Neues aus dem Landtag - Mein Newsletter für Münster

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11.10.24

Liebe Freundinnen und Freunde,

während wir auf Bundesebene viele Umbrüche und Veränderungen, auch in unserer Partei, erleben und der Bundestagswahlkampf schon langsam Fahrt aufzunehmen scheint, stehen wir im Landtag von Nordrhein-Westfalen erst kurz vor der „Halbzeit“ der Wahlperiode. Während unsere Arbeit kontinuierlich weitergeht und wir wichtige Fortschritte erzielen, beschäftigen uns die zentralen Herausforderungen auch im Land, unter anderem die extrem schwierige Finanzlage der öffentlichen Haushalte. Aber lest gerne selbst, was gut läuft und was schwierig ist.

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Gemeindefinanzierung: Steigende Landesmittel für Münster in schwieriger Haushaltslage

Jeden Herbst berät der Landtag parallel zum Haushaltsverfahren auch über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG), mit dem die Kommunen (zu ca. 23 %) an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt werden. Die dazu gehörende Arbeitskreisrechnung zeigt die voraussichtliche Verteilung der Finanzmittel, aufgeteilt in Schlüsselzuweisungen (diese werden abhängig vom Finanzbedarf der Kommunen verteilt) sowie unterschiedlicher Pauschalen für bestimmte kommunale Aufgabenbereiche (z.B. Investitionspauschale, Schulpauschale). Trotz allgemein schwieriger Finanzlage steigt die verteilte Finanzmasse des GFG nach zwei Jahren mit realen Verlusten im kommenden Jahr 2025 auch inflationsbereinigt wieder leicht an und erreicht ca. 15,7 Milliarden €. Die genauen Zahlen werden in den kommenden Wochen in der sogenannten Modellrechnung vorgelegt.

Als kommunalpolitischer Sprecher kämpfe ich stets für eine möglichst bedarfsorientierte Verteilung, damit auch in finanzschwachen Kommunen investiert und die soziale Daseinsvorsorge gesichert werden kann. Denn die Gemeindefinanzierung darf nicht zu einer großen Gießkanne werden, sondern muss dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land dienen.

Auch für das vermeintlich „reiche“ Münster werden die Zuweisungen des Landes im Jahr 2025 deutlich steigen – nach aktueller Schätzung um etwa 30,7 Millionen Euro bzw. 22,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Was zunächst überrascht, lässt sich mit einem Blick in das GFG-Verteilsystem verstehen: Denn einerseits hat sich die Gewerbesteuer in Münster zuletzt schwächer entwickelt als im restlichen Land. Andererseits bildet Münster ein wichtiges Oberzentrum für die Region, was sich auch in hohen Kosten für z.B. die Bewältigung von Pendlerverkehren sowie schulischen und kulturellen Angebote niederschlägt. Dass diese oberzentrale Funktion bei der Finanzverteilung nun wieder stärker berücksichtigt wird, ist ein wichtiger grüner Erfolg, von dem neben Münster auch viele andere Städte profitieren.

Trotz der zusätzlichen Landesmillionen werden die Beratungen zum kommunalen Haushalt in diesem Jahr aber wohl so schwierig werden wie lange nicht mehr. Den in vielen Bereichen explodierenden Kosten steht – maßgeblich aufgrund von „steuerlichen Entlastungen“ der Ampel in Berlin – ein nur schwach ansteigendes Steueraufkommen gegenüber. In Münster steht nun also eine Debatte bevor, die viele NRW-Kommunen im Ruhrgebiet oder im Bergischen Land schon seit Jahrzehnten kennen: Es muss gespart, gekürzt, konsolidiert werden (einen Eindruck davon vermittelt die in der letzten Ratssitzung vorgelegte Sparliste der Stadt). Die 30 Millionen € mehr aus Düsseldorf schaffen dabei zumindest eine gewisse Entlastung.

Kommunalkongress im Landtag

Am 21. September 2024 hatte ich als kommunalpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion das Glück, gemeinsam mit unserer Fraktionsvorsitzenden Wibke Brems etliche Grüne Kommunalpolitiker*innen aus ganz NRW zum Kommunalkongress im Landtag begrüßen zu dürfen. Es war ein rundum gelungener Tag mit einem inspirierenden Impulsvortrag der Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen, 25 Workshops zu den verschiedensten kommunalpolitischen Themen, spannenden Impulsen aus der Wissenschaft und zu konkreten Grünen Erfolgen aus den Kommunen. Neben der Organisation und Moderation des Rahmenprogramms habe ich auch einen Workshop zum Thema „Haushaltspolitik in Zeiten knapper Kassen – Tipps und Tricks für die kommunalen Haushalte“ angeboten.

Besonders gefreut hat mich, dass eine so große Delegation aus Münster dabei war. Mehrere von uns Münsteraner*innen waren sogar an dem einen oder anderen Workshop aktiv als Referent oder Referentin beteiligt. Das zeigt, wie vielfältig und tief verwurzelt wir Grüne hier in der lokalen Politik sind, und dass wir und unsere Erfolge auch im Land gesehen werden. Umgekehrt können wir vom Kommunalkongress aber auch selbst viele neue Impulse für die Arbeit vor Ort mitnehmen.

Foto : Andreas Endermann

Unsere Grüne Truppe aus Münster

Furchtbare Menschrechtslage in Iran beschäftigt uns auch in Münster

Anlässlich der anhaltenden brutalen Unterdrückung von Frauen und Oppositionellen in Iran finden in Münster immer wieder Demonstrationen und Kundgebungen statt – zuletzt am 14. September in Gedenken an den zweiten Jahrestag der Ermordung von Jina Mahsa Amini am 16. September. Ich durfte bei der Kundgebung sprechen und habe unter anderem von meiner politischen Patenschaft für Sharifeh Mohammadi berichtet. Über die Menschrechtsorganisation HÁWAR.help habe ich, wie auch Dorothea und einige andere Abgeordnete in Bund und Land, eine politische Patenschaft übernommen. Meine Patenschaft gilt der iranischen Aktivistin für Frauen und Arbeiter*innenrechte Sharifeh Mohammadi. Ich mache es mir seitdem zur Aufgabe, Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit für ihr Schicksal zu schaffen und damit die Verantwortlichen in Iran wissen zu lassen: Die Welt schaut nicht weg.

Sharifeh Mohammadi

Sharifeh Mohammadi sitzt seit über 300 Tagen in Haft und wurde zum Tode verurteilt. Die Begründung dafür ist äußerst zweifelhaft. Berichte lassen darauf schließen, dass ihr unter Gewalt ein falsches Geständnis entlockt wurde. Diese brutale Willkür des iranischen Regimes muss ein Ende haben! Ich fordere unter anderem in regelmäßigen Schreiben an den iranischen Botschafter in Berlin, dass das Todesurteil aufgehoben und ihr ein fairer Prozess gemacht wird. Aktuelles zu meiner Patenschaft findet ihr auch immer wieder auf meinen Social Media-Kanälen.

 

Münster Tube hat meine Rede auf der Kundgebung mitgefilmt und auf YouTube zur Verfügung gestellt: https://www.youtube.com/watch?v=Tt_JkHoS6a4

Mehr Raum für Wind und Sonne in Münster: Dank LEP und IFM

Seit der vorletzten Ratssitzung hat Münster ein „Integriertes Flächenkonzept“. Was sperrig klingt, hat sehr praktische Konsequenzen für die Entwicklung unserer Stadt in den nächsten Jahrzehnten. Im Wesentlichen geht es dabei um drei Fragen: Wo entsteht Wohnraum? Wo entwickeln wir Natur und Landschaft? Wo erzeugen wir Erneuerbare Energie?

Die Antwort auf diese Fragen, das sogenannte „IFM“, ist in jahrelanger Arbeit zwischen Verwaltung, Zivilgesellschaft und Politik entstanden. Dabei waren wir GRÜNE immer von allen Parteien am aktivsten dabei. Da sich die im IFM getroffenen Festlegungen an den Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP) ausrichten müssen, war der Prozess für mich aus beiden Perspektiven, Land und Kommune, interessant. Denn mit einer Änderung des LEP hatten wir im Landtag erst Anfang des Jahres die Voraussetzungen geschaffen, dass überall im Land nun deutlich mehr Flächen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Frage kommen.

Als Planungs- und Energiepolitiker war für mich entscheidend, dass das IFM mit dem bisherigen Grundsatz bricht, dass die Windenergie in Münster bislang auf eine enge Flächenkulisse beschränkt wurde. Anhand pauschaler Kriterien waren bislang insbesondere Landschaftsschutzgebiete (und damit 33% des Stadtgebiets) für eine Nutzung durch Windenergie gesperrt – was teils absurde Blüten trieb: So durfte z.B. unmittelbar am Autobahnkreuz Münster-Süd aufgrund von „Landschaftsschutz“ keine Windenergieanlage entstehen. Das IFM macht damit nun Schluss und setzt der Ausschlussplanung einen ermöglichenden Ansatz entgegen: zukünftig steht jede Fläche grundsätzlich erst einmal für die Windenergie zur Verfügung, solange die gesetzlichen Abstände zur Wohnbebauung und insbesondere zu Vogelschutzgebieten eingehalten sind. Ob dann bei entsprechendem Interesse tatsächlich eine Anlage entstehen kann, entscheidet der Rat im Einzelfall unter Würdigung des konkreten Vorhabens und einer anzubietenden Bürgerbeteiligung.

Mit seiner „Ermöglichungsplanung“ für Erneuerbare Energien folgt das IFM den politischen Leitlinien der Landespolitik. Auch in NRW haben wir Schluss gemacht mit einem pauschalen 1000m-Mindestabstand zur Wohnbebauung, stattdessen verbindliche Flächenziele für die Windenergie (u.a. 2,13% im Münsterland) vorgegeben und die Kommunen ermutigt, darüber hinaus zusätzliche Anlagen auf den Weg zu bringen, so wie es Münster jetzt tut. Für die Solarenergie auf Freiflächen, die in NRW noch in den Kinderschuhen steckt, haben wir Vorzugsgebiete benannt und besondere Privilegien für die Co-Nutzung mit Landwirtschaft (Agri-PV) eingeführt. Diesen Leitlinien folgt die Stadt Münster mit dem IFM: Freiflächen-Solarenergie wird zukünftig entlang von Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnstrecken sowie rund um Windenergieanlagen konzentriert, die freie Landschaft geschützt.

So leistet das IFM am Ende das, was gute Planung ausmacht: ein ausgewogenes Konzept mit klaren Leitlinien, das sich den Herausforderungen der Zeit stellt und unsere einzigartige „Stadt-Landschaft“ mit ihrer Natur und Freiräumen für die Zukunft sichert.

Das Dienstrad-Leasing für Landesbedienstete kommt!

Ein kleines, aber wichtiges Highlight haben wir im Landtag noch unmittelbar vor der parlamentarischen Herbstpause gezündet und nach langen Verhandlungen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einführung des sogenannten „Jobrads“ (korrekt: Dienstrad-Leasing) für alle Beschäftigten des Landes geschaffen. Damit erhalten insgesamt knapp eine halbe Million Beschäftigte (Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte) im öffentlichen Dienst des Landes die Chance auf vergünstigte nachhaltige Mobilität. Denn im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) von vor knapp einem Jahr wurde die Möglichkeit zum Leasing eines Dienstrads an die Voraussetzung geknüpft, dass diese Möglichkeit auch für Beamt*innen geschaffen würde. Das tun wir nun, indem wir als Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Änderungsantrag zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes eingebracht haben.

 

Das Dienstrad ist ein Angebot, bei dem Arbeitgeber für ihre Beschäftigten ein Wunschfahrrad beim Händler leasen. Dafür wird ein Teil des Bruttolohns umgewandelt. So kann das Fahrradleasing eine finanzielle und praktische Erleichterung für die Anschaffung eines neuen Fahrrads und die verstärkte Nutzung dieses klimafreundlichen und gesundheitsfördernden Verkehrsmittels bieten. Das Dienstrad darf auch privat unbegrenzt genutzt werden.

In unserer Fahrrad- und Beamtenstadt Münster wird damit für viele Menschen, die z.B. an der Uni, bei Bezirksregierung, Finanzamt, den Gerichten oder zahlreichen weiteren Landeseinrichtungen arbeiten, ein sehr attraktives Angebot geschaffen und zugleich die Verkehrswende aktiv angeschoben. Denn das Dienstrad gilt selbstverständlich auch für „neue“ Formen der Fahrradmobilität, wie Lastenräder, E-Bikes oder Pedelecs – also für alles, was im verkehrsrechtlichen Sinne ein Fahrrad darstellt. Bis zur tatsächlichen Umsetzung sind noch einige Schritte notwendig, etwa die Suche nach einem Dienstleister und die Einrichtung der entsprechenden Schnittstellen in der Administration. Dass das „Jobrad“ kommt und die vielen Münsteraner Landesbeschäftigten zukünftig mit günstig geleasten Fahrrädern, E-Bikes oder Lastenrädern ihren Alltag bewältigen können, daran gibt es mit dem Gesetzesbeschluss von nun an keinen Zweifel mehr.

Miteinander im Gespräch

Der Dialog und Austausch mit euch und der Zivilgesellschaft in Münster ist mir sehr wichtig. Gerne könnt ihr mir Rückmeldungen geben, wie unsere Politik in Münster oder bei euch persönlich ankommt, was aus Eurer Sicht politisch getan werden muss, oder entsprechende Gespräche mit anderen Interessierten vermitteln. Dabei berichte ich gerne auch zu aktuellen Themen aus dem Landtag.

In den letzten Monaten haben wir dazu zwei Termine des GRÜNEN Treffs genutzt. Einmal waren wir im Pinkulus-Biergarten, einmal im Wolters an der Hammer Straße. Hier konnten Dorothea und ich bei Getränken mit Euch und auch mit interessierten Bürger*innen in den Austausch kommen.

