Update zur Altschuldenlösung und zum kommunalen Finanzausgleich

Am vergangenen Dienstag, den 22. August, hat die Landesregierung bekannt gegeben, dass die angekündigte Übernahme kommunaler Liquiditätskredite („Altschulden“) durch das Land auf das kommunale Haushaltsjahr 2025 verschoben wird. Damit kommt die Landesregierung einer Forderung der Kommunalen Spitzenverbände (KSV) nach, die ein Ergebnis der gemeinsamen Gespräche in den vergangenen Wochen war. Mit diesem Newsletter möchte ich kurz über die wichtigsten Änderungen und Hintergründe informieren.

Die Landesregierung hatte im Juni erstmals einen Vorschlag zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik vorgelegt. In konstruktiven Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden wurden Verbesserungsvorschläge der Kommunen diskutiert, die zum Teil bereits Grundlage eines neuen Kabinettsbeschlusses sind und in den anstehenden Gesetzgebungsprozess einfließen werden. Jetzt muss auch der Bund zu seiner Verantwortung stehen und seinen im Ampel-Koalitionsvertrag zugesagten Beitrag leisten. Er muss die Übernahme der Hälfte der kommunalen Altschulden verbindlich zusagen.

Verschiebung der Altschuldenübernahme hat drei Vorteile:
1. Der spätere Starttermin ermöglicht weitere Verhandlungen mit der Bundesregierung und den übrigen Ländern über die dringend notwendige Bundesbeteiligung. Denn nach wie vor hat der Bund keine Zusagen gegeben oder konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung gemacht. Ohne eine Bundesbeteiligung bliebe es zwar bei der Übernahme von 50 Prozent der Kredite durch das Land, die übrigen Schulden verblieben jedoch in den Kommunen.
2. Durch die Verschiebung wird der Gemeindefinanzausgleich 2024 entlastet. Darüber hinaus ermöglicht uns dieser Schritt in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung des Landeshaushaltes eine Erhöhung des Landesanteils an den Kosten anzustreben.
3. Der neue Starttermin ist auch notwendig, um die technische Abwicklung der Schuldenübernahme zu gewährleisten und dabei Fehler und vermeidbare Mehrkosten auszuschließen. Denn für die Altschuldenübernahme müssen zunächst die zu übertragenden Kredite identifiziert, die jeweiligen Kosten ermittelt und anschließend ans Land übertragen werden. Die Kommunalen Spitzenverbände haben in den zurückliegenden Gesprächen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der bisher vorgeschlagene Zeitrahmen bis zum 30. Juni 2024 dafür nicht ausreicht.

Landesregierung stützt den Gemeindefinanzausgleich 2024
Die Beschlüsse führen für das kommende Jahr zu einer Entlastung des Gemeindefinanzausgleichs um 380 Millionen Euro. Im Ergebnis soll die Finanzausgleichsmasse im kommenden Jahr 15,34 Milliarden Euro statt der bisher vorgesehenen 14,97 Milliarden Euro betragen. Mit einem Verzicht auf die Aufstockung der Aufwands- und Unterhaltungspauschale (AUP) wird darüber hinaus die Schlüsselmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2024 gegenüber den bisherigen Plänen um 80 Millionen Euro erhöht, dies kommt insbesondere finanzschwachen Kommunen zugute. Damit stützt die Landesregierung die kommunalen Haushalte in einer äußerst angespannten allgemeinen Haushaltslage.

Gemeindefinanzierung wird künftig auf Grundlage aktueller Daten berechnet, Schüler*innen in der Ganztagsbetreuung (OGS) werden erstmals berücksichtigt
Die Eckpunkte für das GFG 2024 greifen darüber hinaus unsere Forderung nach einer vollständigen Aktualisierung der Datengrundlage für die Berechnung des Finanzbedarfs auf. Während Veränderungen in den Vorjahren jeweils nur zur Hälfte umgesetzt wurden, fließen also Veränderungen, insbesondere bei der Zahl der Schüler*innen, der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten und der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II, ab jetzt vollständig in die Berechnung des Finanzbedarfes ein. Infolge dieser Grunddatenaktualisierung verändern sich die aus dem Grunddatensatz zu entwickelnden Gewichtungsfaktoren im Vergleich zum Vorjahr. Die stärkste Veränderung ergibt sich hier bei der Gewichtung des Zentralitätsansatzes, welche insbesondere Kommunen mit einer hohen Versorgungsfunktion für das Umland zugutekommt. Erstmals setzt das GFG 2024 unsere langjährige Forderung nach einer Berücksichtigung von Schüler*innen im offenen Ganztag um. Damit werden die laufenden Kosten für die Ganztagsbetreuung an Schulen erstmals auch im Gemeindefinanzausgleich berücksichtigt.

Neben der (veränderten) Ermittlung des Finanzbedarfs hat natürlich auch die Entwicklung der Finanzkraft der einzelnen Kommunen großen Einfluss auf die Zuweisungen aus dem GFG. Starke Schwankungen der gemeindescharfen Zuweisungen gehen in der Regel auch auf Veränderungen der eigenen Finanzkraft (vor allem: Einnahmen aus der Gewerbesteuer) zurück.

Wie sich das Gemeindefinanzierungsgesetz 2024 insgesamt und die Zuweisungen für Eure Kommune nach heutigem Stand entwickeln, könnt Ihr der inzwischen veröffentlichten Arbeitskreisrechnung entnehmen. Bitte beachtet, dass der Referenzzeitraum für die zu verteilenden Gemeinschaftssteuern erst am 30. September 2023 endet. Endgültige Zahlen können also erst danach im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses (Modellrechnung) im kommenden Oktober veröffentlicht werden.

Haushaltsaufstellung 2024
In Euren Kommunen steht die Aufstellung der Haushalte für 2024 an. Für viele Kommunen wird diese in diesem Jahr besonders herausfordernd. Deutlich steigende Kosten, u.a. durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, bei zugleich stagnierenden Steuereinnahmen (vor allem aufgrund politischer Entscheidungen auf Bundesebene, insbesondere Entlastungspaket III) schaffen eine schwierige Situation. Vor den gleichen Herausforderungen steht derzeit auch der Landeshaushalt mit Blick auf das Jahr 2024. Neben den Fragen der Altschuldenübernahme und des GFG 2024 bleibt auch das Auslaufen der Isolierung krisenbedingter Belastungen in den kommunalen Haushalten (NKF-CUIG) ab dem kommenden Jahr eine entscheidende Komponente in vielen Städten und Gemeinden. Als Landtagsfraktion sind wir uns der Herausforderung, die diese Gemengelage für die Haushaltsaufstellung in vielen Kommunen bedeutet, bewusst und arbeiten in enger Abstimmung mit der Landesregierung an Lösungen.

Für Rückfragen stehen unser Referent für Kommunalpolitik, David Schichel (david.schichel@landtag.nrw.de), und ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Robin Korte MdL

Sprecher für Kommunalpolitik
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Landtag NRW
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 884-2754
robin.korte@landtag.nrw.de