Die Sommerferien haben begonnen, an der Uni ist vorlesungsfreie Zeit und auch bei uns im Landtag ist “Sitzungspause”. Also endlich wieder Zeit, um durchzuatmen und vielleicht auch in den Urlaub zu fahren. Diese Gelegenheit will ich nutzen, noch einmal auf die letzten Monate zurückzublicken und euch ein paar Eindrücke zu geben, was in Münster und landespolitisch in den letzten Monaten so los war.
Koch Kanaltechnik - Ein beeindruckendes Beispiel gelebter Integration
Einen besonders schönen Termin im Wahlkreis durfte ich am 27. Mai wahrnehmen: die Verleihung des Integrationspreises des Handwerks NRW an die Firma Koch Kanaltechnik. Überreicht wurde die Auszeichnung von unserer NRW-Integrationsministerin Verena Schäffer gemeinsam mit Josef Trendelkamp, Vizepräsident der Handwerkskammer Münster, an die Geschäftsführerin Silke Koch.
Geehrt wurde Silke Koch für ihr außergewöhnliches Engagement für Mitarbeitende mit internationaler Herkunft. Das Unternehmen, das auf die Reinigung, Wartung und Inspektion von Kanal- und Rohrsystemen spezialisiert ist, unterstützt seine Beschäftigten weit über den Arbeitsplatz hinaus. Dazu gehören betrieblicher Deutschunterricht, Hilfe bei Behördengängen, Unterstützung bei der Wohnungssuche oder beim Erwerb eines Führerscheins. So werden Menschen nicht nur eingestellt, sondern beim Ankommen in Deutschland aktiv begleitet.
Bei Koch Kanaltechnik wird deutlich, dass Integration nicht als zusätzliche Aufgabe verstanden wird, sondern fest zur Unternehmenskultur gehört. Für Silke Koch ist es selbstverständlich, Menschen zuzuhören, sie in schwierigen Situationen zu unterstützen und ihnen echte Chancen zu eröffnen. Ihr Engagement zeigt eindrucksvoll, wie Zusammenhalt, Respekt und gegenseitige Unterstützung im Arbeitsalltag gelebt werden können.
Die Auszeichnung ist daher mehr als verdient. Sie würdigt ein Unternehmen, das Verantwortung übernimmt und vorlebt, wie erfolgreiche Integration ganz praktisch gelingen kann – zum Nutzen der Beschäftigten, des Betriebs und unserer Gesellschaft.
KiBiz-Reform beschlossen: Für mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung und mehr Verlässlichkeit in der Betreuung
Bereits in meinem letzten Newsletter habe ich über die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) berichtet. Damals wurde der Gesetzentwurf gerade in den Landtag eingebracht. Das Gesetz ist seitdem in einigen wichtigen Punkten verbessert worden und wurde nun in der letzten Sitzung des Landtags vor der Sommerpause beschlossen. Diese Veränderungen und was die KiBiz-Novelle für euch, eure Kinder und die Kita-Landschaft in Münster bedeutet, möchte ich euch hier kurz darstellen.
Einer der zentralen Punkte ist die (für Kitas freiwillige) Einführung eines sog. Kern- und Randzeitenmodells, wobei in den Randzeiten mehr Ergänzungskräfte (z.B. ausgebildete Kinderpfleger*innen) zum Einsatz kommen können als in den Kernzeiten. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurf wurde die Kernzeit von den zunächst vorgesehen 25 Stunden wieder auf 35 Stunden pro Woche erhöht, die Randzeit beträgt also maximal 10 Stunden pro Woche. Damit wird die hohe pädagogische Qualität im Kita-Alltag gesichert, zugleich erhalten die Kitas ein wichtiges Instrument hinzu, um in Zeiten des Fachkräftemangels auch zu den frühen Bringzeiten und am späten Nachmittag zuverlässig öffnen zu können.
Bei den Regelungen zur Überbelegung von Gruppen in Ausnahmesituation von maximal 6 Wochen kehrt das Gesetz mit der Änderung nun wieder zur bisherigen Regelung zurück, wonach ausnahmsweise bis zu zwei Kinder mehr in einer Gruppe aufgenommen werden können. Zwischenzeitig waren bis zu vier Kinder mehr im Gespräch.
Daneben sehen die Änderungen insbesondere auch mehr Geld für das Kita-System vor. Vor allem die Sprachbildung wird mit über 50 Millionen Euro zusätzlich gestärkt. Hiervon profitieren insbesondere Kindertageseinrichtungen, die in ihrem Umfeld einen hohen Anteil von Familien mit erschwerten Startbedingungen haben. Auch weitere Maßnahmen wie etwa die Ausweitung des Kita-Helfer*innen-Programms und die Stärkung der Personaloffensive gehen mit mehr Mitteln einher, sodass insgesamt durch die neuen Änderungen 106 Millionen Euro zusätzlich ins System fließen.
Natürlich sind auch einige zentrale Punkte im Gesetzentwurf unverändert geblieben. Dazu gehört zum Beispiel die Einführung eines Kita-Sozialindexes, um Fördermittel gezielter einzusetzen und die Weiterentwicklung von Familienzentren und plusKitas zu Chancen-Kitas. Auch die erweiterte Flexibilität bei den Buchungszeiten mit der Einführung von 30 Stunden und 40 Stunden-Buchungsschritten wird beibehalten. Der Kritik von Seiten der Kita-Träger wurde hier durch eine großzügigere Ausgestaltung der Kindpauschalen für die neuen Buchungszeiten begegnet.
Einen guten Überblick über die gesamte Reform findet ich auch in der Kommunalinfo meiner Kollegin Eileen Woestmann.
Parteiübergreifende Resolution gegen den Ausbau der B51
Drei Dinge zeichnen einen verkehrspolitischen Dinosaurier aus: Fixierung aufs Auto, hohe Kosten und viel Asphalt. Der krasseste solche Dinosaurier, der uns in Münster noch bevorstehen könnte, ist wohl der autobahnähnliche Ausbau der B51 zwischen Münster und Telgte.
Auch wenn die gesetzliche Vorgabe zum Ausbau, der Bundesverkehrswegeplan, aus Berlin kommt, liegt die Zuständigkeit für die Ausführung beim Landesbetrieb Straßen.NRW. Aus diesem Grund hatte sich unser NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer schon an anderen Stellen des übergeordneten Ausbauprojekts B51/B64n für eine Änderung der Planung eingesetzt – und wurde, wie vor einem Jahr bei der Ortsumgehung für Warendorf, prompt aus Berlin zurückgepfiffen und zur Umsetzung der völlig überdimensionierten Pläne angewiesen.
In der seit Jahren festgefahrene Diskussion um den Ausbau der B51 in Münster, deren Planung trotz massiver Ablehnung vor Ort aufgrund des gesetzlichen Auftrags immer weiter voranschreitet, ist nun ein beeindruckender Ratsbeschluss gelungen. Gemeinsam haben die Ratsfraktionen von GRÜNEN, CDU, SPD und Volt - und damit alle Fraktionen der in Land und Bund regierungstragenden Parteien - eine Resolution beschlossen, die eine Überarbeitung der Pläne und eine erhebliche Reduzierung des Flächenverbrauchs fordert. Angesichts des jahrelangen Streits über den Ausbau und der ansonsten sehr kontroversen Debatten um die Verkehrspolitik in Münster ist diese Einigkeit fast schon historisch.
Wichtig ist nun, dass den klaren Worten aus Münster Taten folgen. Deshalb habe ich, gemeinsam mit Münsters CDU-Landtagsabgeordneter Simone Wendland, die Resolution begrüßt und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) zum Einlenken aufgefordert. Denn angesichts der notwendigen Verkehrswende, hoher Kosten und anderenorts wegbröselnder Brücken ist es dringend an der Zeit, dass dieser Dinosaurier zurück in die Urzeit geschickt wird.
NRW geht gegen Diskriminierung vor: Landesantidiskriminierungsgesetz beschlossen
Mitte Juli haben wir im Landtag das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG NRW) beschlossen und damit ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.
Staatliches Handeln muss allen Menschen gleichermaßen dienen und darf, weder direkt noch indirekt, diskriminieren. Mit dem LADG schließen wir daher eine Schutzlücke für Diskriminierungen durch Behörden des Landes, die nicht durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz abgedeckt sind. Das neue Gesetz macht Diskriminierung besser überprüfbar und sorgt für mehr Fairness in Verfahren. Das Gesetz gilt nur für öffentliche Stellen des Landes, nicht aber für kommunale Einrichtungen.
Nach der Anhörung im Mai wurde der Gesetzentwurf noch einmal überarbeitet und unter anderem eine unabhängige Ombudsstelle eingeführt, die unabhängig, vertraulich und niedrigschwellig Konflikte klären kann. Sie soll, ausgestattet mit umfangreichen Auskunftsrechten und durch Akteneinsicht, zur außergerichtlichen Klärung beitragen und dadurch die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots unterstützen. Außerdem wurde bei der Änderung ein geschlossener Katalog von Diskriminierungsgründen im Gesetz festgehalten, durch den der Anwendungsbereich des Gesetzes klarer definiert wird. Klargestellt wurde über den sogenannten Kausalitätsnachweise auch, dass Behauptungen nicht ausreichen, sondern Indizien vorliegen müssen, die zeigen, dass eine Diskriminierung wahrscheinlich ist, damit das Gesetz greift.
Nordrhein-Westfalen ist, neben Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein, eines der ersten Länder mit einem entsprechenden Antidiskriminierungsgesetz. Wir sind froh, hier eine Schutzlücke schließen zu können und die Menschen in Nordrhein-Westfalen und bei uns in Münster noch besser vor Diskriminierung zu schützen.
Von BNE bis Weideenergie: Im Austausch mit der NABU-Naturschutzstation
Zusammen mit meiner Ratskollegin Mathilda Harbering war ich auch dieses Frühjahr bei der NABU-Naturschutzstation Münsterland auf Haus Heidhorn. Dieses Mal ging es vor allem darum, wie die wertvolle Bildungsarbeit für nachhaltige Entwicklung (BNE) am Haus Heidhorn - vor allem für Kinder und Jugendliche – gesichert und noch attraktiver gemacht werden kann. Denn die Naturschutzstation am Rande der Davert ist ein anerkanntes BNE-Regionalzentrum und wird gerne und regelmäßig von Schulklassen und auch Kita-Gruppen besucht. Dafür dass das auch zukünftig, trotz des geplanten Umzugs von Teilen der Station nach Rinkerode, so bleibt, setzen wir uns gemeinsam ein.
Ein weiterer Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit mit der NABU-Station liegt in der Förderung der sogenannten “Weideenergie”. Die Kombination von Solarenergie und Weidehaltung ist eine innovative Idee der Naturschutzstation, um Naturschutz und Energieerzeugung noch besser in Einklang zu bringen. Unser gemeinsames Ziel ist, mit einem Pilotprojekt aus Münster hier ein Beispiel zu setzen, um so auch die bundespolitische Diskussionen über entsprechende Förderungen neu anzustoßen.
NRW reist nach Münster: Vom Jahreswirtschaftsempfang bis zum NRW-Tag
Erstmalig hat sich die NRW-Wirtschaftsszene in diesem Jahr zum Jahreswirtschaftsempfang der Landesregierung nicht in Düsseldorf versammelt, sondern auf den Weg zu uns gemacht. Denn ganz bewusst hat unsere stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur den Termin in diesem Jahr aus der Landeshauptstadt heraus nach Münster verlagert und gemeinsam mit Oberbürgermeister Tilman Fuchs am 13. Juli den Empfang eröffnet. Auch danach war die Veranstaltung von hochkarätigen Vorträgen und spannenden Gästen gekennzeichnet, unter anderem mit Professorin Isabel Schnabel, Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank.
Die Veranstaltung war mit zahlreichen Gästen aus Wirtschaft und Politik – von Landtags- und Bundestagsabgeordneten aus NRW bin hin zu unserer Parteivorsitzenden Franziska Brantner – sehr gut besucht. Ein Zeichen dafür, dass Münster als Friedensstadt sowie als Wirtschafts- und Verwaltungszentrum in Westfalen eine hohe und wachsende landespolitische Bedeutung zukommt.
https://www.nrw-tag.ms/
Dass NRW nach Münster schaut, können wir übrigens ganz bald erneut unter Beweis stellen, wenn vom 28. bis 30. August der NRW-Tag zum 80. Geburtstag Nordrhein-Westfalens bei uns in Münster stattfindet. Ich freue mich darauf, dann auch viele von euch auf den elf Themenmeilen und an den Ständen zu treffen! Alle Details zum Programm findet ihr bald hier. Ein Highlight, das ihr nicht verpassen solltet, wird sicherlich das öffentliche Sommerkonzert der Philharmonie Südwestfalen am Samstagabend um 20:15 Uhr auf dem Schlossplatz.
Wie immer könnt ihr euch bei Fragen oder Anregungen jederzeit gerne bei mir melden.
Ich wünsche euch einen schönen Sommer und allen, die frei haben, schöne Ferien!
Viele Grüße
Euer Robin
März 2026
Ein bewegter Monat März liegt hinter uns: Während sich die Grünen bei den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gut behaupten konnten und Dominik Krause zum ersten Grünen Oberbürgermeister von München gewählt wurde, sind wir in Nordrhein-Westfalen in das letzte Regierungsjahr vor der Landtagswahl gestartet. Bis zum April 2027 haben wir noch vieles vor. Dabei beschäftigen uns, neben den offenen Projekten aus dem Koalitionsvertrag, leider auch die aktuellen Krisen und Konflikte.
Über einiges davon möchte ich euch in diesem Newsletter berichten:
Regionalzüge und S-Bahnen besser organisieren: Die geplante Reform im Schienenpersonennahverkehr
Wer mit der Bahn von Münster nach Köln fährt, der durchquert in zwei Stunden drei verschiedene Tarifgebiete und Verkehrsräume. Denn drei verschiedene Aufgabenträger sind aktuell für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in NRW zuständig: Der NWL bei uns im Münsterland und restlichem Westfalen-Lippe, der VRR im Ruhrgebiet und am Niederrhein sowie go.Rheinland im südlichen Rheinland und der Region Aachen.
Eine ziemlich komplizierte Struktur, denn nicht nur gibt es in allen drei sogenannten Zweckverbänden jeweils eigene Entscheidungsgremien, Verwaltungsstrukturen und technische Standards, auch müssen regionsübergreifende Entscheidungen immer in mühsamen Prozessen abgestimmt werden. Dieses ineffiziente und häufig nicht besonders kundenfreundliche System wollen wir deshalb reformieren.
Bereits seit Ende letzten Jahres liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der aktuell in den Fachausschüssen beraten wird. Im Zentrum der Reform steht der Vorschlag, eine neue landesweite Gesellschaft „Schiene.NRW“ in kommunaler Trägerschaft zu gründen. Schiene.NRW soll die Organisation des SPNV landesweit bündeln und vereinheitlichen. So sollen die Verwaltung schlanker, Prozesse effizienter und der SPNV leistungsfähiger und kundenorientierter werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine Erhöhung der finanziellen Mittel für den SPNV und den lokalen ÖPNV vor.
Im Landtag hat in der vergangenen Woche eine Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf im Verkehrs- und Kommunalausschuss stattgefunden. Die Hinweise der Sachverständigen aus Wissenschaft und Praxis werten wir nun aus und lassen sie in unsere weiteren Beratungen einfließen. Ziel ist, dass „ Schiene.NRW” zum 1. Januar 2027 an den Start geht.
Austausch mit der kurdischen Community aus dem Münsterland
Anfang März haben meine Ratskollegin Medya Mustafa und ich uns mit Vertreterinnen der kurdischen Community aus Münster und dem Münsterland – dem Demokratisch Kurdischen Gesellschaftszentrum – getroffen. Im Mittelpunkt stand die dramatische Lage der Kurd*innen in Rojava (Syrien), aber auch die Situation der Kurd*innen im Irak, Iran und in der Türkei und wie wir hier aus Land und Stadt politisch wirksam werden können.
Besonders die kurdische Selbstverwaltungszone Rojava im Nordosten Syriens, die mit ihrem basisdemokratischen, säkularen und feministischen Gesellschaftsmodell weltweit einzigartig ist, steht unter akuter militärischer Bedrohung. Die Türkei betrachtet dieses Modell kurdischer Autonomie als Gefahr und greift die Region immer wieder an, während die neue syrische Übergangsregierung versucht, die Autonomie massiv einzuschränken und Minderheiten gewaltsam verfolgt. Diese Lage in ihrer Heimat beschäftigt selbstverständlich auch die große kurdische Community in Münster.
Konkrete Themen des Austauschs waren, neben der politischen Solidarität, die Unterstützung in Abschiebungsfällen sowie bei der Wahrnehmung des Demonstrationsrechts. Wichtig ist mir auch, dass die Aufklärungsarbeit nicht allein der Diaspora überlassen werden darf. Neben Patenschaften für inhaftierte kurdische Politiker*innen können hier auch politische Verbindungen von Land und Kommunen in die Region eine Rolle spielen, wie sie z.B. unsere Grüne Landtagsvizepräsidentin Berivan Aymaz bei ihrer Reise durch die autonome Region Kurdistan im Nordirak hergestellt hat.
Hochschulstärkungsgesetz schafft Veränderungen für den Hochschulstandort Münster
Kaum eine Stadt in NRW wird so von ihren Hochschulen geprägt wie Münster. Umso mehr betrifft uns das gerade im Landtag beratene Hochschulstärkungsgesetz, mit dem unter anderem die Hochschulen als Arbeitgeber attraktiver und Instrumente zum Schutz der Hochschulangehörigen vor Übergriffen, Anfeindungen, Diskriminierungen und Machtmissbrauch geschaffen werden sollen.
