Rietenberg und Korte: Pflegegesetz ist keine Strukturreform, sondern Belastung für Pflegebedürftige und Kommunen

Münster, 02.10.2026

Zum Kabinettsbeschluss bezüglich des Pflegeneuordnungsgesetzes äußern sich Dr. Robin Korte MdL und Sylvia Rietenberg MdB in folgender Pressemitteilung:

Rietenberg und Korte: Pflegegesetz ist keine Strukturreform, sondern Belastung für Pflegebedürftige und Kommunen.

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, mit dem sie die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die Leistungen reformieren wollte.

Münsters direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Sylvia Rietenberg bedauert den monatelangen Stillstand und Streit in der Koalition: „Auch wenn nach massiver Kritik noch Nachbesserungen im Kabinettsentwurf vorgenommen wurden – das Pflegeneuordnungsgesetz bleibt ein Spargesetz zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegekräften. Für echte Strukturreformen fehlt der Regierung eine Vision, stattdessen verlagern sie die Finanzierungslast einseitig auf die Beitragszahler*innen. Es fehlt einfach eine substanzielle Beteiligung des Bundes. Und dann wird die Begrenzung der Pflegekosten für Pflegeheimbewohner*innen in eine Pflegestrukturkommission ausgelagert. Erneut verschoben!“ so Rietenberg. So nehme das Ungerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung weiter zu, wenn gesamtstaatliche Aufgaben nicht aus Steuermitteln finanziert werden und der faire Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung ausbleibt.

Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster, ergänzt: „Mit ihrem Spargesetz treibt die Bundesregierung noch mehr Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in die finanzielle Überforderung. Damit macht sie zugleich die Kommunen zu Ausfallbürgen ihrer fehlenden Reformbereitschaft. Denn je mehr Menschen sich die steigenden Pflegesätze im Heim nicht mehr leisten können, desto stärker müssen die Kommunen als soziale Leistungsträger für Hilfen zur Pflege einspringen. Zur Entlastung von Menschen und Kommunen braucht es jetzt dringend eine stärkere Beteiligung Privatversicherter sowie die Übernahme versicherungsfremder Kosten durch den Bund.“

Die Kosten für kommunale „Hilfen zur Pflege“ steigen seit Jahren dynamisch und betrugen zuletzt deutschlandweit ca. 6 Milliarden Euro. Die zunehmende Belastung der kommunalen Haushalte durch Zahlungsverpflichtungen für bundesgesetzliche Sozialleistungen stellt eine wesentliche Ursache der kommunalen Finanzkrise dar. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsentwurf ist das erwartete Defizit der Pflegeversicherung aus Sicht der beiden Abgeordneten in den kommenden Jahren zudem nicht zu schließen, denn rein rechnerisch bleiben für 2027 rund 1,35 Milliarden Euro und für 2028 rund 2,6 Milliarden Euro offen.

Zum Hintergrund: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz