Altschuldenlösung für die Kommunen

Stand: Juli 2025

Nordrhein-Westfalen hat eine Lösung für die kommunalen Altschulden! Für unsere besonders von Altschulden belasteten Kommunen ist das eine sehr gute Nachricht. Damit ist uns ein historischer Durchbruch gelungen, für den wir uns als Grüne Landtagsfraktion stark gemacht haben und mit dem wir ein zentrales Wahlversprechen einlösen.

Altschulden: eine Fessel für die kommunale Handlungsfähigkeit

Viele Städte und Gemeinden in NRW ächzen unter einer jahrzehntealten Last von Kassenkrediten. Mit diesen sogenannten „Altschulden“, die landesweit überMilliarden Euro betragen, gehen hohe Zinsen und ein jahrzehntelang gewachsener Investitionsstau einher. In den betroffenen Kommunen bleiben somit wichtige Investitionen in Bildung, Klimaschutz und Mobilität auf der Strecke. Die Schulden sind zum überwiegenden Teil nicht von den Kommunen selbst verschuldet, sondern eine Folge des Strukturwandels und hoher Sozial- oder anderer Lasten durch Entscheidungen anderer politischer Ebenen. Trotzdem müssen die Menschen vor Ort seit langem unter fehlenden Investitionen leiden. Die Entlastung von den drückenden Schulden der Vergangenheit ist deshalb eine gemeinsame Verantwortung von Land und Bund.

Wir Grüne machen uns seit Jahren dafür stark, endlich die Altschuldenproblematik der nordrhein-westfälischen Kommunen anzugehen. Die Altschuldenlösung durch Übernahme von durchschnittlich 50% der Schulden durch das Land ist ein echter Durchbruch. Für die betroffenen Kommunen bedeutet das einen lang ersehnten Silberstreif am Horizont nach jahrelangem Investitionsstau.

Gesetz zur Altschuldenentlastung beschlossen!

Bereits seit Vereinbarung des schwarz-grünen Koalitionsvertrags ist klar: NRW wird den Kommunen unter die Arme greifen und eine anteilige Altschuldenlösung auf den Weg bringen! Mit dem Haushalt 2025 haben wir im Landtag dafür die finanzielle Grundlage gelegt und ab 2025 jährlich 250 Millionen Euro zur Übernahme und Tilgung der Altschulden bereit gestellt.

Im Februar 2025 folgte unserem Haushaltsbeschluss dann der Gesetzentwurf zur Umsetzung, den wir  im Juli 2025 nach einer Sachverständigenanhörung und Beratung im zuständigen Ausschuss beschlossen haben. Mit dem „Altschuldenentlastungsgesetz“:

  • Wird das Land NRW den Kommunen durchschnittlich 50 Prozent ihrer (bereinigten) Liquiditätskredite zum Stichtag 31.12.2023 abnehmen und zur Finanzierung und Tilgung der Kredite jährlich 250 Millionen Euro aufwenden. Die Entschuldung der einzelnen Kommunen wird anhand eines iterativen Schlüssels berechnet, nachdem diese die Entschuldung beantragt und die Höhe ihrer Kreditbestände nachgewiesen haben.
  • Helfen wir den am höchsten verschuldeten Kommunen besonders: Nach der Schuldenübernahme werden bei keiner Kommune in NRW mehr Liquiditätskredite als 1.500 Euro/ Einwohner*in verbleiben. Diese Schulden werden also vollständig vom Land übernommen („Spitzenentlastung“).
  • Wird ein Sockel von 100 Euro/ Einwohner*in bei der Berechnung des Entschuldungstarifs außer Acht gelassen und somit bei allen betroffenen Kommunen verbleiben („nicht übermäßige Liquiditätskredite“).

Die Entschuldung setzt einen Antrag der jeweiligen Kommune (mit Ratsbeschluss) voraus, den die Kommunen innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes stellen müssen. Die spürbare Entlastung für die kommunalen Haushalte (Eigenkapitalverbesserung und Zinsersparnis) wird sich also schon zum Jahr 2026 ergeben.

Alle weiteren Details haben wir in Fachnewslettern ausführlich dargestellt: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/ein-guter-tag-fuer-die-kommunen-in-nrw-altschuldenloesung-liegt-auf-dem-tisch/ und aktualisiert: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/altschulden-das-koennen-die-kommunen-jetzt-schon-tun/ .

Mit der Altschuldenlösung löst Nordrhein-Westfalen ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein und übernimmt bis zu 50% der kommunalen Altschulden. Was die andere Hälfte der Altschulden angeht, muss auch der Bund zu seiner Verantwortung stehen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung ihren Beitrag leistet und wie zugesagt die Hälfte der Kosten einer vollständigen Altschuldenlösung übernimmt.

Welche Herausforderungen für die Kommunalfinanzen jenseits der Altschuldenlösung bestehen und welche Verantwortung der Bund auch dabei trägt, habe ich hier dargestellt.