Das Hochschulstärkungsgesetz ist ein sogenanntes Artikelgesetz, das bedeutet es ändert sehr viele, insgesamt 26, bestehende Rechtsvorschriften. Entsprechend viele Themenbereiche sind angesprochen: von der Mitwirkung an der Hochschulselbstverwaltung bis hin zur Digitalisierung. Aus Grüner Sicht zentral sind vor allem die Maßnahmen gegen Machtmissbrauch (beispielweise von Professor*innen gegenüber Studierenden), die Stärkung von Hochschulen als Orte der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens sowie die Entlastung von Frauen für die Gremienarbeit in der Hochschulselbstverwaltung und eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten.
Übrigens: Am 4. Mai wird an der Uni Münster eine Veranstaltung für Studierende und Interessierte zum Hochschulstärkungsgesetz stattfinden, organsiert von CampusGrün. Julia Eisentraut, wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, wird das Gesetz vorstellen und an einer Podiumsdiskussion dazu teilnehmen. Nähere Infos zu der Veranstaltung werden wir im Laufe des Aprils bekannt geben.
Wohnraumförderung in NRW auf Rekordhoch: Münster profitiert besonders
Mit einem Rekord-Fördervolumen von 2,4 Milliarden Euro für 13.356 Wohnungen im sozialen Wohnungsbau in 2025 steuert NRW aktiv gegen die Krise am Wohnungsmarkt an. Vom aktuellen ”Förderboom” profitiert Münster ganz besonders: 650 neue öffentlich-geförderte Wohnungen wurden hier 2025 bewilligt - das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr.
Die öffentliche Wohnraumförderung sichert mietpreisgebundenen Wohnraum, bereitgestellt durch Wohngemeinschaften, Genossenschaften und private Investoren und entlastet somit Mieterinnen und Mieter. Gerade in Münster und anderen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist das entscheidend, weil mehr geförderter Wohnraum auch dämpfend auf die gesamte Mietenentwicklung wirkt. Daher investieren wir trotz angespannter Haushaltslage weiterhin stark in den sozialen Wohnungsbau und erhöhen das Gesamtbudget der öffentlichen Wohnraumförderung sogar weiter.
Bereits heute befinden sich knapp 40% der bundesweiten Sozialwohnungen in NRW. Unser Bundesland ist und bleibt damit Spitzenreiter unter den Ländern, was die öffentliche Wohnraumförderung betrifft. Die Zahl der Sozialwohnungen sinkt allerdings auch in NRW seit Jahren, weil die Preisbindungen vieler älterer Wohnungen auslaufen. Dieser Entwicklung treten wir mit der stark ausgeweiteten Wohnraumförderung des Landes und unserem kommunalen Handlungskonzept Wohnen entgegen, damit auch Menschen mit kleinen Einkommen sich das Wohnen in Münster noch leisten können.
Landesentwicklungsplan für eine nachhaltigere Flächenentwicklung
Als zuständiger Abgeordneter für Landesplanung für unsere Fraktion beschäftigt mich derzeit, im engen Austausch mit der Landesregierung, die bis dato umfangreichste Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP). Für eine nachhaltigere Flächenentwicklung in NRW packen wir dazu viele Themen, vom Schutz für Natur und Wald über die Siedlungsentwicklung bis hin zur Planung von Einzelhandelsstandorten, an. Anfang März hat die Landesregierung nun einen überarbeiteten Entwurf dazu veröffentlicht.
Die Änderungen sind natürlich auch für Münster relevant, denn Regionalplanung und lokale Bauleitplanung müssen sich nach den Vorgaben des Landesentwicklungsplans (und der Regionalplanung) richten. Zu den zentralen Änderungen gehören beispielsweise die Begrenzung des Flächenverbrauchs auf maximal 5 ha pro Tag und perspektivisch auf Netto Null, eine neue Gebietskategorie zum Schutz landwirtschaftlicher Fläche oder die Einführung eines Degressionspfads für den Rohstoffabbau von Sand und Kies. In meinen Kommunalinfos für die Landtagsfraktion habe ich die inhaltlichen Schwerpunkte der Änderung ausführlich dargestellt. Schaut doch einmal rein!
Zum aufwändigen Prozess einer LEP-Änderung gehört auch die Öffentlichkeitsbeteiligung. Nachdem bereits im vergangenen Jahr ein erster Entwurf vorgelegt wurde und etliche Stellungnahmen dazu eingegangen sind, hat die Landesregierung nun einen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Auch zu diesem gibt es nun noch bis Mitte April die Möglichkeit zur Stellungnahme, im Anschluss folgt erneut die – dann hoffentlich letzte - Überarbeitung des Entwurfs. Unser Ziel ist, die Änderung des LEP noch in diesem Jahr abzuschließen.
KiBiz: Kita-Reform in Zeiten des Fachkräftemangels
KiBiz? Nein, ich meine nicht den Vogel, sondern das Kinderbildungsgesetz NRW. Dieses Gesetz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung und wird aktuell umfassend novelliert. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Bereich der frühkindlichen Bildung muss das Kita-System stabilisiert werden, denn Notbetreuung aufgrund fehlenden Personals ist für viele Familien (auch für meine) längst zum Alltag geworden.
Einige zentrale Punkte des Gesetzentwurfs sind euch sicherlich bereits in Medien oder Elterngruppen begegnet, denn die Reform beschäftigt uns nun schon seit längerem. Zu den Kernpunkten gehören die Flexibilisierung des Kita-Alltags, beispielsweise durch Einführung eines sog. Kern- und Randzeitenmodells, wobei in den Randzeiten mehr Ergänzungskräfte (statt Fachkräften) zum Einsatz kommen können als in den Kernzeiten. Daneben soll es in Ausnahmesituationen möglich werden, die zulässige Gruppengröße zu erhöhen. Eltern bekommen die Möglichkeit, Betreuungszeiten in 5er-Schritten zu buchen, um ein passgenaueres Angebot für ihre Bedürfnisse zu wählen.
Zu den weiteren Schwerpunkten der KiBiz-Reform zählt die Einführung eines Kita-Sozialindexes, um Fördermittel gezielter einsetzen zu können, die Verbesserung der Ausbildung, um mehr Fachkräfte für das Kita-System zu gewinnen, Bürokratieabbau und die Erhöhung der finanziellen Mittel im KiBiz.
Den in der Landesregierung abgestimmten Gesetzentwurf hat unsere neue Grüne Familienministerin Verena Schäffer kürzlich in den Landtag eingebracht. Am 23. April führt der zuständige Fachausschuss nun eine große Expertenanhörung durch, um anschließend über letzte Änderungen am Gesetz zu beraten. Als Grüne Fraktion werden wir dabei einen Schwerpunkt auf die Qualität der frühkindlichen Bildung legen und die Perspektive der Kinder ins Zentrum unserer Beratungen rücken.
Die ersten Castoren rollen durch NRW
In der Nacht vom 24. auf den 25. März ist der erste von insgesamt 152 Castoren von Jülich ins Zwischenlager Ahaus transportiert worden. Dieser erste Schwerlasttransport hochradioaktiven Atommülls quer durch NRW verlief reibungslos – auch dank des Einsatzes von rund 2400 Polizistinnen und Polizisten, die unter hohem Einsatz die Sicherheit gewährleistet haben. Begleitet wurde der Transport von friedlichen Demonstrationen und Protesten an verschiedenen Orten entlang der Route. Ich selbst war in Ahaus und habe dort mit ca. 380 Menschen gegen die Transporte protestiert. Denn als Grüne im Landtag NRW lehnen wir diese gefährlichen, teuren und vermeidbaren Transporte ab.
Atommüll sollte nicht bewegt werden, es sei denn er kommt in ein Endlager. Davon kann in Ahaus allerdings nicht die Rede sein, denn auch die Genehmigung für das dortige Zwischenlager läuft bereits in 10 Jahren aus. Gleichzeitig ist mit einem Abschluss der bundesweiten Endlagersuche derzeit erst in den 2070er Jahren zu rechnen. Aus diesem Grund wäre eine Ertüchtigung des bestehenden Zwischenlagers sowie ein Neubau in Jülich die richtige Alternative zu den Transporten gewesen. So hat es auch die schwarz-grüne Landesregierung stets gegenüber dem Bund vertreten, alle seitens des Landes möglichen Voraussetzungen dafür geschaffen und auch eine Kostenbeteiligung zugesagt. Trotzdem hat der Bund, vertreten durch das Finanz-, Umwelt- und Forschungsministerium, sich am Ende für die Transporte entschieden.
Die Castor-Transporte sind auch ein weiteres mahnendes Signal, uns den immer wieder aufkommenden Fantasien eines Wiedereinstiegs in die Atomenergie laut und klar entgegenzustellen. Wir haben nicht einmal eine Lösung für den bereits vorhandenen Atommüll. Die gesamte atomare Entsorgung kostet den Staat jetzt schon Milliarden. Atommüll ist und bleibt eines der größten Sicherheitsrisiken – wir brauchen nicht noch mehr davon!
Wie immer könnt ihr euch bei Fragen oder Anregungen jederzeit gerne bei mir melden. Jetzt wünsche ich erst einmal allen, die feiern, schöne Ostern und allen, die frei haben, schöne Ferien!
Viele Grüße
Euer Robin
Dezember 2025
Liebe Freundinnen und Freunde,
ich hoffe, ihr hattet schöne Feiertage und habt in diesen Tagen „zwischen den Jahren“ die Gelegenheit, ein wenig zur Ruhe zu kommen!
Hinter uns liegt ein politisch turbulentes Jahr. In zwei Wahlkämpfen haben wir alle gemeinsam mit viel Einsatz für wichtige Grüne Erfolge in Münster gesorgt: Mit Sylvia hat Münster bereits zum zweiten Mal eine Grüne Bundestagsabgeordnete direkt gewählt, Tilman ist erster Grüner Oberbürgermeister in der Geschichte unserer Stadt und unsere Grüne Ratsfraktion erstmals stärkste Kraft im Rat geworden. All das gibt Kraft und Zuversicht in einer Zeit, da außerhalb Münster vieles aus den Fugen geraten scheint.
Obwohl also Bundes- und Kommunalpolitik (und leider auch die dramatische Weltlage) in diesem Jahr voll im Fokus standen, haben wir natürlich auch in der Landespolitik genauso intensiv an unseren Themen weitergearbeitet. Trotz begrenzter Ressourcen und gegen einen politischen Rollback, dem wir uns in vielen Bereichen von der Bundesregierung und rechten Mehrheiten im Europaparlament gegenübersehen, konnten wir in der schwarz-grünen Koalition in NRW einige wichtige Erfolge ins Ziel bringen. Dazu gehört zum Beispiel, dass ab der kommenden Landtagswahl auch 16- und 17-jährige mitwählen dürfen, der sich fortsetzende Rekordausbau Erneuerbarer Energien, dass NRW als erstes Flächenland ein Landesantidiskriminierungsgesetz erhält und endlich eine Altschuldenlösung beschlossen hat und umsetzt.
Neben diesen allgemeinen landespolitischen Themen, möchte ich den Newsletter auch heute wieder nutzen, um auf einige aktuelle Themen in meinen Bereichen mit Querbezügen zu Münster und dem Münsterland hinzuweisen, die in der medialen Berichterstattung vielleicht nicht immer so präsent, aber dennoch wichtig sind. Dieses Mal mit einem Schwerpunkt auf haushalts- und finanzpolitischen Themen:
Kommunalfinanzen in der Krise: NRW-Gemeindefinanzierung in schwierigen Zeiten
Die Kommunen stecken bundesweit in ihrer größten Finanzkrise der Nachkriegszeit – daran gibt es leider keinen Zweifel. Der bundesweite Finanzierungssaldo der Städte, Gemeinden und Kreise lag 2024 bei einem Rekorddefizit in Höhe von fast 25 Milliarden Euro. Für das noch laufende Jahr erwarten die Kommunen sogar ein Defizit von 30 Milliarden Euro bundesweit und rund sechs Milliarden Euro in NRW.
Die Ursachen der kommunalen Finanzkrise sind vielfältig.
Zentral sind aber ohne Frage die wachsenden Aufgaben bzw. massiv gestiegenen Kosten für Aufgaben, die Bund und Land den Kommunen übertragen haben, aber nicht – oder nicht mehr – auskömmlich finanzieren. Besonders dramatisch ist die Kostenentwicklung im sozialen Bereich, insbesondere bei der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und den Hilfen zur Pflege. Aufgaben, die von den Kommunen aufgrund von Bundesgesetzen ausgeführt werden und an denen sich der Bund, trotz stark überproportional gestiegener Kosten, schon lange nicht mehr angemessen beteiligt. Deshalb ist es ein besonderes Kennzeichen der aktuellen Krise, dass sie – anders als frühere Krisen - nicht nur die strukturschwachen Städte betrifft, sondern ausnahmslos alle Bundesländer und auch wohlhabende Kommunen erfasst.
Vor dem Hintergrund dieser besorgniserregenden Lage der Kommunen im Land, haben wir im Landtag (wie in jedem Jahr) ein Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2026 beschlossen. Mit dem GFG werden die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes zu ca. 23 % beteiligt und die Gelder nach einem jährlich jeweils neu per Gesetz zu bestimmenden Schlüssel bedarfsgerecht auf die Kommunen verteilt. Das diesjährige Rekordvolumen von 16,84 Milliarden Euro und der deutliche Zuwachs im GFG von 6,8 % bedeuten dabei leider nicht, dass für die Kommunen alles gut würde. Das GFG bleibt zwar eine verlässliche Finanzierungssäule für die Kommunen und es ist richtig, dass über weitere Zuwächse des kommunalen Anteils an den Landessteuern diskutiert wird. Zugleich kann die NRW-Gemeindefinanzierung allein die historische Finanzkrise der Kommunen nicht auflösen - weder in NRW noch in anderen Bundesländern. Hierfür bräuchte es zwingend eine stärkere finanzielle Verantwortungsübernahme des Bundes.
Münster erhält 2026 circa 148 Millionen Euro aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Im Vergleich zum Vorjahr fallen die Zuweisungen vor allem aufgrund der überproportional gestiegenen Steuerkraft um etwa 19 Millionen Euro geringer aus, was uns jedoch nicht beunruhigen muss. Denn eine Stadt erhält weniger Geld vom Land, je stärker ihre eigene Finanzkraft ist. Trotzdem geht die historische Finanzkrise der Kommunen auch an Münster nicht vorbei.
In dieser Lage muss man es als besonderen Erfolg anerkennen, dass der Stadt Münster, namentlich unserer grünen Kämmerin Christine Zeller, gelungen ist für die Jahre 2026 und 2027 einen (fiktiv) ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen. Auch wenn dieser in den kommenden Monaten noch intensiv diskutiert werden wird, stimmt es hoffnungsvoll, dass Münster mit nunmehr 12 Jahren grüner Beteiligung am Haushalt als eine von nur wenigen Großstädten in NRW aus eigener Kraft durchgehend einen genehmigungsfähigen, seriös durchgerechneten und generationengerechten Haushalt aufstellen kann, der auch in Zeiten knapper Kassen und eines rauer werdenden Tons in der Sozialpolitik ohne soziale Härten auskommt.
Mit der Situation der Kommunalfinanzen habe ich mich in den letzten Monaten übrigens auch intensiv auf Social Media beschäftigt. Wenn ihr euch dafür interessiert, schaut doch mal auf meinem Kanal vorbei. Mein MdL-Kollege Simon Rock und ich haben unsere Vorschläge für eine Trendwende bei den Kommunalfinanzen hier in der Fachzeitschrift “Neuer Kämmerer” veröffentlicht, die wesentlichen Punkte sind zudem in unser Bundestagswahlprogramm und den Leitantrag „Starke Kommunen“ der letzten BDK eingeflossen. Vortragen werden ich sie das nächste Mal bei der Fachkonferenz „UmSteuern kommunal - Mit soliden Finanzen zu starken Kommunen“ von DGB, attac und Rosa-Luxemburg-Stiftung im Januar in Köln.
Klare Kante gegen Castor-Transporte ins Münsterland
Wir Grüne haben stets für einen Ausstieg aus der gefährlichen Atomenergie gekämpft. Die Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke ist unser Erfolg, den wir gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Initiativen seit unserer Gründung erkämpft haben. Doch die atomare Gefahr durch den über Jahrzehnte entstandenen Atommüll ist damit nicht gebannt, die Folgekosten enorm und die Frage der Lagerung des radioaktiven Mülls noch lange nicht geklärt. Ganz akut stehen uns in NRW nun bis zu 152 Transporte von Castor-Behältern mit hochradioaktivem Atommüll aus Jülich nach Ahaus im Westmünsterland bevor.
In Jülich lagern 152 Castor-Behälter mit Atommüll aus einem stillgelegten Forschungsreaktor. Seit 2013 gilt das Zwischenlager als nicht erdbebensicher und ist ohne Genehmigung. 2014 ordnete die NRW-Landesregierung daher die Räumung an. Doch der Transport nach Ahaus ist deshalb nicht alternativlos. Es gibt auch die weitaus vernünftigere Möglichkeit des Baus eines neuen sicheren Lagers direkt vor Ort in Jülich. Die derzeitige NRW-Landesregierung hat der verantwortlichen JEN, einer Gesellschaft mit maßgeblicher Beteiligung des Bundes, alle benötigten Grundstücke im Landeseigentum angeboten und eine entsprechende Kostenbeteiligung in Aussicht gestellt. Doch der Bund lehnt einen solchen Neubau in Jülich ab und plant den riskanten und für ihn günstigeren Transport nach Ahaus, obwohl auch für das dortige Zwischenlager nur eine befristete Genehmigung besteht. Nachdem unter Grüner Federführung im Bundesumweltministerium eine Entscheidung lange offen schien, hat nun das BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung), das Bundesumweltminister Carsten Schneider untersteht, die Transportgenehmigung für den Transport der Castor-Behälter nach Ahaus erteilt.
