Münster, 16.10.26
Der Weg ist frei zur Reaktivierung der Bahnstrecke zwischen Münster und Sendenhorst: Landesverkehrsminister Oliver Krischer (GRÜNE) hat am heutigen Freitag den Förderbescheid für den Ausbau der Strecke an die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE) übergeben. Damit können die Baumaßnahmen zum ersten Projekt der S-Bahn Münsterland beginnen. Sendenhorst, Albersloh und die südöstlichen Stadtteile Münsters erhalten so einen direkten Schienenanschluss an den Hauptbahnhof Münster.
Dazu erklärt Robin Korte, direkt gewählter Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:
„Mit dem heutigen Tag hat die Reaktivierung der WLE endlich Finanzierungssicherheit. Für die Verkehrsanbindung von Gremmendorf, Angelmodde, Wolbeck und Sendenhorst ist das ein echter Durchbruch. Tausende Pendlerinnen und Pendler erhalten künftig eine direkte Schienenverbindung zum Hauptbahnhof in Münster. Davon profitieren nicht nur die Fahrgäste, sondern auch unsere Straßen und die Umwelt werden entlastet.
Sylvia Rietenberg, direkt gewählte Grüne Bundestagsabgeordnete aus Münster, ergänzt:
„Ich begrüße sehr, dass die Landesregierung die Finanzmittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in unsere Region fließen lässt und der Ausbau der Strecke und der Haltepunkte nun endlich beginnen kann. Dafür haben sich Grüne auf allen Ebenen seit Jahren eingesetzt. Die Finanzierung ist jetzt auch deshalb möglich, weil wir Grüne in der Ampel-Regierung die Finanzmittel für Investitionen in unseren Schienenverkehr deutlich erhöht haben.“
Hintergrund
1975 wurde der Personenverkehr auf der 1903 eröffneten Bahnstrecke zwischen Münster und Sendenhorst eingestellt. Durch die Reaktivierung sollen auf der rund 21 Kilometer langen Verbindung wieder Personenzüge als Linie S68 verkehren. Den Planungen zur Folge werden mehr als 10.000 Fahrgäste die Strecke an Werktagen nutzen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Münster vom 30. Januar 2026 liegt bereits das notwendige Baurecht für die Erneuerung der Strecke vor.
Durch die Finanzierungszusage des Bundes und des Landes NRW wurde nun auch die entscheidende finanzielle Hürde genommen: Dabei stammen rund 90 Prozent der förderfähigen Kosten (161 Millionen Euro von 187 Millionen Euro Gesamtkosten) aus Mitteln die der Bund über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) an die Länder weiterreicht. Diese werden vom Land NRW mit weiteren 9 Millionen Euro ergänzt. Weitere Kosten trägt die Westfälische Landes-Eisenbahn (WLE).
Münster, 15.10.26
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 14.Oktober das Tarifentgeltsicherungsgesetz beschlossen. Künftig vergibt das Land Aufträge nur noch an Unternehmen, die ihren Beschäftigten mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Gehälter zahlen. Damit stärkt die schwarz-grüne Koalition die Tarifbindung, schützt fair zahlende Unternehmen vor Lohndumping und sorgt für gute Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen.
Dazu erklärt Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:
„Wenn der Staat öffentliche Aufträge vergibt, soll nicht der billigste Anbieter den Zuschlag erhalten, sondern Unternehmen, die Verantwortung für ihre Beschäftigten übernehmen und faire Löhne zahlen. Mit dem Tarifentgeltsicherungsgesetz schaffen wir dafür klare Regeln – bürokratiearm und pragmatisch.
Tarifverträge sorgen für gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Einkommen und stärken die Kaufkraft vor Ort. Zugleich schützt ihre Verbindlichkeit Unternehmen, die sich an Tarifstandards halten, vor unfairer Konkurrenz durch Lohndumping. Das ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft. Wer gute Löhne zahlt, gewinnt Fachkräfte und schafft die Grundlage für einen nachhaltigen und fairen Wettbewerb. Deshalb ist das Tarifentgeltsicherungsgesetz ein wichtiger Schritt für gute Arbeit in Nordrhein-Westfalen.“
Hintergrund
Mit dem Tarifentgeltsicherungsgesetz wird die Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes Nordrhein-Westfalen an die Zahlung tariflicher Entgelte gekoppelt.
