Hybride und digitale Gremiensitzungen
Die schwarz-grüne Landesregierung hat im vergangenen Jahr den Weg frei gemacht, damit Ihr in den Kommunen hybride und digitale Sitzungen durchführen könnt, und dafür drei Videokonferenzsysteme und drei digitale Abstimmungstools zugelassen. Die rechtliche Grundlage in der Gemeindeordnung ist bereits im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt worden.
Ausschüsse dürfen grundsätzlich in hybrider Form tagen, wenn der Rat oder Kreistag die entsprechenden Grundlagen dafür schafft. Ratssitzungen können in streng definierten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel in einer epidemischen Notlage, digital stattfinden. Durch die Zulassung entsprechender Tools kann diese Regelung nun endlich mit Leben gefüllt werden.
Viele von Euch möchten die Systeme möglichst zeitnah nutzen. Daher haben meine Kollegin Julia Eisentraut und ich ein FAQ mit den wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Darüber hinaus weisen wir auf die Handreichung des Kommunalministeriums hin.