Kommunale Wärmeplanung: Ein Landeswärmeplanungsgesetz für NRW

Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz des Bundes wurde am 04. Dezember 2024 das Landeswärmeplanungsgesetz im Landtag NRW verabschiedet und tritt nun unverzüglich in Kraft. Das Gesetz regelt die verpflichtende Einführung einer
kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen.

Das Landeswärmeplanungsgesetz
Nun gelten auch in NRW offiziell die Fristen aus dem Bundesgesetz: Für Kommunen größer als 100.000 Einwohner*innen bedeutet dies, dass ein Wärmeplan bis spätestens Juni 2026 vorliegen muss. Für mittlere und kleine Kommunen liegt die Frist im Juni 2028.
Alle grundlegenden Regeln für die Kommunale Wärmeplanung und die
Dekarbonisierung der Wärmenetze (30% Erneuerbare Energien bis 2030, 80% bis 2040) aus dem Bundesgesetz gelten selbstverständlich auch in Nordrhein-Westfalen. Daneben haben wir einige der sog. Ermächtigungsoptionen für die Länder genutzt:

Konkret haben wir mit dem Gesetz die Interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht, das heißt: mehrere Kommunen dürfen bei der Wärmeplanung zusammenarbeiten und bei räumlicher Nachbarschaft einen gemeinsamen Wärmeplan erstellen.

Wir haben vereinfachte Verfahren für Kommunen <10.000 EW ermöglicht. Einige Zwischenschritte wie Beteiligungs- und Veröffentlichungspflichten fallen weg. Dies ist auch bei interkommunaler Zusammenarbeit kleiner Gemeinden möglich.

Wir haben die Überprüfung und das Monitoring der Wärmepläne eingeführt. Das LANUV wird hierfür die zuständige staatliche Stelle darstellen. Zudem werden die Stellungnahmen des LANUV zu den Wärmeplänen dem Rat und somit der Öffentlichkeit zugleitet.

Das Land stellt den Kommunen durch die Konnexitätspflicht die notwendigen Gelder zur Erstellung der Wärmepläne nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel zur Verfügung. Pauschal stehen den Kommunen je 165.000 € zur Verfügung, pro Einwohner*in kommen 1,36 € dazu.

Unterstützung und weitere Informationen
Kompetenzzentrum Wärmewende (Energy4Climate.NRW)
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende: KWW Halle
Wärmekataster des LANUV & Ergebnisse der Wärmestudie NRW