Konkret gilt:
- Das Gesetz umfasst 15 definierte Branchen, für die Mindestentgelte über Rechtsverordnungen an Branchentarifverträge gekoppelt werden.
- Unternehmen müssen ihren Beschäftigten mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zahlen.
- Die Regelung gilt auch für Verleihunternehmen.
- Erfasst werden Dienstleistungsaufträge ab einem Auftragswert von 50.000 Euro.
- Bei Bauaufträgen gilt die Regelung ab 100.000 Euro.
- Das Gesetz bezieht sich auf Aufträge des Landes Nordrhein-Westfalen und gilt im ersten Schritt nicht für die Kommunen.
Die Umsetzung erfolgt digital und möglichst bürokratiearm über ein zentrales Online-Portal. Die Einhaltung der Vorgaben wird anlassbezogen durch eine Prüfstelle bei den Rentenversicherungsträgern kontrolliert, ohne neue Verwaltungsstrukturen zu schaffen.
Mit dem Gesetz reagiert die Landesregierung auf die seit Jahren sinkende Tarifbindung und stärkt faire Wettbewerbsbedingungen. Zugleich wurden Vergabeverfahren vereinfacht und Wertgrenzen angehoben, um Bürokratie abzubauen und öffentliche Investitionen schneller umzusetzen.
Münster, 02.10.2026
Zum Kabinettsbeschluss bezüglich des Pflegeneuordnungsgesetzes äußern sich Dr. Robin Korte MdL und Sylvia Rietenberg MdB in folgender Pressemitteilung:
Rietenberg und Korte: Pflegegesetz ist keine Strukturreform, sondern Belastung für Pflegebedürftige und Kommunen.
Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, mit dem sie die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die Leistungen reformieren wollte.
Münsters direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Sylvia Rietenberg bedauert den monatelangen Stillstand und Streit in der Koalition: „Auch wenn nach massiver Kritik noch Nachbesserungen im Kabinettsentwurf vorgenommen wurden – das Pflegeneuordnungsgesetz bleibt ein Spargesetz zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften. Für echte Strukturreformen fehlt der Regierung eine Vision, stattdessen verlagern sie die Finanzierungslast einseitig auf die Beitragszahler*innen. Es fehlt einfach eine substanzielle Beteiligung des Bundes. Und dann wird die Begrenzung der Pflegekosten für Pflegeheimbewohner*innen in eine Pflegestrukturkommission ausgelagert. Erneut verschoben!“ so Rietenberg. So nehme das Ungerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung weiter zu, wenn gesamtstaatliche Aufgaben nicht aus Steuermitteln finanziert werden und der faire Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung ausbleibt.
Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster, ergänzt: „Mit ihrem Spargesetz treibt die Bundesregierung noch mehr Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in die finanzielle Überforderung. Damit macht sie zugleich die Kommunen zu Ausfallbürgen ihrer fehlenden Reformbereitschaft. Denn je mehr Menschen sich die steigenden Pflegesätze im Heim nicht mehr leisten können, desto stärker müssen die Kommunen als soziale Leistungsträger für Hilfen zur Pflege einspringen. Zur Entlastung von Menschen und Kommunen braucht es jetzt dringend eine stärkere Beteiligung Privatversicherter sowie die Übernahme versicherungsfremder Kosten durch den Bund.“
Die Kosten für kommunale „Hilfen zur Pflege“ steigen seit Jahren dynamisch und betrugen zuletzt deutschlandweit ca. 6 Milliarden Euro. Die zunehmende Belastung der kommunalen Haushalte durch Zahlungsverpflichtungen für bundesgesetzliche Sozialleistungen stellt eine wesentliche Ursache der kommunalen Finanzkrise dar. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf ist das erwartete Defizit der Pflegeversicherung aus Sicht der beiden Abgeordneten in den kommenden Jahren zudem nicht zu schließen, denn rein rechnerisch bleiben für 2027 rund 1,35 Milliarden Euro und für 2028 rund 2,6 Milliarden Euro offen.
