Klein-Schmeink und Korte zu Gast bei der Caritas Münster

Münster, 29.08.23

Im August nahm die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag und Münsteranerin Maria Klein-Schmeink die Einladung zum Gesprächsaustausch beim Caritasverband für die Diözese Münster e.V. gerne an. In Vorausschau auf die anstehenden Gesetzesverfahren zur Krankenhausreform und -finanzierung informierte sich die Gesundheitspolitikerin direkt bei den Trägern der Häuser von Caritas und Christophorus-Kliniken in Münster und Münsterland. Die Ampel-Koalition geht derzeit mit Hochdruck die lange überfällige Reform der Finanzierung der Krankenhäuser an. Dazu gab es bereits umfangreiche Verhandlungen mit den Ländern, sodass vor den Sommerferien wurde eine Einigung über die Eckpunkte erzielt werden konnte. Nun sind die Länder direkt in die Erarbeitung des Gesetzesentwurfes eingebunden, was etwas sehr außergewöhnliches in der Bundesgesetzgebung sei, erläutert Klein-Schmeink. „Ich bin mir der schwierigen finanziellen Situation der Krankenhäuser sehr bewusst. Das ist Folge eines lange währenden Reformstaus“, betonte Klein-Schmeink, die bisher und auch in Zukunft an den Verhandlungen im Bund wie auch mit den Ländern mitarbeiten wird. „Die hohe Inflation gepaart mit einer strukturellen Unterfinanzierung bedroht akut die Existenz freigemeinnützigen Krankenhäuser“, führte Dominique Hopfenzitz, Vorstand des Caritasverbandes aus, „wir brauchen kurzfristig eine bundesgesetzliche Regelung die die Lücke schließt, ansonsten werden Krankenhäuser die Umsetzung der vom Bund geforderten Reformen nicht erleben“.

Maria Klein-Schmeink zeigte sich zuversichtlich, dass Ende diesen Jahres die gesetzlichen Grundlagen vorlägen, es brauche aber eine Übergangsfrist von mehreren Jahren für die Umsetzung der Reformen: „Ich bin froh, dass wir in der Sache zwischen Bund und Ländern auf einem so konstruktiven Weg sind, ohne diese Zusammenarbeit ginge es nicht voran, weil in der Krankenhausversorgung Bund und Länder jeweils für verschiedene Anteile zuständig sind. Die Länder entscheiden über die Krankenhausplanung und die Investitionen in Gebäude und Geräte, der Bund über die Finanzierung der Behandlung, die aus Mitteln der Krankenkassen zu zahlen sind.“

Auch der Landtagsabgeordnete Robin Korte hatte sich zuvor mit der Geschäftsführung von Caritasverband und Franziskus-Stiftung ausgetauscht: „Es ist gut und richtig, dass wir jetzt die Krankenhausreform angehen. Die Neuaufstellung der Krankenhausplanung auf Landesebene bis 2024 wollen wir mit den Reformen im Bund gut verzahnen, um weiterhin eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung in NRW sicherzustellen. Mit einer verlässlichen Finanzausstattung und solider Planung werden wir Insolvenzen weitestgehend vermeiden können.“