Neue Freiheiten nutzen – Kommunale Vergaben nachhaltig ausrichten
Ab dem 1. Januar 2026 bekommen Städte, Gemeinden und Kreise neue und wesentlich größere Freiheiten bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen. Das hat der Landtag mit dem „Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land NRW“ beschlossen. Ab dem kommenden Jahr entfallen die bislang geltenden gesetzlichen Vorgaben für die sogenannte Unterschwellenvergabe. Damit erhalten die Kommunen selbst weitreichende Möglichkeiten, die kommunale Beschaffung wirtschaftlich, sozial und nachhaltig zu gestalten. In dieser Kommunalinfo geben wir Euch einen Überblick über die neuen Möglichkeiten: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/neue-freiheiten-nutzen-kommunale-vergaben-nachhaltig-ausrichten/