808 Millionen Euro Unterstützung für die Kommunen bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten

Ende September hat die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, dass sie die Kommunen mit weiteren 808 Millionen Euro bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten unterstützen wird. Nun hat das Kabinett die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Kommunen beschlossen. Die Kommunen werden so in der derzeit angespannten Haushaltslage deutlich entlastet.

Die 808 Millionen Euro kommen aus zwei verschiedenen Töpfen. Zum einen sind das 215 Millionen Euro, die dem Land bereits im Mai vom Bund zugesagt wurden. Davon werden 100 Millionen Euro zweckgebunden für die Digitalisierung der Ausländerbehörden eingesetzt. 50 Prozent davon erhalten die Kommunen als sogenannte fachbezogene Pauschale für ihre Ausländerbehörden, mit den anderen 50 Prozent wird das Land für die Kommunen zentrale Lösungen entwickeln und bereitstellen.

Die verbleibenden 115 Millionen Euro werden direkt an die Kommunen weitergeleitet und fließen in die laufenden Haushalte ein. Dabei wird das Land zunächst in Vorleistung gehen, denn das Geld ist vom Bund zwar fest für das Haushaltsjahr 2023 zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt worden. Da es uns als schwarz-grüne Koalition wichtig ist, die Kommunen so schnell wie möglich zu entlasten, leitet das Land das Geld schon weiter, bevor es vom Bund bereitgestellt wird.
Zum anderen stellt das Land weitere, 593 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine“ über den Haushalt des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration bereit. Das Sondervermögen mit Haushaltsmitteln von insgesamt bis zu fünf Milliarden Euro wurde bereits Ende vergangenen Jahres beschlossen, um die multiple Krisen in Folge des russischen Angriffskriegs zu bewältigen. Bereits im März hatte das Land den Kommunen auf diese Weise 390 Millionen Euro für die Finanzierung der Unterbringung der Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine hier bei uns Schutz gesucht haben, bereitgestellt.

Die genaue Verteilung der zusätzlichen Mittel an die Kommunen könnt Ihr dieser Tabelle entnehmen. Die Aufteilung zwischen kreisfreien Städten, Kreisen sowie kreisangehörigen Städten und Gemeinden folgt dabei einem festen Schlüssel, der zuvor mit den drei kommunalen Spitzenverbänden vereinbart wurde.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch jederzeit gerne an uns wenden.

Viele Grüße aus dem Landtag

Robin Korte und Benjamin Rauer