Daneben biete ich regelmäßig Sprechstunden an, in denen wir ausführlich über Fragestellungen, die Landtag, Wahlkreis oder euch persönlich betreffen, diskutieren können. Die nächsten Termine sind:

      • Mittwoch, 06.11.2024, 08:30-09:30 Uhr
        • Dienstag, 10.12.2024, 17-18 Uhr

Solltet Ihr diese Termine nicht wahrnehmen können oder anderen Austauschbedarf haben, meldet Euch gerne bei mir oder im Wahlkreisbüro. Bis jetzt haben wir noch immer eine Möglichkeit für einen Termin oder Telefonat gefunden 😉.

Wie immer freue ich mich über Rückfragen und Rückmeldungen zum Newsletter und zu meiner bzw. unserer Arbeit im Landtag! Bis dahin wünsche ich Euch alles Gute und einen schönen Herbsturlaub, falls ihr ihn habt.

 

Viele Grüße

Euer Robin

09.07.24

Liebe Freundinnen und Freunde,

hinter uns liegen arbeitsreiche Wochen, nach denen wir uns alle eine erholsame Sommerpause verdient haben. Als Lektüre vor oder während des Urlaubs haben mein Team und ich ein paar wichtige Highlights der letzten Monate zusammengestellt, an denen wir im Landtag ganz konkrete Fortschritte für Münster erreichen konnten oder in Stadt und Land gemeinsam vor Herausforderungen stehen.

Diesmal geht es um KiTas, Atomtransporte, eine Ausschussreise nach Dänemark, Fortschritte bei Windenergie und Geothermie sowie das neue Kommunalwahlgesetz als Startschuss für die Kommunalwahlen im nächsten Jahr. Ich wünsche Euch viel Freude beim Lesen!

Inhalte

Der Newsletter ist dieses Mal recht lang geworden, nutzt also gern die obigen Links, um direkt zu einem Thema zu springen.

Kita-Finanzierung bleibt trotz hoher Landeszuschüsse herausfordernd

Bild von Buntstiften. Im Hintergrund Kinder. Szene im KindergartenSeit Jahrzehnten steigt das Bildungs- und Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen (+ 21 % bei den deutschlandweit genehmigten Plätzen in den letzten zehn Jahren). Diesem deutlichen Ausbau der Kita-Landschaft steht aber, vor dem Hintergrund einer immer früheren Rückkehr vieler Eltern in den Beruf, eine ebenso wachsende Nachfrage gegenüber. Und so reichen die geschaffenen Kapazitäten (vor allem für unter dreijährige Kinder) noch lange nicht aus – ganz besonders in Münster, wo jedes Jahr viele Familien bei der Platzvergabe leer ausgehen bzw. sich auf Wartelisten wiederfinden. Zusätzlich zu dieser Angebotsknappheit ist in Münster nun kürzlich eine durchaus dramatische Finanzierungslücke bei den Kita-Trägern hinzugekommen, die seitens der Stadt nur durch Übernahme zusätzlicher Anteile an den Trägerkosten gelöst werden konnte. Die Frage der dauerhaften Finanzierung dieser Mehrkosten ist dabei nach wie vor Gegenstand der Diskussion.

Die Finanzierung der Kinderbetreuung, eine kommunale Pflichtaufgabe, steht angesichts des inflationsbedingten Kostenanstiegs der letzten Jahre, verbunden mit einer strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen, zweifellos unter Spannung. Hinzu kommen die Herausforderungen des Fachkräftemangels. Das Land NRW, insbesondere unsere Familienministerin Josefine Paul, unterstützen daher die Kommunen bei der Kita-Finanzierung nach Kräften, soweit es im Rahmen der auch im Land extrem schwierigen Haushaltslage möglich ist.

Die Finanzierung der Kitas und der Kindertagespflege regelt in NRW das Kinderbildungsgesetz (KiBiZ). Die dort enthaltenen Kindpauschalen sind – anders als in anderen Bundesländern – dynamisch angelegt und orientieren sich an der tatsächlichen Entwicklung der anfallenden Kosten. So steigen die Kindpauschalen in NRW zum 01.08.2024 um circa 10 %. Darüber hinaus stellt das Land eine Überbrückungshilfe in Höhe von 100 Mio. Euro zur Verfügung, um die bereits im Vorfeld gestiegenen Kosten der Träger abzufedern. Mit dem geplanten Aufwuchs im KiBiz – hier sprechen wir neben den geplanten Dynamisierungen im Bereich der Kindpauschalen und der Überbrückungshilfe auch von weiteren Mitteln beispielsweise für Mietkostensteigerungen – gibt das Land in 2024 insgesamt mehr als 550 Millionen Euro zusätzlich ins System. Im Verhältnis zum restlichen Landeshaushalt steigen die Ausgaben für die frühkindliche Bildung damit besonders stark, während zugleich in anderen Bereichen (u.a. im ebenfalls grün-geführten Wirtschaftsministerium) erhebliche Einsparungen realisiert werden müssen. Ende Juni hat Familienministerin Josefine Paul außerdem verkündet, dass das Land die Mittel für Investitionen in den Neubau, Erhalt und Ausbau von Kitas im laufenden Haushalt um 85 Millionen Euro auf insgesamt 200 Millionen Euro erhöht, damit trotz einer beendeten Förderung des Bundes der notwendige Kita-Ausbau nicht an den Investitionskosten scheitert. Bereits im letzten Jahr war das Land in einem ähnlichen Fall kurzfristig für die vom Bund nicht weitergeführte Förderung der Sprachkitas eingesprungen.

Land und Kommunen bilden, gemeinsam mit den Trägern und Eltern, eine Finanzierungsgemeinschaft. Dabei trägt NRW schon heute einen erheblich höheren Anteil an den Kosten der Kinderbetreuung als andere große Länder (z.B. Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Hessen). Der Anteil des Landes hat sich seit 2010 stetig erhöht, liegt seit 2019 über dem Anteil der Kommunen und wächst weiter an. Nichtsdestotrotz bleibt die Kita-Finanzierung eine der zentralen Herausforderungen, die angesichts des dringenden Bedarfs und der für die kommenden Jahre weiterhin angespannten Haushaltslage im Land und in vielen Kommunen Priorität haben muss.

Für uns GRÜNE ist klar, dass die (frühkindliche) Bildung trotz knapper Ressourcen als zentraler Schwerpunkt im Landeshaushalt weiter gestärkt werden muss. Für eine tatsächliche, langfristige Abhilfe braucht es dabei zwingend strukturelle staatliche Mehreinnahmen, z.B. über eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen oder Vermögen, oder grundsätzliche finanzpolitische Reformen, insbesondere eine Reform der viel zu starren Schuldenbremse.

Masterplan Geothermie NRW – Ein Motor für die Wärmewende in Münster

Schematische Darstellung einer hydrothermalen Dublette. Entnommen aus: Masterplan Geothermie, MWIKE NRW

Im April hat die Landesregierung einen „Masterplan Geothermie“ veröffentlicht. Darin wird das Ziel festgehalten, dass bis 2045 bis zu 20% des Wärmebedarfs in Nordrhein-Westfalen aus Erdwärme gedeckt werden sollen. Neben der schon zunehmend verbreiteten oberflächennahen Erdwärme (v.a. über Erdwärmepumpen) spielt die Nutzung von Wärme in großer Tiefe ab etwa 1500 Metern eine zentrale Rolle für das Erreichen dieses Ziels. Bei dieser sogenannten tiefen Geothermie werden Gesteinsschichten genutzt, die Wasser mit hohen Temperaturen führen. Die dort geförderte Wärme ist erneuerbar, ganzjährig verfügbar und kann somit als Grundlast für Fernwärme und Industrie genutzt werden. Je tiefer im Untergrund, desto höher die Temperatur. Dementsprechend aufwändig und kostspielig (> 10 Mio. €) sind entsprechende Bohrungen. Auf meiner Homepage habe ich Details zu geologischen Voraussetzungen und der technischen Umsetzung erklärt.

Münster nimmt als Vorreiterin und „Pilotregion“ in NRW eine besondere Bedeutung für den Masterplan Geothermie ein. Neben der Rhein-Ruhr-Region ist das Münsterland die vielversprechendste Region für eine Nutzung der tiefen Geothermie in NRW. Bereits 2021 wurde in Münster und den angrenzenden Gemeinden eine sogenannte 2D-Seismik zur Vorerkundung durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse bereiten die Stadtwerke Münster derzeit eine weiterführende 3D-Seismik zur Identifizierung konkreter Bohrstellen noch in diesem Jahr vor. Vom Land erhalten wir dafür eine Förderung in Höhe von 5,7 Millionen Euro. Als landesweites Leuchtturmprojekt ist unsere Arbeit in Münster damit auch eine zentrale Säule des Masterplans Geothermie.

Neben der speziellen Projektförderung schafft der Masterplan Geothermie aber noch ein weiteres, zentrales Instrument der finanziellen Unterstützung: Die Absicherung des sogenannten Fündigkeitsrisikos. Denn aus der Unsicherheit, ob ein vermutetes geothermisches Potenzial bei einer Bohrung auch tatsächlich in entsprechender Qualität und Quantität angetroffen wird, ergibt sich ein hohes wirtschaftliches Risiko. Wenn eine Bohrung trotz intensiver Vorerkundung „daneben geht“, drohen Verluste in Höhe von ca. 10 Millionen Euro, was im Fall der Stadtwerke Münster ein ganzes Jahresergebnis zerschlagen würde. Damit stellt das Fündigkeitsrisiko ein immenses Investitionshemmnis dar, das ohne entsprechende Absicherung die weitere Marktentwicklung der Geothermie in NRW gefährden würde. Daher etabliert Nordrhein-Westfalen nun als erstes Bundesland ein neues Instrument zur Minderung des Fündigkeitsrisikos über einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss. Sollte die vorab definierte, erwartete Wärmeleistung nicht tatsächlich in der Erde gefunden werden, muss dieser Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Bohrkosten nicht oder nur teilweise zurückgezahlt werden.

Das jetzt vom Land gemachte Angebot darf aber noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. Denn auch mit der 45-prozentigen Absicherung verbleibt ein enormes unternehmerisches Risiko, das ein mittelgroßes Stadtwerk schlicht nicht selbst tragen kann. Da die Grenze von 45 Prozent durch EU-Beihilferecht gesetzt ist, braucht es eine bundesweite Lösung. Als Abgeordneter bin ich daher auch in Austausch mit der Grünen Bundestagsfraktion, um mich für ein zusätzliches, bundesseitiges Instrument einzusetzen, mit dem das Risiko wirklich ausreichend abgesichert wird.

Atomtransporte im Münsterland? Nicht mit uns!

Vor einem Jahr ist Deutschland erfolgreich aus der Energieerzeugung durch Atomenergie ausgestiegen – ein politischer Meilenstein, den wir GRÜNE durch jahrzehntelangen Einsatz an der Seite der Zivilgesellschaft errungen haben.

Trotzdem ist das Thema „Atomkraft“ aktueller denn je, denn nach nur 63 Jahren Atomenergie-Nutzung bleibt ein sehr viel länger strahlendes „atomares Erbe“ und eine weiterhin ungelöste Endlagerproblematik. Während die Standortsuche für ein Endlager noch bis mindestens 2046 weiterläuft, die Einlagerung dort kaum bis 2100 abgeschlossen sein wird, kommt der sicheren Zwischenlagerung des hochradioaktiven Atommülls eine umso größere Bedeutung zu.

Umso unverständlicher ist, dass derzeit der Transport von 152 hochradioaktiven Castor-Behältern aus Jülich nach Ahaus – und somit quer durch NRW ins Münsterland – im Gespräch ist. Verantwortlich dafür ist die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) bzw. die für sie zuständigen Bundesminister*innen für Forschung und Finanzen (beide FDP), die sich auch zehn Jahre nach Anordnung der Räumung für das derzeitige Zwischenlager weigern, einen Neubau am Standort Jülich zu beauftragen.

Ein Transport der hochradioaktiven Castor-Behälter quer durch NRW birgt erhebliche Risiken. Für uns Grüne kann ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Atommüll daher nur über den Neubau eines Zwischenlagers vor Ort in Jülich führen. Entsprechend haben wir auch im Koalitionsvertrag für NRW vereinbart, dass wir diesen Neubau vorantreiben, und der JEN die entsprechenden Flächen dafür angeboten. Nach wie vor fehlen hierfür allerdings die erforderlichen Unterschriften der zuständigen Bundesministerien.

Foto der Besuchsgruppe in Ahaus. Alle Personen tragen SchutzhelmDerweil wurden die Castortransporte nach Ahaus bereits beantragt; die unverantwortlichen Transporte könnten noch in diesem Jahr genehmigt werden. Aus aktuellem Anlass habe ich daher, gemeinsam mit unserem Landesvorstandsmitglied Alexandra Schoo und Vertreter*innen der Grünen Münsterland-KVen, das Zwischenlager Ahaus besucht, um uns über die aktuellen Arbeiten in der Anlage und die Sicherheit der dortigen Zwischenlagerung zu informieren. Klar ist: Die dort tätigen Mitarbeiter*innen der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) arbeiten hochprofessionell und tun ihr Bestes, um den gelagerten Atommüll so sicher wie möglich zu lagern. Für mögliche Transporte allerdings sind sie nicht zuständig. Umso wichtiger bleibt es, die Verantwortung dort zu benennen, wo sie hingehört, und Druck an den Stellen zu machen, die zuständig und verantwortlich sind.

Für den weiteren Hintergrund möchte ich an dieser Stelle auf das sehr gute Hintergrundpapier unseres Mitglieds im Grünen Landesvorstand aus dem Münsterland, Alexandra Schoo, verweisen.

