Altschuldenlösung für die Kommunen

Stand: September 2023

Wir bringen den Einstieg in eine Lösung für die kommunalen Altschulden auf den Weg. Für unsere besonders von Altschulden belasteten Kommunen ist das eine sehr gute Nachricht. Damit ist uns ein historischer Durchbruch gelungen, für den wir uns als Grüne Landtagsfraktion stark gemacht haben und mit dem wir ein zentrales Wahlversprechen einlösen.

Altschulden: eine Fessel für die kommunale Handlungsfähigkeit

Viele Städte und Gemeinden in NRW ächzen unter einer jahrzehntealten Last von Kassenkrediten. Mit diesen sogenannten Altschulden gehen hohe Zinsen und ein jahrzehntelang gewachsener Investitionsstau einher. Wichtige Investitionen in Bildung, Klimaschutz und Mobilität bleiben dabei auf der Strecke. Die Schulden sind zum überwiegenden Teil nicht von den Kommunen selbst verschuldet, sondern eine Folge des Strukturwandels und hoher Sozial- oder anderer Lasten durch Entscheidungen anderer politischer Ebenen. Trotzdem müssen die Menschen vor Ort seit langem unter fehlenden Investitionen leiden. Die Entlastung von den drückenden Schulden der Vergangenheit ist deshalb eine gemeinsame Verantwortung von Land und Bund.

Start der Altschuldenlösung in 2025

Zunächst war vorgesehen, dass das Land 2024 in die Altschuldenlösung einsteigt. Die Landesregierung hatte im Juni 2023 bekannt gegeben, die Hälfte aller Liquiditätskredite oberhalb einer Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro je Einwohner*in zu übernehmen. In NRW summieren sich diese Kredite derzeit auf etwa 19,7 Milliarden Euro. Um die kommunale Handlungsfähigkeit landesweit zu sichern, werden die Städte und Gemeinden mit der höchsten Pro-Kopf-Verschuldung am stärksten von der Schuldenübernahme profitieren. Wir Grüne machen uns seit Jahren dafür stark, endlich die Altschuldenproblematik der nordrhein-westfälischen Kommunen anzugehen. Daher ist dieser Einstieg in die Altschuldenlösung für uns ein historischer Durchbruch.

Im August 2023 haben wir dann entschieden, dass die angekündigte Übernahme kommunaler Liquiditätskredite („Altschulden“) durch das Land auf das kommunale Haushaltsjahr 2025 verschoben wird. Damit kommen wir einer Forderung der Kommunalen Spitzenverbände (KSV) nach, die ein Ergebnis der gemeinsamen Gespräche in den vergangenen Wochen war. Dazu zählt auch, dass wir als Land NRW eine Erhöhung des Landesanteils an den Kosten der Altschuldenlösung anstreben.

Jetzt muss auch der Bund zu seiner Verantwortung stehen und seinen im Ampel-Koalitionsvertrag zugesagten Beitrag leisten. Er muss die Übernahme der Hälfte der kommunalen Altschulden verbindlich zusagen.

Verschiebung der Altschuldenübernahme hat drei Vorteile:
1. Der spätere Starttermin ermöglicht weitere Verhandlungen mit der Bundesregierung und den übrigen Ländern über die dringend notwendige Bundesbeteiligung. Denn nach wie vor hat der Bund keine Zusagen gegeben oder konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung gemacht. Ohne eine Bundesbeteiligung bliebe es zwar bei der Übernahme von 50 Prozent der Kredite durch das Land, die übrigen Schulden verblieben jedoch in den Kommunen.
2. Durch die Verschiebung wird der Gemeindefinanzausgleich 2024 entlastet. Darüber hinaus ermöglicht uns dieser Schritt in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung des Landeshaushaltes eine Erhöhung des Landesanteils an den Kosten anzustreben.
3. Der neue Starttermin ist auch notwendig, um die technische Abwicklung der Schuldenübernahme zu gewährleisten und dabei Fehler und vermeidbare Mehrkosten auszuschließen. Denn für die Altschuldenübernahme müssen zunächst die zu übertragenden Kredite identifiziert, die jeweiligen Kosten ermittelt und anschließend ans Land übertragen werden. Die Kommunalen Spitzenverbände haben in den zurückliegenden Gesprächen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der bisher vorgeschlagene Zeitrahmen bis zum 30. Juni 2024 dafür nicht ausreicht.

Landesregierung stützt den Gemeindefinanzausgleich 2024
Die Beschlüsse führen für das kommende Jahr zu einer Entlastung des Gemeindefinanzausgleichs um 380 Millionen Euro. Im Ergebnis soll die Finanzausgleichsmasse im kommenden Jahr 15,34 Milliarden Euro statt der bisher vorgesehenen 14,97 Milliarden Euro betragen. Mit einem Verzicht auf die Aufstockung der Aufwands- und Unterhaltungspauschale (AUP) wird darüber hinaus die Schlüsselmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2024 gegenüber den bisherigen Plänen um 80 Millionen Euro erhöht, dies kommt insbesondere finanzschwachen Kommunen zugute. Damit stützt die Landesregierung die kommunalen Haushalte in einer äußerst angespannten allgemeinen Haushaltslage.

Für erste Rückfragen stehe ich Euch gemeinsam mit dem Referenten der Fraktion, David Schichel (david.schichel@landtag.nrw.de), gerne zur Verfügung.