Land stärkt kleine Geburtshilfen – auch das Herz-Jesu Klinikum Hiltrup und das Universitätsklinikum Münster erhalten Förderung

Münster, 29.04.25

Für den Erhalt der flächendeckenden Geburtshilfe in Nordrhein-Westfalen stellt die schwarz-grüne Landesregierung Zuschüsse in Höhe von rund 25 Millionen Euro bereit. Gefördert werden Geburtsstationen mit weniger als 1.100 Geburten pro Jahr, die besonders von hohen Vorhaltekosten betroffen sind. Nach Münster fließen insgesamt über 800.000 Euro Förderung, die an das Herz-Jesu Klinikum Hiltrup und das Universitätsklinikum Münster gehen.

Dazu Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:

„Geburtshilfe muss wohnortnah angeboten werden – werdende Eltern brauchen Verlässlichkeit, Sicherheit und kurze Wege. Indem wir insbesondere kleinere Geburtsstationen unterstützen, stärken wir die bestmögliche Versorgung rund um die Geburt. In Münster leisten gerade diese dezentralen Standorte, wie z.B. das Herz-Jesu Krankenhaus in Hiltrup, auch einen wichtigen Beitrag zur Versorgung in der Stadtregion.

Die Überbrückungshilfe ist wichtig, aber klar ist: Die anstehende bundesweite Krankenhausreform muss sicherstellen, dass die Betriebskosten für die Geburtshilfe dauerhaft finanziell abgesichert werden.“

 

Zum Hintergrund:

Die Bundesregierung stellt den Ländern Mittel zur Verfügung, um die Finanzierung bis zum Greifen der bundesweiten Krankenhausreform zu überbrücken. Die Notwendigkeit, Personal rund um die Uhr bereitzustellen, setzt gerade kleine Geburtshilfen unter hohen finanziellen Druck. Damit sie nicht aufgeben müssen, hat die Landesregierung in der diesjährigen Förderrunde festgelegt, dass ausschließlich Krankenhäuser mit einer vergleichsweise niedrigen Zahl von Geburten diesen Zuschuss zur Finanzierung ihrer Betriebskosten bis zum Greifen der bundesweiten Krankenhausreform erhalten. Insgesamt profitieren 69 Kliniken in NRW davon. Eine Übersicht darüber findet sich hier: https://www.mags.nrw/system/files/media/document/file/geburtshilfen_in_nordrhein-westfalen_gefoerderte_krankenhaeuser_in_2025.pdf

Die Förderbescheide sind noch nicht rechtskräftig.