Altschuldenlösung für die Kommunen

Stand: Februar 2025

Wir bringen eine Lösung für die kommunalen Altschulden auf den Weg. Für unsere besonders von Altschulden belasteten Kommunen ist das eine sehr gute Nachricht. Damit ist uns ein historischer Durchbruch gelungen, für den wir uns als Grüne Landtagsfraktion stark gemacht haben und mit dem wir ein zentrales Wahlversprechen einlösen.

Altschulden: eine Fessel für die kommunale Handlungsfähigkeit

Viele Städte und Gemeinden in NRW ächzen unter einer jahrzehntealten Last von Kassenkrediten. Mit diesen sogenannten „Altschulden“, die landesweit ca. 20 Milliarden Euro betragen, gehen hohe Zinsen und ein jahrzehntelang gewachsener Investitionsstau einher. In den betroffenen Kommunen bleiben somit wichtige Investitionen in Bildung, Klimaschutz und Mobilität auf der Strecke. Die Schulden sind zum überwiegenden Teil nicht von den Kommunen selbst verschuldet, sondern eine Folge des Strukturwandels und hoher Sozial- oder anderer Lasten durch Entscheidungen anderer politischer Ebenen. Trotzdem müssen die Menschen vor Ort seit langem unter fehlenden Investitionen leiden. Die Entlastung von den drückenden Schulden der Vergangenheit ist deshalb eine gemeinsame Verantwortung von Land und Bund.

Wir Grüne machen uns seit Jahren dafür stark, endlich die Altschuldenproblematik der nordrhein-westfälischen Kommunen anzugehen. Der von uns nun erreichte Einstieg in eine Altschuldenlösung durch Übernahme von bis zu 50% der Schulden durch das Land ist ein historischer Durchbruch. Für die betroffenen Kommunen bedeutet das einen lang ersehnten Silberstreif am Horizont nach jahrelangem Investitionsstau.

Start der Altschuldenlösung in 2025 – Finanzierung steht, Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch!

Bereits seit Vereinbarung des schwarz-grünen Koalitionsvertrags ist klar: NRW wird den Kommunen unter die Arme greifen und eine anteilige Altschuldenlösung auf den Weg bringen! Mit dem Haushalt 2025 haben wir im Landtag dafür die finanzielle Grundlage gelegt und ab 2025 jährlich 250 Millionen Euro zur Übernahme und Tilgung der Altschulden bereit gestellt. Über die kommenden 30 Jahre sollen so 7,5 Milliarden Euro zusätzliche Finanzmittel des Landes an die Kommunen gehen.

Im Februar 2025 folgte unserem Haushaltsbeschluss dann der Gesetzentwurf zur Umsetzung. Mit dem „Altschuldenentlastungsgesetz“(Entwurf) ist nun unter anderem klar,

  • dass es einen echten Schuldenschnitt gibt, indem die genehmigten Altschulden der Kommunen in Landesschuld übergehen,
  • dass Kommunen mit Liquiditätskrediten von mehr als 100€ pro Einwohner*in am Programm teilnehmen können, und
  • dass es eine Spitzenentschuldung für die besonders betroffenen Kommunen gibt, sodass maximal 1500€ Altschulden pro Kopf bei den Kommunen verbleiben.

Alle weiteren Details haben wir in einem Fachnewsletter ausführlich dargestellt: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/ein-guter-tag-fuer-die-kommunen-in-nrw-altschuldenloesung-liegt-auf-dem-tisch/.

Damit löst Nordrhein-Westfalen ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein und übernimmt bis zu 50% der kommunalen Altschulden. Was die andere Hälfte der Altschulden angeht, muss auch der Bund zu seiner Verantwortung stehen. Wir erwarten, dass eine neue Bundesregierung ihren Beitrag leistet und wie zugesagt die Hälfte der Kosten einer vollständigen Altschuldenlösung übernimmt.