Nordrhein-Westfalen bekommt ein Landesantidiskriminierungsgesetz

Grüne feiern: Nordrhein-Westfalen stärkt den Schutz vor Diskriminierung – Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen

 Münster, 17.07.26

Diskriminierung gehört für viele Menschen in NRW leider zum Alltag. Eine zentrale Schutzlücke stellt dabei insbesondere der Diskriminierungsschutz im Verhältnis zwischen Landesbehörden und Bürgern dar. Die schwarz-grüne Landesregierung kommt dem nach und schließt diese Schutzlücke. An diesem Donnerstag hat der Landtag das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) verabschiedet und so für mehr Chancengleichheit, Gleichbehandlung und Vertrauen in staatliches Handeln gesorgt.

Dazu die drei Grünen Landtagsabgeordneten Dorothea Deppermann, Josefine Paul und Robin Korte:

„Das Landesantidiskriminierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit in unserem Land. Es stärkt den Anspruch aller Menschen auf Gleichbehandlung durch Behörden und sorgt gleichzeitig für mehr Klarheit und Sicherheit im Verwaltungshandeln, auch in Münster“.

Das Landesantidiskriminierungsgesetz schützt vor möglicher Diskriminierung im Verhältnis zu Landesbehörden. Das neue Gesetz macht Diskriminierung anhand klarer Merkmale besser überprüfbar und sorgt für mehr Fairness in Verfahren. Ein wichtiger Bestandteil ist die Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können. Sie soll, ausgestattet mit umfangreichen Auskunftsrechten und durch Akteneinsicht, zur außergerichtlichen Klärung beitragen und dadurch die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots unterstützen.

„Das LADG stärkt die Beschäftigten des Landes durch klare Orientierung und mehr Sicherheit im Handeln. Transparente Verfahren tragen dazu bei, die Qualität staatlicher Entscheidungen weiter zu verbessern. Mit der Verabschiedung des Gesetzes übernimmt Nordrhein-Westfalen hier eine Vorreiterrolle”, so die drei Abgeordneten.