Neue Entschädigungsverordnung stärkt das kommunale Ehrenamt

In den vergangenen Wochen haben sich überall im Land die Räte, Kreistage, Bezirksvertretungen und viele weitere Gremien gebildet und konstituiert. Zehntausende Menschen in ganz Nordrhein-Westfalen bereiten sich darauf vor, in den kommenden fünf Jahren als ehrenamtliche Mandatsträger*innen Verantwortung für unser demokratisches und freiheitliches Zusammenleben zu übernehmen.

Damit das kommunale Ehrenamt attraktiv und leistbar bleibt, braucht es auch eine angemessene Aufwandsentschädigung. Bereits vor zwei Jahren haben wir als schwarz-grüne Koalition daher in einer umfangreichen Initiative zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts unter anderem eine Erhöhung der Entschädigungssummen beantragt und im Landtag beschlossen. Zum 1. Januar 2026 tritt nun endlich die neue Entschädigungsverordnung in Kraft. Darüber informiere ich hier: https://gruene-fraktion-nrw.de/fachnewsletter-ausgaben/neue-entschaedigungsverordnung-staerkt-das-kommunale-ehrenamt/