Kommunalwahl 2025 – Das Gesetz steht

Markus Lewe tritt im nächsten Jahr nicht mehr als Oberbürgermeister an. Wir GRÜNE haben die Ambition, seine*n Nachfolger*in zu stellen und entscheiden am 30.10.2024 über unsere*n Kandidat*in. Parallel dazu läuft bereits ein Mentoring-Programm, um neue politische Talente für eine Kandidatur im Rat zu gewinnen. Und auch im restlichen NRW kündigt sich die Kommunalwahl 2025 zunehmend spürbar an, haben die Vorbereitungen bei den Parteien und Kommunen in ganz NRW längst begonnen.

Foto von Robin Korte auf den Stufen des Rathauses in Münster

© Steffen Dennert

Entsprechend rechtzeitig haben wir im Landtag nun die gesetzlichen Grundlagen in Form des Kommunalwahlgesetzes geschaffen und dabei gegenüber der letzten Kommunalwahl einige Änderungen vorgenommen. Als kommunalpolitischer Sprecher durfte ich dabei insgesamt drei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung verhandeln, die wir gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und SPD erarbeitet und mit einer großen, über die Regierungsfraktionen hinaus reichenden Mehrheit im Landtag beschlossen haben.

Einen besonderen Blick haben wir auf die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zugangs zum Mandat gerichtet. Denn bei vergangenen Wahlen sind immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen entweder Unterstützungslisten für neue Parteien oder sogar ganze Wahlvorschläge gefälscht und Unterschriften erschlichen wurden. Derartige Fälle sind vor allem in Zusammenhang mit rechten bzw. rechtsextremen Parteien (z.B. Pro NRW) aufgetreten, beispielsweise in Duisburg oder Breckerfeld, lassen sich aber nach der Wahl kaum korrigieren. Durch die nun geforderte Angabe von Kontaktdaten führen wir einen Überprüfungsmechanismus ein, mit dem Fälschungen früher erkannt und verhindert werden sollen.

Mit einer Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens erhöhen wir zudem die Erfolgswertgleichheit der abgegebenen Stimmen. Bislang war es so, dass Parteien und Wählergruppen mit sehr niedriger Gesamtstimmenzahl bei der Sitzzuteilung im Rat oder Kreistag begünstigt wurden. Dadurch hatte eine für diese „Kleinstparteien“ abgegebene Stimme anteilig betrachtet einen höheren Wert als eine Stimme für Parteien mit größerer Stimmenzahl. Bedingt war dies durch das mathematische Verfahren, das hinter der Zuteilung steht (bisher das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers). In Münster haben davon bei den letzten Wahlen vor allem die Kleinstparteien ÖDP, MBI, UWG und Piraten profitiert, indem sie mit teilweise weniger als 1% der Stimmen einen Sitz erhalten konnten. Durch Einführung eines neuen Verfahrens zur Berechnung der Sitzverteilung, dem Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich, wird das Wahlergebnis zukünftig besser in der Sitzverteilung im Rat abgebildet.

Politisch wichtig ist mir außerdem ein Aufruf zur paritätischen Besetzung der Wahlvorschläge: Frauen und Männer sollen zukünftig gleichmäßig in Vertretungskörperschaften repräsentiert sein und die Parteien bei ihrer Aufstellung Geschlechterparität anstreben. Für uns GRÜNE ist das seit Jahrzehnten Leitlinie. Es wäre ein echter Gewinn für unsere Demokratie, wenn endlich auch die anderen Parteien, insbesondere CDU und FDP, die Gleichberechtigung der Geschlechter, die ja nicht zuletzt Verfassungsauftrag ist, wirklich ernst nähmen.

Daneben enthält das von uns geänderte Kommunalwahlgesetz eine Reihe technischer Änderungen, wie Angleichungen an das Bundeswahlrecht aufgrund der zeitgleich stattfindenden Bundestagswahl oder neue Regelungen zur Einteilung der Wahl- und Stimmbezirke. Hierdurch kann es auch in Münster zu Veränderungen bei den Wahlbezirken kommen. Weitere Infos findet ihr in meiner Kommunalinfo.

Landesentwicklungsplan stellt die Weichen für Windenergieausbau

Der Windenergie-Ausbau in Nordrhein-Westfalen geht weiter mit großen Schritten voran! Beim Zubau von Wind an Land hat sich NRW unter Grüner Regierungsbeteiligung Stand Frühjahr 2024 auf Rang 2 der Bundesländer vorgearbeitet. Bei den Genehmigungen bleibt NRW mit 135 genehmigten Anlagen im 1. Quartal Spitzenreiter, liegt vor Niedersachsen (82) und Schleswig-Holstein (69) und deutlich vor Bayern, dem größten Flächenland, wo nur 9 Anlagen genehmigt wurden. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel von 1000 neuen Windenergieanlagen bis 2027 wird damit greifbar.

Damit der neue Schwung erhalten bleibt, haben wir mit einer Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) im März auch planungsrechtlich die zentralen Weichen gestellt. Bis 2025 wird Nordrhein-Westfalen 1,8% der Landesfläche als Vorranggebiet für die Windenergie bereitstellen.

Der Landesentwicklungsplan gibt als Steuerungsinstrument die Leitlinien für die unteren Planungsebenen in den sechs Regionen von NRW vor. Dort werden die Windenergiegebiete nun konkret und flächenscharf ausgewiesen. Dabei ist klar festgelegt, welchen Beitrag jede der Regionen zu leisten hat. Denn das Potenzial für neue Windenergieanlagen unterscheidet sich je nach örtlichen Gegebenheiten beispielsweise im dichtbesiedelten Ruhrgebiet oder dem waldreichen Sauerland teils erheblich.

Das Münsterland muss 2,13% seiner Fläche als Windenergiegebiete ausweisen, die entsprechende Überarbeitung des Regionalplans Münsterland ist bereits in Arbeit. Klar ist aber jetzt schon, dass die Flächenkulisse ganz überwiegend in den Münsterland-Kreisen liegen wird und im Stadtgebiet Münster über den Regionalplan wohl keine neuen Windenergiegebiete hinzukommen werden.

Für Münster wollen wir GRÜNE daher aktiv eine sogenannte Positivplanung betreiben, indem wir freiwillig weitere Standorte für Windenergieanlagen über die kommunale Bauleitplanung festlegen. Denn auch im großen Außenbereich von Münster gibt es noch gute und bislang nicht genutzte Potenziale für die Windenergie, mit denen wir einen relevanten Anteil unseres Energieverbrauchs decken können. So ist am Autobahnkreuz Münster-Süd auf unsere Initiative hin bereits ein Bauleitplanverfahren für einen kleinen Energiepark, bestehend aus einer Windenergieanlage mit einem Solarkraftwerk, gestartet.

In der laufenden Wahlperiode streben wir übrigens noch weitere Änderungen im Landesentwicklungsplan an, die ich für die Grüne Fraktion koordiniere. Mehr Infos zur Landesplanung findet ihr daher auch auf meiner Homepage.

Dänemark: Musterland der Energiewende, Vorbild für NRW und Münster

Foto der Reisegruppe. Alle Personen tragen Warnwesten und SchutzhelmeFür jeden Ausschuss im Landtag steht einmal pro Wahlperiode eine größere Informationsreise an – so auch im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Als Vorsitzender war es meine Pflicht, aber auch eine besondere Chance, diese Reise vorbereiten und leiten zu dürfen. Und was könnte da, angesichts der immensen Herausforderungen im Klimaschutz und zur Sicherung unserer Energieversorgung, ein besseres Ziel sein, als in ein Musterland der Energiewende zu reisen?

In Dänemark bot sich uns auf der einwöchigen Informationsreise eine Menge von Eindrücken und spannenden Vorbildern, von denen sich auch für NRW und Münster lernen lässt. Beeindruckend war zum Beispiel, wie engagiert Dänemark seit Jahren die Beteiligung von Anwohner*innen bei der Windenergie umsetzt und wie selbstverständlich ein ambitionierter Klimaschutz zum internationalen Erfolgsmodell für die dänische Wirtschaft geworden ist. Während wir in Deutschland derzeit noch hart gegen rechte und konservative Rollbacks in der Energiepolitik ankämpfen, ist die Energiewende in Dänemark gesellschaftlich längst breit akzeptiert und getragen. Kein Zufall also, dass bei der Europawahl in Dänemark (als einzigem Land in ganz Europa) die Grüne Partei SF stärkste Kraft geworden ist.

Für die grüne Transformation in Münster kann besonders die Wärmewende in Kopenhagen Vorbild sein. Schon heute deckt die dänische Hauptstadt über 90% ihres Wärmebedarfs über Fernwärme, die zu 85% aus erneuerbaren Energien stammt (zum Vergleich: in Münster sind es 15 % Fernwärme aus ca. 2 % erneuerbaren Energien). Noch stärker als in Münster werden hier Großwärmepumpen ausgebaut. Die verbleibenden Verbrennungsanlagen, insbesondere das Müllheizkraftwerk sowie Biogasanlagen, werden um Anlagen zur CO2-Abscheidung und -Speicherung erweitert, um zukünftig sogar negative Emissionen zu erreichen.

Denn das dänische Klimaziel lautet längst nicht mehr klimaneutral, sondern klimapositiv: bis 2050 will das Land 110% seiner CO2-Emissionen gegenüber 1990 einsparen.

Weiteres berichte ich gerne beim Bier am Rande der nächsten KMV oder Veranstaltung. Ein Kurzbericht unserer Reise ist im Landtagsnetz veröffentlicht.

Jugendlandtag 2024: Jetzt bewerben!

Vom 07.-09. November kann wieder ein*e Jugendliche*r meinen Platz im Landtag übernehmen und Politik in Düsseldorf hautnah erleben. Wenn ihr interessierte Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren kennt, dann macht sie gern auf den Jugendlandtag 2024 aufmerksam. Gemeinsam mit Dorothea Deppermann und Josefine Paul vergeben wir zwei Plätze an Jugendliche aus Münster und einen Platz an Jugendliche aus Nottuln, Havixbeck oder Münster. Bewerbungen können bis zum 31.07.24 an meinen Mitarbeiter unter maximilian.brinkmann-brand@landtag.nrw.de geschickt werden. Für Rückfragen wendet euch auch gern an ihn.

 

Wie immer freue ich mich über Rückfragen und Rückmeldungen zum Newsletter und zu meiner bzw. unserer Arbeit im Landtag! Bis dahin wünsche ich Euch allen einen schönen und erholsamen Sommer!

 

Viele Grüße

Euer Robin

11.04.2024

Liebe Freundinnen und Freunde,

die Ostertage liegen hinter uns und im politischen Betrieb ist seit Beginn des Jahres viel passiert. Zeit also, euch wieder einmal über die Arbeit im Landtag und die für Münster wichtigen Themen zu informieren.

Wie immer beschäftigen mich natürlich meine Schwerpunktthemen Kommunales, Landesplanung sowie Klimaschutz & Energiewende besonders. In dieser Newsletter-Ausgabe sind aber auch andere spannende Themen von Schul- bis Verkehrspolitik dabei. Ich wünsche euch viel Spaß bei der Lektüre und stehe für Fragen und Anregungen natürlich sehr gern zur Verfügung!

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Solarpflicht: Land überholt Stadt?

Seit dem 1.1.2024 gilt in Nordrhein-Westfalen eine schrittweise Solarpflicht: Zunächst für alle Neubauten von Nichtwohngebäuden, ab 2025 dann auch für den Neubau von Wohngebäuden. Ab 2026 wird die Pflicht zur Installation einer Solaranlage dann zudem für alle umfassenden Dachsanierungen, bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut, gelten. Damit weist NRW nun im bundesweiten Vergleich eine der am weitesten gehenden Regelungen auf – ein zentraler Erfolg unserer Regierungsarbeit in der Koalition von CDU und GRÜNEN.

Für uns in Münster ist das Thema dabei nicht neu. Im Rat pochen wir seit Jahren intensiv auf die Berücksichtigung Erneuerbarer Energien im örtlichen Planungsrecht und haben dabei zahlreiche Fortschritte erzielen können. Insbesondere wird eine städtische „Solarpflicht“ schon seit längerem in jeder Neuaufstellung oder Überarbeitung eines Bebauungsplans sowie bei Kaufverträgen über städtische Grundstücke als baurechtliche Bedingung festgelegt, die beachtet werden muss. Zahlreiche Regelungen wurden in den Leitfaden „Klimagerechte Bauleitplanung“ aufgenommen.

Ist für Münster durch die neue Landesregelung nun gar nichts hinzugewonnen? Die Antwort darauf ist: ja und nein. Für eine flächendeckende Regelung ist es sehr wichtig, dass die Solarpflicht nun in Landesrecht übergeht, denn für viele Bereiche der Stadt existiert gar kein Bebauungsplan. Außerdem stehen nicht alle Bauprozesse im städtischen Einflussbereich. Die landesrechtliche Regelung über die Bauordnung NRW wirkt also viel weiter und universeller und schließt bei einer Dachsanierung perspektivisch auch den großen Gebäudebestand mit ein.

Für uns als GRÜNE in Münster ist die Frage nun, welche Regelungen gelten und welche Standards im Fall einer Überlagerung weitgehender sind. Sind es diejenigen nach Landesbauordnung oder die nach unserem Ortsrecht, das auf dem Baugesetzbuch des Bundes fußt?

Wenn man in einen detaillierten Vergleich (bezogen auf den derzeitigen Entwurf der Umsetzungsverordnung, und damit vorläufig) geht, kommt es beispielsweise darauf an, wie viele Wohneinheiten gebaut werden. Bei Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten (WE) schreibt die Verordnung zur Landesbauordnung mehr kWpeak/WE vor als das Ortsrecht. Bei mehr Wohneinheiten ist dagegen das Ortsrecht aus Münster für den Klimaschutz stärker. Da wir in Münster ohnehin verstärkt Mehrfamilienhäuser mit vielen Wohneinheiten bauen wollen, sind wir hier also mit unserem gewohnten Regelwerk in neuen Baugebieten gut aufgestellt.

