Ehrenamt stärken

Wir bringen Verbesserungen für Eure kommunale Mandatstätigkeit auf den Weg.

Gemeinsam mit der CDU-Fraktion haben wir einen Antrag zur Stärkung des Kommunalen Ehrenamts eingebracht, der im Januar vom Landtag beschlossen wurde. Die im Antrag geforderten Änderungen müssen in den nächsten Monaten zunächst rechtlich (über Gesetze, Verordnungen und Erlasse) umgesetzt werden, bevor sie in Kraft treten können. Mit dieser Kommunalinfo möchte ich Euch heute schon einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen geben, mit denen wir die Landesregierung beauftragt haben, um kommunale Mandate zugänglicher und attraktiver zu gestalten und die nun sukzessive auf Euch zukommen werden.

Bessere Vereinbarkeit von kommunalem Ehrenamt und Familie
Eltern junger Kinder und insbesondere Frauen, die deutlich häufiger familiäre „Care-Arbeit“ leisten, sind in kommunalen Gremien immer noch deutlich unterrepräsentiert. Ihre Beteiligung wollen wir stärken und möglichst viele Steine aus dem Weg nehmen. Dazu wollen wir den Anspruch auf die Erstattung von Betreuungskosten für betreuungsbedürftige Kinder und pflegebedürftige Angehörige gesetzlich klarer regeln und mindestens an die Höhe des Mindestlohns koppeln. Außerdem wollen wir rechtlich sicherstellen, dass Kindern der Zutritt zu Sitzungen ihrer Erziehungsberechtigten nicht verwehrt werden darf, damit Kinder im Notfall mitgenommen werden dürfen.

Einführung einer „Mandatsauszeit“ wird geprüft

Bislang verzichten Menschen, die eine Familiengründung planen oder sich darauf einrichten, Angehörige zu pflegen, häufig darauf, sich um ein kommunales Mandat zu bewerben. Deshalb haben wir die Landesregierung beauftragt, zu prüfen, wie eine Mandatsauszeit in Fällen wie Eltern- oder Pflegezeit und längerer Krankheit verfassungskonform ausgestaltet werden kann. Aus gutem Grund setzt unsere Verfassung hohe Maßstäbe an die Freiheit und Gleichheit von Mandaten – auch im kommunalen Ehrenamt. Daher ist unklar, ob sich Vorbilder aus anderen Ländern (z.B. Niederlande) auf NRW übertragen lassen oder ob hierzu neue Wege gesucht werden müssen.

Bessere Vereinbarkeit von kommunalem Ehrenamt und Hauptberuf
Rund 70 Prozent der kommunalen Mandatsträger*innen sind berufstätig. Daher legen wir einen weiteren Schwerpunkt darauf, Mandat und Beruf bzw. Ausbildung besser zu vereinbaren. Dazu wollen wir die Verdienstausfall- und Freistellungsregelungen harmonisieren und Hürden, zum Beispiel für Auszubildende oder Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeitmodellen senken, damit mehr Menschen diese Möglichkeiten in Anspruch nehmen können. Außerdem soll die Mandatsarbeit planbarer und flexibler werden, indem wir beispielsweise eine rechtssichere Möglichkeit für die zeitliche Begrenzung von Gremiensitzungen einführen wollen. Die bestehenden Regeln für digitale und hybride Sitzungen werden wir evaluieren und weiterentwickeln.

Aktive Teilhabe junger Menschen stärken
Ein dritter Schwerpunkt in unserem Antrag liegt auf der Teilhabe junger Menschen. Denn gerade sie sind in der Kommunalpolitik heute nicht entsprechend ihres Bevölkerungsanteils vertreten. Zukünftig wollen wir Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr, die heute schon bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, auch die Möglichkeit geben, sich als sachkundige Bürger*innen oder sachkundige Einwohner*in aktiv in Fachausschüsse einzubringen. Folgerichtig wollen wir die o.a. Freistellungsregelungen auch für Schüler*innen, Studierende und Azubis öffnen.

Nachholbedarf für kommunale Aufwandsentschädigungen
Zu einem kommunalen Mandat gehört auch eine angemessene Aufwandsentschädigung. Zum 1. Januar 2024 hat die Landesregierung die Entschädigungsverordnung (EntschVO) bereits umfassend novelliert und dabei unter anderem eine Regelung für einen jährlichen Inflationsausgleich von zwei Prozent aufgenommen. Darüber hinaus haben wir im Landtag nun beschlossen, dass diese Erhöhung auch rückwirkend für die letzten drei Jahre ab 2021 (also insgesamt sechs Prozent) nachgeholt werden soll, um die hohe Inflation der vergangenen Jahre zumindest teilweise auszugleichen.

„Doppelspitze“ gesetzlich verankern
Nachdem die Doppelspitze seit dem 1. Januar diesen Jahres bereits explizit für die Aufteilung der Aufwandsentschädigungen in die EntschVO aufgenommen wurde, wollen wir diese Möglichkeit der Fraktionsführung auch gesetzlich in der Gemeinde- und Kreisordnung sowie den Gesetzen über die Landschaftsverbände und den RVR verankern. So schaffen wir eine verlässliche Rechtsgrundlage, damit nicht nur die entsprechende Aufwandsentschädigung, sondern auch die Funktion und Aufgabenwahrnehmung rechtssicher auf zwei Personen aufgeteilt werden kann.

Arbeitsfähigkeit von Räten und Fraktionen verbessern
Um die Arbeitsfähigkeit insbesondere in stark zersplitterten Räten zu verbessern, wollen wir zu einer bereits 2016 beschlossenen und später von der Vorgängerregierung rückgängig gemachten Regelung zurückkehren und die Mindestmitgliederzahl zur Bildung einer Fraktion in großen Räten und Kreistagen (ab ca. 74 Mitglieder) leicht erhöhen. Um gute Rahmenbedingungen für Fraktionen sicherzustellen, wollen wir rechtlich verankern, dass ihnen in Abhängigkeit von der Gemeindegröße geeignete Räumlichkeiten zu angemessenen Zeiten sowie eine angemessene und zeitgemäße IT-Ausstattung zur Verfügung stehen. Die Rechte von Kreistagen wollen wir stärken, indem wir Ihnen die Wahl von Beigeordneten auf Kreisebene ermöglichen.

Freiwillige Verkleinerung Eures Rates/Kreistages jetzt prüfen
Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Ratsarbeit kann auch die freiwillige Verkleinerung des Rates sein. Diese Option, die nach § 3 Absatz 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bereits besteht, soll für die Kommunalwahl 2025 noch einmal ausgeweitet werden. Ein derzeit in der Beratung befindlicher Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, die größten Räte und Kreistage um bis zu zwölf, statt wie bisher zehn Sitze zu verkleinern. Einmalig sollen Kommunen dazu länger Zeit bekommen, nämlich bis zum 31. August 2024. Über eine solche freiwillige Verkleinerung könnt ihr zum Beispiel dafür sorgen, dass der Rat weniger zersplittert ist und Ratssitzungen durch sehr viele Wortbeiträge zeitlich weniger ausufern.
Wenn ihr eine Verkleinerung Eures Rates oder Kreistages erwägt, ist es daher ratsam, bereits jetzt das Gespräch mit den anderen Fraktionen zu suchen und die dazu notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.

Bei Rückfragen könnt ihr Euch wie immer gerne an mich oder an unseren Referenten für Kommunalpolitik, David Schichel, wenden.
Viele Grüße

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Robin Korte MdL