Deppermann und Korte MdL: NRW schließt Schutzlücken gegen Diskriminierung – Landesantidiskriminierungsgesetz kommt
Münster, 27.03.26
Nordrhein‑Westfalen bringt als eines der ersten Bundesländer ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) auf den Weg. Die schwarz‑grüne Landesregierung setzt damit ein klares Zeichen für mehr Schutz und Gleichbehandlung im Alltag.
Dazu Robin Korte und Dorothea Deppermann, Grüne Landtagsabgeordnete aus Münster:
„NRW ist das Zuhause von Menschen mit den unterschiedlichsten Hintergründen und Lebensmodellen. Diese Vielfalt macht unser Bundesland aus. Doch für viele Menschen gehört Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Religion, Hautfarbe, Herkunft, Behinderung oder sexueller Orientierung leider immer noch zum Alltag.
Wir schützen Menschen mit dem neuen Gesetz nun auch vor Diskriminierung durch staatliche Stellen – etwa in Schulen, Hochschulen, Behörden oder bei der Polizei und ermöglichen Betroffenen niedrigschwellige Unterstützung.“
Mit dem neuen Landesgesetz werden nun Schutzlücken geschlossen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes bislang offenlässt.
Zum Hintergrund
Die Landesregierung hat das Landesantidiskriminierungsgesetz am 19. März in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Kraft treten.
Derzeit bestehen im öffentlichen Bereich – etwa in Schulen, Hochschulen, Behörden oder bei der Polizei – Schutzlücken, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz des Bundes nicht abdeckt. Während Menschen im privaten Bereich, zum Beispiel beim Einkaufen, rechtlich besser vor Diskriminierung geschützt sind, fehlt ein vergleichbarer Schutz gegenüber staatlichen Stellen. Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz schließt NRW diese Lücke und setzt einen wichtigen Schritt zur vollständigen Umsetzung europäischer Vorgaben.