Am 14.12. habe ich gemeinsam mit ca. 280 anderen Menschen, darunter mehrere Kolleg*innen aus der Grünen Landtagsfraktion und viele weitere Grüne aus der Region, vor dem Atommüllzwischenlager in Ahaus erneut gegen die angekündigten Castor-Transporte demonstriert. Denn der Transport dieser 152 Castoren (und weiterer 38 Castoren aus dem noch aktiven bayrischen Reaktor in Garching bei München, die bereits angekündigt wurden!) ist mit großen Risiken verbunden. Geht man von drei Castoren pro Transport aus, würde fast ein Jahr lang jede Woche radioaktiver Atommüll über unsere Autobahnen in Nordrhein-Westfalen rollen. Das sorgt nicht nur für lange Staus auf den Straßen, sondern ist auch eine Gefahr für Mensch und Umwelt.
Es ist wichtig, dass wir Grüne bei Protestaktionen zahlreich vertreten sind und Flagge gegen die Transporte zeigen. Die nächsten Demonstrationen gegen die Castor-Transporte finden voraussichtlich am 18. Januar in Ahaus und am 24. Januar am Autobahn-Rasthof Bottrop statt.
Grundsteuer-Hebesätze: Das Urteil des VG Gelsenkirchen und seine Auswirkungen für Münster
Anfang Dezember hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen ein erstes Urteil zur Anwendung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer in NRW gefällt, das in der Folge zu großer Verunsicherung in der kommunalen Landschaft gesorgt hat – auch bei uns in Münster.
Aber worum geht es dabei eigentlich?
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in ganz Deutschland ein neues Grundsteuerrecht, das in Folge verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung nötig geworden und in seinen wesentlichen Grundzügen noch von der früheren Bundesregierung Merkel/Scholz konzipiert worden ist. Auch wenn wir Grüne für NRW ein gerechteres Modell favorisiert hatten, wie es z.B. Baden-Württemberg umgesetzt hat, hat sich die frühere Landesregierung aus CDU/FDP für die Anwendung des sogenannten “Scholz-Modells“ in NRW entschieden.
Nachdem sich zeigte, dass die Anwendung des “Scholz-Modells" zu einer deutlichen Verschiebung der Steuerlast zu Wohngrundstücken und damit zu einer Verteuerung des Wohnens (bei gleichzeitiger Entlastung von Gewerbe) führen würde, haben wir in der schwarz-grünen Landesregierung den Kommunen die optionale Einführung sogenannter differenzierter Hebesätze ermöglicht. Kurz gefasst, können die Kommunen damit Wohngrundstücke weniger stark besteuern als Gewerbegrundstücke, und somit der im “Scholz-Modell" angelegten Belastungswirkung entgegenwirken. In Münster haben wir von dieser Option per Ratsbeschluss Gebrauch gemacht.
Das VG Gelsenkirchen hat Ende vergangenen Jahres jedoch geurteilt, dass Grundsteuerbescheide aus vier Ruhrgebietsstädten, die auf einer solchen Differenzierung zwischen Wohnen und Gewerbe beruhen, rechtswidrig sind. Auch wenn es sich dabei nur um ein erstes Urteil handelt und angesichts der Begründung des Urteils Zweifel erlaubt sind, erscheint eine Differenzierung der Gewerbesteuerhebesätze für die NRW-Kommunen aktuell nicht mehr rechtsicher. Auch wenn Münsters Hebesatz-Entscheidung bisher nicht beklagt wurde, müssen wir das erhöhte Risiko von Klagen bei zukünftigen Entscheidungen über die Hebesätze berücksichtigen.
Der Sachverhalt ist jedoch noch nicht final ausgeurteilt. Um eine zeitnahe höchstrichterliche Entscheidung zu ermöglichen, hat das VG Gelsenkirchen neben der Berufung auch die Möglichkeit einer Sprungrevision (direkt vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig) eingeräumt. Vor diesem Hintergrund warten auch wir im Landtag die weitere Rechtsprechung ab und sind in engem Austausch mit den Kommunen und unseren grünen Ratsfraktionen.
Der NRW-Plan für gute Infrastruktur: 152 Millionen Euro für die Stadt Münster, weitere Investitionen in Uniklinikum und Hochschulen
Das Sondervermögen "Infrastruktur und Klimaneutralität” des Bundes hat im Frühjahr für große Schlagzeilen gesorgt. Kurz nach der für uns enttäuschenden Bundestagswahl ist es der Grünen Bundestagsfraktion gelungen, in starken Verhandlungen das Beste für dieses Sondervermögen herauszuholen. Wir erinnern uns: Ohne die Grünen hätte es keine zusätzlichen Investitionen und vor allem keine Investitionen in den Klimaschutz gegeben.
Im Herbst wurde dann seitens der Bundesregierung endlich ein Gesetz konkretisiert und die konkrete Umsetzung und Verteilung zwischen Bund und Ländern vereinbart, sodass wir als Land NRW endlich in die Umsetzung einsteigen konnten. Als schwarz-grüne Koalition ergänzen wir die Mittel des Bundes mit eigenen Garantien für Investitionen und machen daraus den „Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur“ – das größte Investitionsprogramm in der Geschichte NRWs!
Mit dem “NRW-Plan” investiert die schwarz-grüne Landesregierung in den nächsten zwölf Jahren 31,2 Milliarden Euro in Klimaschutz, Kommunen und die Bildung unserer Kinder. Allein den Kommunen werden insgesamt 21,3 Milliarden Euro für zur Verfügung gestellt. Diese Summe setzt sich aus 10 Mrd. Euro pauschale Zuweisungen, 4,1 Mrd. Euro neue Förderprojekte und 7,2 Mrd. Euro zur Absicherung bestehender Fördermittel, deren Bestand durch das Land garantiert wird, zusammen. Die zusätzlichen Gelder und Garantien stellen sicher, dass auch in Zeiten angespannter Haushalte von Land und Kommunen weiter investiert wird.
Münster profitiert alleine aus den pauschalen Zuweisungen unmittelbar von zusätzlichen Finanzmitteln in Höhe von 152 Millionen Euro. Für diese pauschalen Zuwendungen gilt, dass sie zu 50 % in Bildung und Betreuung sowie zu 20 % in Klimaschutz und Energetische Sanierungen fließen sollen. Die übrigen 30 % können die Kommunen nach eigenem Ermessen für Investitionen nutzen. Die Verwendung der Mittel aus dem NRW-Plan ist simpel und unbürokratisch. Es genügt ein Ratsbeschluss zur Mittelverwendung, eine kurze formlose Meldung an das Land (Bezirksregierung), und eine abschließende Übersicht über die Mittelverwendung. Neben den pauschalen Zuweisungen werden gezielt neue, sachspezifische Förderungen für kommunale Verkehrsinfrastruktur und Kitas aufgelegt, sowie Förderungen z.B. für den ÖPNV gesichert. Auch aus diesen Töpfen wird Münster wichtige Zukunftsinvestitionen finanzieren können.
Das Land verwendet einen Teil der Mittel aus dem NRW-Plan auch selbst. Rund 10 Milliarden Euro stehen für Investitionen in die Infrastruktur des Landes sowie zielgerichtete Maßnahmen für die klimaneutrale Transformation zur Verfügung. Als Hochschulstadt und Sitz wichtiger Landeseinrichtungen profitiert Münster besonders von den lange aufgeschobenen und nun endlich mit Finanzmitteln unterlegten Investitionen in Hochschulen, Universitätskliniken und Krankenhäuser. Nordrhein-Westfalen nutzt damit die Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes für Maßnahmen, die im Alltag sichtbar werden und sollen.
Festhalten müssen wir aber auch: Es war leider zu wenig, dass im Bund entschieden wurde, von 500 Milliarden Euro Sondervermögen nur 100 Milliarden an Länder und Kommunen zu geben. Allein die Kommunen tragen etwa ein Viertel der staatlichen Aufgaben in Deutschland, darunter sehr viele mit hohen Investitionsbedarfen und unmittelbarer Klimarelevanz, wie beispielweise Bau und Sanierung von Schulen oder Kindertagesstätten. Selbst wenn der Anteil nur für die Kommunen wäre, wäre er weit zu gering. Nun müssen sich aber Länder und Kommunen – die staatlichen Ebenen mit dem größten Investitionsstau – die begrenzten Mittel teilen und wir mit dem arbeiten, was der Bund uns überlassen hat. Angesichts der strukturellen Krise unserer öffentlichen Haushalte wird dieses Geld bei weitem nicht ausreichen, um den allgegenwärtigen Investitionsstau wirklich ernsthaft zu beheben.
Landeshaushalt 2026: Verbesserungen für Hochschulen und freie Träger in Münster
Am 17. Dezember haben wir im Landtag den Haushalt für 2026 verabschiedet. Auch bei einem Rekord-Etat von über 112 Milliarden Euro bleibt die Haushaltslage angespannt. Zugleich setzt der Haushalt klare Prioritäten auf Investitionen in Kinder und Bildung, gesellschaftlichen Zusammenhalt, Innovation und Transformation in der Wirtschaft sowie beim Klimaschutz.
Anders als im Vorjahr, als der Haushaltsentwurf noch dramatische Kürzungen im sozialen Bereich vorsah, blieb uns bei diesen Haushaltsberatungen eine breite sozialpolitische Debatte erspart. Grund dafür war auch die deutlich ausgeweitete Neuverschuldung des Landes, die erst in Folge der Grundgesetzänderung von Frühjahr 2025 möglich geworden war. Trotzdem gab es auch im Beratungsverfahren zum Haushalt 2026 intensive Diskussionen über Einsparungen.
Institutionen aus Münster waren besonders im Bereich der Hochschulen, der freien Theater sowie der freien Straffälligenhilfe von Einsparmaßnahmen betroffen. Zum Glück konnten einige der drohenden Kürzungen durch Nachbesserungen im Verfahren noch abgefedert oder sogar ganz aufgehoben werden.
Durch eine Erhöhung des Etats für die Hochschulen um landesweit 30 Millionen Euro erhält die Universität Münster, die derzeit ohnehin vor harten Einsparmaßnahmen steht, 2,4 Millionen Euro mehr (insgesamt über 390 Millionen Euro) und kann somit am bereits eingeschlagenen Konsolidierungskurs festhalten. Die Fachhochschule erhält 615.000 Euro mehr und insgesamt fast 98 Millionen Euro über den Landeshaushalt. Das ist vor allem vor dem Hintergrund, dass 2026 zunächst mit erheblichen Kürzungen bei der Hochschulfinanzierung gerechnet wurde eine sehr erfreuliche Entwicklung.
Erfreulich waren auch die Veränderungen im Kulturbereich. Hier wurden aus 8 Millionen Euro vorgesehenen Kürzungen im Zuge der Haushaltsberatungen am Ende sogar 8 Millionen Euro Plus gegenüber dem Vorjahr. Das bedeutet zum Beispiel auch Sicherheit für die Förderung freier Theater, wovon in Münster insbesondere die Kindertheater profitieren.
Ein weiteres für Münster relevantes Thema war die Förderung für die freien Träger der Straffälligenhilfe. Im Haushaltsentwurf waren zunächst deutliche Kürzungen für den sogenannten “Täter-Opfer-Ausgleich" vorgesehen, die im Zuge der Beratungen nicht nur rückgängig sondern zur dritten Lesung des Haushalts sogar um 200.000 Euro gegenüber dem Vorjahr aufgestockt werden konnten. Dies ermöglicht, dass die wichtige Arbeit von Vereinen wie dem ViP (Verein sozialintegrativer Projekte) in Münster beispielsweise im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich fortgeführt werden kann.
Eine Übersicht über die wichtigsten schwarz-grünen Haushaltsänderungsanträge gibt es auch hier.
Preis für Glowkitchen Food in Münster-Mauritz
Besonders gefreut hat mich, dass der Gründungspreis NRW in diesem Jahr an ein Unternehmen aus Münster ging. Das 2021 von Laura Knüfermann, Charlotte Mosler, Johanna Schlitt und Marc-Friedrich Wetzel gegründete Unternehmen Glowkitchen Food leistet mit seinem Konzept, „Kuchen mit Charakter” aus hochwertigen, nachhaltigen und gesunden Zutaten herzustellen, einen wichtigen Beitrag zu einer bewussten Ernährung, die Spaß macht. Der mit 20.000 Euro dotierte Preis wird jährlich von einer Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des Wirtschaftsministeriums, der NRW.BANK sowie aus Expertinnen und Experten der Gründungs- und Wirtschaftsszene aus Nordrhein-Westfalen vergeben. Der Erfolg von Glowkitchen in diesem Jahr ist ein starkes Signal für die Gründungsszene in Münster und darüber hinaus. Auch deshalb freue ich mich darauf, das Unternehmen im neuen Jahr gemeinsam mit den wirtschaftspolitischen Sprecher*innen der Ratsfraktion, Anja Kallfelz und Benedikt Spangenberg, an seinem Standort an der Warendorfer Straße zu besuchen.
Besuchergruppentermine 2026 und wie es nächstes Jahr weitergeht
Auch im kommenden Jahr laden Dorothea und ich Euch wieder herzlich zu einem Besuch in den Landtag ein. Folgende Termine stehen für Besuche zur Auswahl:
Termine bei Robin
Mi, 28.01., 14:30 bis 18 Uhr (mit Plenardebatte)
Mi, 17.06., 14:00 bis 17:30 Uhr (mit Plenardebatte)
Das Programm umfasst eine Einführung in die Arbeit des Landtags, die Live-Verfolgung einer Plenarsitzung, einen kleinen Imbiss sowie eine Gesprächsrunde mit uns. Meldet euch bei Interesse unter Angabe eurer Adressdaten und Telefonnummern bei unseren Mitarbeitenden und gebt die Information über die Möglichkeit zum Besuch auch gerne an Freunde, Bekannte, Vereine oder Initiativen weiter.
Im kommenden Jahr, dem letzten vollen Parlamentsjahr vor der Landtagswahl 2027, stehen noch viele wichtige Themen und Projekte an, über die es sich dann zu sprechen lohnt. Bereits in den Landtag eingebracht für die weitere Beratung und den Beschluss im kommenden Jahr sind zum Beispiel die sogenannte KiBiZ-Reform, also die Weiterentwicklung des Kinderbildungsgesetzes für mehr Verlässlichkeit und Stabilität im KiTa-System, das durch den Fachkräftemangel vor großen Herausforderungen steht, sowie das Hochschulstärkungsgesetz, mit dem unter anderem die Hochschulen als Arbeitgeber attraktiver werden und Instrumente zum Schutz der Hochschulangehörigen vor Übergriffen, Anfeindungen, Diskriminierungen und dem Missbrauch von Machtpositionen geschaffen werden sollen. Auch im Bereich Erneuerbare Energien tut sich weiterhin etwas. So sind beispielsweise Änderungen im Landesplanungsgesetz zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben für die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten für die Windenergie sowie beim Bürgerenergiegesetz, bei dem die Vorgaben zur Beteiligung differenziert und fokussiert werden sollen, im Verfahren.
Daneben erwarten wir für 2026 außerdem einen nach der ersten Offenlage aktualisierten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans für eine nachhaltigere und sparsamere Flächenentwicklung, die ich für unsere Fraktion fachpolitisch begleiten und verantworten darf. Und auch außerhalb des Landtags wird das Jahr 2026 für meine Themen entscheidend, etwa wenn Katherina Reiche ihren Feldzug gegen die Energie- und Wärmwende fortsetzt oder wenn sich die Ministerpräsident*innen im 1. Quartal zu einer Sonder-MPK treffen, um endlich über die finanzielle Lage der Kommunen zu sprechen.
In diesem Sinne hält auch 2026 wieder viele Herausforderungen und Gegenwind, aber auch viele Chancen für ein besseres Miteinander und eine gute Zukunft bereit. Ich freue mich auf das, was vor uns liegt. Euch wünsche ich bis dahin einen “guten Rutsch” und alle Gute für das neue Jahr!
Viele Grüße
Euer Robin
August 2025
Liebe Freundinnen und Freunde,
mit den Sommerferien geht auch im Landtag die sitzungsfreie – und damit eine sehr ruhige – Zeit zu Ende. Eine gute Gelegenheit also, um zurückzuschauen, welche landespolitischen Themen mich in den letzten Monaten beschäftigt haben. Wie immer könnt ihr über die Links direkt zu den Themen springen, die euch besonders interessieren.
Für eine Kommunalpolitik auf der Höhe der Zeit: Änderungen am NRW-Kommunalrecht
Kurz vor der Sommerpause und damit rechtzeitig zur Kommunalwahl haben wir das NRW-Kommunalrecht umfassend modernisiert – und dabei die breite kommunalpolitische Expertise unserer Landtagsfraktion sowie unserer vielen Kommunalfraktionen in NRW mit einfließen lassen.
Wir sorgen dafür, dass unsere Kommunalpolitik resilienter, jünger und gleichberechtigter wird. Die thematische Bandbreite des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften ist sehr groß, entsprechend beschränke ich mich hier auf die mir persönlich wichtigsten Punkte. Einen kompletten Überblick bekommt ihr in meinen Kommunalinfos (hier und hier).
Zentral ist für mich zum einen die Stärkung der Resilienz unserer kommunalen Demokratie. Damit ist gemeint, dass wir auch in den Räten und Kreistagen öfter radikalen und destruktiven Politiker*innen begegnen, die nicht demokratisch an Lösungen mitarbeiten, sondern die Kommunalpolitik als Bühne missbrauchen wollen, um ihre extremistische Agenda vorzutragen. In Münster sind wir von solchen Problemen bisher glücklicherweise noch weitgehend verschont geblieben, während es in anderen Städten, wie beispielsweise Gelsenkirchen, mitunter fast schon zu Schlägereien im Rat kam. Mit der Änderung des Kommunalrechts schaffen wir nun klarere und zum Teil ne
ue Möglichkeiten, das Ordnungsrecht in der Sitzung durchzusetzen, beispielsweise auch durch empfindliche Ordnungsgelder. Wir verändern außerdem Verfahren oder nötige Quoren und schützen so die demokratischen Strukturen und Abläufe vor Missbrauch. Für die Besetzung der wichtigen Ausschussvorsitzenden schaffen wir ein Mitspracherecht des Rates, und schützen damit dieses sensible Amt vor Missbrauch.
