Wahlalter ab 16 für NRW kommt
Münster, 17.12.25
Gemeinsame Pressemitteilung mit Dorothea Deppermann MdL
Bei den nächsten Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen werden erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben können. Eine entsprechende Verfassungsänderung haben die Regierungsfraktionen von CDU und GRÜNEN gemeinsam mit der demokratischen Opposition aus SPD und FDP am 17. Dezember im Landtag beschlossen. Damit wird ein langjähriges politisches Ziel der GRÜNEN Realität.
Dazu erklären Robin Korte und Dorothea Deppermann, Grüne Landtagsabgeordnete aus Münster:
„Mit der Absenkung des Wahlalters sorgen wir für Generationengerechtigkeit und mehr politische Mitbestimmung. Ob in Jugendverbänden, als Schülersprecher*innen oder bei Demonstrationen: junge Menschen gestalten bereits heute aktiv mit und bringen sich in den öffentlichen Meinungsbildungsprozess ein. Es ist vor allem ihre Zukunft, die heute in den Parlamenten entschieden wird. Damit ist es nur folgerichtig, dass sie zukünftig auch bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben können.“
Zum Hintergrund
Die Grünen in NRW setzen sich schon seit Jahren dafür ein, dass junge Menschen ab 16 Jahren auch bei den Landtagswahlen mitwählen dürfen. Die Absenkung des Wahlalters ist im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vereinbart und wird nun mit breiter Unterstützung umgesetzt. Damit folgt Nordrhein-Westfalen dem Beispiel anderer Bundesländer und der bereits bei Kommunalwahlen in NRW lange geübten Praxis.
Nachdem der gemeinsame Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung im Oktober in erster Lesung eingebracht wurde, fand zunächst eine Sachverständigenanhörung im zuständigen Hauptausschuss statt. Die abschließende Lesung im Landtag sowie der Gesetzesbeschluss fanden nun am 17. Dezember statt.
Bei Europa- und Kommunalwahlen dürfen Jugendliche bereits ab 16 Jahren wählen. Für die Landtagswahlen in NRW war dies bislang nicht möglich. Frühere Versuche zur Absenkung des Wahlalters scheiterten 2016 und 2022 an der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit.
Die Änderung des Wahlalters umfasst das aktive Wahlrecht. Das bedeutet, dass 16-Jährige bei der nächsten Landtagswahl wählen dürfen. Das passive Wahlrecht ist weiterhin an die Volljährigkeit geknüpft. Die nächste planmäßige Landtagswahl in NRW findet im Jahr 2027 statt.