Mieten, Bauen, Wohnen: Landesregierung fördert bezahlbares Wohnen
Münster, 24.04.25
Die Förderung bezahlbaren Wohnraums ist der Landesregierung aus Grünen und CDU ein wichtiges Anliegen. Münster profitiert dabei durch Einordnung in die höchste Kategorie der Wohnbauförderung von besonders hohen Fördersätzen und 273 neu bewilligten öffentlich-geförderten Wohnungen in 2024. Durch Ausweitung der Mieterschutzverordnung profitieren Mieter*innen in Münster zudem seit dem 1. März von einem verbesserten Kündigungsschutz. Außerdem wurden in der Landesbauordnung beispielsweise mit der digitalen Bauakte deutliche Erleichterungen geschaffen, um Neu- und Umbau zu unterstützen.
Dazu Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:
„In Münster wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Menschen mit geringem Einkommen, Familien oder Auszubildende finden immer schwerer eine Wohnung. Als Teil der Landesregierung arbeiten wir aktiv dagegen an und nehmen drei zentrale Bereiche in den Blick: Schutz für Mieterinnen und Mieter, Förderung von Sozialwohnungen und Vereinfachungen für Neu- und Umbau.
Für uns Grüne ist klar: Bezahlbares Wohnen ist Daseinsvorsorge und Alle haben Recht auf Wohnraum. Besonders wichtig ist für uns die sozialorientierte Wohnungswirtschaft. Damit nicht nur große Villen und Penthouse-Wohnungen zu Luxuspreisen entstehen, sondern Wohnraum für Menschen aller Einkommensklassen. Wir fördern im Land daher nicht nur mietpreisgebundene Wohnungen, sondern setzen uns auch für starke Genossenschaften und kommunale Gesellschaften ein, die den Mieterinnen und Mietern langfristig preisgünstigen Wohnraum anbieten.“
Zum Hintergrund:
Im Sommer 2024 wurden die Mittel der Wohnraumförderung für mietpreisgebundene Wohnungen aufgestockt. Bis zum Jahr 2027 stehen mit dieser langfristigen Förderzusage 10,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Münster wurde dabei aufgrund des besonders hohen Mietniveaus gemeinsam mit nur drei weiteren Städten (Köln, Düsseldorf und Bonn) in die höchste Kategorie der Wohnraumförderung eingeordnet, sodass hier besonders hohe Fördersätze beantragt werden können.
Münster zählt auch zu den Kommunen, in denen nicht nur die Schaffung von neuem mietpreisgebundenem Wohnraum sondern auch der Erwerb von Zweckbindungen für bestehenden Wohnraum gefördert wird. Angesichts hoher Baukosten ist diese Umwandlung von frei finanziertem in mietpreisgebunden Wohnraum ein wichtiger Baustein zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums.