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21.06.2023

Liebe Freundinnen und Freunde,

die Sommerferien haben begonnen!

Zeit für mich, die spannenden letzten Wochen noch einmal Revue passieren zu lassen und Euch diesem Newsletter über die wichtigsten Themen mit besonderer Bedeutung für Münster und das Münsterland zu informieren.

Vorfahrt für Erneuerbare: Streichung des 1000-Meter-Abstands und mehr Flächen in der Landesplanung

In den letzten Wochen vor der Sommerpause konnten wir riesige Schritte für die Energiewende in NRW gehen. Am 6. Juni hat unsere Fraktion gemeinsam mit der CDU einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, der die endgültige Streichung der 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen vorsieht. Damit lösen wir ein zentrales Versprechen unseres Koalitionsvertrags ein.

Ebenfalls seit dem 6. Juni liegt uns seitens der Landesregierung ein Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) vor, der die Sicherung von Flächen für Wind- und Solarenergie zum Inhalt hat. Der neue LEP sieht unter anderem vor, dass 1,8 % der NRW-Landesfläche bis 2025 als sogenannte „Windenergiebereiche“ ausgewiesen werden. Damit wird NRW das von der Bundesregierung vorgegebene Flächenziel sieben Jahre schneller erreichen als vom Bund verlangt.

Im LEP wird jetzt konkret festgelegt, wie viel Fläche die einzelnen Regionen in NRW jeweils über ihre Regionalpläne für die Windenergie ausweisen müssen. Für die Planungsregion Münster (= Münster und die vier Münsterland-Kreise) ist das eine Fläche von 12 670 ha (= 2,13 % der Gesamtfläche). Bezirksregierung und Regionalrat werden nun darüber entscheiden müssen, wo konkret diese Flächen liegen, ein erster Entwurf zum Regionalplan liegt bereits vor. Dabei wird das Münsterland in Düsseldorfer Regierungskreisen durchaus als „Vorzeigeregion“ bezeichnet: denn anders als in anderen Regionen des Landes ist die regionalplanerische Ausweisung von Windenergiegebieten hier schon geübte Praxis. Das Flächenziel sollte sich im Münsterland also vergleichsweise schnell und hoffentlich ohne eine erneute „Not in my backyard“-Diskussion, wie sie in andere Planungsregionen derzeit stattfindet, erreichen lassen.

Aber nicht nur für Wind-, sondern auch für die Solarenergie bringt die LEP-Änderung einige Verbesserungen. Sogenannte raumbedeutsame („große“) Freiflächen-Solaranlagen werden zukünftig überall im Freiraum grundsätzlich ermöglicht, außer in Waldgebieten und Bereichen zum Schutz der Natur. Zur Steuerung des Ausbaus von Freiflächen-Solaranlagen wird eine Priorisierung von Flächen festgelegt, auf denen die Anlagen vorrangig geplant werden sollen. Gleichzeitig werden unsere landwirtschaftlichen Flächen geschützt, indem definiert wird, dass auf hochwertigen Ackerböden nur eine Doppelnutzung von Solarenergie und Landwirtschaft (= Agri-PV) zum Einsatz kommen darf.

Der LEP-Änderungsentwurf geht jetzt bis Mitte Juli in ein öffentliches Beteiligungsverfahren und kann vorrausichtlich im Frühjahr 2024 final beschlossen werden. In der Synopse, in der Pressemitteilung des Ministeriums oder auf den Seiten der Landesplanung NRW findet ihr weitere Infos zu den geplanten Änderungen und zum Verfahren.

In Münster selbst diskutieren wir übrigens derzeit im Rahmen des Integrierten Flächenkonzepts Münster“ (IFM) über neue Flächen für Wind- und Solarenergie im Stadtgebiet. Für die Debatte dazu kommen die Änderungen in der Landesplanung und die Abschaffung des 1000m-Mindestabstands gerade richtig!

Wärmewende auf allen Ebenen: Was bedeutet das „Heizungsgesetz“ für Münster?

Kaum ein Thema ist in den letzten Wochen so kontrovers diskutiert worden wie die Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Die Ampel-Parteien im Bund haben sich mittlerweile darauf verständigt, das Gesetz und die damit verbundene Pflicht zu 65 % Erneuerbaren Energien beim Einbau einer neuen Heizung noch in diesem Sommer zu beschließen. Allerdings soll der Ausstieg aus dem Einbau neuer Öl- und Gas-Heizungen erst dann zur Geltung kommen, wenn in der betreffenden Stadt oder Gemeinde eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Während andere Bundesländer (allen voran Baden-Württemberg) schon lange eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt haben, wurde die dringend notwendige Wärmewende in NRW von der CDU/FDP-Vorgängerregierung schlichtweg ignoriert. Als GRÜNE stehen wir jetzt in den Startlöchern, um so schnell wie möglich ein entsprechendes Landesgesetz für die kommunale Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Als Grundlage dafür erwarten wir derzeit noch ein Rahmengesetz des Bundes, dessen Entwurf für den Sommer angekündigt wurde und das nun bald kommen muss. Denn die Kommunen und die Menschen in NRW brauchen dringend Klarheit darüber, wie sie in Zukunft bezahlbar und klimaneutral heizen können!

In Münster sind wir übrigens schon einen Schritt weiter – und haben am 14. Juni im Rat die Erstellung eines Energienutzungsplans „auf eigene Faust“, also ohne Fördermittel von Bund und Land, beschlossen. Indem wir die Wärmeplanung schon bis Ende 2024 abschließen, sorgen wir in Münster dafür, dass spätestens ab 2025 keine fossilen Heizungen mehr verbaut werden. Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, aber auch für bezahlbare Energie. Denn Öl und Gas werden in Zukunft drastisch teurer werden. Heizen muss aber für alle Menschen bezahlbar bleiben und niemand darf sich darüber Sorgen machen müssen, wie er oder sie das eigene Zuhause warm bekommt.

Deshalb stärken wir gemeinsam mit den Stadtwerken Münster insbesondere die Fern- und Nahwärme als wichtige Alternative, da sich diese langfristig klimaneutral und kostengünstiger gegenüber fossiler Energien erweisen wird. Diese Stärkung der Fernwärme begleiten wir selbstverständlich auch auf der Landesebene – für Münster und für viele andere große und kleine Städte in NRW.

Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter in Münster und NRW

Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine, also seit mehr als einem Jahr, erleben wir in Münster und NRW wieder eine sehr starke Zuwanderung von Menschen, die auf der Flucht sind. Dabei kommen die Geflüchteten keineswegs nur aus der Ukraine sondern zunehmend auch wieder aus Syrien, Afghanistan und anderen gefährlichen Ländern außerhalb Europas zu uns auf der Suche nach Schutz. Für die Kommunen in NRW stellt die Unterbringung, Versorgung und Beschulung dieser Menschen eine enorme Herausforderung dar, die sie zunehmend ans Ende ihrer Kräfte bringt. In Land und Bund setzen wir GRÜNE uns daher für eine deutlich bessere Unterstützung der Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe ein. Dabei ist es uns ein Herzensanliegen, dass Menschen auf der Flucht bei uns weiterhin eine sichere und menschenwürdige Unterbringung sowie gute Integrationsangebote erhalten!

Nachdem wir uns zuvor bereits ein Bild von der Unterbringung in zwei städtischen Flüchtlingsunterkünften in Münster gemacht hatten (Bericht dazu im letzten Newsletter), habe ich nun zusammen mit der AG Migration die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes in Münster-Gremmendorf besucht. Dort waren zum Zeitpunkt unseres Besuchs ca. 800 Menschen, Alleinreisende und Familien aus vielen verschiedenen Herkunftsländern, untergebracht. Für Familien beträgt die Aufenthaltsdauer in der Regel für die ersten 3-6 Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland. Dabei ist die ZUE sozusagen eine „Zwischenetappe" für die Geflüchteten, von der aus sie in die Einrichtungen der Kommunen weitergeleitet werden und in der sie Angebote wie eine medizinische Versorgung, Sprachkurse und auch Kinderbetreuung erhalten.

Klar ist: Die ZUE ist kein Wohlfühlort, in dem Menschen gerne wohnen. Und sie ist angesichts ihrer Größe und der Abtrennung vom umgebenden Stadtteil alles andere als förderlich für die Integration. Gleichzeitig wurde bei unserem Besuch deutlich, dass die Mitarbeiter*innen hier ihr Bestes tun, um geflüchteten Menschen eine erste Unterkunft und die nötige Versorgung, wie Arztbesuche, Sprachkurse und auch Kinderbetreuung, anzubieten. Wir müssen allerdings weiter daran arbeiten, dass die Einrichtungen nicht derart groß sind und die Geflüchteten, vor allem Familien, sie möglichst frühzeitig in eine kommunale Einrichtung verlassen können. Auch das Angebot der Beschulung, von derzeit nur ca. 12 Stunden je Woche pro Kind, kann und muss besser und verlässlicher werden. Hierzu bin ich im engen Austausch mit der Landesregierung, die dieses Problem ebenfalls erkannt hat.

Verbesserungen in der Unterbringung sind wichtig, gleichzeitig müssen wir für eine bessere Migrationspolitik aber auch auf der Bundesebene und in Europa ansetzen. Dabei hilft eine auf Abschottung und Härte ausgerichtete Politik weder den Menschen noch den Kommunen weiter. Eine Fokussierung der Debatte auf die Begrenzung und Ablehnung von Migration, mit Vorstößen zu z.B. verschärfter Abschiebehaft und Grenzverfahren, denen sich sogar Kinder unterziehen müssen, leistet einer Diskursverschiebung nach rechts Vorschub und stärkt am Ende nur die rechtsextreme AfD. Was wir dagegen wirklich brauchen, ist ein Einwanderungsrecht, das Migration als Chance sieht und über legale Zuwanderungswege aktiv gestaltet. Nur mit einer solchen, migrationspositiven Politik kann unser Asylsystem wirksam entlastet und zugleich dem Arbeits- und Fachkräftemangel begegnet werden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung ist dafür ein erster wichtiger Schritt.

Nicht zuletzt brauchen aber die Kommunen jetzt konkrete Unterstützung bei der Bewältigung der stattfindenden Migration. Dabei ist unsere Erwartung an den Bund, dass er endlich in eine dauerhafte, planbare und verlässliche Finanzierung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe einsteigt. Die nächsten Monaten werden zeigen, wie ernst es dem Bundeskanzler und seiner Innenministerin damit ist.

Tschüss Wilhelm. Willkommen zurück, Uni Münster!

Die Universität unserer schönen Stadt hat sich nach einem langen, wissenschaftlich begleiteten Prozess entschieden, dass sie nicht länger „Westfälische Wilhelms-Universität“, sondern fortan wie früher wieder „Universität Münster“ heißen möchte. Die Universität trennt sich damit nach langer Debatte von einem problematischen Namensgeber: Wilhelm II., der als Militarist, Nationalist und Antisemit in die Geschichte eingegangen ist. Er war als Kaiser unter anderem verantwortlich für den Völkermord an den Herero und Nama im Jahr 1904. Diese Entscheidung der Universität Münster, die auch dem langen Engagement und der Hartnäckigkeit unserer Hochschulpolitiker*innen von Campusgrün zu verdanken ist, begrüße ich ausdrücklich.

Diese eigentlich lokale Thematik ist Anfang Mai sogar bis in den Landtag vorgedrungen. Grund dafür war ein unsäglicher Antrag der AfD, die gefordert hatte die Umbenennung zu verbieten. Diese antidemokratische und rechtsgerichtete Anmaßung der AfD habe ich in der Plenardebatte scharf kritisiert. Denn die Hochschulfreiheit, die auch die Freiheit einschließt, den eigenen Namen zu wählen, ist ein hohes Gut. Und die Friedensstadt Münster wird sich niemals wieder von Demokratiefeinden vereinnahmen lassen!

Diese Rede von mir findet sich übrigens mittlerweile auf YouTube. Die „Schwurbelbusters“ haben sie ausgeschnitten und online gestellt: https://www.youtube.com/watch?v=9ReC1yqqDCE

Die Altschuldenlösung kommt!

Ein zentrales Thema, das mich in meiner Rolle als kommunalpolitischer Sprecher in der Landtagsfraktion seit der Regierungsübernahme stark beschäftigt hat, ist die Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik. Hier ist uns kurz vor der Sommerpause ein historischer Durchbruch gelungen, der eine hälftige Übernahme der kommunalen Altschulden durch das Land vorsieht. Damit ist der Einstieg in eine endgültige Lösung dieser finanziellen Last, unter der große Teile des Landes seit Jahrzehnten leiden und die in vielen NRW-Kommunen einen riesigen Investitionsstau verursacht, geschafft.

Für Münster ist das Thema (zum Glück) weniger relevant, weil wir keine ernsthaft von Altschulden betroffene Stadt sind. Das gilt auch für den überwiegenden Teil des Münsterlands. Wer sich dennoch für das Thema interessiert, findet auf meiner Homepage weitere Informationen dazu:

https://robin-korte.de/aktuelles/meldung/historischer-durchbruch-altschuldenloesung-fuer-kommunen-kommt.

Für Fragen und landespolitische Anliegen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung.

Ich wünsche euch einen schönen Sommer!

 

Beste Grüße

Robin

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10.03.2023

Liebe Freundinnen und Freunde,

einige spannende Monate sind seit meinem letzten Newsletter für Münster vergangen. Höchste Zeit, euch einmal wieder von meiner Arbeit als Landtagsabgeordneter in Düsseldorf und hier vor Ort in Münster zu berichten.

Besuch auf der NABU-Naturschutzstation

Gleich zu Beginn des Jahres haben meine Ratskollegin Leandra Praetzel und ich uns mit dem Team der NABU-Naturschutzstation auf Haus Heidhorn getroffen. Als biologische Station im Auftrag des Landes NRW betreut die NABU-Station die Naturschutzarbeit sowie die Schutzgebiete in Münster und bildet damit eine wichtige Brücke zwischen Ehrenamt und hauptamtlichem Naturschutz.

In dem ausgiebigen und dichten Gespräch besprachen wir mit Leiterin Dr. Britta Linnemann, Kristian Lilje und Dr. Thomas Hövelmann zahlreiche naturschutzfachliche Themen. Neben Fragen der Finanzierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit in der NABU-Naturschutzstation sprachen wir intensiv über das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“, mit dem der ökologischen Doppelkrise aus Erderhitzung und Artensterben begegnet werden soll. In diesem Zusammenhang stand auch die Frage, wie Freiflächen-Solaranlagen so gestaltet werden können, dass sie neben dem Klimaschutz auch der Schaffung besonders artenreicher Weidelandschaften dienen können. Ein weiteres gemeinsames Thema bleibt die Förderung des Ökolandbaus in Münster und der Region: Hier kann die Auszeichnung des Münsterlands als „Öko-Modellregion“ in NRW eine wichtige Anschubfunktion einnehmen.

Schleppender Kanalausbau und falsche Prioritäten beim Straßenbau

Foto: Münsterview/Tronquet

Die letzten Monate und Jahre zeigen auch in Münster, dass in der Verkehrspolitik von Land und Bund lange völlig falsche Prioritäten gesetzt wurden: Einerseits schleppen sich der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals und die Ertüchtigung von Bahnstrecken z.B. nach Enschede und Dortmund dahin. Andererseits wurden Dinosaurier-Projekte des Fossilzeitalters wie der Ausbau der B51 in Münsters Osten jahrzehntelang blind und unbeirrt weiter vorangetrieben, während andernorts im Land wichtige Brücken bröckeln und gesperrt werden müssen. Konkret bedeutet das, dass Bundesverkehrsminister Wissing die Verlagerung von Verkehren von der Straße aufs Wasser und die Schiene bzw. den Erhalt unserer Infrastruktur massiv ausbremst, während Aus- und Neubauprojekte, die neuen klimaschädlichen Verkehr erzeugen, weiterverfolgt werden. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals nach nunmehr über zehn Jahren auf halber Strecke zum Erliegen kommt, während zugleich im Süden von Münster die A1 zwischen Münster und Kamen sechsspurig ausgebaut wird.

Mit unserem NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer setzen wir uns, gemeinsam mit Grünen aus den anderen grün-regierten Ländern und der Bundestagsfraktion, dafür ein, dass unsere knappen Ressourcen an der richtigen Stelle eingesetzt werden und wir unseren Verpflichtungen gegenüber dieser und den nächsten Generationen nachkommen. Mit der Einführung des 49€-Tickets ab Mai 2023 wurde dazu ein wichtiger Erfolg erreicht. Die völlig überholte Priorisierung von Straßenbau-Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan bleibt dagegen weiterhin Gegenstand politischer Auseinandersetzung.

WLE-Reaktivierung noch auf Kurs ???

v.l.n.r.: Carsten Peters, André Pieperjohanns, Robin Korte

Seit Jahrzehnten setzen wir GRÜNE uns vor Ort für die Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) von Münster nach Sendenhorst ein. Das Projekt, das eigentlich ab 2025 mit mehreren Haltepunkten auf Münsteraner Stadtgebiet mit batterieelektrischen Zügen im 20-Minuten-Takt verkehren sollte, ist Anfangspunkt der Münsterland-S-Bahn und ermöglicht den bequemen und umweltfreundlichen Umstieg von der Straße auf die Schiene in Münsters Südosten.

In den letzten Wochen gab es in den Medien Gerüchte darüber, ob der Zeitplan der WLE-Reaktivierung auf­grund des sehr aufwändigen Planfeststellungsverfahrens noch zu halten sei. Deswegen haben mein Münsteraner Ratskollege Carsten Peters und ich den WLE-Geschäfts­führer André Pieperjohanns zu einem Informationsaus­tausch getroffen und auch beim Präsidenten der Bezirks­regierung nachgehakt. Die gute Nachricht: Sowohl WLE als auch Bezirksregierung waren auf Kurs für einen Betriebsstart in 2025 und es gab keine Bedenken, warum der Betrieb nicht Ende 2025 losgehen sollte.

In diese positive Sachlage ist nun leider die DB Netz AG geplatzt, die verkündet hat, mit der notwendigen Herrichtung des Hauptbahnhofs, für Technik und ein neues Gleis, erst 2026 fertig zu werden. Diese Verschleppung ist ärgerlich, so dass mein Ratskollege Carsten Peters die DB zurecht kritisiert und gefordert hat: „Es muss jetzt darauf ankommen den Terminplan bis 2026 einzuhalten und umzusetzen.“ Als Grüne in Münster werden wir gemeinsam weiter im Blick behalten, dass alle Akteur*innen ihren Beitrag zum Gelingen dieses wichtigen Projekts der Verkehrswende in Münster leisten.

Auf dem Weg zu einem neuen Landesentwicklungsplan und einem neuen Regionalplan für Münster

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Landesentwicklungsplan. (https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/20220915-lesefassung-lep.pdf)

Der Landesentwicklungsplan, kurz LEP, ist das zentrale Steuerungselement der Raumplanung auf Landesebene. Er legt fest unter welchen Bedingungen Flächen für Wohnhäuser und Betriebe ausgewiesen und wo zum Beispiel Solar- und Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Aber auch wo die Natur einfach mal ihre Ruhe vor uns Menschen haben darf. Als Regie­rungskoalition haben wir uns vorgenommen, in der laufenden Legislaturperiode zwei Änderun­gen am aktuell geltenden LEP vorzunehmen – ein Vorhaben, das ich innerhalb der Grünen Landtagsfraktion koordinieren darf.

Im Landtag habe ich mit meinen Kolleg*innen aus der Fraktion und unserem Koalitionspartner CDU einen Antrag erarbeitet, in dem wir unsere Ziele für die Landesplanung in der laufenden Wahlperiode auf den Punkt bringen. Damit stellen wir zentrale Weichen für den Klima- und Naturschutz und machen so die Landesplanung fit für die Zukunft. Zum Beispiel schaffen wir durch die Ausweisung von Windenergiegebieten auf 1,8% der Landesfläche und mehr Freiheit für Freiflächen-Solarenergieanlagen die planerischen Voraussetzungen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und für ein klimaneutrales Nordrhein-Westfalen. Ein Meilenstein für den Naturschutz ist die Wiedereinführung des 5-Hektar-Grundsatzes zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Wir stellen die Weichen, damit zukünftig weniger Flächen für den Abbau von Kies verbraucht werden und führen ein „Planzeichen Landwirtschaft“ zum besseren Schutz landwirtschaftlicher Flächen ein. Weitere Informationen zu dem Thema findet ihr auch auf meiner Homepage.

Für Münster sind die Vorhaben besonders spannend, denn im Regionalrat Münster wird derzeit auch ein neuer Regionalplan für das Münsterland erarbeitet. Die Regionalplanung ist die nächste Planungsebene unterhalb der Landesplanung und somit direkt dem Landesentwicklungsplan unterstellt. Insbesondere die Ausweisung der Windenergiegebiete, für die im Münsterland sogar ca. 2,13% der Fläche bereit gestellt werden muss, muss jetzt in das laufende Verfahren einfließen und auch die vom Landtag gesetzten Flächenspar-Ziele Berücksichtigung finden. Auch die Stadt Münster wird eine Stellungnahme zum Regionalplan abgeben. Hier besteht also ganz konkret die Möglichkeit, auf Potenziale und Grenzen zukünftiger Entwicklungsprozesse einzuwirken und jetzt die Weichen für eine gute und klimaneutrale Zukunft zu schaffen. Dafür arbeite ich eng mit meinen Kolleg*innen aus dem Münsteraner Rat und den Mitgliedern des Regionalrates zusammen.

Ausbau der erneuerbaren Energien geht voran und wird erleichtert

Münster legt beim Solarausbau ordentlich zu! Das zeigen aktuelle Auswertungen vom Landesverband Erneuerbarer Energien (LEE) NRW. Demnach sind im Jahr 2022 in Münster 1051 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 10,5 MW zugebaut worden. Damit belegt Münster in der vom LEE untersuchten Auswahl von Städten wie schon in den Vorjahren einen der vorderen Plätze.

entnommen aus: https://www.lee-nrw.de/data/documents/2023/02/13/118-63ea0ea12d26e.pdf

Natürlich sind wir aber noch lange nicht am Ziel und die guten Nachrichten sind, dass das Land den Ausbau erneuerbarer Energien weiter erleichtert. Mit einem Erlass hat das grüne NRW-Wirtschaftsministerium Ende Dezember die Flächenkulisse für Freiflächen-PV und für Windenergie deutlich vergrößert. Darüber hinaus hat der Landtag in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beschlossen, mit dem wir den pauschalen 1000-Meter-Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnhäusern für alle Repowering-Vorhaben sowie für alle Gemeinden mit ausgewiesenen Windenergie-Konzentrationszonen abgeschafft haben. Damit stehen schon jetzt kurzfristig viele neue Flächen für Windprojekte zur Verfügung. Die vollständige Abschaffung des 1000 m-Abstands werden wir nun in einem zweiten Schritt umsetzen, indem wir 1,8% unserer Landesfläche fest und flächenscharf für die Windenergie ausweisen. Es gibt also weiterhin viel zu tun.

In Münster haben wir übrigens schon Anfang 2022 den Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie auf Freiflächen beschlossen und dabei Kriterien für die Entwicklung neuer Standorte festgelegt. Außerdem wollen wir auch in Münster weitere Flächen für die Windenergie nutzen, denn auch bei uns ist das Windflächenpotenzial noch nicht ausgeschöpft. Ein idealer Standort, für den ich mich persönlich einsetze, befindet sich z.B. am Autobahnkreuz Münster-Süd.

Sondervermögen Krisenbewältigung für die Kommunen

In dieser Woche hat der Landtag das zweite Unterstützungspaket aus dem Sondervermögen zur Krisenbewältigung verabschiedet, das unsere Koalition im Dezember auf den Weg gebracht und dafür die Schuldenbremse ausgesetzt hat. Das Land hilft Menschen, Kommunen und Unternehmen jetzt mit weiteren 670 Millionen Euro, um die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu bewältigen. Auch Münsteraner*innen werden davon profitieren. Bereits mit der ersten Tranche aus dem Sondervermögen ist die Hilfe bei uns vor Ort angekommen, zum Beispiel durch eine finanzielle Unterstützung der Uniklinik zur Bewältigung der massiv gestiegenen Energiekosten und zusätzliche Mittel zur Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur vor Ort. Mit dem jetzt verabschiedeten Paket stellen wir u.a. zusätzliche Mittel für die Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung. Eine Aufgabe, die uns angesichts des brutalen Kriegs gegen die Ukraine gerade ein besonderes Anliegen ist.

Besuch bei städtischen Flüchtlingseinrichtungen

Robin Korte und Medya Mustafa (AG Migration & Flucht, GRÜNE Münster). Foto: Maximilian Brinkmann-Brand

Die Zuwanderung Geflüchteter hat seit Beginn des schrecklichen Kriegs gegen die Ukraine deutlich zugenommen. Auch aus Syrien, Afghanistan und anderen unsicheren Ländern sind zuletzt wieder deutlich mehr Menschen zu uns gekommen. Uns GRÜNEN ist es ein Herzensanliegen, dass diese Menschen bei uns eine sichere und menschenwürdige Unterbringung sowie gute Integrationsangebote erhalten! Deshalb habe ich Anfang März zwei städtische Flüchtlingsunterkünfte in Münster besucht, um mir ein Bild von der Situation zu machen. Mit dabei waren auch meine Ratskollegin Brigitte Hasenjürgen, sowie Anika Lison und Medya Mustafa (Foto) aus der AG Migration & Flucht der GRÜNEN Münster.

Bei den Gesprächen in den Einrichtungen ist uns deutlich geworden, mit welchen enormen Herausforderungen und praktischen Problemen die Geflüchteten nach ihrer Fluchterfahrung bei uns konfrontiert sind. Beispielsweise die Suche nach einer passenden Wohnung, nicht nachvollziehbare Erschwernisse beim Familiennachzug, beengte Wohnverhältnisse für Familien mit ihren Kindern und ein hoher Bedarf an psychosozialer Betreuung.

Im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden war Münster, durch den langfristigen und dezentralen Aufbau von Unterkünften, vergleichsweise gut auf die aktuellen Fluchtbewegungen vorbereitet. In der Entwicklung neuer Stadtteile und Wohngebiete werden immer auch Unterkünfte für Geflüchtete, mit einer Größe von in der Regel maximal 50 Plätzen, mitgeplant, und die Unterkünfte jeweils durch Sozialarbeiter*innen unterstützt. Dieses vorausschauende Vorhalten von Kapazitäten kann auch für andere Städte ein Vorbild sein. Denn auch zukünftig wird es weitere Fluchtbewegungen geben. Damit unsere Kommunen dann bestmöglich vorbereitet sind, müssen Land und Bund auch langfristig bei der Finanzierung dieser wichtigen Infrastruktur besser unterstützen und in integrationsfördernde Angebote, wie Sprachkurse und Arbeitsvermittlung, investieren. Für die Finanzierung dieser sogenannten Vorhaltekosten setzen wir uns auch auf der Landesebene ein.

Kontaktiert mich jederzeit gerne zu diesen und anderen Themen der Landespolitik.

Viele Grüße

Euer Robin

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21.10.2022

Liebe Freundinnen und Freunde,

Hinter mir liegen spannende erste Monate als Abgeordneter. Die Arbeit im Landtag hat inzwischen volle Fahrt aufgenommen und ich habe verschiedene Aufgaben in der Landtagsfraktion übernommen: Ich bin Sprecher der Fraktion für Kommunalpolitik und Obmann im Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie Vorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Außerdem arbeite ich als ordentliches Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss Hochwasserkatastrophe mit und koordiniere innerhalb der Fraktion den Themenkomplex Landesplanung.

Daneben beschäftigen mich als direkt gewählter Abgeordneter natürlich auch ganz besonders die aktuellen politischen Entwicklungen, die für Münster und das Münsterland relevant sind. Mit diesem Newsletter möchte ich euch daher gerne einen Einblick in meine thematische Arbeit im Landtag geben und über die für Münster und die Region interessanten Themen der Landespolitik berichten.

Steuererleichterungen für kleine Photovoltaik-Anlagen

Im Plenum (so werden die Sitzungen des Landtags genannt, die in etwa einmal pro Monat stattfinden) Ende August haben wir Koalitionsfraktionen einen Antrag zur Vereinfachung von steuerlichen Regelungen für kleine Photovoltaik-Anlagen eingebracht. Dazu durfte ich die Rede halten. Ziel ist es, Bürokratie-Hürden abzubauen, die viele Menschen von der Investition in kleine PV-Anlagen bis 30 kWp abhalten sowie die Besitzer*innen finanziell entlasten. Der Antrag wurde vom Landtag sogar mit Zustimmung von Teilen der Opposition (SPD) angenommen. Kurz darauf kam Mitte September die Nachricht, dass die Bundesregierung Steuererleichterungen für die Anschaffung und den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 KWp auf den Weg bringen wird. Die neuen Regelungen entsprechen in Teilen dem, was wir im Landtag gefordert haben und gehen teils noch darüber hinaus. Für die Energiewende sind das tolle Neuigkeiten und auch für Münster ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Solarenergie in unserer Stadt. Denn nachdem der Stadtrat im Juni für Münster bereits eine Solarpflicht in Neubaugebieten beschlossen hatte, wird durch den Abbau der Steuerhindernisse auch im Bestand ein neuer Anreiz für Photovoltaik geschaffen.

Der Antrag ist hier nachzulesen: https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/weniger-buerokratie-und-mehr-nachhaltige-energie-durch-steuerbefreiung-von-kleinen-photovoltaikanlagen/

Kommunale Haushaltspolitik in Zeiten von globalen Krisen

Damit die Kommunen in NRW ihren Aufgaben finanziell gewachsen sind, erlässt die Landesregierung mit jedem Haushalt ein Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG), durch das die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt werden. Das GFG 2023 wird mit dem nächsten Plenum Anfang November in den Landtag eingebracht. Bereits Ende August hat die Landesregierung die Eckpunkte zum GFG vorgelegt. Durch gestiegene Steuereinnahmen werden die sogenannten Schlüsselzuweisungen, also die Summe, die eine Kommune jeweils erhält, für 2023 insgesamt deutlich um über 9 % steigen. Unterm Strich muss diese Steigerung angesichts der aktuellen Krise aber eher als Inflationsausgleich betrachtet werden. Insgesamt erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände im kommenden Jahr über 15 Milliarden Euro über das GFG. Auf Münster entfallen davon ca. 90 Millionen Euro (davon ca. 55 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen).

Die Landesregierung plant zudem, die sogenannte „Corona-Kosten-Isolierung“ in kommunalen Haushalten für das kommende Jahr noch einmal zu verlängern und außerdem um Belastungen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu erweitern. Damit sichert die Landesregierung die Genehmigungsfähigkeit der kommunalen Haushalte sowie die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in NRW inmitten der aktuellen Krise.

Im gleichen Gesetzesentwurf schafft die Landesregierung außerdem Rechtssicherheit im Hinblick auf die Abwassergebühren. Mit einem viel beachteten Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht im Mai dieses Jahres seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation der kommunalen Abwassergebühren unerwartet geändert – mit weitreichenden Folgen für die kommunalen Haushalte. Mit dem nun vom Landeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Gebührenkalkulation per Gesetz neu und präzise geregelt werden.

In einer sogenannten „Kommunalinfo“ an die Grünen Fraktionen in den kommunalen Gremien habe ich diese Entwicklungen ausführlicher dargestellt. Das könnt ihr hier nachlesen: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/kommunalinfo-land-stellt-weichen-im-kommunalen-haushalts-und-gebuehrenrecht/

Tiefengeothermie-Untersuchungen in Münster und Umgebung erfolgversprechend

Ende September hat der geologische Dienst des Landes NRW die Ergebnisse seiner Untersuchungen zur Nutzbarkeit von Tiefengeothermie in Münster vorgestellt. Sie zeigen, dass die Voraussetzungen dafür in Münster vielversprechend sind und die Technologie in unserer Stadt sehr wahrscheinlich zur Anwendung kommen kann. Das sind sehr gute Nachrichten für Münster und den Klimaschutz, weil die klimaneutrale Technologie der Tiefengeothermie einen zentralen Beitrag zur Sicherung unserer Wärmeversorgung leisten und uns damit unabhängig von fossilen Energieimporten machen kann. Die ersten Ergebnisse müssen jetzt durch eine Folgeuntersuchung (sog. 3D-Seismik) verifiziert und räumlich lokalisiert werden. Im Anschluss könnten dann Probebohrungen durch die Stadtwerke Münster erfolgen. Durch die Unterstützung des Landes NRW, das Münster und das umgebende Münsterland als Pilotregion für die Erkundung geothermischer Potentiale ausgewählt hatte, kommt unserer Stadt nun ein Modellcharakter zu und sie kann zum Vorbild für andere Regionen in NRW werden.

Münsterland wird als Öko-Modellregion ausgezeichnet

Am 5. September wurde die Region Münsterland vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW als eine von fünf Modellregionen in NRW ausgezeichnet. Die Öko-Modellregionen werden vom Land mit maximal 80.000 Euro jährlich gefördert, um regionale Vermarktungsstrukturen und Wertschöpfungsketten für Bio-Lebensmittel aufzubauen und damit die nachhaltige ökologische Landwirtschaft mit regionaler Verankerung zu stärken und auszubauen. Die Teilnahme der Stadt Münster hat die Grüne Ratsfraktion im vergangenen Jahr mit einem gemeinsamen Antrag der Münster-Koalition im Rat vorangebracht und es freut mich, dass dies nun Früchte trägt.

4,3 Millionen Euro Landesförderung für die WLE

Zuletzt hat uns die erfreuliche Nachricht erreicht, dass die Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) von Münster nach Sendenhorst vom Land mit 4,3 Millionen Euro für Planungskosten gefördert wird. Damit ist unsere Erwartung, dass die Strecke Ende 2025 mit bereits bestellten batterieelektrischen Zügen in Betrieb gehen kann, ein großes Stück weit realistischer geworden. Gemeinsam mit Carsten Peters, verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion in Münster, habe ich gefordert, dass alle Akteur*innen nun an einem Strang ziehen müssen, um den Startschuss für die Münsterland-S-Bahn zu setzen und bei der Verkehrswende einen entscheidenden Schritt voranzukommen. Die WLE wird Haltepunkte an der Halle Münsterland, in der Loddenheide, in Gremmendorf und Wolbeck haben und mit einem 20 min-Takt für viele Menschen eine echte Alternative für das Auto sein. Nicht zuletzt ist die Reaktivierung also auch ein entscheidender Schritt beim Klimaschutz.

Zu all diesen Themen und mehr könnt ihr mich natürlich jederzeit kontaktieren. Politische Arbeit lebt vom Austausch!

Gerne könnt ihr dazu auch meine Bürger*innensprechstunden nutzen. Die Termine für 2022 sind:

  • 27.10., 13:00 – 14:00 Uhr
  • 17.11., 13:00 – 14:00 Uhr
  • 15.12., 13:00 – 14:00 Uhr

Die Sprechstunden finden im Grünen Zentrum (Windthorststraße 7, 48143 Münster) statt.

Ich freue mich außerdem über Feedback, wie euch mein erster Newsletter gefallen hat.

Viele Grüße

___________________________________
Robin Korte MdL

Sprecher für Kommunalpolitik

Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Telefon Büro: 0211/884 2754

Fax: 0211/884 3517

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW

Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf

https://robin-korte.de

www.gruene-fraktion-nrw.de