Ein weiteres wichtiges Anliegen sind mir die verschiedenen Neuerungen, damit mehr Menschen in der Kommunalpolitik Gehör finden und mitarbeiten können. Denn in den Räten und Kreistagen sind insbesondere Frauen immer noch deutlich unterrepräsentiert. Im Münsteraner Rat machen Frauen in der aktuellen Wahlperiode immerhin – dank einer starken Grünen Fraktion - einen Anteil von etwa 38 % aus. Damit liegen wir zwar leicht über dem Landesdurchschnitt (30 %) und auch über dem Schnitt für Großstädte (35 %), von einer paritätischen Besetzung ist aber auch Münster noch ein gutes Stück entfernt. 2018 stellte eine WDR-Untersuchung außerdem fest, dass nur etwa 11 % der Kommunalpolitiker*innen unter 40 Jahre alt waren. Vor allem junge und weibliche Stimmen sowie Menschen mit Migrationserfahrung fehlen also in der Kommunalpolitik.
Deshalb stärken wir die Partizipation von Kindern und Jugendlichen, indem wir zum einen das Alter für Sachkundige Bürger*innen auf 16 Jahre absenken und zum anderen die Einrichtung von Jugendräten erleichtern. Zweitens werden auch die Integrationsräte gestärkt, die ab der kommenden Wahlperiode nun Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration heißen, den Fachausschüssen stärker gleichgestellt und fest in die Beratungsabläufe der Stadt- und Gemeinderäte integriert werden. Und drittens verbessern wir mit mehreren Veränderungen die Familienfreundlichkeit des kommunalen Ehrenamts. Beispielsweise dürfen betreuungsbedürftige Kinder von Mandatsträger*innen nicht mehr von (nicht-öffentlichen) Sitzungen ausgeschlossen werden.
Daneben gibt es viele weitere Änderungen, die den Alltag im der Kommunalpolitik erleichtern sollen: von weniger Bürokratie im Vergaberecht über die Einführung von Beigeordneten in Kreisen bis zu neuen Regelungen für Fraktionsmindestgrößen. Lest gerne meine Kommunalinfo oder sprecht mich an, wenn ihr euch für diese Veränderungen interessiert. Von WDR5 bin ich zu diesem spannenden Thema übrigens für die Sendung Westblick interviewt worden. Den Beitrag könnt ihr hier nachhören: https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/kommunalpolitik-attraktiver-machen-100.html
Münsterland Spitze beim Windenergieausbau
Während die neue Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) über eine Drosselung des Erneuerbaren-Ausbaus phantasiert, halten NRW und das Münsterland weiter Kurs. Die vorläufigen Ausbauzahlen für das erste Halbjahr 2025 bestätigen den positiven Trend und Nordrhein-Westfalen ist sowohl beim tatsächlichen Zubau neuer Anlagen (101 von bundesweit 409) als auch bei den erteilten Genehmigungen (468 von 1276) erneut bundesweiter Spitzenreiter.
Münsters Nachbarkreis Steinfurt ist dabei der Kreis mit dem größten Zubau im ersten Halbjahr. Das zeigt die vorläufige Auswertung des Landesverbands Erneuerbare Energien NRW. Zwei besonders große Windparks (24 Anlagen) werden darüber hinaus derzeit in Greven unmittelbar an der Stadtgrenze zu Münster geplant. Inzwischen ist sehr absehbar, dass wir unser politisches Ziel von 1000 neuen Windenergieanlagen bis zum Ende der Legislaturperiode nicht nur erreichen, sondern voraussichtlich übertreffen werden!
Auch aus Münster gab es Anfang Juni gute Nachrichten für den Windenergieausbau. Unsere Stadtwerke teilten mit, dass drei neue Windenergieanlagen in Südlohn in Betrieb genommen und sechs weitere Anlagen in Sendenhorst genehmigt wurden, hinzu kommen vier weitere Anlagen in Warendorf-Milte. Kurz zuvor wurden bereits fünf Anlagen in Dülmen genehmigt und eine Menge weiterer Projekte sind schon in der Pipeline. Dank der weiterhin Erneuerbaren-freundlichen Politik in NRW ist somit der Weg frei für immer mehr klimafreundlichen Strom in Münster und Umgebung.
Altschuldenentlastungsgesetz
Unmittelbar vor der Sommerpause haben wir im Landtag ein weiteres großes Gesetz beschlossen und damit das zentrale kommunalpolitische Versprechen unseres Koalitionsvertrags umgesetzt: NRW hat endlich ein Altschuldenentlastungsgesetz!
Während Altschulden in Münster glücklicherweise nie eine relevante Rolle gespielt haben, sind sie für sehr viele andere Städte in Nordrhein-Westfalen eine echte Fessel für die Kommunalpolitik. Mit den historischen Schulden, die landesweit mehr als 20 Milliarden Euro betragen und vor allem die Städte des Ruhrgebiets, des Bergischen Landes und der Eifel betreffen, gehen hohe Zinsen und ein jahrzehntelang gewachsener Investitionsstau einher. In den betroffenen Kommunen bleiben somit wichtige Investitionen in Bildung, Klimaschutz und Mobilität auf der Strecke - womit sie gegenüber finanziell handlungsfähigen Städten immer weiter zurückfallen.
Die Schulden sind zum überwiegenden Teil nicht von den Kommunen selbst verschuldet, sondern eine Folge des Strukturwandels und hoher Sozial- oder anderer Folgelasten, die Münster (zum Glück) in dieser Dimension nie erlebt hat. Das Altschuldenentlastungsgesetz war für mich als kommunalpolitischer Sprecher daher eines der wichtigsten Vorhaben dieser Legislaturperiode und wir haben lange und intensiv daran gearbeitet.
Das sind die wichtigsten Punkte, die nun für die betroffenen Kommunen gelten:
Das Land NRW wird den Kommunen durchschnittlich 50 Prozent ihrer (bereinigten) Liquiditätskredite zum Stichtag 31.12.2023 abnehmen und zur Finanzierung und Tilgung der Kredite jährlich 250 Millionen Euro aufwenden.
Die Entschuldung setzt einen Antrag der jeweiligen Kommune (mit Ratsbeschluss) voraus und berechnet sich anhand eines iterativen Schlüssels.
Besonders hoch verschuldeten Kommunen (z.B. Oberhausen, Remscheid oder Hagen) wird besonders geholfen: Nach der Schuldenübernahme werden bei keiner Kommune in NRW mehr Liquiditätskredite als 1.500 Euro/ Einwohner*in verbleiben. Diese Schulden werden also vollständig vom Land übernommen („Spitzenentlastung“).
Ein Sockel von 100 Euro/ Einwohner*in wird bei der Berechnung des Entschuldungstarifs außer Acht gelassen und somit bei allen betroffenen Kommunen verbleiben („nicht übermäßige Liquiditätskredite“).
Damit schaffen wir in Nordrhein-Westfalen endlich einen historischen Durchbruch, den die schwarz-gelbe Vorgängerregierung (anders als alle anderen Bundesländer) noch auf die lange Bank geschoben hatte. Trotz dieser substanziellen Hilfe verbleibt die Hälfte der Altschulden bis auf Weiteres noch bei den Kommunen. Denn der Bund, der für dieses historische Problem mindestens genauso viel Verantwortung trägt wie das Land, hatte eigentlich längt zugesagt, diese andere Hälfte zu übernehmen - bisher aber nicht geliefert. Von der neuen Bundesregierung erwarten wir nun entsprechend eine schnelle und eindeutige Initiative. Der Bund muss sich an der Altschuldenlösung beteiligen!
Geothermie weiter auf Zukunftskurs
Regelmäßig berichte ich in meinem Newsletter über die Entwicklungen zur Erforschung und potenziellen Nutzung von tiefer Erdwärme in Münster und weiteren Orten in NRW. Nachdem unsere Stadtwerke die 3D-Seismik zur detaillierten Erkundung des Untergrunds im Winter abgeschlossen haben, arbeiten sie derzeit an der Auswertung der Daten. Das Land hat dabei ein hohes Interesse daran, dass erste Ergebnisse möglichst zeitnah vorliegen, und liefert entsprechende Unterstützung. Denn als Vorreiter hat Münster die Chance, landesweit Modell für die erste nutzbare Tiefenbohrung zu stehen.
Gute Neuigkeiten gibt es außerdem von der Landesförderung. Die Landesregierung hat die Förderbedingungen für die Erkundung und Erschließung von tiefer Geothermie noch einmal verbessert und dabei auch unsere Rückmeldungen aus Münster berücksichtigt. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel wurden verdoppelt und das sogenannte “Fündigkeitsrisiko”, bei einer ersten Produktionsbohrung doch nicht die vermuteten guten Bedingungen für tiefe Erdwärme anzutreffen und auf den Kosten “sitzen zu bleiben”, mit 60% der Kosten noch besser abgesichert. Die neuen Förderbedingungen geben uns damit noch einmal mehr Sicherheit für die weitere Planung.
Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität: Was kommt in Münster an?
Marode Brücken, Kaputte Schulklos, veraltete Krankenhäuser, sanierungsbedürftige Bahnstrecken, ... Investitionsstau gibt es im ganzen Land. Insofern war es richtig, dass der Bundestag im Frühjahr – dank der harten Verhandlungen unserer Bundestagsfraktion – das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität auf den Weg gebracht hat.
Für einen großen Teil unserer Infrastruktur, von Straßen über Schulen bis zu Schwimmbädern, sind die Kommunen zuständig. Hier ist der Investitionsstau am größten – nicht nur weil sie einen großen Teil der Aufgaben tragen, sondern auch weil ihnen meist schlicht das Geld fehlt. Selbst in Münster, einer im Landesvergleich noch finanzstarken Stadt, haben wir die Schwierigkeiten bei der Finanzierung dringend notwendiger Investitionen in diesem Sommer erlebt, als die Sanierung des Schulzentrums Kinderhaus auf der Kippe stand. Am Ende konnte sie dank der Initiative unserer Ratsfraktion, auch unter Einbezug zukünftiger Mittel aus dem Sondervermögen, aufgelöst werden.
Die Kommunen müssen daher zwingend angemessen am Sondervermögen beteiligt werden. Sie müssen in die Lage gebracht werden, zumindest einen relevanten Teil ihres Investitionsstaus aufzuholen. Dass die Bundesregierung entschieden hat, dass von den insgesamt 500 Milliarden Euro im Sondervermögen nur 100 Milliarden an Länder und Kommunen gehen sollen, ist angesichts der staatlichen Aufgabenverteilung eigentlich eine Farce.
Doch wie viel Geld wird nun bei den Kommunen ankommen? Nachdem im März zwar bereits das Grundgesetz für die Einrichtung des Sondervermögens geändert wurde, muss nun noch ein eigenes Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens, sowie ein weiteres Gesetz zur Verteilung des Geldes an die Länder und Kommunen beschlossen werden. Beide liegen in Entwurfsform vor und sollen nach der Sommerpause im Bundestag bzw. Bundesrat beraten werden. Der Gesetzentwurf sieht – entgegen einer früheren Fassung – keine feste Quote für die Kommunen mehr vor. Die Länder sollen stattdessen nun selbst darüber entscheiden, welchen Anteil des Geldes sie an ihre Kommunen weitergeben. Darüber hinaus wurde das Kriterium der “Zusätzlichkeit” für den kommunalen Anteil gestrichen, was angesichts des Investitionsstaus und einer unbürokratischen Umsetzung auch sinnvoll ist.
Dem Entwurf nach wird Nordrhein-Westfalen etwa 21,1 Milliarden Euro, verteilt über zehn Jahre, erhalten. Auch für die NRW-Landesregierung steht nach Beschluss der Bundesgesetze dann die schwierige Entscheidung an, welchen Anteil dieses Geldes sie an die Kommunen weitergibt. Dabei muss klar sein, dass neben den ebenfalls wichtigen Investitionen des Landes (z.B. in Hochschulen, Polizeiwachen oder Krankenhäuser), mindestens die Hälfte (besser mehr) an die Kommunen gehen muss.
Zwar gibt es Städte mit deutlich größerem Investitionsstau, doch auch hier in Münster benötigen wir die Mittel aus dem Sondervermögen dringend. Auch in unserer Stadt gibt es hohe Investitionsbedarfe, sei es in der Sanierung von Schulen, bei Radwegen oder bei der klimaresilienten Umgestaltung unserer Grünflächen. Auch wenn sich selbstverständlich noch keine konkreten Zahlen ableiten lassen, kann es – bei einer vernünftigen Verteilung der Mittel – auf einen jährlichen Zuschuss im zweistelligen Millionenbereich hinauslaufen. Gelder also, die wir nach der Kommunalwahl dringend brauchen werden.
Besucht uns im Landtag!
Dorothea und ich bieten regelmäßig Besuche im Landtag an. Für die Besuchsfahrten stehen dieses Jahr im Herbst sechs Termine zur Verfügung. Wir freuen uns, wenn viele von Euch Lust haben, dabei zu sein und uns in Düsseldorf zu besuchen. Gebt die Einladung auch gerne an Freunde und Bekannte weiter – die Besuche stehen selbstverständlich nicht nur Parteimitgliedern offen.
Das Programm umfasst eine Einführung in die Arbeit des Landtags, die Live-Verfolgung einer Plenarsitzung (sofern vorgesehen), einen kleinen Imbiss sowie eine persönliche Gesprächsrunde mit uns.
Die Teilnahme ist kostenlos. Die An- und Abreise zum Landtag erfolgt individuell. Bei Gruppenanreise kann der Landtag bis zu 75 % der Fahrtkosten erstatten – Details hierzu werden nach Anmeldung durch das Wahlkreisbüro geklärt.
Die Termine im Überblick:
Mittwoch, 17. September 2025 (mit Plenardebatte) - bei Dorothea
Mittwoch, 8. Oktober 2025 (mit Plenardebatte) - bei mir
Mittwoch, 5. November 2025 (mit Plenardebatte) - bei Dorothea
Samstag, 8. November 2025 (ohne Plenardebatte, mit Führung durch den Landtag) - bei mir
Donnerstag, 27. November 2025 (mit Plenardebatte) - bei mir
Mittwoch, 17. Dezember 2025 (mit Plenardebatte) - bei Dorothea
Ihr erleichtert uns die Arbeit, wenn ihr euch je nach Termin direkt passend bei meinem oder Dorotheas Team anmeldet:
Schickt uns zur Anmeldung bitte einfach den vollständigen Namen, die Adresse und eine Telefonnummer jedes/jeder Teilnehmenden. Aktuell stehen noch für alle Termine ausreichend Plätze zur Verfügung. Wir freuen uns auf Euren Besuch!
Wenn ihr zu meinem Newsletter oder sonstigen landespolitischen Themen Fragen und Rückmeldungen habt, meldet euch gerne jederzeit bei mir!
Nun wünsche ich uns allen erst einmal viel Erfolg im Endspurt des Kommunalwahlkampfes. Lasst uns zusammen für den ersten Grünen Oberbürgermeister in Münster und eine starke Grüne Ratsfraktion werben. Münster ist Grün!
Viele Grüße
Euer Robin
April 2025
Liebe Freundinnen und Freunde,
ich hoffe, ihr hattet schöne Ostertage und die Feiertage haben nach dem politisch turbulenten Jahresbeginn etwas Entspannung gebracht. Während der Blick der Öffentlichkeit zuletzt vor allem auf der Bundestagswahl lag, die für uns Grüne abgesehen vom Direktmandat in Münster nicht zufriedenstellend ausging, geht aber natürlich unsere Arbeit als Teil der Landesregierung weiter.
In meinen fachpolitischen Schwerpunkten Kommunales, Energie und Landesplanung stehen derzeit mehrere größere Gesetze an, über die ich in meinen Fachnewslettern und Kommunalinfos berichte. Darüber hinaus gibt es aber auch ein paar ganz konkrete neue Entwicklungen und Erfolge grüner Landespolitik mit Bezug zu Münster. Über diese möchte ich euch gerne wieder in meinem aktuellen Newsletter informieren:
Bezahlbarer Wohnraum wird nicht nur in Münster, sondern in großen Teilen NRWs immer knapper. Daher war es ein wichtiger Schritt und ein zentrales Grünes Anliegen aus den Koalitionsverhandlungen, dass die Landesregierung den Mieter*innenschutz ausweitet und frühzeitig verlängert. Denn gerade nach mehreren Jahren hoher Inflation und in der derzeitigen Krise des Wohnungsbaus müssen wir alle Instrumente nutzen, um einen weiteren Anstieg der Mieten zu begrenzen.
Seit dem 1. März 2025 profitieren nunmehr über doppelt so viele Menschen in Nordrhein-Westfalen von der Mietpreisbremse (= Begrenzung der Miethöhe bei Neuverträgen auf maximal über 10 Prozent der ortsüblichen Miete), der Kappungsgrenze (= Begrenzung von Mieterhöhungen bei Bestandsverträgen auf maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) und einem verbesserten Kündigungsschutz.
Dazu wurde der Geltungsbereich der neuen Mieterschutzverordnung deutlich ausgeweitet: bisher galt sie in 18, zukünftig in 57 Städten und Gemeinden. Damit profitieren über 6,1 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen potenziell vom Mieterschutz, unter anderem auch in Münsters Nachbargemeinden Telgte, Greven und Ostbevern.
Münster zählt zu den 18 Städten, die schon vorher unter die Mieterschutzverordnung fielen. Doch auch bei uns werden günstige Mietwohnungen zukünftig besser vor Kündigung geschützt, indem die Kündigungssperrfrist bei Umwandlung in Eigentumswohnungen von 5 auf 8 Jahre verlängert wurde. Wird ein Mietshaus in einzelne Einheiten in Wohneigentum umgewandelt, können die Vermieter*innen somit zukünftig erst nach 8 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen.
Bedauerlich für Münster ist, dass trotz der neuen Mieterschutzverordnung keine Wiedereinführung des sogenannten „Umwandlungsverbots“ kommt. Mit diesem Instrument, das in anderen grün-regierten Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hamburg) nach wie vor gilt, können Städte die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestimmten Stadtteilen unter einen Genehmigungsvorbehalt stellen. In Münster bestünde ein hoher Bedarf nach einer solchen Regelungskompetenz, um sozialen Verdrängungsprozessen infolge von Gentrifizierung in großen Teilen der Innenstadt, z.B. im Hansa- und Herz-Jesu-Viertel, entgegenzuwirken. Diese wichtige Forderung aus dem Wahlkampf konnten wir Grüne allerdings in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzen.
Auf Kurs beim Klimafreundlichen Strommix: von Münster über Düsseldorf bis Berlin
Gleich mehrfach konnte man sich in den letzten Monaten über Rekordmeldungen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen starken Rückgang bei der klimaschädlichen Kohleverstromung freuen. Traditionell trudeln in den ersten Monaten eines Jahres immer die Zahlen zum Ausbaustand im vergangenen Jahr ein. So haben zum Beispiel die Stadtnetze Münster im Februar bekanntgegeben, dass 2024 eine Rekordzahl von PV-Anlagen an das Stromnetz angeschlossen wurde. Mit 3.055 neuen Anlagen wurde der Vorjahresrekord in Münster noch einmal übertroffen.
Auch Nordrhein Westfalen ist seit unserer Regierungsbeteiligung auf Energiewende-Kurs und zum Beginn des Jahres 2025 erneut Spitzenreiter unter den Bundesländern was Ausbau und Genehmigungen neuer Windenergieanlagen angeht. Allein in den Monaten Januar und Februar wurden 43 neue Anlagen in Betrieb genommen, davon 13 im Münsterland.
Die hohe Zahl von Genehmigungen wird dafür sorgen, dass die Ausbauzahlen bei der Windenergie in den kommenden Jahren noch weiter deutlich ansteigen. Die von uns in NRW eingeführte Solarpflicht (ab 2025 bei Neubauten, ab 2026 auch bei Dachsanierungen) wird vor allem in Großstädten, wie Münster, eine deutliche Wirkung entfalten und weiterhin viel erneuerbaren Strom ans Netz bringen.
Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen für ganz Deutschland ermutigende Zahlen mit einem Anteil von 59,4% Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung. Besondere Aufmerksamkeit verdient der deutliche Rückgang der Kohleverstromung. Wir brauchen diesen dreckigen Energieträger immer weniger: Allein in Nordrhein-Westfalen wurden im letzten Jahr sechs große Braunkohlekraftwerksblöcke und ein Steinkohlekraftwerk mit insgesamt 3,3 GW Leistung endgültig stillgelegt. Trotzdem sind wir noch lange nicht am Ziel: Denn trotz aller Erfolge war Kohle im Industrieland NRW mit gut 40% Anteil an der Stromversorgung immer noch der wichtigste Energieträger. Der Kohleausstieg bis 2030 bleibt somit eine ambitionierte Aufgabe, die von uns weiterhin großen politischen Einsatz erfordern wird.
Das alles zeigt: Grüne Regierungsarbeit auf allen politischen Ebenen – von Münster über Düsseldorf bis Berlin – wirkt! Nun bleibt zu hoffen, dass die neue Bundesregierung diesen hart erkämpften Positivtrend nicht völlig abwürgt. Die völlige Vernachlässigung des Klimaschutzes im Koalitionsvertrag verheißt dafür leider nichts Gutes…
Reaktivierung der WLE: eine unendliche Geschichte?
Die Reaktivierung der Strecke der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) zwischen Münster und Sendenhorst soll die erste spürbare Veränderung bei der Einführung der S-Bahn Münsterland sein. Für die Verkehrswende in Münster-Südost ist das Projekt zentral. Zukünftig sollen Wolbeck, Angelmodde, Gremmendorf, das Gewerbegebiet Loddenheide und die Halle Münsterland mit Stadthäusern, Stadtwerken und neuen Quartieren in fußläufiger Nähe im 20 min-Takt per Zug mit dem Hauptbahnhof verbunden sein. Durch die neue Bahnverbindung könnten in Zukunft schätzungsweise 10.000 Pendler*innenpro Tag transportiert und 8,7 Mio. Pkw-Fahrten pro Jahr eingespart werden.
Doch während die Bauleitplanung zu den neuen Haltepunkten seitens der Stadt Münster längst abgeschlossen ist, kommt das für die Reaktivierung der Bahnstrecke notwendige Planfeststellungsverfahren scheinbar kaum voran. Nachdem vor einem Jahr mitgeteilt wurde, dass sich das Verfahren wegen überarbeitungsbedürftiger Planunterlagen und Umweltgutachten bis mindestens Ende 2024 hinziehen würde, geht die Betreibergesellschaft WLE mittlerweile von September 2025 aus. Die bereits mehrfach verschobene und derzeit für Mitte 2027 geplante Inbetriebnahme kann aber nur gelingen, wenn dieser Zeitplan nicht schon wieder gerissen wird. Denn nach der Planfeststellung stehen immerhin noch einige größere Bauvorhaben an der Strecke, den Haltepunkten und Ingenieurbauwerken an.
Die Zuständigkeit für das Planfeststellungsverfahren, das seit 2020 läuft, liegt bei der Bezirksregierung Münster – und somit indirekt beim Land. Als Abgeordneter bin ich deshalb regelmäßig im Gespräch mit dem Regierungspräsidenten über die Dringlichkeit einer schnellen Reaktivierung für die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs in Münster und im Münsterland. Zugleich setzt ein Abschluss des Planverfahrens auch die Vorlage erforderlicher Unterlagen und Stellungnahmen durch die WLE-Projektgesellschaft voraus – ein Punkt, an dem es zunehmend zu hapern scheint und den wir Grüne nicht länger allein dem aus Münster allein von der CDU besetzten Aufsichtsrat überlassen können.
Übrigens: ein weiterer Punkt, der vor Inbetriebnahme der WLE-Strecke auch noch geklärt werden muss, ist die Aktivierung des neuen Gleis 20 am Hauptbahnhof. Auch hierfür ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die Zuständigkeit liegt beim Eisenbahnbundesamt …
Neuer Regionalplan Münsterland schafft neue Flächen für die Windenergie
Ende März hat der Regionalrat Münster einen neuen Regionalplan für das Münsterland beschlossen. Aber was ist das eigentlich, ein Regionalplan?
In diesem Plan wird festgelegt, wie die Fläche im Münsterland genutzt wird – also z.B. wo Gewerbegebiete entstehen, wo Naturflächen geschützt werden und erstmalig auch: Wo Windenergiegebiete liegen. Mit dieser Festlegung von Windenergiegebieten setzt der Regionalplan eine Vorgabe aus dem Landesentwicklungsplan, der übergeordneten und vom Landtag beschlossenen Planungsebene, um.
Nordrhein-Westfalen wird bis Ende 2025 (und damit sieben Jahre früher als vom Bund gefordert) 1,8% der Landesfläche als Windenergiegebiete ausweisen. Dieses Ziel steht für uns Grüne nicht zur Disposition, auch wenn die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag nun angekündigt hat, die Rückabwicklung dieser Flächenziele zu prüfen.
Für die Umsetzung haben wir im vergangenen Jahr zunächst den Landesentwicklungsplan geändert und damit konkrete Flächenvorgaben für die Ausweisung von Windenergiegebieten in den einzelnen Teilregionen des Landes gemacht (z.B. 2,13 % für das Münsterland). Die entsprechenden Beschlüsse zur Verortung der Windenergiegebiete in den sechs Planungsregionen müssen bis Ende dieses Jahres vorliegen. Das Münsterland hat diese Aufgabe, so wie die anderen westfälischen Planungsregionen in Südwestfalen und Ostwestfalen-Lippe, bereits abgeschlossen.
Ein herzlicher Dank gilt unserer Grünen Fraktion im Regionalrat, die in intensiver Arbeit daran mitgewirkt haben, den Regionalplan Münsterland möglichst nachhaltig und generationengerecht zu machen!
Neue Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro
Ich freue mich, dass Anne Hartl seit Anfang Februar Teil meines Teams ist und mein Wahlkreisbüro in Münster im Grünen Zentrum betreut. Sie koordiniert Termine, unterstützt mich bei der Netzwerkarbeit mit Bürger*innen und anderen Akteur*innen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft und betreut inhaltliche Themen, die den Wahlkreis betreffen. Anne kommt aus Reken im Kreis Borken und ist dort Teil des Vorstands im Ortsverband der Grünen.
bevor das turbulente Jahr zu Ende und wir gemeinsam in einen kurzen, rasanten Bundestagswahlkampf gehen, möchte ich euch in meinem letzten Newsletter 2024 gerne noch einmal über aktuelle landespolitische Themen und Entscheidungen informieren, die für Münster besonders relevant waren. Klickt euch gerne über die folgenden Links direkt zu den Themen, die euch besonders interessieren.
Bezahlkarte für Geflüchtete: Teuer, diskriminierend, nutzlos. Nicht in Münster!
Ausgerechnet in der Woche vor Weihnachten hat der Landtag der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete zugestimmt. Ein Instrument, auf dessen “flächendeckende Einführung” mit einer Bargeldobergrenze von nur 50 € sich Anfang des Jahres der Bundeskanzler mit den Ministerpräsident*innen auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) verständigt hatte, ungeachtet der daraus resultierenden Diskriminierung Geflüchteter und ihrer weitgehenden Nutzlosigkeit zur Steuerung von Migration. Umso wichtiger ist, dass wir in Münster dieser flächendeckenden Einführung nun als erste Stadt in NRW einen Strich durch die Rechnung gemacht haben.
Doch wie kam es dazu?
Nach dem MPK-Beschluss folgte eine gemeinsame Ausschreibung der Bezahlkarte durch 14 der 16 Bundesländer, darunter auch Nordrhein-Westfalen. Noch während die Ausschreibung lief, machte insbesondere die FDP im Landtag immer wieder Druck auf eine möglichst schnelle, harte und flächendeckende Einführung, bei der jede Kommune zur Einführung gezwungen werden sollte (siehe dazu hier meine Rede auf einen entsprechenden Antrag der FDP im Juli). Für uns Grüne in Bund, Land und Kommunen war hingegen immer klar, dass wir uns dort, wo es uns möglich ist, für eine möglichst diskriminierungsarme Ausgestaltung der Karte einsetzen.
Dabei erschloss sich uns Grünen im Landtag der Sinn einer Bezahlkarte maximal für die Landesaufnahmeeinrichtungen. Hier könnte sie den Aufwand für Behörden und neu angekommene Geflüchtete reduzieren, insbesondere um lange Warteschlangen bei der Bargeldausgabe zu verringern. Für Menschen, die in einer Kommune untergebracht und längst dort angekommen sind, bedeutet die Karte dagegen vor allem eines: nutzlose Schikane. Denn in aller Regel gibt es in Kommunen – beispielsweise bei uns in Münster – reibungslos funktionierende Abläufe, bei denen die Geflüchteten ihre Leistungen über reguläre Bankkonten erhalten. Ein Konto bedeutet mehr Selbstbestimmung und erleichtert insbesondere die Integration in den Arbeitsmarkt, auf die wir dringend angewiesen sind.
Als Kompromiss, um den Vereinbarungen der MPK nachzukommen, schlug die Landesregierung von CDU und GRÜNEN in NRW ein Gesetz vor, nach dem die Bezahlkarte wie in allen anderen Bundesländern auch, als Regelmodell eingeführt wird, die Kommunen jedoch auch Ihre Nichtanwendung („Opt-Out“) beschließen können. Darüber hinaus sieht das Modell in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern höhere Bargeldgrenzen für Familien und vergleichsweise wenige Beschränkungen vor. Mit dem 18. Dezember ist dieses Gesetz nun beschlossen – und damit eine Woche nachdem der Rat der Stadt Münster, auf Initiative der Grünen Ratsfraktion, bereits mit breiter Mehrheit den „Opt-Out“ beschlossen hat.
Damit ist Münster die erste Stadt, die im Zuge der aktuellen Debatte den landesgesetzlichen „Opt-Out“ nutzt. Eine breite Mehrheit im Rat war sich mit der Verwaltung einig, dass die Karte mehr schadet als nutzt. Ich bin dankbar, in einer weltoffenen Stadt zu leben, die entlang von Menschenwürde und Sachlichkeit entscheidet und sich dabei nicht von migrationsfeindlichen Stimmungen und Ressentiments treiben lässt. Das landesweit breite Interesse an unserem Ratsantrag zeigt mir zudem, dass wir nicht alleine bleiben werden.
Batterieforschung in Münster braucht eine klare Perspektive
Maria und ich mit Produktionstechniker Stefan Löher in der FFB
Münster ist das Zentrum der Batterieforschung in Europa. Hier kommen universitäre Grundlagenforschung sowie Anwendungsorientierung auf einzigartige Weise sowie in unmittelbarer Nähe zueinander. Eine zentrale Rolle dafür spielt die noch im Aufbau befindliche Forschungsfertigung Batteriezelle (FFB) in Münster-Amelsbüren, ein Gemeinschaftsprojekt von Bund und Land NRW. Hier kann die Produktion von Batterien wissenschaftlich-technisch etabliert, auf einen industriellen Maßstab übertragen und weiter verbessert werden. Gemeinsam mit den Partneruniversitäten, insbesondere der RWTH Aachen, bilden die Einrichtungen in Münster damit ein einzigartiges “Ökosystem Batterie” und eine hervorragende Grundlage für die Ansiedlung Batterie-bezogener Start-Ups.
Nachdem sich die Batterieforschung in Münster lange hervorragend und störungsfrei entwickelte, kam mit dem Bundeshaushalt 2024 der Schock. Der enthielt brutale Kürzungen für die Forschungsförderung von Batterien, verantwortet durch die restriktive und zukunftsvergessene Finanzpolitik Christian Lindners sowie durch irrsinnige Prioritätensetzungen (zugunsten der Kernfusion) im ebenfalls FDP-geführten Forschungsministerium. Während Batterieforscher*innen in ganz Deutschland Alarm schlugen, war kein Standort von den Kürzungen stärker betroffen als Münster. Ein Grund für mich und einige Kolleg*innen von CDU und GRÜNEN, einen gemeinsamen Antrag als Appell an die Bundesregierung in den Landtag einzubringen.
Gemeinsam mit Maria Klein-Schmeink habe ich im November die FFB besucht (bereits zum dritten Mal in der Wahlperiode), um uns über den Fortschritt des Projekts zu informieren und unsere Unterstützung auszudrücken. Eigentlich wollten wir über die Rettung der Forschungsgelder im Bundeshaushalt 2025 sprechen – nach dem Ampel-Aus war der Blick dann aber frei für neue Perspektiven, die mit dem (hoffentlich längerfristigen!) Ausscheiden der FDP aus der Bundesregierung wieder optimistischer aussehen.
Klar ist: Wir brauchen eine Reform der Schuldenbremse für Investitionen in Infrastruktur und Produktionstechnik und eine Neuausrichtung der Forschungsförderung auf die Entwicklung und Verbesserung realistischer und marktreifer Schlüsseltechnologien für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit.
Dabei ist der weitere Aufbau eines forschungsstarken Batteriestandorts Münster für Europa auch strategisch zentral. Denn aktuell hat China einen enormen Marktanteil an der Batteriefertigung: Laut Daten von Statista werden im Gesamtjahr 2025 bei einer Produktion von 1.402 Gigawattstunden (GWh) Batteriekapazität 944 GWh aus China kommen und nur 164 GWh aus Deutschland. Wir sind also abhängig von der chinesischen Produktion, was bei einer solchen Schlüsseltechnologie wie Batterien in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht sowie mit Blick auf den Klimaschutz sehr gefährlich ist.
Ich kann klar sagen: Es ist faszinierend, was bisher durch die Fördermittel aus Bund und Land in Münster geleistet wurde. In Münster und NRW werden wir GRÜNE weiter aktiv daran mitwirken, dass Münster ein starkes Zentrum der Batterieforschung ist und bleibt! Denn wir tragen an dieser Stelle auch eine hohe Verantwortung für ein resilientes und energieunabhängiges Europa….
(Spar-)Haushalt 2025: Die Schuldenbremse macht auch vor Münster nicht halt
Gemeinsam mit Simone Wendland (CDU) bei der Aidshilfe Münster e.V.
Sorgen und Zukunftsängste löste der Haushaltsentwurf des Landes für 2025 bei vielen sozialen Trägern aus, als die Landesregierung ihn im Sommer veröffentlicht hatte. Denn auch im Land NRW steht der Haushalt unter dem Zeichen drastischer Einsparungen, die aus der finanzpolitischen Schieflage unserer öffentlichen Haushalte entstehen. Ein Zusammenspiel aus gestiegenen Kosten, unterlassenen Maßnahmen der letzten Jahrzehnte, Steuersenkungen auf Bundesebene und der rigiden, verfassungsmäßig vorgegebenen Schuldenbremse führt dazu, dass die finanziellen Mittel für die Finanzierung unseres Gemeinwesens und vieler wichtiger Vorhaben bei weitem nicht mehr ausreichen.