Zum Hintergrund: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz
Münster, 09.09.26
Der Landtagsabgeordnete Robin Korte lobt das entschlossene Handeln der schwarz-grünen Landesregierung beim Hitzeschutz. Zwischen 2027 und 2030 stellt diese insgesamt 286,6 Millionen Euro bereit, damit sich Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Kommunen besser auf zukünftige Hitzewellen vorbereiten können. Ergänzend investiert die SozialstiftungNRW weitere 20 Millionen Euro in Hitzeschutzmaßnahmen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Dazu erklärt Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:
„Hitzeschutz ist Gesundheitsschutz. Besonders ältere Menschen, Kleinkinder, Pflegebedürftige, chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen sind einem hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt.
Deshalb unterstützen wir unsere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen beim dringend notwendigen Hitzeschutz. Notaufnahmen, Intensivstationen, Kreißsäle und Aufenthaltsräume müssen auch bei extremer Hitze sichere Orte bleiben. Mit diesen Investitionen helfen wir dabei, die notwendige Infrastruktur aufzubauen und besonders von Hitze gefährdete Menschen besser zu schützen.
Gleichzeitig stärken wir gezielt die Kommunen, denn vor Ort entscheidet sich, wie wirksam Menschen vor den Folgen extremer Hitze geschützt werden können. Mit den neuen Hitze-Gesundheitsmanagerinnen und -managern unterstützen wir Städte und Kreise dabei, besonders gefährdete Menschen besser zu erreichen und passgenaue Hilfsangebote zu entwickeln.“
Hintergrund
Als Konsequenz aus der außergewöhnlichen Hitzewelle im Sommer 2026 stellt die Landesregierung zwischen 2027 und 2030 insgesamt 286,6 Millionen Euro für Hitzeschutzmaßnahmen bereit.
Davon entfallen:
- 200 Millionen Euro auf Klimatisierungs-, Kühlungs- und Verschattungsmaßnahmen in Krankenhäusern, insbesondere in Notaufnahmen, Intensivstationen, OP-Sälen und Kreißsälen.
- 50 Millionen Euro für Hitzeschutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen, beispielsweise für fest installierte Klimageräte, Kühldecken oder Kühlsegel.
- 36,6 Millionen Euro für die Einrichtung von Hitze-Gesundheitsmanagerinnen und -managern in den Gesundheitsämtern der Kreise und kreisfreien Städte.
Zusätzlich stellt die SozialstiftungNRW 20 Millionen Euro für Klimatisierungsmaßnahmen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe bereit.
Ziel der Maßnahmen ist es, besonders gefährdete Menschen künftig besser vor den gesundheitlichen Folgen extremer Hitze zu schützen und Kommunen bei der Umsetzung wirksamer Hitzeschutzkonzepte zu unterstützen.
Weitere Informationen
Münster, 07.09.26
Robin Korte, Landtagsabgeordneter und Ratsherr der GRÜNEN für Münster, bietet am Donnerstag, 10.09.2026, 12 bis 13 Uhr, eine Bürger*innensprechstunde an. Diese findet in seinem Wahlkreisbüro im Grünen Zentrum, Windthorststraße 7 statt. Korte ist direkt gewählter Abgeordneter im Landtag NRW und Vertreter im Stadtrat für den Wahlkreis Herz-Jesu.
Um eine Vorabanmeldung zur Sprechstunde über robin.korte.wk@landtag.nrw.de wird gebeten. Ein spontaner Besuch ist jedoch ebenfalls möglich.
Münster, 27.08.2026
Der Grüne Landtagsabgeordnete Robin Korte lädt am 3. September, 19 Uhr ins Grüne Zentrum Münster ein, umüber die Lage in Iran und die Situation der Kurd*innen im Nahen Osten in der Region zu sprechen.
Als Expertinnen begrüßt Robin Korte Berîvan Aymaz, die Vizepräsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen und Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion für Europa, Internationales und Eine Welt, die deutsch-kurdische Journalistin und Kommunalpolitikerin Roudy Ali sowie die deutsch-iranische Aktivistin Shouresh Shakibapour, Mitbegründerin der Initiative „Frau, Leben, Freiheit“ Münster.