Auch bei Nicht-Wohngebäuden gehen wir in Münster noch einen Schritt weiter als das Land: Während gemäß Landesbauordnung und des aktuellen Entwurfs zur Ausführungsverordnung 30% der Dachfläche mit Solarenergie zu bestücken sind, sind es im Münsteraner Ortsrecht ambitionierte 50%. Bei der Ausstattung von großen Parkplatzflächen mit aufgeständerter PV und auf Parkhäusern ist wiederum die Landesbauordnung weitergehend. Gleichzeitig werden in unserem Leitfaden „Klimagerechte Bauleitplanung“ wie auch im Land zusätzliche Maßnahmen ergriffen, die relevant für die Nutzung solarer Strahlungsenergie sind: So ist in der Regel die Ausrichtung von Gebäuden so zu wählen, dass sie auf die Nutzung von Solarenergie optimiert ist.

Die finale Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung ist noch in der Abstimmung, weswegen noch nicht ganz klar ist, welche Abstimmungsnotwendigkeiten von Ortsrecht mit der Landesbauordnung sich am Ende wirklich ergeben werden. Klar ist für mich aber: Wir müssen das größtmögliche Potenzial aus der neuen Gesetzeslage herausholen und dafür sorgen, dass Konflikte zwischen den Rechtsebenen nicht zu Abschichtungen bei der Solarpflicht führen. Dazu stehe ich mit der Münsteraner Verwaltung sowie mit dem Fachbereich Bauen der Landtagsfraktion im engen Austausch, damit wir am Ende die bestmögliche Lösung finden – für Klima- und Energiewende!

Erneute Verzögerung auf der WLE

Die Reaktivierung der Strecke der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) zwischen Sendenhorst und Münster soll der Auftakt für die Einführung der S-Bahn Münsterland sein. Für die Verkehrswende in Münster-Südost ist das Projekt zentral. Zukünftig sollen Wolbeck, Angelmodde, Gremmendorf,  das Gewerbegebiet Loddenheide und die Haltestelle Halle Münsterland mit Stadthäusern, Stadtwerken und neuen Quartieren in fußläufiger Nähe im 20 min-Takt per Zug mit dem Hauptbahnhof verbunden sein.

Dass die WLE volkswirtschaftlich einen hohen Nutzen hat, wurde nun erneut bestätigt – trotz einer Kostensteigerung von 37 auf 133 Mio. Euro seit 2018. Damit ist die die Grundlage für eine Förderung der Kosten durch Bund und Land erfüllt – eine gute Nachricht. Denn durch die neue Bahnverbindung können in Zukunft täglich schätzungsweise 10.000 Pendler*innen transportiert und pro Jahr 8,7 Mio. Pkw eingespart werden. Die Stadt Münster ist bereits in die Planung und Umsetzung der zukünftigen Haltepunkte auf dem Stadtgebiet eingestiegen.

Besonders ärgerlich ist allerdings, dass sich die Reaktivierung der WLE weiter in die Zukunft verschiebt. Anfang März wurde mitgeteilt, dass sich die zum Bau notwendige Planfeststellung wegen überarbeitungsbedürftiger Planunterlagen bis mindestens Ende 2024 hinziehen wird. Die WLE kann damit frühestens im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. Insbesondere in der Artenschutzprüfung sowie beim Lärmgutachten besteht Nachbesserungsbedarf, weil die vorliegenden Unterlagen aufgrund des viel zu langen Verfahrens schlichtweg nicht mehr aktuell sind.

Die erneute Verschiebung ist unbefriedigend und ein Grund, mit der zuständigen Bezirksregierung Münster erneut und zeitnah ins Gespräch zu gehen. Mit dem Regierungspräsidenten, Andreas Bothe, habe ich mich dazu kurzfristig im Landtag ausgetauscht und meine Erwartung deutlich gemacht, dass das notwendige Planfeststellungsverfahren für die WLE mit oberster Priorität vorangetrieben wird; was natürlich auch die Vorlage der erforderlichen Unterlagen durch die Projektgesellschaft voraussetzt…

Abordnungen von Lehrer*innen: Notwendig. Aber auch gut gemacht?

An den Grundschulen in NRW fehlen Lehrerinnen und Lehrer. Das trifft einige Regionen, wie etwa das Ruhrgebiet, stärker als andere, wie das Münsterland. Daher ist es schon seit Jahren Praxis, dass Lehrkräfte von anderen Schulen für einen begrenzten Zeitraum an Schulen mit besonders hohem Mangel abgeordnet, also versetzt, werden. Während in den letzten Jahren vor allem Berufseinsteiger*innen abgeordnet wurden, sind jetzt auch zunehmend Kolleg*innen mit längerer Berufserfahrung betroffen.

Für die betroffenen Lehrkräfte bedeutet dies nicht nur eine krasse Veränderung ihres beruflichen Umfelds, sondern häufig auch eine erhebliche Verlängerung ihres Arbeitswegs. Deshalb wird ein sogenanntes „kaskadierendes System“ angewendet, bei dem von Schulen mit geringer Unterversorgung (z.B. Münster) an Schulen mit mittlerer Unterversorgung (z.B. Kreis Recklinghausen) und von Schulen mit mittlerer Unterversorgung an Schulen mit hoher Unterversorgung (z.B. Gelsenkirchen) abgeordnet wird. Dies führt in der Praxis einerseits dazu, dass die Lehrkräfte im Schnitt keine zu großen Arbeitswegverlängerungen in Kauf nehmen müssen, andererseits sind dadurch natürlich viel mehr Personen betroffen als bei einer direkten Abordnung von Schulen mit geringer Unterversorgung an Schulen mit hoher Unterversorgung der Fall wäre.

Die Praxis der Abordnungen als solche ist in der derzeitigen Situation alternativlos, um die Unterrichtsversorgung in den Ruhr-Städten zu sichern, in denen ohnehin schon benachteiligende Lebensumstände herrschen. Allerdings haben mich auch Problemanzeigen erreicht, wonach insbesondere die Kriterien dafür, welche Lehrkräfte einer Schule abgeordnet werden und welche nicht, nicht klar seien. Die Entscheidung würde demnach den Schulleitungen für den Einzelfall überlassen, was im Schulalltag zu Konflikten und beim betroffenen Lehrpersonal, das sich oft „entbehrlich“ an ihrer Ursprungsschule fühlt, zu hoher Frustration führe (in diesem Bericht des WDR beleuchtet).

Daher habe ich mich gemeinsam mit der schulpolitischen Sprecherin unserer Landtagsfraktion, Lena Zingsheim-Zobel, mit einem Schreiben an Schulministerin Dorothee Feller gewendet. Wir möchten erfahren, welche Kriterien an den Schulen im Münsterland angewendet werden sollen und wie diese kommuniziert werden. Wir werden an dem Thema dran bleiben, um uns für größere Transparenz und Einheitlichkeit einzusetzen.

Kritische Begleitung des Kanalausbaus – Vorgehen des WSA unverständlich

Seit Jahrzehnten schleppt sich der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals in Münster dahin. Seit der Planfeststellung 2008 und ihrer Ergänzung 2012 haben sich die Bauzeiten immer wieder verschoben. Nun sollen die letzten Brücken über den Kanal geplant und neu gebaut werden. Auch wenn wir GRÜNE hinter dem Kanalausbau zur Verlagerung von Gütertransporten von der Straße aufs Schiff stehen: Mit der Vorgehensweise des zuständigen Wasser- und Schifffahrtamtes (WSA) haben wir große Probleme.

Denn für den Neubau der Pleistermühlenbrücke hat das WSA rigoros alle bestehenden Bäume gefällt, auch wenn starke Zweifel daran bestehen, ob das (zu diesem Zeitpunkt) notwendig war. Schon seit Monaten war eine Initiative vor Ort und hat versucht, einen Teil der Bäume wenigstens für einen gewissen Zeitraum zu erhalten. Ein echter Dialog zur gemeinsamen Lösungssuche wurde Ihnen seitens des WSA jedoch nicht ermöglicht. Obwohl mein Büro und ich seit längerem im kritisch-konstruktiven Austausch mit dem WSA stehen, uns für eine transparentere Kommunikation und den möglichst langen Erhalt möglichst vieler Bäume einsetzen, wurden auch wir von den angekündigten Fällungen überrascht.

Im Kontext der Ereignisse hat meine Ratskollegin Leandra Praetzel, Vorsitzende des städtischen Umweltausschusses (AUKB), Anfang des Jahres zu einem Austausch der umweltpolitischen Sprecher*innen mit dem WSA eingeladen. Das gemeinsame Ziel aller Ratsparteien war, wie auch schon in einer Erörterung im AUKB im Herbst, das WSA noch zu Korrekturen bei den geplanten Baumfällungen zu bewegen. Doch irritierenderweise hat das WSA bereits eine Woche vor dem vereinbarten Gespräch und nach einem eigentlich recht konstruktiven WDR 5-Stadtgespräch Fakten geschaffen und unter starkem Protest und unter Polizeieinsatz alle Bäume gefällt. Unabhängig von der Frage der Notwendigkeit der Fällungen, ist diese Art der Informationspolitik für die Bürger*innen, die vor allem den Eingriff in einen Grün- und Erholungsraum sehen, ein Stoß vor den Kopf und gefährdet die Akzeptanz für das gesamte Vorhaben.

Für mich ist auch nach einem Treffen mit der Kanalbaum-Initiative klar: Bei den noch anstehenden Arbeiten an der Prozessionsweg-Brücke darf sich diese Vorgehensweise nicht wiederholen. Die Kommunikation muss besser werden. Und das WSA muss noch einmal gewissenhaft prüfen, ob nicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Verbesserungen an der Planung möglich sind, so dass Bäume (zumindest temporär) erhalten bleiben können. Gemeinsam mit der Grünen Ratsfraktion und unserer Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink werden wir gegenüber der Bundesbehörde WSA weiterhin anmahnen, die Kommunikation zu verbessern und kritische Fragen und Anregungen zur Abwicklung der Bauarbeiten an die verantwortlichen Stellen richten. Mit der Kanal-Initiative stehen wir dabei in engem Austausch.

Kommunalpolitisches Ehrenamt stärken – in NRW und Münster

Im Januar haben wir im Landtag einen umfangreichen Antrag zur Stärkung des Kommunalen Ehrenamts beschlossen. Auf den Antrag, dem sich neben der Koalition aus CDU und GRÜNEN auch die SPD als größte Oppositionsfraktion angeschlossen hat, hatte ich als kommunalpolitischer Sprecher lange hingearbeitet, die wichtigsten Informationen dazu sind hier noch einmal ausführlich in einer Kommunalinfo dargestellt. Mit dem Antrag sind ganz konkrete Verbesserungen für den Alltag von Kommunalpolitiker*innen verbunden – einiges davon ist bereits in der Kommunalpolitik in Münster angekommen.

Ein kommunales Ehrenamt soll möglichst allen Menschen offen stehen. Leider sind junge Menschen, und insbesondere junge Eltern, in kommunalen Gremien heute immer noch deutlich unterrepräsentiert – der Altersdurchschnitt lag bei der letzten Erhebung 2017 landesweit bei 57,9 Jahren in Kreisen und 55,8 Jahren in Städten. Einen Schwerpunkt haben wir daher u.a. auf die bessere Vereinbarkeit des kommunalen Ehrenamts mit Familie sowie Ausbildung und Studium gelegt.

Unsere Grüne Ratsfraktion in Münster ist in Bezug auf die Altersdurchmischung heute schon vergleichsweise vielfältig aufgestellt: Auch dreieinhalb Jahre nach der letzten Kommunalwahl finden sich bei uns eine Reihe junger Menschen und Eltern kleiner Kinder. Sie sollen zukünftig landesweit stärker unterstützt werden, z.B. durch einen Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten mindestens in Höhe des Mindestlohns und Freistellungsregeln für kommunalpolitische Tätigkeiten bei Schüler*innen, Student*innen und Auszubildenden. Außerdem können wir zukünftig junge Stimmen noch früher in die Politik einbinden: Denn auch 16-Jährige sollen dank unserer Initiative als sachkundige Bürger*innen in der Kommunalpolitik mitwirken können.

An einer anderen Stelle hat unsere Ratsfraktion direkt auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert – und nun auch ganz offiziell eine Doppelspitze. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir in der novellierten NRW-Entschädigungsverordnung eine Struktur für Doppelspitzen vorgesehen. Mit dem Antrag haben wir nun außerdem entschieden, die Möglichkeit der Doppelspitze zusätzlich auch gesetzlich zu verankern. Das ist wichtig, weil vielerorts (auch in Münster!) eine Doppelspitze von der Stadtverwaltung häufig nicht anerkannt wurde, mit ganz konkreten praktischen Nachteilen. Unsere Ratsfraktion in Münster hat dank der neuen Regelung jetzt auch offiziell in ihrem Statut die Doppelspitze eingeführt und mit Sylvia Rietenberg und Christoph Kattentidt ihre erste offizielle Doppelspitze gewählt.

Außerdem haben wir auf die Arbeitsfähigkeit von Räten und Fraktionen insgesamt geschaut. Um diese insbesondere in stark zersplitterten Räten zu verbessern, wollen wir die Mindestmitgliederzahl zur Bildung einer Fraktion in großen Räten und Kreistagen (ab 74 Mitglieder) leicht erhöhen. Für Münster würde das bei der aktuellen Größe des Rates (66 Mitglieder) nichts ändern, eine Fraktion muss dann weiterhin aus mindestens drei Personen bestehen. Sollte es aber bei einer zukünftigen Kommunalwahl zu Überhang- und Ausgleichsmandaten kommen, könnte die Regelung auch bei uns greifen. Zuletzt hatten die Räte in Münster nach den Kommunalwahlwahlen von 2004 und 2009 je 74 bzw. 80 Mitglieder – hier hätte die Regelung also gegriffen, eine Fraktion müsste in diesen Fällen zukünftig aus mindestens vier Personen bestehen.

