Die Finanzkrise in den Kommunen hat bundesweit historische Ausmaße erreicht. Noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik ging es den Kommunen finanziell so schlecht wie heute. Die Bundesregierung weigert sich jedoch weiterhin, eine Lösung zu unterstützen, die die finanzielle Ausstattung der Kommunen nachhaltig verbessert.
Angesichts der äußerst angespannten Finanzlage der Städte, Gemeinden und Kreise im Land hat die schwarz-grüne Landesregierung deshalb nun – erstmals seit 40 Jahren – eine strukturelle, dauerhafte Erhöhung der kommunalen Finanzausstattung auf den Weg gebracht. Die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) sehen vor, dass der Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen für das Jahr 2027 dauerhaft von 23 auf 23,5 Prozent steigt. Dieser sogenannte Verbundsatz war seit 1986 unverändert. Die Erhöhung stellt somit einen Paradigmenwechsel dar. Alle Informationen dazu gibt es in dieser Kommunalinfo.
Nordrhein-Westfalen hat das bislang größte Infrastruktur- und Investitionsprogramm seiner Geschichte auf den Weg gebracht. Bis zum Jahr 2036 sieht der Plan Investitionen in einer Höhe von insgesamt 31,2 Milliarden Euro vor. Davon gehen 21,3 Milliarden Euro an die Kommunen des Landes. Im vergangenen Oktober haben wir mit einer Kommunalinfo über die Eckdaten informiert. Ein Großteil der Mittel wird den Kommunen pauschal zur Verfügung gestellt. Mit einem Änderungsgesetz stärken wir nun die Kommunen durch eine höhere Flexibilität und Rechtssicherheit bei kommunalen Investitionen. Über die beschlossenen Änderungen möchten wir Euch hier informieren: https://gruene-fraktion-nrw.de/2026/06/23/wir-staerken-die-flexible-nutzung-kommunaler-mittel-im-nrw-plan-fuer-gute-infrastruktur/.
In dieser Woche hat die Landesregierung einen überarbeiteten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) für eine nachhaltigere Flächenentwicklung veröffentlicht. Die umfassenden Regelungen zur Siedlungsentwicklung, Verkehrsinfrastruktur, Naturschutz und vielen weiteren Themen werden Auswirkungen auf alle Regionen und Kommunen in NRW haben. Der Entwurf geht ab Mitte März in eine neue Beteiligungsrunde. In dieser Kommunalinfo gebe ich Euch einen Überblick, welche Veränderungen geplant sind: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/landesentwicklungsplan-neuer-entwurf-fuer-eine-nachhaltigere-flaechenentwicklung/
31,2 Milliarden Euro – Investitionen in dieser Höhe sieht der NRW-Plan für gute Infrastruktur in den nächsten zwölf Jahren vor. Im vergangenen Oktober haben wir mit einer Kommunalinfo über die Eckdaten informiert. 21,3 Milliarden Euro davon entfallen auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Ein Großteil dieser Mittel wird den Kommunen pauschal zur Verfügung gestellt. Förderprogramme werden zudem gezielt gestärkt. Zur Umsetzung des NRW-Plans wurde im Dezember das NRW-Infrastrukturgesetz vom Landtag verabschiedet. In der Zwischenzeit haben uns einige Nachfragen zur Mittelverwendung erreicht: Können aus dem NRW-Plan auch Investitionen für freiwillige kommunale Aufgaben finanziert werden? Und kann in die Infrastruktur freier Träger investiert werden? Gerne möchten wir diese wichtigen Fragen mit einer Kommunalinfo beantworten: https://gruene-fraktion-nrw.de/2026/02/18/so-haben-wir-sichergestellt-dass-kommunen-den-nrw-plan-flexibel-nutzen-koennen/
In den vergangenen Wochen haben sich überall im Land die Räte, Kreistage, Bezirksvertretungen und viele weitere Gremien gebildet und konstituiert. Zehntausende Menschen in ganz Nordrhein-Westfalen bereiten sich darauf vor, in den kommenden fünf Jahren als ehrenamtliche Mandatsträger*innen Verantwortung für unser demokratisches und freiheitliches Zusammenleben zu übernehmen.
Damit das kommunale Ehrenamt attraktiv und leistbar bleibt, braucht es auch eine angemessene Aufwandsentschädigung. Bereits vor zwei Jahren haben wir als schwarz-grüne Koalition daher in einer umfangreichen Initiative zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts unter anderem eine Erhöhung der Entschädigungssummen beantragt und im Landtag beschlossen. Zum 1. Januar 2026 tritt nun endlich die neue Entschädigungsverordnung in Kraft. Darüber informiere ich hier: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/neue-entschaedigungsverordnung-staerkt-das-kommunale-ehrenamt/
Am Donnerstag, den 4. Dezember hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erste Urteile zur Anwendung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer in NRW gefällt. Hier wollen wir Euch eine erste Einschätzung dazu geben: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/urteile-des-verwaltungsgerichts-gelsenkirchen-zur-grundsteuer-differenzierung/
Ab dem 1. Januar 2026 bekommen Städte, Gemeinden und Kreise neue und wesentlich größere Freiheiten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Das hat der Landtag mit dem „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land NRW“ beschlossen. Ab dem kommenden Jahr entfallen die bislang geltenden gesetzlichen Vorgaben für die sogenannte Unterschwellenvergabe. Damit erhalten die Kommunen selbst weitreichende Möglichkeiten, die kommunale Beschaffung wirtschaftlich, sozial und nachhaltig zu gestalten. In dieser Kommunalinfo geben wir Euch einen Überblick über die neuen Möglichkeiten: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/neue-freiheiten-nutzen-kommunale-vergaben-nachhaltig-ausrichten/
Der Landtag hat das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) für 2026 in zweiter Lesung beschlossen. Damit wird die Verteilung der Mittel im kommunalen Finanzausgleich aus dem Steuerverbund von Land und Kommunen festgelegt. Eine kommunalscharfe Übersicht der Zuweisungen findet Ihr in der Modellrechnung. Ich möchte Euch in dieser Kommunalinfo über die wichtigsten Eckpunkte informieren: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/gemeindefinanzierung-fuer-2026
Stärkere Teilhabe von Jugendlichen und Menschen mit Einwanderungsgeschichte, besserer Schutz kommunaler Gremien vor antidemokratischen Kräften, mehr Familienfreundlichkeit und ein modernes Vergaberecht: Bereits im Februar haben wir mit unserer Kommunalinfo erstmals über den Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften im Land NRW informiert. An diesem Mittwoch haben wir dieses umfangreiche Gesetz sowie einen gemeinsamen Änderungsantrag mit der CDU beschlossen. Rechtzeitig zur Kommunalwahl am 14. September und zur neuen Ratsperiode ab dem 1. November haben wir damit das Kommunalrecht umfassend modernisiert und den veränderten Ansprüchen an unsere Demokratie angepasst. Im Folgenden möchten wir Euch einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen für Räte, Kreistage und Landschaftsversammlungen geben. https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/fuer-eine-starke-kommunalpolitik-wir-bringen-das-nrw-kommunalrecht-auf-die-hoehe-der-zeit/
Anfang Juni haben wir im Landtag eine Vielzahl von landesgesetzlichen Konkretisierungen für die Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Mit der Reform der Ausführungsgesetze zum SGB VIII haben wir zentrale Weichen gestellt, um die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfähig zu gestalten. Mit dieser Kommunalinfo möchten meine Kollegin Eileen Woestmann und ich Euch einen kurzen Überblick hierüber geben: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/neuerungen-fuer-eine-zukunftsfaehige-kinder-und-jugendhilfe/