Gemeinsam soll der Frage nachgegangen werden, welchen Beitrag Opposition, zivilgesellschaftliches Engagement und internationale Solidarität leisten können, um Menschenrechte zu stärken und den Menschen vor Ort in ihrem Einsatz für Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung den Rücken zu stärken.
„Wir wollen den Blick nicht nur auf die Krisen und Konflikte der Region richten, sondern vor allem auf die Menschen, die sich für Freiheit, Gleichberechtigung und Menschenrechte engagieren. Gemeinsam mit unseren Expertinnen diskutieren wir, welche Rolle Opposition, Zivilgesellschaft und internationale Solidarität dabei spielen können.“ so Robin Korte.
Interessierte Bürger*innen sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen, Fragen einzubringen und mit den Gästen ins Gespräch zu kommen. Der Eintritt ist frei.
Termin: Donnerstag, 3. September, 19:00 Uhr
Ort: Grünes Zentrum Münster, Windthorststraße 7, Münster
Info: https://gruene-muenster.de/termin/lasst-uns-reden-ueber-den-nahen-osten-die-situation-der-kurdinnen/
Münster, 13.08.26
Der Grüne Landtagsabgeordnete Robin Korte lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger herzlich dazu ein, den Parlamentsbetrieb im Landtag aus nächster Nähe kennenzulernen. Im Rahmen eines halbtägigen Programms erhalten Besucherinnen und Besucher einen spannenden Einblick in die Abläufe und Strukturen der Landespolitik.
Für die Besuchsfahrten stehen im zweiten Halbjahr 2026 zwei offene Termine zur Verfügung. Das Programm umfasst eine Einführung in die Arbeit des Landtags, die Live-Verfolgung einer Plenardebatte auf der Besuchertribüne, einen kleinen Imbiss sowie eine persönliche Gesprächsrunde mit Robin Korte.
Die Termine im Überblick:
- Mi, 14.10., 14:15 bis 17:45 Uhr
- Mi, 16.12., 13:15 bis 16:45 Uhr
Wer kann teilnehmen?
Es können sich sowohl interessierte Einzelpersonen als auch Gruppen für einen der Termine anmelden. Vereine, Schulklassen, Arbeits-Teams etc. sind herzlich willkommen. Die maximale Besuchsgruppengröße pro Termin liegt bei 50 Personen.
Für die Anmeldung werden seitens des Landtages der vollständige Name, Adresse und Telefonnummer jedes Teilnehmenden benötigt.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die An- und Abreise zum Landtag erfolgt individuell. Bei Gruppenanreise kann der Landtag bis zu 75 Prozent der Fahrtkosten erstatten – Details hierzu werden nach Anmeldung durch das Wahlkreisbüro geklärt.
Anmeldungen oder Fragen bitte per Email an das Wahlkreisbüro von Robin Korte: robin.korte.wk@landtag.nrw.de
Münster, 21.07.26
In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause hat der Landtag die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) beschlossen. Das Gesetz ist ein Meilenstein für die Kita-Landschaft in Nordrhein-Westfalen. Es entlastet das System der frühkindlichen Bildung und sorgt für mehr Verlässlichkeit und Qualität.
Dazu erklärt Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:
„Wir investieren so viel wie nie zuvor in die Kindertagesbetreuung. Wir stärken die Finanzierung der Einrichtungen, fördern die Ausbildung neuer Fachkräfte, entlasten die Teams durch zusätzliche Kita-Helferinnen und Kita-Helfer und bauen die Sprachförderung gezielt aus. Besonders wichtig ist mir, dass wir mit den neuen Chancen-Kitas gezielt dort unterstützen, wo Kinder aufgrund ihrer Lebenssituation besondere Förderung benötigen. Das ist ein wichtiger Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit und gleiche Chancen von Anfang an.“
Dorothea Depperman, Grüne Landtagsabgeordnete aus Münster ergänzt:
„Mit der KiBiz-Reform stärken wir die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen nachhaltig. Für die Kinder schaffen wir noch bessere Rahmenbedingungen, um ihre Talente und Fähigkeiten von Anfang an entwickeln zu können. Gleichzeitig stabilisieren wir das Kita-System in Zeiten des anhaltenden Fachkräftemangels. Damit erhalten Familien verlässliche Betreuungsangebote und die Beschäftigten in den Kitas gute Arbeitsbedingungen. “
Hintergrund
Mit der beschlossenen Reform des Kinderbildungsgesetzes entwickelt die schwarz-grüne Landesregierung die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen umfassend weiter.
Für die frühkindliche Bildung sind im Haushaltsentwurf 2027 insgesamt 6,5 Milliarden Euro vorgesehen – rund 2,1 Milliarden Euro mehr als noch 2022. Mit der Reform stellt das Land den Kitas ab dem Kita-Jahr 2027/28 mehr als 420 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- eine dauerhaft verbesserte Grundfinanzierung der Kitas,
- zusätzliche Investitionen in Ausbildung, Fachkräftegewinnung und Qualifizierung,
- die flächendeckende Finanzierung von Kita-Helferinnen und Kita-Helfern zur Entlastung pädagogischer Fachkräfte für jede Kita,
- jährlich 50,5 Millionen Euro zusätzlich für Sprachförderung,
- die Einführung von Chancen-Kitas in sozial herausfordernden Lagen,
- mehr Flexibilität bei Betreuungszeiten und Buchungsmodellen für Familien.
Ziel der Reform ist es, die Qualität der frühkindlichen Bildung zu stärken, die Einrichtungen angesichts des Fachkräftemangels zu unterstützen und eine verlässliche Kinderbetreuung für Familien in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Wirksam werden die Änderungen mit dem Inkrafttreten zum Kita-Jahr 2027/28.
Grüne feiern: Nordrhein-Westfalen stärkt den Schutz vor Diskriminierung – Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen
Münster, 17.07.26
Diskriminierung gehört für viele Menschen in NRW leider zum Alltag. Eine zentrale Schutzlücke stellt dabei insbesondere der Diskriminierungsschutz im Verhältnis zwischen Landesbehörden und Bürgern dar. Die schwarz-grüne Landesregierung kommt dem nach und schließt diese Schutzlücke. An diesem Donnerstag hat der Landtag das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) verabschiedet und so für mehr Chancengleichheit, Gleichbehandlung und Vertrauen in staatliches Handeln gesorgt.
Dazu die drei Grünen Landtagsabgeordneten Dorothea Deppermann, Josefine Paul und Robin Korte:
„Das Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit in unserem Land. Es stärkt den Anspruch aller Menschen auf Gleichbehandlung durch Behörden und sorgt gleichzeitig für mehr Klarheit und Sicherheit im Verwaltungshandeln, auch in Münster“.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz schützt vor möglicher Diskriminierung im Verhältnis zu Landesbehörden. Das neue Gesetz macht Diskriminierung anhand klarer Merkmale besser überprüfbar und sorgt für mehr Fairness in Verfahren. Ein wichtiger Bestandteil ist die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können. Sie soll, ausgestattet mit umfangreichen Auskunftsrechten und durch Akteneinsicht, zur außergerichtlichen Klärung beitragen und dadurch die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots unterstützen.
„Das LADG stärkt die Beschäftigten des Landes durch klare Orientierung und mehr Sicherheit im Handeln. Transparente Verfahren tragen dazu bei, die Qualität staatlicher Entscheidungen weiter zu verbessern. Mit der Verabschiedung des Gesetzes übernimmt Nordrhein-Westfalen hier eine Vorreiterrolle”, so die drei Abgeordneten.
Münster, 17.07.26
Robin Korte, Landtagsabgeordneter und Ratsherr der GRÜNEN für Münster, bietet am Mittwoch, den 22.07.2026 um 12 Uhr, eine Bürger*innensprechstunde an. Diese findet in seinem Wahlkreisbüro im Grünen Zentrum, Windhorststraße 7 statt. Korte ist direkt gewählter Abgeordneter im Landtag NRW und Vertreter im Stadtrat für den Wahlkreis Herz-Jesu.
Um eine Vorabanmeldung zur Sprechstunde über robin.korte.wk@landtag.nrw.de wird gebeten. Ein spontaner Besuch ist jedoch ebenfalls möglich.