Darüber hinaus freut mich, dass wir in Münster – als einer der ersten Städte landesweit – jetzt einen Beschluss fassen konnten, der zukünftig hybride Sitzungen von Ausschüssen ermöglichen soll. Die Grundlage dafür hatte erst kürzlich das Land NRW durch Einführung zertifizierter Softwarelösungen gelegt und damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Die Erfahrungen, die jetzt in Münster und anderen Städten gesammelt werden, wollen wir in der Landesregierung gemeinsam evaluieren, um die digitale Gremienarbeit auch zukünftig noch weiterzuentwickeln.

Ich freue mich über den Beschluss und hoffe, dass die neuen Regeln auch in Münster dazu beitragen können, dass das kommunale Ehrenamt attraktiv bleibt, diverser wird und sich zukünftig noch mehr Leute dafür begeistern können, Verantwortung in der Kommunalpolitik zu übernehmen.

Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass ich neben diesem Münster-Newsletter auch regelmäßig Informationen aus meinem Fachbereich der Kommunalpolitik im Landtag verschicke. Wer sich hierfür interessiert, den lade ich ein, auf meiner Homepage auch diesen Newsletter „Kommunalinfos“ zu abonnieren: Newsletter-Anmeldung.

Beste Grüße

Robin

08.12.2023

Liebe Freundinnen und Freunde,

ein turbulentes Jahr liegt hinter uns. Konnten wir GRÜNE vor einem Jahr noch in Bund und Ländern einen politischen Erfolg nach dem nächsten feiern, so merken wir heute, dass der gesellschaftliche Ton rauer geworden ist und wir zunehmend im Sturm stehen – zugleich aber auch im Zentrum der politischen Debatte.

Bei all diesen Widrigkeiten ist es wichtig, dass wir uns unsere Erfolge immer wieder bewusst machen. In diesem Jahr sind das z.B. ein neuer Turbo für die Erneuerbaren in Bund und Land, der Anfang vom Ausstieg aus Öl und Gas in der Wärmeversorgung, neue und wirksame Maßnahmen für die Stärkung unserer Einwanderungsgesellschaft, das Deutschlandticket (ab dem Sommersemester auch vergünstigt für Studierende) und (hoffentlich bald) eine Kindergrundsicherung, die Kinder wirksam vor Armut schützt.

Auch in der Landespolitik weht der Wind rauer und stehen wir vor großen Herausforderungen – vor allem aufgrund einer bis auf die Kante angespannten Haushalts- und Finanzlage. Trotzdem gelingen uns wichtige Fortschritte und arbeiten wir als GRÜNE weiter hart daran, unser Zukunftsversprechen einzulösen.

Im Folgenden will ich euch daher einen Ausschnitt der Arbeit aus meinen Schwerpunktthemen darstellen – wie immer mit besonderem Fokus auf der Bedeutung für unsere Stadt Münster.

Politik trifft Handwerksalltag

Von der Energiewende bis zur Bekämpfung der Wohnungsnot, von Mobilität bis zur Kreislaufwirtschaft: Nichts geht voran ohne das Handwerk. Dabei gehören zum Handwerk auch viele der Zukunftsbranchen, ohne die wir die Transformation zur Klimaneutralität in den kommenden Jahren nicht schaffen werden. Umso dramatischer ist es, dass das Handwerk mit einem riesigen Fachkräftemangel zu kämpfen hat. Energiekrise und Inflation stellen die Betriebe vor weitere Herausforderungen. Politik und Handwerk sind daher gemeinsam gefragt, Lösungen zu entwickeln und die richtigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass das Handwerk eine tragende Säule des ökologischen Wandels bleibt.

Um mir die Herausforderungen, aber auch die schönen Seiten des Handwerks einmal ganz aus der Nähe anzuschauen, habe ich am 16.11.23 einen „Praktikumstag“ im Betrieb von Stefan Raddant, Obermeister der Innung für Elektrotechnik in Münster, absolviert. Einen Arbeitstag lang durfte ich Lampen und Monitore aufhängen und verkabeln sowie Beratungen zum Einbau einer PV-Anlage begleiten. Dabei habe ich viel gelernt: Praktisches und darüber wie so ein Handwerker-Alltag eigentlich aussieht (inkl. Aufstehen "mitten in der Nacht", denn um 6:45 beginnt schon die Arbeit).

Auf Landesebene haben wir die Fachkräfteoffensive NRW ins Leben gerufen. Diese Initiative von verschiedenen Ministerien macht die Fachkräftesicherung zu einem Schwerpunkt der Landespolitik. Das ist dringend nötig, wird aber auch eine Kraftanstrengung werden.

Für uns Grüne ist dabei klar, dass es neben einer Stärkung der dualen Ausbildung auch mehr Anstrengungen braucht, um für zuwandernde Menschen attraktiv zu bleiben und die Menschen, die schon bei uns sind, zu qualifizieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auf Bundesebene ist dabei zum Beispiel mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein wichtiger Schritt gemacht. Auch die geplanten Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme Geflüchteter sowie die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sind in dieser Hinsicht von Bedeutung.

Schwierige Finanzlage hinterlässt auch in Münster Spuren

Mehrere hundert Kommunen aus NRW haben sich am 21. September an Ministerpräsident Hendrik Wüst und später auch an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gewendet. Der Grund: die zum Bersten angespannte Haushaltslage in vielen Kommunen. Die allgemein schwierige Finanzsituation der öffentlichen Haushalte macht sich derzeit in den Städten und Gemeinden besonders bemerkbar. Denn steigenden Ausgaben, vor allem durch Inflation und den (trotzdem natürlich richtigen) Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst, stehen keine mitwachsenden Einnahmen gegenüber. Im Gegenteil: Die aktuelle Fiskalpolitik von Bundesfinanzminister Christian Lindner, der inmitten einer wirtschaftlichen Krise an einer investitionsfeindlichen und volkswirtschaftlich ruinösen Schuldenbremse festhält, und darüber hinaus mit Steuersenkungen vor allem für Gutverdienende die Einnahmebasis auch von Ländern und Kommunen schmälert, ist in Zeiten, in denen viele Kommunen entscheiden müssen, ihre Schwimmbäder oder Jugendhilfeeinrichtungen zu schließen, ein wahrer Brandbeschleuniger für rechte Kräfte.

In diesen schwierigen Zeiten versucht die Landesregierung ihr Möglichstes, um den Kommunen unter die Arme zu greifen. Dazu gehört zum Beispiel eine verstärkte finanzielle Unterstützung für die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter. So sind im Landeshaushalt 2024 für flüchtlingsbedingte Aufwendungen insgesamt rund 3 Milliarden Euro veranschlagt. Außerdem hat das Land den Kommunen Ende Oktober insgesamt 808 Millionen Euro zur Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten bereitgestellt.

In der schwierigen finanziellen Gesamtsituation, die auch beim Landeshaushalt zu Sparzwängen führt, kann allerdings auch das Gemeindefinanzierungsgesetz, mit dem die Kommunen jährlich an den Steuereinnahmen des Landes und des Bundes beteiligt werden, keinen Befreiungsschlag mehr für die Kommunen liefern. Die Zuweisungen für unsere Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände liegen insgesamt in etwa auf dem Vorjahresniveau, was in Anbetracht der beschriebenen Kostensteigerungen schwierig ist.

Münster ist dabei in der glücklichen Position, dass die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt im Jahr 2024 deutlich steigen werden. Münster erhält über die NRW-Gemeindefinanzierung im kommenden Jahr insgesamt 135,9 Millionen Euro für allgemeine Aufwendungen und Investitionen. Die Mittel werden damit um etwa 46,7 Millionen Euro bzw. 52,4 % im Vergleich zum Vorjahr spürbar ansteigen. Ursachen für die steigenden Mittel sind vor allem eine seit längerem auf hohem Niveau stabile aber im Landesvergleich weniger dynamisch gewachsene Gewerbesteuer sowie eine stärkere Berücksichtigung der Rolle Münsters als Oberzentrum, also der Tatsache, dass viele Menschen zum Arbeiten in die Stadt einpendeln.

Diese Zahlen sind sehr gute Neuigkeiten für Münster, denn die Zuweisungen des Landes sind eine extrem wichtige Stütze für den kommunalen Haushalt. Zusammen mit der nachhaltigen Haushaltsführung der Grünen Ratsfraktion in den letzten Jahren können wir damit auch in herausfordernden Zeiten die Haushaltssicherung vermeiden und sind in der Lage, unsere Stadt aus eigener Kraft zu gestalten. Dennoch müssen wir auch in Münster feststellen, dass die Haushaltslage mit einem geplanten Defizit von über 60 Mio. € in 2024 deutlich angespannt ist und es erheblich schwieriger wird, in Klimaschutz und soziale Sicherheit zu investieren und unsere Stadt zukunftsweisend zu gestalten.

Ausbau der Erneuerbaren Energien zieht deutlich an – Münster ist bundesweit Spitze bei Solar

Endlich boomt die Solarenergie wieder – und Münster ist deutschlandweiter Spitzenreiter: In keiner anderen der 40 größten deutschen Städte wurden gemessen an der Einwohnerzahl in diesem Jahr so viele private Photovoltaik-Anlagen neu installiert wie hier – insgesamt 513 Anlagen gingen hier in den ersten neun Monaten ans Netz. Damit hat sich die installierte Leistung in der Stadt in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Ein wichtiger Erfolg, zu dem auch die Arbeit der Grünen Ratsfraktion, mit umfassender Förderung und der Abschaffung baurechtlicher Verbote in der Altstadt, beigetragen hat.

Doch auch Nordrhein-Westfalen ist im Ländervergleich endlich vorne mit dabei und liegt sowohl beim Zubau (1300 MW) als auch bei den Ausschreibungen für neue Dachflächen-PV-Anlagen auf Platz 1. Damit diese Erfolgsgeschichte weitergeht, werden wir weiter hart an guten Rahmenbedingungen arbeiten. Dazu gehört neben bereits erfolgten Erleichterungen auch die geplante stufenweise Einführung der Solarpflicht in NRW.

Auch die Windenergie hat ihr Ausbautempo in den letzten Monaten in Deutschland und in NRW massiv beschleunigt! Nordrhein-Westfalen hat in diesem Jahr bereits mehr Windenergieanlagen genehmigt als jedes andere Bundesland und vor allem deutlich mehr als im Vorjahr. Darauf ruhen wir uns aber natürlich nicht aus. Als Koalition im Landtag haben wir z. B. im August endlich den pauschalen 1000m-Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung abgeschafft und so ein großes Hemmnis beim Windenergie-Ausbau beseitigt. Außerdem haben wir als Koalition einen Entwurf für ein Bürgerenergiegesetz eingebracht. Damit sollen bei jeder neuen Windenergieanlage die Kommunen und Bürger*innen vor Ort finanziell beteiligt werden – ein wichtiger Schritt, um noch mehr Akzeptanz für Windenergieanlagen in der Bevölkerung zu schaffen.

Quelle Daten: Fachagentur Windenergie (https://www.fachagentur-windenergie.de/aktuelles/detail/kraeftiger-aufwind-in-den-ersten-neun-monaten-2023/). Eigene Darstellung.

Auch Münster und seine Bürger*innen werden von der Beteiligung nach dem Bürgerenergiegesetz profitieren. Denn auch bei uns gibt es noch Potenzial für mehr Windenergie im Stadtgebiet und es stehen konkrete Projekte in den Startlöchern. Hierzu bin ich in enger Abstimmung mit Betreibern und Verwaltung, damit auch Münster den Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leistet, der uns möglich ist.

Die Wärmewende wird vor Ort gemacht – Entscheidende Schritte auch in Münster

Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch im Land und bei uns Münster hat sich in den letzten Monaten viel um das Thema Heizen und die Wärmewende gedreht. Und das ist richtig so, denn die Wärme- und Kälteversorgung ist immer noch eine der größten Emissionsquellen für CO2. Für den Klimaschutz und für Bezahlbarkeit von Energie müssen wir den Einsatz fossiler Energieträger in der Wärmeversorgung aber schnellstmöglich beenden. Daher begrüße ich sehr, dass mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun endlich klare Vorgaben für die Dekarbonisierung im Wärmebereich gemacht und ein anspruchsvoller, aber realistischer Weg zum Ausstieg aus Öl und Gas vorgegeben werden. Gleichzeitig sorgen klug gewählte Ausnahmen und eine umfassende Förderkulisse für die Vermeidung von sozialen Härten.

In Münster werden die Regelungen des GEG spätestens ab dem 1.7.2026 gelten. Dann müssen Hausbesitzer*innen beim Austausch ihrer Heizungsanlage die 65% Erneuerbare-Energien-Pflicht erfüllen. Damit alle Münsteraner*innen bestmöglich vorbereitet sind, arbeitet die Stadt Münster schon jetzt an der Aufstellung einer Energienutzungsplanung inklusive eines kommunalen Wärmeplans. Den Auftrag dazu hatten wir GRÜNE der Stadtverwaltung schon 2021 als eine zentrale Maßnahme für die Klimaneutralität auf den Weg gegeben und im Sommer 2023 per Ratsbeschluss erneuert. Unser Ziel ist, die Wärmeplanung für Münster schon deutlich vor dem Geltungsbeginn des GEG abzuschließen, so dass die Menschen in unserer Stadt schon frühzeitig alle wichtigen Informationen für den nächsten Heizungstausch zur Hand haben. Deshalb ist es auch gut, dass vom Bund nun das Gesetz zur Wärmeplanung auf den Weg gebracht wird. Im Landtag haben wir dazu im August gemeinsam mit der CDU einen Antrag eingebracht und unter anderem beschlossen, dass das Land diese bundesrechtlichen Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung schnellstmöglich umsetzen und alle Kommunen zur Aufstellung eines Wärmeplans verpflichten soll. Die Landesregierung hat zugesagt, unserem Antrag schnell nachzukommen und bis zum Frühjahr 2024 einen Gesetzentwurf vorzulegen.

Viele Kommunen wollen schon jetzt beginnen und zeigen großes Interesse an der Wärmeplanung. Das ist gut und richtig! Allerdings stellen sich dabei oft noch viele Fragen und insbesondere kleine Kommunen ohne spezialisierte Fachabteilung sind von der verpflichtenden Wärmeplanung stark gefordert. Daher bin ich froh dass ich zurzeit viele Veranstaltungen zur Wärmeplanung anbieten kann. Einige Highlights waren zum Beispiel ein NRW-weites Fachgespräch „Wie gelingt die Wärmewende in NRW?“ mit fünf tollen Expert*innen am 15.09.23 oder ein Workshop zur Kommunalen Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit Dr. Peter Moser von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt beim großen Klimakongress der Grünen Landtagsfraktion Anfang November.

In Münster haben Maria Klein-Schmeink und ich uns am 22.11.2023 gemeinsam mit den Handwerks-Innungen Sanitär-Heizung-Klima (SHK) und Elektrotechnik in der Volkshochschule mit dem neuen GEG und konkreten Lösungen für die Umsetzung der Wärmewende auseinandergesetzt. Die gelungene Veranstaltung mit knapp 100 Gästen war auch für mich spannend und informativ: Stefan Raddant und Michael Lackmann haben als Obermeister der Innungen Elektrotechnik und SHK gezeigt, dass sich mit guter Beratung und Planung für alle Fälle eine gute Lösung finden lässt.

Die ausführliche Pressemitteilung zur Veranstaltung findet ihr hier: https://robin-korte.de/pressemitteilungen

Zum Thema Wärme gab es in dieser Woche außerdem noch sehr gute Nachrichten: Die Stadtwerke Münster erhalten vom Land eine Förderung in Rekordhöhe von 5,7 Millionen Euro, um die Tiefe Geothermie als klimaneutrale Möglichkeit der Wärmeversorgung voranzubringen. Damit kann eine 3D-Seismik durchgeführt werden, also der Untergrund sorgfältig untersucht und kartiert werden.

 

 

 

Wasserstoff-Hochlauf: Weichenstellungen im Münsterland

Wasserstoff ist derzeit in aller Munde – denn für viele Branchen der energieintensiven Industrie, beispielsweise Stahl oder Chemie, ist Wasserstoff die einzige Möglichkeit, ihre Produktion klimaneutral zu transformieren und sich damit dauerhaft am Standort NRW behaupten zu können.

Damit der Wasserstoff auch bei den Betrieben ankommt, braucht es eine entsprechende Infrastruktur. Ein Wasserstoff-Kernnetz ist zwar in groben Zügen geplant, der Ausbau der Netze steckt insgesamt aber noch in den Kinderschuhen. Umso spannender ist es, dass sich das deutschlandweit größte Projekt, derzeit auch im westlichen Münsterland abspielt:

Das Projekt „GET H2 Nukleus“, eine Wasserstoff-Infrastruktur von Lingen bis Gelsenkirchen, die bis 2025 aufgebaut werden soll. Als Vorsitzender einer Delegation des Wirtschaftsausschusses konnte ich mir dieses kürzlich vor Ort anschauen.

Für GET H2 Nukleus haben sich die fünf Unternehmen bp, Evonik, Nowega, OGE und RWE Generation zusammengetan. GET H2 Nukleus soll das erste öffentlich zugängliche Wasserstoffnetz in Deutschland werden und kann damit der erste Baustein des nationalen Wasserstoff-Kernnetzes sein. Im Zuge des Projekts werden bestehende Erdgasspeicher (von RWE Gas Storage West) in Gronau-Epe durch Nowega und OGE angebunden und zu Kavernenspeichern für Wasserstoff umgebaut. Hiervon konnte ich mir im Rahmen des Besuchstermins gemeinsam mit den Abgeordneten der anderen Fraktionen selbst ein Bild machen.

Auch für das Münsterland ist „GET H2 Nukleus“ hochinteressant. Zum einen ist ein an „GET H2“ anschließendes Verteilnetz für das Westmünsterland geplant, das ab dem kommenden Jahr gebaut und von der Wasserstoff Entwicklungs GmbH & Co. KG umgesetzt wird. Damit sollen zunächst Heek (2024) und Ahaus (2026) angeschlossen werden. Aber auch unsere Stadtwerke Münster konnten sich eine Anschlussperspektive sichern und dafür am 23.08.23 einen Letter of Intent mit Thyssengas unterzeichnen. Damit ist der Grundstein gelegt, um die Ferngasleitung mit unserem lokalen Verteilnetz zu verbinden und so perspektivisch noch in diesem Jahrzehnt eine Anbindung von Münster an die deutschlandweite Wasserstoffversorgung über das GET H2-Cluster zu erreichen. Das Leitungsprojekt Coesfeld-Münster soll Grundstein für die Wasserstoff-Versorgung des Münsterlands und der Region Westfalen sein.

Besuche im Landtag 2024

Im Jahr 2024 werden wir wieder Besuche im Landtag anbieten. Zwei Termine sind zunächst speziell für Parteimitglieder eingeplant:

  • Donnerstag, 13.06.2024, ca. 07:30-16:00 Uhr (inkl. An- und Abreise)
  • Mittwoch, 11.09.2024, ca. 11:00-20:00 Uhr (inkl. An- und Abreise)

Die Termine biete ich gemeinsam mit meiner Kollegin Dorothea Deppermann an.

Weitere offene Termine, die ich betreue, gemeinsam mit weiteren interessierten Menschen aus der Stadt sind am 29.02.2024 und 13.11.2024 geplant.

Für Fragen und frühzeitige Anmeldung meldet euch gerne bei Max: maximilian.brinkmann-brand@landtag.nrw.de.

 

Zuletzt darf ich noch eine schöne Ankündigung machen: Ich werde bald zum zweiten Mal Vater! Die Wochen nach der Geburt möchte ich mir intensiv für meine Familie freihalten, so dass ich von Dezember bis Ende Februar nur eingeschränkt ansprechbar sein werde. Wundert Euch daher nicht, wenn ihr in dieser Zeit einmal etwas länger auf Antworten warten müsste. Mein fantastisches Team wird in dieser Zeit aber dafür sorgen, dass die Arbeit im Landtagsbüro immer gut weiter läuft.

Nun wünsche ich Euch allen eine schöne Vorweihnachtszeit, einen guten Jahreswechsel und hoffe mit Euch zusammen auf ein friedlicheres und optimistischeres Jahr 2024.

Beste Grüße

Robin

21.06.2023

Liebe Freundinnen und Freunde,

die Sommerferien haben begonnen!

Zeit für mich, die spannenden letzten Wochen noch einmal Revue passieren zu lassen und Euch diesem Newsletter über die wichtigsten Themen mit besonderer Bedeutung für Münster und das Münsterland zu informieren.

Vorfahrt für Erneuerbare: Streichung des 1000-Meter-Abstands und mehr Flächen in der Landesplanung

In den letzten Wochen vor der Sommerpause konnten wir riesige Schritte für die Energiewende in NRW gehen. Am 6. Juni hat unsere Fraktion gemeinsam mit der CDU einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, der die endgültige Streichung der 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen vorsieht. Damit lösen wir ein zentrales Versprechen unseres Koalitionsvertrags ein.

Ebenfalls seit dem 6. Juni liegt uns seitens der Landesregierung ein Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) vor, der die Sicherung von Flächen für Wind- und Solarenergie zum Inhalt hat. Der neue LEP sieht unter anderem vor, dass 1,8 % der NRW-Landesfläche bis 2025 als sogenannte „Windenergiebereiche“ ausgewiesen werden. Damit wird NRW das von der Bundesregierung vorgegebene Flächenziel sieben Jahre schneller erreichen als vom Bund verlangt.

Im LEP wird jetzt konkret festgelegt, wie viel Fläche die einzelnen Regionen in NRW jeweils über ihre Regionalpläne für die Windenergie ausweisen müssen. Für die Planungsregion Münster (= Münster und die vier Münsterland-Kreise) ist das eine Fläche von 12 670 ha (= 2,13 % der Gesamtfläche). Bezirksregierung und Regionalrat werden nun darüber entscheiden müssen, wo konkret diese Flächen liegen, ein erster Entwurf zum Regionalplan liegt bereits vor. Dabei wird das Münsterland in Düsseldorfer Regierungskreisen durchaus als „Vorzeigeregion“ bezeichnet: denn anders als in anderen Regionen des Landes ist die regionalplanerische Ausweisung von Windenergiegebieten hier schon geübte Praxis. Das Flächenziel sollte sich im Münsterland also vergleichsweise schnell und hoffentlich ohne eine erneute „Not in my backyard“-Diskussion, wie sie in andere Planungsregionen derzeit stattfindet, erreichen lassen.

Aber nicht nur für Wind-, sondern auch für die Solarenergie bringt die LEP-Änderung einige Verbesserungen. Sogenannte raumbedeutsame („große“) Freiflächen-Solaranlagen werden zukünftig überall im Freiraum grundsätzlich ermöglicht, außer in Waldgebieten und Bereichen zum Schutz der Natur. Zur Steuerung des Ausbaus von Freiflächen-Solaranlagen wird eine Priorisierung von Flächen festgelegt, auf denen die Anlagen vorrangig geplant werden sollen. Gleichzeitig werden unsere landwirtschaftlichen Flächen geschützt, indem definiert wird, dass auf hochwertigen Ackerböden nur eine Doppelnutzung von Solarenergie und Landwirtschaft (= Agri-PV) zum Einsatz kommen darf.

Der LEP-Änderungsentwurf geht jetzt bis Mitte Juli in ein öffentliches Beteiligungsverfahren und kann vorrausichtlich im Frühjahr 2024 final beschlossen werden. In der Synopse, in der Pressemitteilung des Ministeriums oder auf den Seiten der Landesplanung NRW findet ihr weitere Infos zu den geplanten Änderungen und zum Verfahren.

In Münster selbst diskutieren wir übrigens derzeit im Rahmen des Integrierten Flächenkonzepts Münster“ (IFM) über neue Flächen für Wind- und Solarenergie im Stadtgebiet. Für die Debatte dazu kommen die Änderungen in der Landesplanung und die Abschaffung des 1000m-Mindestabstands gerade richtig!

 

Wärmewende auf allen Ebenen: Was bedeutet das „Heizungsgesetz“ für Münster?

Kaum ein Thema ist in den letzten Wochen so kontrovers diskutiert worden wie die Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Die Ampel-Parteien im Bund haben sich mittlerweile darauf verständigt, das Gesetz und die damit verbundene Pflicht zu 65 % Erneuerbaren Energien beim Einbau einer neuen Heizung noch in diesem Sommer zu beschließen. Allerdings soll der Ausstieg aus dem Einbau neuer Öl- und Gas-Heizungen erst dann zur Geltung kommen, wenn in der betreffenden Stadt oder Gemeinde eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Während andere Bundesländer (allen voran Baden-Württemberg) schon lange eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt haben, wurde die dringend notwendige Wärmewende in NRW von der CDU/FDP-Vorgängerregierung schlichtweg ignoriert. Als GRÜNE stehen wir jetzt in den Startlöchern, um so schnell wie möglich ein entsprechendes Landesgesetz für die kommunale Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Als Grundlage dafür erwarten wir derzeit noch ein Rahmengesetz des Bundes, dessen Entwurf für den Sommer angekündigt wurde und das nun bald kommen muss. Denn die Kommunen und die Menschen in NRW brauchen dringend Klarheit darüber, wie sie in Zukunft bezahlbar und klimaneutral heizen können!

In Münster sind wir übrigens schon einen Schritt weiter – und haben am 14. Juni im Rat die Erstellung eines Energienutzungsplans „auf eigene Faust“, also ohne Fördermittel von Bund und Land, beschlossen. Indem wir die Wärmeplanung schon bis Ende 2024 abschließen, sorgen wir in Münster dafür, dass spätestens ab 2025 keine fossilen Heizungen mehr verbaut werden. Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, aber auch für bezahlbare Energie. Denn Öl und Gas werden in Zukunft drastisch teurer werden. Heizen muss aber für alle Menschen bezahlbar bleiben und niemand darf sich darüber Sorgen machen müssen, wie er oder sie das eigene Zuhause warm bekommt.

Deshalb stärken wir gemeinsam mit den Stadtwerken Münster insbesondere die Fern- und Nahwärme als wichtige Alternative, da sich diese langfristig klimaneutral und kostengünstiger gegenüber fossiler Energien erweisen wird. Diese Stärkung der Fernwärme begleiten wir selbstverständlich auch auf der Landesebene – für Münster und für viele andere große und kleine Städte in NRW.

 

Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter in Münster und NRW

Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine, also seit mehr als einem Jahr, erleben wir in Münster und NRW wieder eine sehr starke Zuwanderung von Menschen, die auf der Flucht sind. Dabei kommen die Geflüchteten keineswegs nur aus der Ukraine sondern zunehmend auch wieder aus Syrien, Afghanistan und anderen gefährlichen Ländern außerhalb Europas zu uns auf der Suche nach Schutz. Für die Kommunen in NRW stellt die Unterbringung, Versorgung und Beschulung dieser Menschen eine enorme Herausforderung dar, die sie zunehmend ans Ende ihrer Kräfte bringt. In Land und Bund setzen wir GRÜNE uns daher für eine deutlich bessere Unterstützung der Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe ein. Dabei ist es uns ein Herzensanliegen, dass Menschen auf der Flucht bei uns weiterhin eine sichere und menschenwürdige Unterbringung sowie gute Integrationsangebote erhalten!

Nachdem wir uns zuvor bereits ein Bild von der Unterbringung in zwei städtischen Flüchtlingsunterkünften in Münster gemacht hatten (Bericht dazu im letzten Newsletter), habe ich nun zusammen mit der AG Migration die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes in Münster-Gremmendorf besucht. Dort waren zum Zeitpunkt unseres Besuchs ca. 800 Menschen, Alleinreisende und Familien aus vielen verschiedenen Herkunftsländern, in der Regel für die ersten 3-6 Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland untergebracht. Dabei ist die ZUE sozusagen eine „Zwischenetappe" für die Geflüchteten, von der aus sie in die Einrichtungen der Kommunen weitergeleitet werden und in der sie Angebote wie eine medizinische Versorgung, Sprachkurse und auch Kinderbetreuung erhalten.

Klar ist: Die ZUE ist kein Wohlfühlort, in dem Menschen gerne wohnen. Und sie ist angesichts ihrer Größe und der Abtrennung vom umgebenden Stadtteil alles andere als förderlich für die Integration. Gleichzeitig wurde bei unserem Besuch deutlich, dass die Mitarbeiter*innen hier ihr Bestes tun, um geflüchteten Menschen eine erste Unterkunft und die nötige Versorgung, wie Arztbesuche, Sprachkurse und auch Kinderbetreuung, anzubieten. Wir müssen allerdings weiter daran arbeiten, dass die Einrichtungen nicht derart groß sind und die Geflüchteten, vor allem Familien, sie möglichst frühzeitig in eine kommunale Einrichtung verlassen können. Auch das Angebot der Beschulung, von derzeit nur ca. 12 Stunden je Woche pro Kind, kann und muss besser und verlässlicher werden. Hierzu bin ich im engen Austausch mit der Landesregierung, die dieses Problem ebenfalls erkannt hat.

Verbesserungen in der Unterbringung sind wichtig, gleichzeitig müssen wir für eine bessere Migrationspolitik aber auch auf der Bundesebene und in Europa ansetzen. Dabei hilft eine auf Abschottung und Härte ausgerichtete Politik weder den Menschen noch den Kommunen weiter. Eine Fokussierung der Debatte auf die Begrenzung und Ablehnung von Migration, mit Vorstößen zu z.B. verschärfter Abschiebehaft und Grenzverfahren, denen sich sogar Kinder unterziehen müssen, leistet einer Diskursverschiebung nach rechts Vorschub und stärkt am Ende nur die rechtsextreme AfD. Was wir dagegen wirklich brauchen, ist ein Einwanderungsrecht, das Migration als Chance sieht und über legale Zuwanderungswege aktiv gestaltet. Nur mit einer solchen, migrationspositiven Politik kann unser Asylsystem wirksam entlastet und zugleich dem Arbeits- und Fachkräftemangel begegnet werden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung ist dafür ein erster wichtiger Schritt.

Nicht zuletzt brauchen aber die Kommunen jetzt konkrete Unterstützung bei der Bewältigung der stattfindenden Migration. Dabei ist unsere Erwartung an den Bund, dass er endlich in eine dauerhafte, planbare und verlässliche Finanzierung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe einsteigt. Die nächsten Monaten werden zeigen, wie ernst es dem Bundeskanzler und seiner Innenministerin damit ist.

Tschüss Wilhelm. Willkommen zurück, Uni Münster!

Die Universität unserer schönen Stadt hat sich nach einem langen, wissenschaftlich begleiteten Prozess entschieden, dass sie nicht länger „Westfälische Wilhelms-Universität“, sondern fortan wie früher wieder „Universität Münster“ heißen möchte. Die Universität trennt sich damit nach langer Debatte von einem problematischen Namensgeber: Wilhelm II., der als Militarist, Nationalist und Antisemit in die Geschichte eingegangen ist. Er war als Kaiser unter anderem verantwortlich für den Völkermord an den Herero und Nama im Jahr 1904. Diese Entscheidung der Universität Münster, die auch dem langen Engagement und der Hartnäckigkeit unserer Hochschulpolitiker*innen von Campusgrün zu verdanken ist, begrüße ich ausdrücklich.

Diese eigentlich lokale Thematik ist Anfang Mai sogar bis in den Landtag vorgedrungen. Grund dafür war ein unsäglicher Antrag der AfD, die gefordert hatte die Umbenennung zu verbieten. Diese antidemokratische und rechtsgerichtete Anmaßung der AfD habe ich in der Plenardebatte scharf kritisiert. Denn die Hochschulfreiheit, die auch die Freiheit einschließt, den eigenen Namen zu wählen, ist ein hohes Gut. Und die Friedensstadt Münster wird sich niemals wieder von Demokratiefeinden vereinnahmen lassen!

Diese Rede von mir findet sich übrigens mittlerweile auf YouTube. Die „Schwurbelbusters“ haben sie ausgeschnitten und online gestellt: https://www.youtube.com/watch?v=9ReC1yqqDCE

Die Altschuldenlösung kommt!

Ein zentrales Thema, das mich in meiner Rolle als kommunalpolitischer Sprecher in der Landtagsfraktion seit der Regierungsübernahme stark beschäftigt hat, ist die Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik. Hier ist uns kurz vor der Sommerpause ein historischer Durchbruch gelungen, der eine hälftige Übernahme der kommunalen Altschulden durch das Land vorsieht. Damit ist der Einstieg in eine endgültige Lösung dieser finanziellen Last, unter der große Teile des Landes seit Jahrzehnten leiden und die in vielen NRW-Kommunen einen riesigen Investitionsstau verursacht, geschafft.

Für Münster ist das Thema (zum Glück) weniger relevant, weil wir keine ernsthaft von Altschulden betroffene Stadt sind. Das gilt auch für den überwiegenden Teil des Münsterlands. Wer sich dennoch für das Thema interessiert, findet auf meiner Homepage weitere Informationen dazu:

https://robin-korte.de/aktuelles/meldung/historischer-durchbruch-altschuldenloesung-fuer-kommunen-kommt.

 

Für Fragen und landespolitische Anliegen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung.

Ich wünsche euch einen schönen Sommer!

Beste Grüße

Robin

10.03.2023

Liebe Freundinnen und Freunde,

einige spannende Monate sind seit meinem letzten Newsletter für Münster vergangen. Höchste Zeit, euch einmal wieder von meiner Arbeit als Landtagsabgeordneter in Düsseldorf und hier vor Ort in Münster zu berichten.

 

Besuch auf der NABU-Naturschutzstation

Gleich zu Beginn des Jahres haben meine Ratskollegin Leandra Praetzel und ich uns mit dem Team der NABU-Naturschutzstation auf Haus Heidhorn getroffen. Als biologische Station im Auftrag des Landes NRW betreut die NABU-Station die Naturschutzarbeit sowie die Schutzgebiete in Münster und bildet damit eine wichtige Brücke zwischen Ehrenamt und hauptamtlichem Naturschutz.

In dem ausgiebigen und dichten Gespräch besprachen wir mit Leiterin Dr. Britta Linnemann, Kristian Lilje und Dr. Thomas Hövelmann zahlreiche naturschutzfachliche Themen. Neben Fragen der Finanzierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit in der NABU-Naturschutzstation sprachen wir intensiv über das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“, mit dem der ökologischen Doppelkrise aus Erderhitzung und Artensterben begegnet werden soll. In diesem Zusammenhang stand auch die Frage, wie Freiflächen-Solaranlagen so gestaltet werden können, dass sie neben dem Klimaschutz auch der Schaffung besonders artenreicher Weidelandschaften dienen können. Ein weiteres gemeinsames Thema bleibt die Förderung des Ökolandbaus in Münster und der Region: Hier kann die Auszeichnung des Münsterlands als „Öko-Modellregion“ in NRW eine wichtige Anschubfunktion einnehmen.

 

Schleppender Kanalausbau und falsche Prioritäten beim Straßenbau

Foto: Münsterview/Tronquet

Die letzten Monate und Jahre zeigen auch in Münster, dass in der Verkehrspolitik von Land und Bund lange völlig falsche Prioritäten gesetzt wurden: Einerseits schleppen sich der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals und die Ertüchtigung von Bahnstrecken z.B. nach Enschede und Dortmund dahin. Andererseits wurden Dinosaurier-Projekte des Fossilzeitalters wie der Ausbau der B51 in Münsters Osten jahrzehntelang blind und unbeirrt weiter vorangetrieben, während andernorts im Land wichtige Brücken bröckeln und gesperrt werden müssen. Konkret bedeutet das, dass Bundesverkehrsminister Wissing die Verlagerung von Verkehren von der Straße aufs Wasser und die Schiene bzw. den Erhalt unserer Infrastruktur massiv ausbremst, während Aus- und Neubauprojekte, die neuen klimaschädlichen Verkehr erzeugen, weiterverfolgt werden. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals nach nunmehr über zehn Jahren auf halber Strecke zum Erliegen kommt, während zugleich im Süden von Münster die A1 zwischen Münster und Kamen sechsspurig ausgebaut wird.

Mit unserem NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer setzen wir uns, gemeinsam mit Grünen aus den anderen grün-regierten Ländern und der Bundestagsfraktion, dafür ein, dass unsere knappen Ressourcen an der richtigen Stelle eingesetzt werden und wir unseren Verpflichtungen gegenüber dieser und den nächsten Generationen nachkommen. Mit der Einführung des 49€-Tickets ab Mai 2023 wurde dazu ein wichtiger Erfolg erreicht. Die völlig überholte Priorisierung von Straßenbau-Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan bleibt dagegen weiterhin Gegenstand politischer Auseinandersetzung.

 

WLE-Reaktivierung noch auf Kurs ???

v.l.n.r.: Carsten Peters, André Pieperjohanns, Robin Korte

Seit Jahrzehnten setzen wir GRÜNE uns vor Ort für die Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) von Münster nach Sendenhorst ein. Das Projekt, das eigentlich ab 2025 mit mehreren Haltepunkten auf Münsteraner Stadtgebiet mit batterieelektrischen Zügen im 20-Minuten-Takt verkehren sollte, ist Anfangspunkt der Münsterland-S-Bahn und ermöglicht den bequemen und umweltfreundlichen Umstieg von der Straße auf die Schiene in Münsters Südosten.

In den letzten Wochen gab es in den Medien Gerüchte darüber, ob der Zeitplan der WLE-Reaktivierung auf­grund des sehr aufwändigen Planfeststellungsverfahrens noch zu halten sei. Deswegen haben mein Münsteraner Ratskollege Carsten Peters und ich den WLE-Geschäfts­führer André Pieperjohanns zu einem Informationsaus­tausch getroffen und auch beim Präsidenten der Bezirks­regierung nachgehakt. Die gute Nachricht: Sowohl WLE als auch Bezirksregierung waren auf Kurs für einen Betriebsstart in 2025 und es gab keine Bedenken, warum der Betrieb nicht Ende 2025 losgehen sollte.

In diese positive Sachlage ist nun leider die DB Netz AG geplatzt, die verkündet hat, mit der notwendigen Herrichtung des Hauptbahnhofs, für Technik und ein neues Gleis, erst 2026 fertig zu werden. Diese Verschleppung ist ärgerlich, so dass mein Ratskollege Carsten Peters die DB zurecht kritisiert und gefordert hat: „Es muss jetzt darauf ankommen den Terminplan bis 2026 einzuhalten und umzusetzen.“ Als Grüne in Münster werden wir gemeinsam weiter im Blick behalten, dass alle Akteur*innen ihren Beitrag zum Gelingen dieses wichtigen Projekts der Verkehrswende in Münster leisten.

 

Auf dem Weg zu einem neuen Landesentwicklungsplan und einem neuen Regionalplan für Münster

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Landesentwicklungsplan. (https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/20220915-lesefassung-lep.pdf)

Der Landesentwicklungsplan, kurz LEP, ist das zentrale Steuerungselement der Raumplanung auf Landesebene. Er legt fest unter welchen Bedingungen Flächen für Wohnhäuser und Betriebe ausgewiesen und wo zum Beispiel Solar- und Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Aber auch wo die Natur einfach mal ihre Ruhe vor uns Menschen haben darf. Als Regie­rungskoalition haben wir uns vorgenommen, in der laufenden Legislaturperiode zwei Änderun­gen am aktuell geltenden LEP vorzunehmen – ein Vorhaben, das ich innerhalb der Grünen Landtagsfraktion koordinieren darf.

Im Landtag habe ich mit meinen Kolleg*innen aus der Fraktion und unserem Koalitionspartner CDU einen Antrag erarbeitet, in dem wir unsere Ziele für die Landesplanung in der laufenden Wahlperiode auf den Punkt bringen. Damit stellen wir zentrale Weichen für den Klima- und Naturschutz und machen so die Landesplanung fit für die Zukunft. Zum Beispiel schaffen wir durch die Ausweisung von Windenergiegebieten auf 1,8% der Landesfläche und mehr Freiheit für Freiflächen-Solarenergieanlagen die planerischen Voraussetzungen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und für ein klimaneutrales Nordrhein-Westfalen. Ein Meilenstein für den Naturschutz ist die Wiedereinführung des 5-Hektar-Grundsatzes zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Wir stellen die Weichen, damit zukünftig weniger Flächen für den Abbau von Kies verbraucht werden und führen ein „Planzeichen Landwirtschaft“ zum besseren Schutz landwirtschaftlicher Flächen ein. Weitere Informationen zu dem Thema findet ihr auch auf meiner Homepage.

Für Münster sind die Vorhaben besonders spannend, denn im Regionalrat Münster wird derzeit auch ein neuer Regionalplan für das Münsterland erarbeitet. Die Regionalplanung ist die nächste Planungsebene unterhalb der Landesplanung und somit direkt dem Landesentwicklungsplan unterstellt. Insbesondere die Ausweisung der Windenergiegebiete, für die im Münsterland sogar ca. 2,13% der Fläche bereit gestellt werden muss, muss jetzt in das laufende Verfahren einfließen und auch die vom Landtag gesetzten Flächenspar-Ziele Berücksichtigung finden. Auch die Stadt Münster wird eine Stellungnahme zum Regionalplan abgeben. Hier besteht also ganz konkret die Möglichkeit, auf Potenziale und Grenzen zukünftiger Entwicklungsprozesse einzuwirken und jetzt die Weichen für eine gute und klimaneutrale Zukunft zu schaffen. Dafür arbeite ich eng mit meinen Kolleg*innen aus dem Münsteraner Rat und den Mitgliedern des Regionalrates zusammen.

 

Ausbau der erneuerbaren Energien geht voran und wird erleichtert

Münster legt beim Solarausbau ordentlich zu! Das zeigen aktuelle Auswertungen vom Landesverband Erneuerbarer Energien (LEE) NRW. Demnach sind im Jahr 2022 in Münster 1051 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 10,5 MW zugebaut worden. Damit belegt Münster in der vom LEE untersuchten Auswahl von Städten wie schon in den Vorjahren einen der vorderen Plätze.

entnommen aus: https://www.lee-nrw.de/data/documents/2023/02/13/118-63ea0ea12d26e.pdf

Natürlich sind wir aber noch lange nicht am Ziel und die guten Nachrichten sind, dass das Land den Ausbau erneuerbarer Energien weiter erleichtert. Mit einem Erlass hat das grüne NRW-Wirtschaftsministerium Ende Dezember die Flächenkulisse für Freiflächen-PV und für Windenergie deutlich vergrößert. Darüber hinaus hat der Landtag in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beschlossen, mit dem wir den pauschalen 1000-Meter-Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnhäusern für alle Repowering-Vorhaben sowie für alle Gemeinden mit ausgewiesenen Windenergie-Konzentrationszonen abgeschafft haben. Damit stehen schon jetzt kurzfristig viele neue Flächen für Windprojekte zur Verfügung. Die vollständige Abschaffung des 1000 m-Abstands werden wir nun in einem zweiten Schritt umsetzen, indem wir 1,8% unserer Landesfläche fest und flächenscharf für die Windenergie ausweisen. Es gibt also weiterhin viel zu tun.

In Münster haben wir übrigens schon Anfang 2022 den Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie auf Freiflächen beschlossen und dabei Kriterien für die Entwicklung neuer Standorte festgelegt. Außerdem wollen wir auch in Münster weitere Flächen für die Windenergie nutzen, denn auch bei uns ist das Windflächenpotenzial noch nicht ausgeschöpft. Ein idealer Standort, für den ich mich persönlich einsetze, befindet sich z.B. am Autobahnkreuz Münster-Süd.

 

Sondervermögen Krisenbewältigung für die Kommunen

In dieser Woche hat der Landtag das zweite Unterstützungspaket aus dem Sondervermögen zur Krisenbewältigung verabschiedet, das unsere Koalition im Dezember auf den Weg gebracht und dafür die Schuldenbremse ausgesetzt hat. Das Land hilft Menschen, Kommunen und Unternehmen jetzt mit weiteren 670 Millionen Euro, um die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu bewältigen. Auch Münsteraner*innen werden davon profitieren. Bereits mit der ersten Tranche aus dem Sondervermögen ist die Hilfe bei uns vor Ort angekommen, zum Beispiel durch eine finanzielle Unterstützung der Uniklinik zur Bewältigung der massiv gestiegenen Energiekosten und zusätzliche Mittel zur Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur vor Ort. Mit dem jetzt verabschiedeten Paket stellen wir u.a. zusätzliche Mittel für die Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung. Eine Aufgabe, die uns angesichts des brutalen Kriegs gegen die Ukraine gerade ein besonderes Anliegen ist.

 

Besuch bei städtischen Flüchtlingseinrichtungen

Robin Korte und Medya Mustafa (AG Migration & Flucht, GRÜNE Münster). Foto: Maximilian Brinkmann-Brand

Die Zuwanderung Geflüchteter hat seit Beginn des schrecklichen Kriegs gegen die Ukraine deutlich zugenommen. Auch aus Syrien, Afghanistan und anderen unsicheren Ländern sind zuletzt wieder deutlich mehr Menschen zu uns gekommen. Uns GRÜNEN ist es ein Herzensanliegen, dass diese Menschen bei uns eine sichere und menschenwürdige Unterbringung sowie gute Integrationsangebote erhalten! Deshalb habe ich Anfang März zwei städtische Flüchtlingsunterkünfte in Münster besucht, um mir ein Bild von der Situation zu machen. Mit dabei waren auch meine Ratskollegin Brigitte Hasenjürgen, sowie Anika Lison und Medya Mustafa (Foto) aus der AG Migration & Flucht der GRÜNEN Münster.

Bei den Gesprächen in den Einrichtungen ist uns deutlich geworden, mit welchen enormen Herausforderungen und praktischen Problemen die Geflüchteten nach ihrer Fluchterfahrung bei uns konfrontiert sind. Beispielsweise die Suche nach einer passenden Wohnung, nicht nachvollziehbare Erschwernisse beim Familiennachzug, beengte Wohnverhältnisse für Familien mit ihren Kindern und ein hoher Bedarf an psychosozialer Betreuung.

Im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden war Münster, durch den langfristigen und dezentralen Aufbau von Unterkünften, vergleichsweise gut auf die aktuellen Fluchtbewegungen vorbereitet. In der Entwicklung neuer Stadtteile und Wohngebiete werden immer auch Unterkünfte für Geflüchtete, mit einer Größe von in der Regel maximal 50 Plätzen, mitgeplant, und die Unterkünfte jeweils durch Sozialarbeiter*innen unterstützt. Dieses vorausschauende Vorhalten von Kapazitäten kann auch für andere Städte ein Vorbild sein. Denn auch zukünftig wird es weitere Fluchtbewegungen geben. Damit unsere Kommunen dann bestmöglich vorbereitet sind, müssen Land und Bund auch langfristig bei der Finanzierung dieser wichtigen Infrastruktur besser unterstützen und in integrationsfördernde Angebote, wie Sprachkurse und Arbeitsvermittlung, investieren. Für die Finanzierung dieser sogenannten Vorhaltekosten setzen wir uns auch auf der Landesebene ein.

 

Kontaktiert mich jederzeit gerne zu diesen und anderen Themen der Landespolitik.

Viele Grüße

Euer Robin

 

21.10.2022

Liebe Freundinnen und Freunde,

Hinter mir liegen spannende erste Monate als Abgeordneter. Die Arbeit im Landtag hat inzwischen volle Fahrt aufgenommen und ich habe verschiedene Aufgaben in der Landtagsfraktion übernommen: Ich bin Sprecher der Fraktion für Kommunalpolitik und Obmann im Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie Vorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Außerdem arbeite ich als ordentliches Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss Hochwasserkatastrophe mit und koordiniere innerhalb der Fraktion den Themenkomplex Landesplanung.

Daneben beschäftigen mich als direkt gewählter Abgeordneter natürlich auch ganz besonders die aktuellen politischen Entwicklungen, die für Münster und das Münsterland relevant sind. Mit diesem Newsletter möchte ich euch daher gerne einen Einblick in meine thematische Arbeit im Landtag geben und über die für Münster und die Region interessanten Themen der Landespolitik berichten.

 

Steuererleichterungen für kleine Photovoltaik-Anlagen

Im Plenum (so werden die Sitzungen des Landtags genannt, die in etwa einmal pro Monat stattfinden) Ende August haben wir Koalitionsfraktionen einen Antrag zur Vereinfachung von steuerlichen Regelungen für kleine Photovoltaik-Anlagen eingebracht. Dazu durfte ich die Rede halten. Ziel ist es, Bürokratie-Hürden abzubauen, die viele Menschen von der Investition in kleine PV-Anlagen bis 30 kWp abhalten sowie die Besitzer*innen finanziell entlasten. Der Antrag wurde vom Landtag sogar mit Zustimmung von Teilen der Opposition (SPD) angenommen. Kurz darauf kam Mitte September die Nachricht, dass die Bundesregierung Steuererleichterungen für die Anschaffung und den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 KWp auf den Weg bringen wird. Die neuen Regelungen entsprechen in Teilen dem, was wir im Landtag gefordert haben und gehen teils noch darüber hinaus. Für die Energiewende sind das tolle Neuigkeiten und auch für Münster ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Solarenergie in unserer Stadt. Denn nachdem der Stadtrat im Juni für Münster bereits eine Solarpflicht in Neubaugebieten beschlossen hatte, wird durch den Abbau der Steuerhindernisse auch im Bestand ein neuer Anreiz für Photovoltaik geschaffen.

Der Antrag ist hier nachzulesen: https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/weniger-buerokratie-und-mehr-nachhaltige-energie-durch-steuerbefreiung-von-kleinen-photovoltaikanlagen/

 

Kommunale Haushaltspolitik in Zeiten von globalen Krisen

Damit die Kommunen in NRW ihren Aufgaben finanziell gewachsen sind, erlässt die Landesregierung mit jedem Haushalt ein Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG), durch das die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt werden. Das GFG 2023 wird mit dem nächsten Plenum Anfang November in den Landtag eingebracht. Bereits Ende August hat die Landesregierung die Eckpunkte zum GFG vorgelegt. Durch gestiegene Steuereinnahmen werden die sogenannten Schlüsselzuweisungen, also die Summe, die eine Kommune jeweils erhält, für 2023 insgesamt deutlich um über 9 % steigen. Unterm Strich muss diese Steigerung angesichts der aktuellen Krise aber eher als Inflationsausgleich betrachtet werden. Insgesamt erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände im kommenden Jahr über 15 Milliarden Euro über das GFG. Auf Münster entfallen davon ca. 90 Millionen Euro (davon ca. 55 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen).

Die Landesregierung plant zudem, die sogenannte „Corona-Kosten-Isolierung“ in kommunalen Haushalten für das kommende Jahr noch einmal zu verlängern und außerdem um Belastungen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu erweitern. Damit sichert die Landesregierung die Genehmigungsfähigkeit der kommunalen Haushalte sowie die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in NRW inmitten der aktuellen Krise.

Im gleichen Gesetzesentwurf schafft die Landesregierung außerdem Rechtssicherheit im Hinblick auf die Abwassergebühren. Mit einem viel beachteten Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht im Mai dieses Jahres seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation der kommunalen Abwassergebühren unerwartet geändert – mit weitreichenden Folgen für die kommunalen Haushalte. Mit dem nun vom Landeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Gebührenkalkulation per Gesetz neu und präzise geregelt werden.

In einer sogenannten „Kommunalinfo“ an die Grünen Fraktionen in den kommunalen Gremien habe ich diese Entwicklungen ausführlicher dargestellt. Das könnt ihr hier nachlesen: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/kommunalinfo-land-stellt-weichen-im-kommunalen-haushalts-und-gebuehrenrecht/

 

Tiefengeothermie-Untersuchungen in Münster und Umgebung erfolgversprechend

Ende September hat der geologische Dienst des Landes NRW die Ergebnisse seiner Untersuchungen zur Nutzbarkeit von Tiefengeothermie in Münster vorgestellt. Sie zeigen, dass die Voraussetzungen dafür in Münster vielversprechend sind und die Technologie in unserer Stadt sehr wahrscheinlich zur Anwendung kommen kann. Das sind sehr gute Nachrichten für Münster und den Klimaschutz, weil die klimaneutrale Technologie der Tiefengeothermie einen zentralen Beitrag zur Sicherung unserer Wärmeversorgung leisten und uns damit unabhängig von fossilen Energieimporten machen kann. Die ersten Ergebnisse müssen jetzt durch eine Folgeuntersuchung (sog. 3D-Seismik) verifiziert und räumlich lokalisiert werden. Im Anschluss könnten dann Probebohrungen durch die Stadtwerke Münster erfolgen. Durch die Unterstützung des Landes NRW, das Münster und das umgebende Münsterland als Pilotregion für die Erkundung geothermischer Potentiale ausgewählt hatte, kommt unserer Stadt nun ein Modellcharakter zu und sie kann zum Vorbild für andere Regionen in NRW werden.

 

Münsterland wird als Öko-Modellregion ausgezeichnet

Am 5. September wurde die Region Münsterland vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW als eine von fünf Modellregionen in NRW ausgezeichnet. Die Öko-Modellregionen werden vom Land mit maximal 80.000 Euro jährlich gefördert, um regionale Vermarktungsstrukturen und Wertschöpfungsketten für Bio-Lebensmittel aufzubauen und damit die nachhaltige ökologische Landwirtschaft mit regionaler Verankerung zu stärken und auszubauen. Die Teilnahme der Stadt Münster hat die Grüne Ratsfraktion im vergangenen Jahr mit einem gemeinsamen Antrag der Münster-Koalition im Rat vorangebracht und es freut mich, dass dies nun Früchte trägt.

 

4,3 Millionen Euro Landesförderung für die WLE

Zuletzt hat uns die erfreuliche Nachricht erreicht, dass die Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) von Münster nach Sendenhorst vom Land mit 4,3 Millionen Euro für Planungskosten gefördert wird. Damit ist unsere Erwartung, dass die Strecke Ende 2025 mit bereits bestellten batterieelektrischen Zügen in Betrieb gehen kann, ein großes Stück weit realistischer geworden. Gemeinsam mit Carsten Peters, verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion in Münster, habe ich gefordert, dass alle Akteur*innen nun an einem Strang ziehen müssen, um den Startschuss für die Münsterland-S-Bahn zu setzen und bei der Verkehrswende einen entscheidenden Schritt voranzukommen. Die WLE wird Haltepunkte an der Halle Münsterland, in der Loddenheide, in Gremmendorf und Wolbeck haben und mit einem 20 min-Takt für viele Menschen eine echte Alternative für das Auto sein. Nicht zuletzt ist die Reaktivierung also auch ein entscheidender Schritt beim Klimaschutz.

 

Zu all diesen Themen und mehr könnt ihr mich natürlich jederzeit kontaktieren. Politische Arbeit lebt vom Austausch!

Gerne könnt ihr dazu auch meine Bürger*innensprechstunden nutzen. Die Termine für 2022 sind:

  • 27.10., 13:00 – 14:00 Uhr
  • 17.11., 13:00 – 14:00 Uhr
  • 15.12., 13:00 – 14:00 Uhr

Die Sprechstunden finden im Grünen Zentrum (Windthorststraße 7, 48143 Münster) statt.

 

Ich freue mich außerdem über Feedback, wie euch mein erster Newsletter gefallen hat.

 

Viele Grüße

Robin