Das Jobrad für Landesbedienstete kommt! GRÜNE im Land ermöglichen Jobrad für den öffentlichen Dienst
GRÜNE und CDU machen im Landtag den Weg frei für die Nutzung von Jobrädern für Landesbeschäftigte.
Auf einen Antrag der Koalition von GRÜNEN und CDU macht der Landtag heute den Weg frei für die Nutzung von Jobrädern für alle Landesbeschäftigten. Damit erhalten knapp eine halbe Million Beschäftigte im öffentlichen Dienst in NRW die Chance auf geförderte nachhaltige Mobilität im Rahmen einer Entgeltumwandlung.
Dorothea Deppermann und Robin Korte, direkt gewählte grüne Landtagsabgeordnete dazu:
„Mit dem Jobrad machen wir unseren Landesbeschäftigten ein sehr attraktives Angebot, das perfekt zur Fahrradstadt Münster passt. Zugleich entsteht mit dem Jobrad ein echter Mehrwert für die Verkehrswende: Denn das Leasing eines Jobrads als Arbeitgeberleistung ist ein großartiger Anreiz, um klimafreundlich Amt oder Dienststelle zu erreichen.“
Zum Hintergrund
Im Herbst 2023 wurde im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst die Möglichkeit zum Leasing eines Jobrads vereinbart und an die Voraussetzung geknüpft, dass diese Möglichkeit auch für Beamt*innen geschaffen würde. Mit einem nun im Landtag vorgelegten Änderungsantrag zum Landesbesoldungsgesetz wird von den Koalitionsfraktionen von GRÜNEN und CDU dafür die entsprechende gesetzliche Voraussetzung geschaffen. Nach Abschluss der noch ausstehenden administrativen Schritte in der Landesverwaltung werden Landesbeschäftigte, z.B. bei der Universität, Bezirksregierung, den Gerichten sowie Lehrer*innen, damit bald ein Jobrad leasen können.
Das Jobrad ist ein Angebot, bei dem Arbeitgeber für ihre Beschäftigten ein Wunschfahrrad beim Händler leasen. Dafür wird ein Teil des Bruttolohns umgewandelt. So bietet das Fahrradleasing eine finanzielle und praktische Erleichterung für die Anschaffung eines neuen Fahrrads und die verstärkte Nutzung dieses klimafreundlichen und gesundheitsfördernden Verkehrsmittels. Das Jobrad ist dann zwar ein Dienstrad, darf aber auch privat unbegrenzt genutzt werden.
Zum Änderungsantrag: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD18-10970.pdf