NRW führt Bürgerenergiegesetz ein
In Nordrhein-Westfalen werden die Bürgerinnen und Bürger zukünftig an den Gewinnen aus Windenergie beteiligt. Das hat die schwarz-grüne Koalition in Düsseldorf am 15.12.2023 mit dem Bürgerenergiegesetz beschlossen. Dabei können Betreiber*innen und Kommunen verschiedene Modelle der Beteiligung vereinbaren, von Direktzahlungen bis zu vergünstigten Stromtarifen. Wichtig ist, dass das Geld den Menschen vor Ort zu Gute kommt.
Robin Korte, Landtagsabgeordneter aus Münster, dazu:
„Mit dem Bürgerenergiegesetz geht NRW neue Wege, um die Energiewende gemeinsam mit den Menschen vor Ort weiter zu beschleunigen. Die Akzeptanz für Windenergie steigt, wenn ein Teil der Gewinne vor Ort bleibt und dort für neue Projekte eingesetzt werden kann. Auch für Münster können wir jetzt weitere Windenergie-Standorte auf den Weg bringen und die Menschen in unserer Stadt direkt davon profitieren.“
Zum Hintergrund:
Das Bürgerenergiegesetz wird für alle neuen Windenergieanlagen gelten. Projektierer*innen sind dann angehalten, eine Beteiligungsvereinbarung mit der Standortgemeinde – individuell nach den Gegebenheiten vor Ort und den Vorstellungen der Beteiligten – auszuhandeln. Sollte keine solche Vereinbarung zustande kommen, sind im Gesetz Regelungen für eine verpflichtende Ersatzbeteiligung vorgesehen.
Weitere Informationen finden sich u.a. auf der Homepage der Grünen Landtagsfraktion.