Tarifentgeltsicherungsgesetz stärkt faire Löhne und fairen Wettbewerb in NRW

Münster, 15.10.26

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 14.Oktober das Tarifentgeltsicherungsgesetz beschlossen. Künftig vergibt das Land Aufträge nur noch an Unternehmen, die ihren Beschäftigten mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Gehälter zahlen. Damit stärkt die schwarz-grüne Koalition die Tarifbindung, schützt fair zahlende Unternehmen vor Lohndumping und sorgt für gute Arbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen.

Dazu erklärt Robin Korte, Grüner Landtagsabgeordneter aus Münster:

„Wenn der Staat öffentliche Aufträge vergibt, soll nicht der billigste Anbieter den Zuschlag erhalten, sondern Unternehmen, die Verantwortung für ihre Beschäftigten übernehmen und faire Löhne zahlen. Mit dem Tarifentgeltsicherungsgesetz schaffen wir dafür klare Regeln – bürokratiearm und pragmatisch.

Tarifverträge sorgen für gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Einkommen und stärken die Kaufkraft vor Ort. Zugleich schützt ihre Verbindlichkeit Unternehmen, die sich an Tarifstandards halten, vor unfairer Konkurrenz durch Lohndumping. Das ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Vernunft. Wer gute Löhne zahlt, gewinnt Fachkräfte und schafft die Grundlage für einen nachhaltigen und fairen Wettbewerb. Deshalb ist das Tarifentgeltsicherungsgesetz ein wichtiger Schritt für gute Arbeit in Nordrhein-Westfalen.“

Hintergrund

Mit dem Tarifentgeltsicherungsgesetz wird die Vergabe öffentlicher Aufträge des Landes Nordrhein-Westfalen an die Zahlung tariflicher Entgelte gekoppelt.

Konkret gilt:

  • Das Gesetz umfasst 15 definierte Branchen, für die Mindestentgelte über Rechtsverordnungen an Branchentarifverträge gekoppelt werden.
  • Unternehmen müssen ihren Beschäftigten mindestens die in den jeweiligen Branchentarifverträgen festgelegten Entgelte zahlen.
  • Die Regelung gilt auch für Verleihunternehmen.
  • Erfasst werden Dienstleistungsaufträge ab einem Auftragswert von 50.000 Euro.
  • Bei Bauaufträgen gilt die Regelung ab 100.000 Euro.
  • Das Gesetz bezieht sich auf Aufträge des Landes Nordrhein-Westfalen und gilt im ersten Schritt nicht für die Kommunen.

Die Umsetzung erfolgt digital und möglichst bürokratiearm über ein zentrales Online-Portal. Die Einhaltung der Vorgaben wird anlassbezogen durch eine Prüfstelle bei den Rentenversicherungsträgern kontrolliert, ohne neue Verwaltungsstrukturen zu schaffen.

Mit dem Gesetz reagiert die Landesregierung auf die seit Jahren sinkende Tarifbindung und stärkt faire Wettbewerbsbedingungen. Zugleich wurden Vergabeverfahren vereinfacht und Wertgrenzen angehoben, um Bürokratie abzubauen und öffentliche Investitionen schneller umzusetzen.