unserer Präventionsstrategie im Bereich Kindergesundheit. Denn die

wissenschaftlichen Erkenntnisse sind eindeutig: Eine gesunde, ausgewogene Ernährung in jungen Jahren legt den Grundstein für die geistige und körperliche

Entwicklung unserer Kinder und beugt ernährungsbedingten Erkrankungen vor.“

 

Zum Hintergrund:

Das Schulobstprogramm wird aus EU- und Landesmitteln finanziert und hat ein Gesamtvolumen von rund 11 Millionen Euro. Der Landeszuschuss für den Programmteil Obst und Gemüse wurde in den vergangenen beiden Jahren erhöht – um 500.000 Euro auf insgesamt 3,7 Millionen Euro.

Flankiert wird das EU-Schulprogramm durch Angebote zur Ernährungsbildung, u. a. durch die Verbraucherzentrale NRW.

Folgende Einrichtungen aus Münster nehmen am Schulobstprogramm teil:

  1. Albert-Schweitzer-Schule
  2. AWO Kita Trauttmansdorffstraße
  3. Eichendorffschule Angelmodde
  4. Erich Kästner-Schule, Städt. Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache –Primarstufe
  5. Grundschule Kinderhaus-West
  6. Irisschule
  7. Kompass-Schule
  8. Matthias-Claudius-Schule
  9. Melanchthonschule
  10. Michaelschule
  11. Münsterlandschule LWL Förderschule Hören und Kommunikation
  12. Norbert Grundschule
  13. Papst-Johannes-Schule
  14. PRIMUS-Schule Berg Fidel
  15. Regenbogenschule Münster
  16. Wartburg Grundschule

Weitere Infos unter: https://www.schulobst-milch.nrw.de/

 

Jugendlandtag 2025 – drei Tage Politik hautnah erleben

Bewerbungen ab sofort bei den drei Landtagsabgeordneten Dorothea Deppermann, Josefine Paul und Robin Korte aus Münster möglich

Wie arbeitet ein Parlament? Wie sieht der Alltag von Abgeordneten aus und wie organisiert sich eine Fraktion? Antworten darauf erhalten junge Menschen beim Jugendlandtag des Landtags Nordrhein-Westfalen, der vom 13. bis 15. November 2025 im Landtag stattfindet.

Dabei erleben die Jugendlichen die Arbeit der 195 Abgeordneten des Landtags und diskutieren aktuelle Themen der Landespolitik. Die drei Landtagsabgeordneten der Grünen aus Münster Dorothea Deppermann, Josefine Paul und Robin Korte bieten jungen Menschen an, für diese drei Tage ihren Platz im Parlament einzunehmen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie eine Fahrtkostenpauschale übernimmt der Landtag.

Wie können sich junge Menschen für den Jugendlandtag bewerben?

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zwischen 16 und 20 Jahre alt sein und dürfen bisher noch an keinem Jugendlandtag teilgenommen haben. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende oder junge Berufstätige. Eine Bewerbung ist unter Angabe von Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Handynummer, E-Mail-Adresse bis zum 23.06.2025 an die Mail-Adresse dorothea.deppermann.wk@landtag.nrw.de möglich. Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren werden ebenfalls die Kontaktdaten der Eltern benötigt.

 

Zum Hintergrund:

Der Jugendlandtag ist ein Format der politischen Bildung des Landtags Nordrhein-Westfalen und wird seit 2008 angeboten. Als Abgeordnete erleben die jungen Menschen den parlamentarischen Alltag mit Fraktionssitzungen, Ausschusssitzungen und Expertenanhörungen. Höhepunkt ist die Plenarsitzung. Die Beschlüsse der Jung-Parlamentarierinnen und -Parlamentarier werden im Anschluss an den Hauptausschuss des Landtags übermittelt. In den vergangenen Jahren debattierten die jungen Abgeordneten zum Beispiel über die Themen „Finanzbildung in der Schule“ oder „Mentale Gesundheit“. Insgesamt haben seit 2008 rund 2.700 junge Menschen aus allen Teilen von Nordrhein-Westfalen mitgemacht.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne an die Verwaltung des Landtags Nordrhein Westfalen: jugendparlament@landtag.nrw.de; 0211/ 884 2450.

 

Land stärkt kleine Geburtshilfen – auch das Herz-Jesu Klinikum Hiltrup und das Universitätsklinikum Münster erhalten Förderung

Münster, 29.04.25

Für den Erhalt der flächendeckenden Geburtshilfe in Nordrhein-Westfalen stellt die schwarz-grüne Landesregierung Zuschüsse in Höhe von rund 25 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Geburtsstationen mit weniger als 1.100 Geburten pro Jahr, die besonders von hohen Vorhaltekosten betroffen sind. Nach Münster fließen insgesamt über 800.000 Euro Förderung, die an das Herz-Jesu Klinikum Hiltrup und das Universitätsklinikum Münster gehen.

Dazu Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:

„Geburtshilfe muss wohnortnah angeboten werden – werdende Eltern brauchen Verlässlichkeit, Sicherheit und kurze Wege. Indem wir insbesondere kleinere Geburtsstationen unterstützen, stärken wir die bestmögliche Versorgung rund um die Geburt. In Münster leisten gerade diese dezentralen Standorte, wie z.B. das Herz-Jesu Krankenhaus in Hiltrup, auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgung in der Stadtregion.

Die Überbrückungshilfe ist wichtig, aber klar ist: Die anstehende bundesweite Krankenhausreform muss sicherstellen, dass die Betriebskosten für die Geburtshilfe dauerhaft finanziell abgesichert werden.“

 

Zum Hintergrund:

Die Bundesregierung stellt den Ländern Mittel zur Verfügung, um die Finanzierung bis zum Greifen der bundesweiten Krankenhausreform zu überbrücken. Die Notwendigkeit, Personal rund um die Uhr bereitzustellen, setzt gerade kleine Geburtshilfen unter hohen finanziellen Druck. Damit sie nicht aufgeben müssen, hat die Landesregierung in der diesjährigen Förderrunde festgelegt, dass ausschließlich Krankenhäuser mit einer vergleichsweise niedrigen Zahl von Geburten diesen Zuschuss zur Finanzierung ihrer Betriebskosten bis zum Greifen der bundesweiten Krankenhausreform erhalten. Insgesamt profitieren 69 Kliniken in NRW davon. Eine Übersicht darüber findet sich hier: https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/geburtshilfen_in_nordrhein-westfalen_gefoerderte_krankenhaeuser_in_2025.pdf

Die Förderbescheide sind noch nicht rechtskräftig.

 

Mieten, Bauen, Wohnen: Landesregierung fördert bezahlbares Wohnen

Münster, 24.04.25

Die Förderung bezahlbaren Wohnraums ist der Landesregierung aus Grünen und CDU ein wichtiges Anliegen. Münster profitiert dabei durch Einordnung in die höchste Kategorie der Wohnbauförderung von besonders hohen Fördersätzen und 273 neu bewilligten öffentlich-geförderten Wohnungen in 2024. Durch Ausweitung der Mieterschutzverordnung profitieren Mieter*innen in Münster zudem seit dem 1. März von einem verbesserten Kündigungsschutz. Außerdem wurden in der Landesbauordnung beispielsweise mit der digitalen Bauakte deutliche Erleichterungen geschaffen, um Neu- und Umbau zu unterstützen.

Dazu Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:

„In Münster wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Menschen mit geringem Einkommen, Familien oder Auszubildende finden immer schwerer eine Wohnung. Als Teil der Landesregierung arbeiten wir aktiv dagegen an und nehmen drei zentrale Bereiche in den Blick: Schutz für Mieterinnen und Mieter, Förderung von Sozialwohnungen und Vereinfachungen für Neu- und Umbau.

Für uns Grüne ist klar: Bezahlbares Wohnen ist Daseinsvorsorge und Alle haben Recht auf Wohnraum. Besonders wichtig ist für uns die sozialorientierte Wohnungswirtschaft. Damit nicht nur große Villen und Penthouse-Wohnungen zu Luxuspreisen entstehen, sondern Wohnraum für Menschen aller Einkommensklassen. Wir fördern im Land daher nicht nur mietpreisgebundene Wohnungen, sondern setzen uns auch für starke Genossenschaften und kommunale Gesellschaften ein, die den Mieterinnen und Mietern langfristig preisgünstigen Wohnraum anbieten.“

 

Zum Hintergrund:

Im Sommer 2024 wurden die Mittel der Wohnraumförderung für mietpreisgebundene Wohnungen aufgestockt. Bis zum Jahr 2027 stehen mit dieser langfristigen Förderzusage 10,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Münster wurde dabei aufgrund des besonders hohen Mietniveaus gemeinsam mit nur drei weiteren Städten (Köln, Düsseldorf und Bonn) in die höchste Kategorie der Wohnraumförderung eingeordnet, sodass hier besonders hohe Fördersätze beantragt werden können.

Münster zählt auch zu den Kommunen, in denen nicht nur die Schaffung von neuem mietpreisgebundenem Wohnraum sondern auch der Erwerb von Zweckbindungen für bestehenden Wohnraum gefördert wird. Angesichts hoher Baukosten ist diese Umwandlung von frei finanziertem in mietpreisgebunden Wohnraum ein wichtiger Baustein zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums.