Landesregierung stärkt Mieterschutz in Münster

Münster, 27.01.25

Die Landesregierung aus GRÜNEN und CDU wird den Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen ausweiten und frühzeitig verlängern. Ab dem 1. März profitieren mehr als doppelt so viele Menschen wie bisher von Mietobergrenzen und einem verbesserten Kündigungsschutz.

Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster dazu:

„Bezahlbarer Wohnraum wird in Münster immer knapper. Mit der neuen Mieterschutzverordnung schützen wir günstige Wohnungen besser, indem wir zum Beispiel den Kündigungsschutz bei Umwandlung in Eigentumswohnungen von 5 auf 8 Jahre verlängern. Gerade in der derzeitigen Krise des Wohnungsbaus müssen wir alle Instrumente nutzen, um einen weiteren Anstieg der Mieten zu begrenzen.“

 

Zum Hintergrund:

Mit der neuen Mieterschutzverordnung werden sowohl Preissteigerungen bei einer Neuvermietung als auch die Erhöhung von Bestandsmieten begrenzt. So darf die Miethöhe bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Bestandsmieten dürfen nur bis zum Erreichen der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um maximal 15 Prozent (im Gegensatz zum gesetzlichen Regelfall von 20 Prozent) angehoben werden.

Zusätzlich wird die Kündigungssperrfrist bei Wohnungsumwandlung von 5 auf 8 Jahre verlängert. Wird ein Mietshaus in einzelne Einheiten in Wohneigentum umgewandelt, können die Vermieter*innen ab März damit erst nach 8 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen.

Auch der Geltungsbereich wird deutlich ausgeweitet: bisher galt die Mieterschutzverordnung in 18, zukünftig in 57 Städten und Gemeinden. Damit profitieren über 6,1 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen potentiell vom Mieterschutz, unter anderem auch in Münsters Nachbargemeinden Telgte, Greven und Ostbevern.

Die neue Mieterschutzverordnung befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung im Landtag hat die Landesregierung ihre Pläne ausführlich vorgestellt. Details dazu finden sich hier: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-3494.pdf