Im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung klafft eine milliardenschwere Lücke im Landeshaushalt, weshalb alle Ministerien erhebliche Einsparungen vornehmen mussten. Besonders spürbar, weil unmittelbar wirksam, waren diese Kürzungen dort, wo es um die Finanzierung sozialer Projekte, Integration oder Familien geht. Doch die gute Nachricht zuerst: Viele der geplanten Kürzungen konnten im Zuge der Haushaltsberatungen nun wieder zurückgenommen werden!
In den letzten Wochen und Monaten habe ich viele Gespräche mit verschiedenen Trägern aus Münster geführt, die von den geplanten Kürzungen betroffen waren; darunter die Aidshilfe, die Familienbildungsstätten, Wohlfahrtsverbände oder verschiedene Träger der Integration und Beratung von Geflüchteten. In allen Gesprächen wurde deutlich, dass die teils deutlichen Kürzungen oder gar vollständigen Streichungen im Haushalt die Träger vor enorme Herausforderungen oder ihre Arbeit und über Jahrzehnte aufgebaute Strukturen sogar ganz in Frage stellten. Für die Menschen, die auf diese soziale Infrastruktur angewiesen sind, hätten die Kürzungen harte Einschnitte bedeutet. Die daraus entstehenden Folgekosten, z.B. bei fehlender Aids-Prävention oder der Abschaffung von Angeboten der Familienberatung in ohnehin schon benachteiligten Stadtteilen, würden unsere Gesellschaft in vielen Fällen erheblich teurer kommen.
Deshalb bin ich sehr froh über die Änderungen, die im Haushalt noch erreicht werden konnten und mit denen wir die negativen Auswirkungen abfedern konnten. Dank einer Vielzahl von Änderungsanträgen, die insbesondere die Kolleg*innen im Sozialbereich und unsere Fraktionsvorsitzenden erreichen konnten, geben wir 43 Millionen Euro mehr für die soziale Infrastruktur aus als im Haushaltsentwurf vorgesehen war. Erreicht wird dies durch Umschichtungen, Finanzierungen über den Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie über die Stärkung der Prävention im Maßnahmenpaket nach Solingen. Dabei entstehen keine neuen Härten in anderen sozialen Bereichen. Das ist eine große Erleichterung und rettet Strukturen, die durch die ursprünglich vorgesehen Kürzungen vor dem Aus gestanden hätten. Gleichwohl können nicht alle Kürzungen und Einsparungen zurückgenommen werden und das ist bitter für all die guten und wichtigen Angebote, die 2025 weniger Geld vom Land erhalten als in den Jahren zuvor.
Nicht nur im Sozialbereich, sondern auch in anderen Bereichen konnten wir Verbesserungen erreichen, zum Beispiel die Rettung der Energieberatung bei der Verbraucherzentrale. Fast alle Veränderungen wirken sich entsprechend auch auf die lokalen Angebote in Münster aus. Einen Überblick über die Änderungen am Haushalt findet ihr hier.
NRW heizt ein: Vom Wärmeplanungsgesetz bis zu Vibro-Trucks in Münster
Die Wärmewende ist in meinem Newsletter immer wieder Thema und nimmt weiter an Fahrt auf. Auch in den letzten Wochen gab es wieder neue Entwicklungen, über die ich gerne berichten möchte.
Im Landtag haben wir im Dezember das Landeswärmeplanungsgesetz (LWPG) verabschiedet, das ich mitverhandeln durfte. Damit wird die Wärmeplanung verpflichtend für alle 396 Städte und Gemeinden, wobei das Land die Kommunen entsprechend finanziell sowie mit wichtigen Datengrundlagen unterstützt. Münster und andere Großstädte (> 100.000 Einwohner*innen) müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026, kleine und mittlere Kommunen spätestens Mitte 2028 abgeschlossen haben. Darüber hinaus haben wir mit dem Wärmeplanungsgesetz die Überprüfung und das Monitoring der Wärmepläne geregelt und Länderöffnungsklauseln aus dem Bundesgesetz ausgestaltet, beispielsweise für kleine Gemeinden ein vereinfachtes Verfahren und interkommunale Zusammenarbeit ermöglicht. Die flächendeckende Wärmeplanung bis 2028 ist ein wichtiger Bestandteil der Energie- und Wärmestrategie der Landesregierung, die im September vorgestellt wurde.
In Münster ist nicht nur die Wärmeplanung in Arbeit, auch die konkrete Umsetzung geht voran. So ist beispielsweise die erste Großwärmepumpe der Stadtwerke im Hafen in Betrieb gegangen und eine erste große Solarthermie-Anlage in Mecklenbeck ist in Vorbereitung. Und auch die tiefe Geothermie (Erdwärme), als wahrscheinlich wichtigste Säule unserer zukünftigen Wärmeversorgung, ist weiter in Arbeit: Im November und Dezember sind sogenannte Vibro-Trucks durch die gesamte Stadt gefahren. Bei dieser 3D-Seismik werden die Böden und darunter liegenden Gesteine detailliert auf Möglichkeiten zur Nutzung von tiefer Geothermie untersucht. Die Daten werden nun ausgewertet, sodass voraussichtlich 2026 eine erste Bohrung nach Tiefenwärme erfolgen kann.
Dass die Vibro-Trucks und mit ihnen die bislang größte Innenstadt-Seismik Deutschlands starten konnten, ist übrigens nicht zuletzt dem beherzten Handeln unserer Grünen Minister*innen zu verdanken. Als starre rechtliche Vorgaben von Bergrecht und Immissionsschutz einer Genehmigung im Weg und der Start der Vibro-Trucks sogar gänzlich in Frage standen, haben Mona Neubaur als Energieministerin und Umweltminister Oliver Krischer schnell auf entsprechende Hinweise aus Münster reagiert und für eine Genehmigung des landesweiten Modellvorhabens gesorgt. Ein gutes Beispiel dafür, was möglich ist, wenn Stadt und Land eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Halbzeitbilanz nach 2,5 Jahren Schwarz-Grün
Dorothea Deppermann und Robin Korte mit Halbzeitbroschüren der Grünen Landtagsfraktion
Der November war geprägt von politischen Umbrüchen und teils verstörenden Schlagzeilen: Ampel-Aus, Gezerre um den Neuwahl-Termin, Enthüllungen von D-Day-Planspielen der FDP. Während dieser turbulenten Tage in Berlin hatte, hier im politischen Nordrhein-Westfalen, eine Koalition ihr „Bergfest“, die oft für das Gegenteil des öffentlich streitenden Stils der Ampel steht. Nämlich die sogenannte „geräuschlose Zusammenarbeit“, wie sie von den Medien gern genannt wird.
Am 15. November war die Landtagswahl genau zweieinhalb Jahre her – wir haben also Halbzeit. Diesen Anlass haben Dorothea und ich genutzt, um einmal Bilanz zu ziehen, was wir in 2,5 Jahren Schwarz-Grün in NRW schon erreichen konnten und was in der zweiten Hälfte der Legislatur noch ansteht.
Besonders stolz bin ich auf die Erfolge in der Energiewende, die ich in mehreren Verhandlungen zu Gesetzen sowie zum Landesentwicklungsplan mitbegleiten durfte. Der MenschheitsaufgabeKlimaschutz stellen wir uns und haben NRW beim Ausbau Erneuerbarer Energien von der roten Laterne an die Spitze aller Bundesländer gebracht. Die Genehmigungszahlen für Windenergieanlagen zeigen jetzt: Das Ziel von 1000 neuen Windenergieanlagen bis zum Ende der Legislaturperiode rückt in realistische Nähe. Wir haben den Kohleausstieg 2030 vereinbart und arbeiten intensiv an seiner Umsetzung. Bei der Wärmewende ist Münster mit der tiefen Geothermie landesweit Vorreiterin, die Unterstützung und Förderung aus Düsseldorf dabei eine entscheidende Stütze (siehe hierzu auch meinen Newsletter von Juli 2024).
Wichtig für Münster ist, dass wir trotz einer sehr angespannten Haushaltslage die Wohnraumförderung und das Wohngeld ausgeweitet haben, weil sich jeder Mensch das Grundbedürfnis Wohnen leisten können muss. Beides ist in Münster besonders spürbar, da hier einerseits die Mieten, aber auch der Zubau an sozial geförderten Wohnungen besonders hoch ist. Mit dem Deutschlandticket haben wir zudem ein bezahlbares Mobilitätsangebot für alle geschaffen, für Schüler*innen und sozial benachteiligte Menschen haben wir in NRW wichtige Vergünstigungen eingeführt.
Ein großer Erfolg für mich als Sprecher für Kommunales ist außerdem, dass wir die Altschuldenlösung für die Kommunen auf den Weg gebracht haben. Viele Städte und Gemeinden in NRW ächzen unter einer jahrzehntealten, meist unverschuldeten Last von Kassenkrediten. Mit diesen sogenannten „Altschulden“, die landesweit ca. 20 Milliarden Euro betragen, gehen hohe Zinsen und ein jahrzehntelang gewachsener Investitionsstau einher. Mit dem Haushaltsentwurf 2025 stellen wir nun in einem historischen Kraftakt 7,5 Milliarden Euro über die nächsten 30 Jahre, davon 250 Millionen Euro schon im nächsten Jahr zur Lösung der Altschulden in Landesschuld zur Verfügung – ein ganz wichtiger Schritt für gleichwertige Lebensverhältnisse, und vor allem für Städte denen es finanziell schlechter geht als Münster.
In der zweiten Hälfte der Legislaturperiode werden wir weiter konstruktiv und zielorientiert an unseren Projekten arbeiten. Für mich stehen dabei die Stärkung der kommunalen Demokratie, über eine große Reform des Kommunalverfassungsrechts, die Nachschärfung des Klimaschutzgesetzes sowie eine umfangreiche Überarbeitung des Landesentwicklungsplans für eine nachhaltige Flächenpolitik auf der Agenda.
Dorothea und ich haben zu unserer Halbzeitbilanz ein Pressegespräch geführt und in einem parteiinternen Austausch-Termin auch mit Euch Mitgliedern darüber gesprochen. Danke für Euer Interesse an unserer Arbeit im Landtag und viele spannende Fragen! Ich kann in diesem Newsletter natürlich nur einen kleinen Ausschnitt unserer Arbeit präsentieren und beschränke mich auf Themen, an denen ich mitgearbeitet habe oder die mir besonders wichtig sind. Schaut doch gerne auf Dorotheas Webseite, um euch auch zu ihren Themen zu informieren. Auf der Homepage der Landtagsfraktion gibt es außerdem eine komplette Übersicht, die die Erfolge aller Fachbereiche enthält.
Zum Schluss bleibt mir nur noch, euch allen eine schöne und hoffentlich ruhige Weihnachtszeit sowie einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen. Ich freue mich, gemeinsam mit frischer Energie in das so entscheidende Jahr 2025 zu starten. Das Rennen um die Bundestagswahl ist offen. Lasst uns also kämpfen. Für ein starkes Ergebnis in Münster und für ein Land, das Mut und Zuversicht verdient hat!
Viele Grüße
Euer Robin
Newsletter Oktober 2024
11.10.24
Liebe Freundinnen und Freunde,
während wir auf Bundesebene viele Umbrüche und Veränderungen, auch in unserer Partei, erleben und der Bundestagswahlkampf schon langsam Fahrt aufzunehmen scheint, stehen wir im Landtag von Nordrhein-Westfalen erst kurz vor der „Halbzeit“ der Wahlperiode. Während unsere Arbeit kontinuierlich weitergeht und wir wichtige Fortschritte erzielen, beschäftigen uns die zentralen Herausforderungen auch im Land, unter anderem die extrem schwierige Finanzlage der öffentlichen Haushalte. Aber lest gerne selbst, was gut läuft und was schwierig ist.
Nutzt gerne die Links, um direkt zu einem Thema zu springen.
Gemeindefinanzierung: Steigende Landesmittel für Münster in schwieriger Haushaltslage
Jeden Herbst berät der Landtag parallel zum Haushaltsverfahren auch über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG), mit dem die Kommunen (zu ca. 23 %) an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt werden. Die dazu gehörende Arbeitskreisrechnung zeigt die voraussichtliche Verteilung der Finanzmittel, aufgeteilt in Schlüsselzuweisungen (diese werden abhängig vom Finanzbedarf der Kommunen verteilt) sowie unterschiedlicher Pauschalen für bestimmte kommunale Aufgabenbereiche (z.B. Investitionspauschale, Schulpauschale). Trotz allgemein schwieriger Finanzlage steigt die verteilte Finanzmasse des GFG nach zwei Jahren mit realen Verlusten im kommenden Jahr 2025 auch inflationsbereinigt wieder leicht an und erreicht ca. 15,7 Milliarden €. Die genauen Zahlen werden in den kommenden Wochen in der sogenannten Modellrechnung vorgelegt.
Als kommunalpolitischer Sprecher kämpfe ich stets für eine möglichst bedarfsorientierte Verteilung, damit auch in finanzschwachen Kommunen investiert und die soziale Daseinsvorsorge gesichert werden kann. Denn die Gemeindefinanzierung darf nicht zu einer großen Gießkanne werden, sondern muss dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse im ganzen Land dienen.
Auch für das vermeintlich „reiche“ Münster werden die Zuweisungen des Landes im Jahr 2025 deutlich steigen – nach aktueller Schätzung um etwa 30,7 Millionen Euro bzw. 22,6 % im Vergleich zum Vorjahr. Was zunächst überrascht, lässt sich mit einem Blick in das GFG-Verteilsystem verstehen: Denn einerseits hat sich die Gewerbesteuer in Münster zuletzt schwächer entwickelt als im restlichen Land. Andererseits bildet Münster ein wichtiges Oberzentrum für die Region, was sich auch in hohen Kosten für z.B. die Bewältigung von Pendlerverkehren sowie schulischen und kulturellen Angebote niederschlägt. Dass diese oberzentrale Funktion bei der Finanzverteilung nun wieder stärker berücksichtigt wird, ist ein wichtiger grüner Erfolg, von dem neben Münster auch viele andere Städte profitieren.
Trotz der zusätzlichen Landesmillionen werden die Beratungen zum kommunalen Haushalt in diesem Jahr aber wohl so schwierig werden wie lange nicht mehr. Den in vielen Bereichen explodierenden Kosten steht – maßgeblich aufgrund von „steuerlichen Entlastungen“ der Ampel in Berlin – ein nur schwach ansteigendes Steueraufkommen gegenüber. In Münster steht nun also eine Debatte bevor, die viele NRW-Kommunen im Ruhrgebiet oder im Bergischen Land schon seit Jahrzehnten kennen: Es muss gespart, gekürzt, konsolidiert werden (einen Eindruck davon vermittelt die in der letzten Ratssitzung vorgelegte Sparliste der Stadt). Die 30 Millionen € mehr aus Düsseldorf schaffen dabei zumindest eine gewisse Entlastung.
Kommunalkongress im Landtag
Foto : Andreas Endermann
Am 21. September 2024 hatte ich als kommunalpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion das Glück, gemeinsam mit unserer Fraktionsvorsitzenden Wibke Brems etliche Grüne Kommunalpolitiker*innen aus ganz NRW zum Kommunalkongress im Landtag begrüßen zu dürfen. Es war ein rundum gelungener Tag mit einem inspirierenden Impulsvortrag der Aachener Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen, 25 Workshops zu den verschiedensten kommunalpolitischen Themen, spannenden Impulsen aus der Wissenschaft und zu konkreten Grünen Erfolgen aus den Kommunen. Neben der Organisation und Moderation des Rahmenprogramms habe ich auch einen Workshop zum Thema „Haushaltspolitik in Zeiten knapper Kassen – Tipps und Tricks für die kommunalen Haushalte“ angeboten.
Unsere Grüne Truppe aus Münster
Besonders gefreut hat mich, dass eine so große Delegation aus Münster dabei war. Mehrere von uns Münsteraner*innen waren sogar an dem einen oder anderen Workshop aktiv als Referent oder Referentin beteiligt. Das zeigt, wie vielfältig und tief verwurzelt wir Grüne hier in der lokalen Politik sind, und dass wir und unsere Erfolge auch im Land gesehen werden. Umgekehrt können wir vom Kommunalkongress aber auch selbst viele neue Impulse für die Arbeit vor Ort mitnehmen.
Furchtbare Menschrechtslage in Iran beschäftigt uns auch in Münster
Sharifeh Mohammadi
Anlässlich der anhaltenden brutalen Unterdrückung von Frauen und Oppositionellen in Iran finden in Münster immer wieder Demonstrationen und Kundgebungen statt – zuletzt am 14. September in Gedenken an den zweiten Jahrestag der Ermordung von Jina Mahsa Amini am 16. September. Ich durfte bei der Kundgebung sprechen und habe unter anderem von meiner politischen Patenschaft für Sharifeh Mohammadi berichtet. Über die Menschrechtsorganisation HÁWAR.help habe ich, wie auch Dorothea und einige andere Abgeordnete in Bund und Land, eine politische Patenschaft übernommen. Meine Patenschaft gilt der iranischen Aktivistin für Frauen und Arbeiter*innenrechte Sharifeh Mohammadi. Ich mache es mir seitdem zur Aufgabe, Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit für ihr Schicksal zu schaffen und damit die Verantwortlichen in Iran wissen zu lassen: Die Welt schaut nicht weg.
Sharifeh Mohammadi sitzt seit über 300 Tagen in Haft und wurde zum Tode verurteilt. Die Begründung dafür ist äußerst zweifelhaft. Berichte lassen darauf schließen, dass ihr unter Gewalt ein falsches Geständnis entlockt wurde. Diese brutale Willkür des iranischen Regimes muss ein Ende haben! Ich fordere unter anderem in regelmäßigen Schreiben an den iranischen Botschafter in Berlin, dass das Todesurteil aufgehoben und ihr ein fairer Prozess gemacht wird. Aktuelles zu meiner Patenschaft findet ihr auch immer wieder auf meinen Social Media-Kanälen.
Mehr Raum für Wind und Sonne in Münster: Dank LEP und IFM
Seit der vorletzten Ratssitzung hat Münster ein „Integriertes Flächenkonzept“. Was sperrig klingt, hat sehr praktische Konsequenzen für die Entwicklung unserer Stadt in den nächsten Jahrzehnten. Im Wesentlichen geht es dabei um drei Fragen: Wo entsteht Wohnraum? Wo entwickeln wir Natur und Landschaft? Wo erzeugen wir Erneuerbare Energie?
Die Antwort auf diese Fragen, das sogenannte „IFM“, ist in jahrelanger Arbeit zwischen Verwaltung, Zivilgesellschaft und Politik entstanden. Dabei waren wir GRÜNE immer von allen Parteien am aktivsten dabei. Da sich die im IFM getroffenen Festlegungen an den Vorgaben des Landesentwicklungsplans (LEP) ausrichten müssen, war der Prozess für mich aus beiden Perspektiven, Land und Kommune, interessant. Denn mit einer Änderung des LEP hatten wir im Landtag erst Anfang des Jahres die Voraussetzungen geschaffen, dass überall im Land nun deutlich mehr Flächen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Frage kommen.
Als Planungs- und Energiepolitiker war für mich entscheidend, dass das IFM mit dem bisherigen Grundsatz bricht, dass die Windenergie in Münster bislang auf eine enge Flächenkulisse beschränkt wurde. Anhand pauschaler Kriterien waren bislang insbesondere Landschaftsschutzgebiete (und damit 33% des Stadtgebiets) für eine Nutzung durch Windenergie gesperrt – was teils absurde Blüten trieb: So durfte z.B. unmittelbar am Autobahnkreuz Münster-Süd aufgrund von „Landschaftsschutz“ keine Windenergieanlage entstehen. Das IFM macht damit nun Schluss und setzt der Ausschlussplanung einen ermöglichenden Ansatz entgegen: zukünftig steht jede Flächegrundsätzlich erst einmal für die Windenergie zur Verfügung, solange die gesetzlichen Abstände zur Wohnbebauung und insbesondere zu Vogelschutzgebieten eingehalten sind. Ob dann bei entsprechendem Interesse tatsächlich eine Anlage entstehen kann, entscheidet der Rat im Einzelfall unter Würdigung des konkreten Vorhabens und einer anzubietenden Bürgerbeteiligung.
Mit seiner „Ermöglichungsplanung“ für Erneuerbare Energien folgt das IFM den politischen Leitlinien der Landespolitik. Auch in NRW haben wir Schluss gemacht mit einem pauschalen 1000m-Mindestabstand zur Wohnbebauung, stattdessen verbindliche Flächenziele für die Windenergie (u.a. 2,13% im Münsterland) vorgegeben und die Kommunen ermutigt, darüber hinaus zusätzliche Anlagen auf den Weg zu bringen, so wie es Münster jetzt tut. Für die Solarenergie auf Freiflächen, die in NRW noch in den Kinderschuhen steckt, haben wir Vorzugsgebiete benannt und besondere Privilegien für die Co-Nutzung mit Landwirtschaft (Agri-PV) eingeführt. Diesen Leitlinien folgt die Stadt Münster mit dem IFM: Freiflächen-Solarenergie wird zukünftig entlang von Autobahnen, Bundesstraßen und Bahnstrecken sowie rund um Windenergieanlagen konzentriert, die freie Landschaft geschützt.
So leistet das IFM am Ende das, was gute Planung ausmacht: ein ausgewogenes Konzept mit klaren Leitlinien, das sich den Herausforderungen der Zeit stellt und unsere einzigartige „Stadt-Landschaft“ mit ihrer Natur und Freiräumen für die Zukunft sichert.
Das Dienstrad-Leasing für Landesbedienstete kommt!
Ein kleines, aber wichtiges Highlight haben wir im Landtag noch unmittelbar vor der parlamentarischen Herbstpause gezündet und nach langen Verhandlungen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einführung des sogenannten „Jobrads“ (korrekt: Dienstrad-Leasing) für alle Beschäftigten des Landes geschaffen. Damit erhalten insgesamt knapp eine halbe Million Beschäftigte (Angestellte sowie Beamtinnen und Beamte) im öffentlichen Dienst des Landes die Chance auf vergünstigte nachhaltige Mobilität. Denn im Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) von vor knapp einem Jahr wurde die Möglichkeit zum Leasing eines Dienstrads an die Voraussetzung geknüpft, dass diese Möglichkeit auch für Beamt*innen geschaffen würde. Das tun wir nun, indem wir als Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Änderungsantrag zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes eingebracht haben.
Das Dienstrad ist ein Angebot, bei dem Arbeitgeber für ihre Beschäftigten ein Wunschfahrrad beim Händler leasen. Dafür wird ein Teil des Bruttolohns umgewandelt. So kann das Fahrradleasing eine finanzielle und praktische Erleichterung für die Anschaffung eines neuen Fahrrads und die verstärkte Nutzung dieses klimafreundlichen und gesundheitsfördernden Verkehrsmittels bieten. Das Dienstrad darf auch privat unbegrenzt genutzt werden.
In unserer Fahrrad- und Beamtenstadt Münster wird damit für viele Menschen, die z.B. an der Uni, bei Bezirksregierung, Finanzamt, den Gerichten oder zahlreichen weiteren Landeseinrichtungen arbeiten, ein sehr attraktives Angebot geschaffen und zugleich die Verkehrswende aktiv angeschoben. Denn das Dienstrad gilt selbstverständlich auch für „neue“ Formen der Fahrradmobilität, wie Lastenräder, E-Bikes oder Pedelecs – also für alles, was im verkehrsrechtlichen Sinne ein Fahrrad darstellt. Bis zur tatsächlichen Umsetzung sind noch einige Schritte notwendig, etwa die Suche nach einem Dienstleister und die Einrichtung der entsprechenden Schnittstellen in der Administration. Dass das „Jobrad“ kommt und die vielen Münsteraner Landesbeschäftigten zukünftig mit günstig geleasten Fahrrädern, E-Bikes oder Lastenrädern ihren Alltag bewältigen können, daran gibt es mit dem Gesetzesbeschluss von nun an keinen Zweifel mehr.
Miteinander im Gespräch
Der Dialog und Austausch mit euch und der Zivilgesellschaft in Münster ist mir sehr wichtig. Gerne könnt ihr mir Rückmeldungen geben, wie unsere Politik in Münster oder bei euch persönlich ankommt, was aus Eurer Sicht politisch getan werden muss, oder entsprechende Gespräche mit anderen Interessierten vermitteln. Dabei berichte ich gerne auch zu aktuellen Themen aus dem Landtag.
In den letzten Monaten haben wir dazu zwei Termine des GRÜNEN Treffs genutzt. Einmal waren wir im Pinkulus-Biergarten, einmal im Wolters an der Hammer Straße. Hier konnten Dorothea und ich bei Getränken mit Euch und auch mit interessierten Bürger*innen in den Austausch kommen.
Daneben biete ich regelmäßig Sprechstunden an, in denen wir ausführlich über Fragestellungen, die Landtag, Wahlkreis oder euch persönlich betreffen, diskutieren können. Die nächsten Termine sind:
Mittwoch, 06.11.2024, 08:30-09:30 Uhr
Dienstag, 10.12.2024, 17-18 Uhr
Solltet Ihr diese Termine nicht wahrnehmen können oder anderen Austauschbedarf haben, meldet Euch gerne bei mir oder im Wahlkreisbüro. Bis jetzt haben wir noch immer eine Möglichkeit für einen Termin oder Telefonat gefunden 😉.
Wie immer freue ich mich über Rückfragen und Rückmeldungen zum Newsletter und zu meiner bzw. unserer Arbeit im Landtag! Bis dahin wünsche ich Euch alles Gute und einen schönen Herbsturlaub, falls ihr ihn habt.
Viele Grüße
Euer Robin
Newsletter Juli 2024
09.07.24
Liebe Freundinnen und Freunde,
hinter uns liegen arbeitsreiche Wochen, nach denen wir uns alle eine erholsame Sommerpause verdient haben. Als Lektüre vor oder während des Urlaubs haben mein Team und ich ein paar wichtige Highlights der letzten Monate zusammengestellt, an denen wir im Landtag ganz konkrete Fortschritte für Münster erreichen konnten oder in Stadt und Land gemeinsam vor Herausforderungen stehen.
Diesmal geht es um KiTas, Atomtransporte, eine Ausschussreise nach Dänemark, Fortschritte bei Windenergie und Geothermie sowie das neue Kommunalwahlgesetz als Startschuss für die Kommunalwahlen im nächsten Jahr. Ich wünsche Euch viel Freude beim Lesen!
Seit Jahrzehnten steigt das Bildungs- und Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen (+ 21 % bei den deutschlandweit genehmigten Plätzen in den letzten zehn Jahren). Diesem deutlichen Ausbau der Kita-Landschaft steht aber, vor dem Hintergrund einer immer früheren Rückkehr vieler Eltern in den Beruf, eine ebenso wachsende Nachfrage gegenüber. Und so reichen die geschaffenen Kapazitäten (vor allem für unter dreijährige Kinder) noch lange nicht aus – ganz besonders in Münster, wo jedes Jahr viele Familien bei der Platzvergabe leer ausgehen bzw. sich auf Wartelisten wiederfinden. Zusätzlich zu dieser Angebotsknappheit ist in Münster nun kürzlich eine durchaus dramatische Finanzierungslücke bei den Kita-Trägern hinzugekommen, die seitens der Stadt nur durch Übernahme zusätzlicher Anteile an den Trägerkosten gelöst werden konnte. Die Frage der dauerhaften Finanzierung dieser Mehrkosten ist dabei nach wie vor Gegenstand der Diskussion.
Die Finanzierung der Kinderbetreuung, eine kommunale Pflichtaufgabe, steht angesichts des inflationsbedingten Kostenanstiegs der letzten Jahre, verbunden mit einer strukturellen Unterfinanzierung der Kommunen, zweifellos unter Spannung. Hinzu kommen die Herausforderungen des Fachkräftemangels. Das Land NRW, insbesondere unsere Familienministerin Josefine Paul, unterstützen daher die Kommunen bei der Kita-Finanzierung nach Kräften, soweit es im Rahmen der auch im Land extrem schwierigen Haushaltslage möglich ist.
Die Finanzierung der Kitas und der Kindertagespflege regelt in NRW das Kinderbildungsgesetz (KiBiZ). Die dort enthaltenen Kindpauschalen sind – anders als in anderen Bundesländern – dynamisch angelegt und orientieren sich an der tatsächlichen Entwicklung der anfallenden Kosten. So steigen die Kindpauschalen in NRW zum 01.08.2024 um circa 10 %. Darüber hinaus stellt das Land eine Überbrückungshilfe in Höhe von 100 Mio. Euro zur Verfügung, um die bereits im Vorfeld gestiegenen Kosten der Träger abzufedern. Mit dem geplanten Aufwuchs im KiBiz – hier sprechen wir neben den geplanten Dynamisierungen im Bereich der Kindpauschalen und der Überbrückungshilfe auch von weiteren Mitteln beispielsweise für Mietkostensteigerungen – gibt das Land in 2024 insgesamt mehr als 550 Millionen Euro zusätzlich ins System. Im Verhältnis zum restlichen Landeshaushalt steigen die Ausgaben für die frühkindliche Bildung damit besonders stark, während zugleich in anderen Bereichen (u.a. im ebenfalls grün-geführten Wirtschaftsministerium) erhebliche Einsparungen realisiert werden müssen. Ende Juni hat Familienministerin Josefine Paul außerdem verkündet, dass das Land die Mittel für Investitionen in den Neubau, Erhalt und Ausbau von Kitas im laufenden Haushalt um 85 Millionen Euro auf insgesamt 200 Millionen Euro erhöht, damit trotz einer beendeten Förderung des Bundes der notwendige Kita-Ausbau nicht an den Investitionskosten scheitert. Bereits im letzten Jahr war das Land in einem ähnlichen Fall kurzfristig für die vom Bund nicht weitergeführte Förderung der Sprachkitas eingesprungen.
Für uns GRÜNE ist klar, dass die (frühkindliche) Bildung trotz knapper Ressourcen als zentraler Schwerpunkt im Landeshaushalt weiter gestärkt werden muss. Für eine tatsächliche, langfristige Abhilfe braucht es dabei zwingend strukturelle staatliche Mehreinnahmen, z.B. über eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen oder Vermögen, oder grundsätzliche finanzpolitische Reformen, insbesondere eine Reform der viel zu starren Schuldenbremse.
Masterplan Geothermie NRW – Ein Motor für die Wärmewende in Münster
Im April hat die Landesregierung einen „Masterplan Geothermie“ veröffentlicht. Darin wird das Ziel festgehalten, dass bis 2045 bis zu 20% des Wärmebedarfs in Nordrhein-Westfalen aus Erdwärme gedeckt werden sollen. Neben der schon zunehmend verbreiteten oberflächennahen Erdwärme (v.a. über Erdwärmepumpen) spielt die Nutzung von Wärme in großer Tiefe ab etwa 1500 Metern eine zentrale Rolle für das Erreichen dieses Ziels. Bei dieser sogenannten tiefen Geothermie werden Gesteinsschichten genutzt, die Wasser mit hohen Temperaturen führen. Die dort geförderte Wärme ist erneuerbar, ganzjährig verfügbar und kann somit als Grundlast für Fernwärme und Industrie genutzt werden. Je tiefer im Untergrund, desto höher die Temperatur. Dementsprechend aufwändig und kostspielig (> 10 Mio. €) sind entsprechende Bohrungen. Auf meiner Homepage habe ich Details zu geologischen Voraussetzungen und der technischen Umsetzung erklärt.
Münster nimmt als Vorreiterin und „Pilotregion“ in NRW eine besondere Bedeutung für den Masterplan Geothermie ein. Neben der Rhein-Ruhr-Region ist das Münsterland die vielversprechendste Region für eine Nutzung der tiefen Geothermie in NRW. Bereits 2021 wurde in Münster und den angrenzenden Gemeinden eine sogenannte 2D-Seismik zur Vorerkundung durchgeführt. Auf Grundlage dieser Ergebnisse bereiten die Stadtwerke Münster derzeit eine weiterführende 3D-Seismik zur Identifizierung konkreter Bohrstellen noch in diesem Jahr vor. Vom Land erhalten wir dafür eine Förderung in Höhe von 5,7 Millionen Euro. Als landesweites Leuchtturmprojekt ist unsere Arbeit in Münster damit auch eine zentrale Säule des Masterplans Geothermie.
Neben der speziellen Projektförderung schafft der Masterplan Geothermie aber noch ein weiteres, zentrales Instrument der finanziellen Unterstützung: Die Absicherung des sogenannten Fündigkeitsrisikos. Denn aus der Unsicherheit, ob ein vermutetes geothermisches Potenzial bei einer Bohrung auch tatsächlich in entsprechender Qualität und Quantität angetroffen wird, ergibt sich ein hohes wirtschaftliches Risiko. Wenn eine Bohrung trotz intensiver Vorerkundung „daneben geht“, drohen Verluste in Höhe von ca. 10 Millionen Euro, was im Fall der Stadtwerke Münster ein ganzes Jahresergebnis zerschlagen würde. Damit stellt das Fündigkeitsrisiko ein immenses Investitionshemmnis dar, das ohne entsprechende Absicherung die weitere Marktentwicklung der Geothermie in NRW gefährden würde. Daher etabliert Nordrhein-Westfalen nun als erstes Bundesland ein neues Instrument zur Minderung des Fündigkeitsrisikos über einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss. Sollte die vorab definierte, erwartete Wärmeleistung nicht tatsächlich in der Erde gefunden werden, muss dieser Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Bohrkosten nicht oder nur teilweise zurückgezahlt werden.
Das jetzt vom Land gemachte Angebot darf aber noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. Denn auch mit der 45-prozentigen Absicherung verbleibt ein enormes unternehmerisches Risiko, das ein mittelgroßes Stadtwerk schlicht nicht selbst tragen kann. Da die Grenze von 45 Prozent durch EU-Beihilferecht gesetzt ist, braucht es eine bundesweite Lösung. Als Abgeordneter bin ich daher auch in Austausch mit der Grünen Bundestagsfraktion, um mich für ein zusätzliches, bundesseitiges Instrument einzusetzen, mit dem das Risiko wirklich ausreichend abgesichert wird.
Atomtransporte im Münsterland? Nicht mit uns!
Vor einem Jahr ist Deutschland erfolgreich aus der Energieerzeugung durch Atomenergie ausgestiegen – ein politischer Meilenstein, den wir GRÜNE durch jahrzehntelangen Einsatz an der Seite der Zivilgesellschaft errungen haben.
Trotzdem ist das Thema „Atomkraft“ aktueller denn je, denn nach nur 63 Jahren Atomenergie-Nutzung bleibt ein sehr viel länger strahlendes „atomares Erbe“ und eine weiterhin ungelöste Endlagerproblematik. Während die Standortsuche für ein Endlager noch bis mindestens 2046 weiterläuft, die Einlagerung dort kaum bis 2100 abgeschlossen sein wird, kommt der sicheren Zwischenlagerungdes hochradioaktiven Atommülls eine umso größere Bedeutung zu.
Umso unverständlicher ist, dass derzeit der Transport von 152 hochradioaktiven Castor-Behältern aus Jülich nach Ahaus – und somit quer durch NRW ins Münsterland – im Gespräch ist. Verantwortlich dafür ist die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) bzw. die für sie zuständigen Bundesminister*innen für Forschung und Finanzen (beide FDP), die sich auch zehn Jahre nach Anordnung der Räumung für das derzeitige Zwischenlager weigern, einen Neubau am Standort Jülich zu beauftragen.
Ein Transport der hochradioaktiven Castor-Behälter quer durch NRW birgt erhebliche Risiken. Für uns Grüne kann ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Atommüll daher nur über den Neubau eines Zwischenlagers vor Ort in Jülich führen. Entsprechend haben wir auch im Koalitionsvertrag für NRW vereinbart, dass wir diesen Neubau vorantreiben, und der JEN die entsprechenden Flächen dafür angeboten. Nach wie vor fehlen hierfür allerdings die erforderlichen Unterschriften der zuständigen Bundesministerien.
Derweil wurden die Castortransporte nach Ahaus bereits beantragt; die unverantwortlichen Transporte könnten noch in diesem Jahr genehmigt werden. Aus aktuellem Anlass habe ich daher, gemeinsam mit unserem Landesvorstandsmitglied Alexandra Schoo und Vertreter*innen der Grünen Münsterland-KVen, das Zwischenlager Ahaus besucht, um uns über die aktuellen Arbeiten in der Anlage und die Sicherheit der dortigen Zwischenlagerung zu informieren. Klar ist: Die dort tätigen Mitarbeiter*innen der Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) arbeiten hochprofessionell und tun ihr Bestes, um den gelagerten Atommüll so sicher wie möglich zu lagern. Für mögliche Transporte allerdings sind sie nicht zuständig. Umso wichtiger bleibt es, die Verantwortung dort zu benennen, wo sie hingehört, und Druck an den Stellen zu machen, die zuständig und verantwortlich sind.
Für den weiteren Hintergrund möchte ich an dieser Stelle auf das sehr gute Hintergrundpapier unseres Mitglieds im Grünen Landesvorstand aus dem Münsterland, Alexandra Schoo, verweisen.
Markus Lewe tritt im nächsten Jahr nicht mehr als Oberbürgermeister an. Wir GRÜNE haben die Ambition, seine*n Nachfolger*in zu stellen und entscheiden am 30.10.2024 über unsere*n Kandidat*in. Parallel dazu läuft bereits ein Mentoring-Programm, um neue politische Talente für eine Kandidatur im Rat zu gewinnen. Und auch im restlichen NRW kündigt sich die Kommunalwahl 2025 zunehmend spürbar an, haben die Vorbereitungen bei den Parteien und Kommunen in ganz NRW längst begonnen.
Entsprechend rechtzeitig haben wir im Landtag nun die gesetzlichen Grundlagen in Form des Kommunalwahlgesetzes geschaffen und dabei gegenüber der letzten Kommunalwahl einige Änderungen vorgenommen. Als kommunalpolitischer Sprecher durfte ich dabei insgesamt drei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung verhandeln, die wir gemeinsam mit den Fraktionen von CDU und SPD erarbeitet und mit einer großen, über die Regierungsfraktionen hinaus reichenden Mehrheit im Landtag beschlossen haben.
Einen besonderen Blick haben wir auf die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Zugangs zum Mandat gerichtet. Denn bei vergangenen Wahlen sind immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen entweder Unterstützungslisten für neue Parteien oder sogar ganze Wahlvorschläge gefälscht und Unterschriften erschlichen wurden. Derartige Fälle sind vor allem in Zusammenhang mit rechten bzw. rechtsextremen Parteien (z.B. Pro NRW) aufgetreten, beispielsweise in Duisburg oder Breckerfeld, lassen sich aber nach der Wahl kaum korrigieren. Durch die nun geforderte Angabe von Kontaktdaten führen wir einen Überprüfungsmechanismus ein, mit dem Fälschungen früher erkannt und verhindert werden sollen.
Mit einer Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens erhöhen wir zudem die Erfolgswertgleichheit der abgegebenen Stimmen. Bislang war es so, dass Parteien und Wählergruppen mit sehr niedriger Gesamtstimmenzahl bei der Sitzzuteilung im Rat oder Kreistag begünstigt wurden. Dadurch hatte eine für diese „Kleinstparteien“ abgegebene Stimme anteilig betrachtet einen höheren Wert als eine Stimme für Parteien mit größerer Stimmenzahl. Bedingt war dies durch das mathematische Verfahren, das hinter der Zuteilung steht (bisher das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë/Schepers). In Münster haben davon bei den letzten Wahlen vor allem die Kleinstparteien ÖDP, MBI, UWG und Piraten profitiert, indem sie mit teilweise weniger als 1% der Stimmen einen Sitz erhalten konnten. Durch Einführung eines neuen Verfahrens zur Berechnung der Sitzverteilung, dem Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich, wird das Wahlergebnis zukünftig besser in der Sitzverteilung im Rat abgebildet.
Politisch wichtig ist mir außerdem ein Aufruf zur paritätischen Besetzung der Wahlvorschläge: Frauen und Männer sollen zukünftig gleichmäßig in Vertretungskörperschaften repräsentiert sein und die Parteien bei ihrer Aufstellung Geschlechterparität anstreben. Für uns GRÜNE ist das seit Jahrzehnten Leitlinie. Es wäre ein echter Gewinn für unsere Demokratie, wenn endlich auch die anderen Parteien, insbesondere CDU und FDP, die Gleichberechtigung der Geschlechter, die ja nicht zuletzt Verfassungsauftrag ist, wirklich ernst nähmen.
Daneben enthält das von uns geänderte Kommunalwahlgesetz eine Reihe technischer Änderungen, wie Angleichungen an das Bundeswahlrecht aufgrund der zeitgleich stattfindenden Bundestagswahl oder neue Regelungen zur Einteilung der Wahl- und Stimmbezirke. Hierdurch kann es auch in Münster zu Veränderungen bei den Wahlbezirken kommen. Weitere Infos findet ihr in meiner Kommunalinfo.
Landesentwicklungsplan stellt die Weichen für Windenergieausbau
Der Windenergie-Ausbau in Nordrhein-Westfalen geht weiter mit großen Schritten voran! Beim Zubau von Wind an Land hat sich NRW unter Grüner Regierungsbeteiligung Stand Frühjahr 2024 auf Rang 2 der Bundesländer vorgearbeitet. Bei den Genehmigungen bleibt NRW mit 135 genehmigten Anlagen im 1. Quartal Spitzenreiter, liegt vor Niedersachsen (82) und Schleswig-Holstein (69) und deutlich vor Bayern, dem größten Flächenland, wo nur 9 Anlagen genehmigt wurden. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel von 1000 neuen Windenergieanlagen bis 2027 wird damit greifbar.
Damit der neue Schwung erhalten bleibt, haben wir mit einer Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) im März auch planungsrechtlich die zentralen Weichen gestellt. Bis 2025 wird Nordrhein-Westfalen 1,8% der Landesfläche als Vorranggebiet für die Windenergie bereitstellen.
Der Landesentwicklungsplan gibt als Steuerungsinstrument die Leitlinien für die unteren Planungsebenen in den sechs Regionen von NRW vor. Dort werden die Windenergiegebiete nun konkret und flächenscharf ausgewiesen. Dabei ist klar festgelegt, welchen Beitrag jede der Regionen zu leisten hat. Denn das Potenzial für neue Windenergieanlagen unterscheidet sich je nach örtlichen Gegebenheiten beispielsweise im dichtbesiedelten Ruhrgebiet oder dem waldreichen Sauerland teils erheblich.
Das Münsterland muss 2,13% seiner Fläche als Windenergiegebiete ausweisen, die entsprechende Überarbeitung des Regionalplans Münsterland ist bereits in Arbeit. Klar ist aber jetzt schon, dass die Flächenkulisse ganz überwiegend in den Münsterland-Kreisen liegen wird und im Stadtgebiet Münster über den Regionalplan wohl keine neuen Windenergiegebiete hinzukommen werden.
Für Münster wollen wir GRÜNE daher aktiv eine sogenannte Positivplanung betreiben, indem wir freiwillig weitere Standorte für Windenergieanlagen über die kommunale Bauleitplanung festlegen. Denn auch im großen Außenbereich von Münster gibt es noch gute und bislang nicht genutzte Potenziale für die Windenergie, mit denen wir einen relevanten Anteil unseres Energieverbrauchs decken können. So ist am Autobahnkreuz Münster-Süd auf unsere Initiative hin bereits ein Bauleitplanverfahren für einen kleinen Energiepark, bestehend aus einer Windenergieanlage mit einem Solarkraftwerk, gestartet.
In der laufenden Wahlperiode streben wir übrigens noch weitere Änderungen im Landesentwicklungsplan an, die ich für die Grüne Fraktion koordiniere. Mehr Infos zur Landesplanung findet ihr daher auch auf meiner Homepage.
Dänemark: Musterland der Energiewende, Vorbild für NRW und Münster
Für jeden Ausschuss im Landtag steht einmal pro Wahlperiode eine größere Informationsreise an – so auch im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Als Vorsitzender war es meine Pflicht, aber auch eine besondere Chance, diese Reise vorbereiten und leiten zu dürfen. Und was könnte da, angesichts der immensen Herausforderungen im Klimaschutz und zur Sicherung unserer Energieversorgung, ein besseres Ziel sein, als in ein Musterland der Energiewende zu reisen?
In Dänemark bot sich uns auf der einwöchigen Informationsreise eine Menge von Eindrücken und spannenden Vorbildern, von denen sich auch für NRW und Münster lernen lässt. Beeindruckend war zum Beispiel, wie engagiert Dänemark seit Jahren die Beteiligung von Anwohner*innen bei der Windenergie umsetzt und wie selbstverständlich ein ambitionierter Klimaschutz zum internationalen Erfolgsmodell für die dänische Wirtschaft geworden ist. Während wir in Deutschland derzeit noch hart gegen rechte und konservative Rollbacks in der Energiepolitik ankämpfen, ist die Energiewende in Dänemark gesellschaftlich längst breit akzeptiert und getragen. Kein Zufall also, dass bei der Europawahl in Dänemark (als einzigem Land in ganz Europa) die Grüne Partei SF stärkste Kraft geworden ist.
Für die grüne Transformation in Münster kann besonders die Wärmewende in Kopenhagen Vorbild sein. Schon heute deckt die dänische Hauptstadt über 90% ihres Wärmebedarfs über Fernwärme, die zu 85% aus erneuerbaren Energien stammt (zum Vergleich: in Münster sind es 15 % Fernwärme aus ca. 2 % erneuerbaren Energien). Noch stärker als in Münster werden hier Großwärmepumpen ausgebaut. Die verbleibenden Verbrennungsanlagen, insbesondere das Müllheizkraftwerk sowie Biogasanlagen, werden um Anlagen zur CO2-Abscheidung und -Speicherung erweitert, um zukünftig sogar negative Emissionen zu erreichen.
Denn das dänische Klimaziel lautet längst nicht mehr klimaneutral, sondern klimapositiv: bis 2050 will das Land 110% seiner CO2-Emissionen gegenüber 1990 einsparen.
Weiteres berichte ich gerne beim Bier am Rande der nächsten KMV oder Veranstaltung. Ein Kurzbericht unserer Reise ist im Landtagsnetz veröffentlicht.
Jugendlandtag 2024: Jetzt bewerben!
Vom 07.-09. November kann wieder ein*e Jugendliche*r meinen Platz im Landtag übernehmen und Politik in Düsseldorf hautnah erleben. Wenn ihr interessierte Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren kennt, dann macht sie gern auf den Jugendlandtag 2024 aufmerksam. Gemeinsam mit Dorothea Deppermann und Josefine Paul vergeben wir zwei Plätze an Jugendliche aus Münster und einen Platz an Jugendliche aus Nottuln, Havixbeck oder Münster. Bewerbungen können bis zum 31.07.24 an meinen Mitarbeiter unter maximilian.brinkmann-brand@landtag.nrw.de geschickt werden. Für Rückfragen wendet euch auch gern an ihn.
Wie immer freue ich mich über Rückfragen und Rückmeldungen zum Newsletter und zu meiner bzw. unserer Arbeit im Landtag! Bis dahin wünsche ich Euch allen einen schönen und erholsamen Sommer!
Viele Grüße
Euer Robin
Newsletter April 2024
11.04.2024
Liebe Freundinnen und Freunde,
die Ostertage liegen hinter uns und im politischen Betrieb ist seit Beginn des Jahres viel passiert. Zeit also, euch wieder einmal über die Arbeit im Landtag und die für Münster wichtigen Themen zu informieren.
Wie immer beschäftigen mich natürlich meine Schwerpunktthemen Kommunales, Landesplanung sowie Klimaschutz & Energiewende besonders. In dieser Newsletter-Ausgabe sind aber auch andere spannende Themen von Schul- bis Verkehrspolitik dabei. Ich wünsche euch viel Spaß bei der Lektüre und stehe für Fragen und Anregungen natürlich sehr gern zur Verfügung!
Seit dem 1.1.2024 gilt in Nordrhein-Westfalen eine schrittweise Solarpflicht: Zunächst für alle Neubauten von Nichtwohngebäuden, ab 2025 dann auch für den Neubau von Wohngebäuden. Ab 2026 wird die Pflicht zur Installation einer Solaranlage dann zudem für alle umfassenden Dachsanierungen, bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut, gelten. Damit weist NRW nun im bundesweiten Vergleich eine der am weitesten gehenden Regelungen auf – ein zentraler Erfolg unserer Regierungsarbeit in der Koalition von CDU und GRÜNEN.
Für uns in Münster ist das Thema dabei nicht neu. Im Rat pochen wir seit Jahren intensiv auf die Berücksichtigung Erneuerbarer Energien im örtlichen Planungsrecht und haben dabei zahlreiche Fortschritte erzielen können. Insbesondere wird eine städtische „Solarpflicht“ schon seit längerem in jeder Neuaufstellung oder Überarbeitung eines Bebauungsplans sowie bei Kaufverträgen über städtische Grundstücke als baurechtliche Bedingung festgelegt, die beachtet werden muss. Zahlreiche Regelungen wurden in den Leitfaden „Klimagerechte Bauleitplanung“ aufgenommen.
Ist für Münster durch die neue Landesregelung nun gar nichts hinzugewonnen? Die Antwort darauf ist: ja und nein. Für eine flächendeckende Regelung ist es sehr wichtig, dass die Solarpflicht nun in Landesrecht übergeht, denn für viele Bereiche der Stadt existiert gar kein Bebauungsplan. Außerdem stehen nicht alle Bauprozesse im städtischen Einflussbereich. Die landesrechtliche Regelung über die Bauordnung NRW wirkt also viel weiter und universeller und schließt bei einer Dachsanierung perspektivisch auch den großen Gebäudebestand mit ein.
Für uns als GRÜNE in Münster ist die Frage nun, welche Regelungen gelten und welche Standards im Fall einer Überlagerung weitgehender sind. Sind es diejenigen nach Landesbauordnung oder die nach unserem Ortsrecht, das auf dem Baugesetzbuch des Bundes fußt?
Wenn man in einen detaillierten Vergleich (bezogen auf den derzeitigen Entwurf der Umsetzungsverordnung, und damit vorläufig) geht, kommt es beispielsweise darauf an, wie viele Wohneinheiten gebaut werden. Bei Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten (WE) schreibt die Verordnung zur Landesbauordnung mehr kWpeak/WE vor als das Ortsrecht. Bei mehr Wohneinheiten ist dagegen das Ortsrecht aus Münster für den Klimaschutz stärker. Da wir in Münster ohnehin verstärkt Mehrfamilienhäuser mit vielen Wohneinheiten bauen wollen, sind wir hier also mit unserem gewohnten Regelwerk in neuen Baugebieten gut aufgestellt.
Auch bei Nicht-Wohngebäuden gehen wir in Münster noch einen Schritt weiter als das Land: Während gemäß Landesbauordnung und des aktuellen Entwurfs zur Ausführungsverordnung 30% der Dachfläche mit Solarenergie zu bestücken sind, sind es im Münsteraner Ortsrecht ambitionierte 50%. Bei der Ausstattung von großen Parkplatzflächen mit aufgeständerter PV und auf Parkhäusern ist wiederum die Landesbauordnung weitergehend. Gleichzeitig werden in unserem Leitfaden „Klimagerechte Bauleitplanung“ wie auch im Land zusätzliche Maßnahmen ergriffen, die relevant für die Nutzung solarer Strahlungsenergie sind: So ist in der Regel die Ausrichtung von Gebäuden so zu wählen, dass sie auf die Nutzung von Solarenergie optimiert ist.
Die finale Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung ist noch in der Abstimmung, weswegen noch nicht ganz klar ist, welche Abstimmungsnotwendigkeiten von Ortsrecht mit der Landesbauordnung sich am Ende wirklich ergeben werden. Klar ist für mich aber: Wir müssen das größtmögliche Potenzial aus der neuen Gesetzeslage herausholen und dafür sorgen, dass Konflikte zwischen den Rechtsebenen nicht zu Abschichtungen bei der Solarpflicht führen. Dazu stehe ich mit der Münsteraner Verwaltung sowie mit dem Fachbereich Bauen der Landtagsfraktion im engen Austausch, damit wir am Ende die bestmögliche Lösung finden – für Klima- und Energiewende!
Erneute Verzögerung auf der WLE
Die Reaktivierung der Strecke der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) zwischen Sendenhorst und Münster soll der Auftakt für die Einführung der S-Bahn Münsterland sein. Für die Verkehrswende in Münster-Südost ist das Projekt zentral. Zukünftig sollen Wolbeck, Angelmodde, Gremmendorf, das Gewerbegebiet Loddenheide und die Haltestelle Halle Münsterland mit Stadthäusern, Stadtwerken und neuen Quartieren in fußläufiger Nähe im 20 min-Takt per Zug mit dem Hauptbahnhof verbunden sein.
Dass die WLE volkswirtschaftlich einen hohen Nutzen hat, wurde nun erneut bestätigt – trotz einer Kostensteigerung von 37 auf 133 Mio. Euro seit 2018. Damit ist die die Grundlage für eine Förderung der Kosten durch Bund und Land erfüllt – eine gute Nachricht. Denn durch die neue Bahnverbindung können in Zukunft täglich schätzungsweise 10.000 Pendler*innen transportiert und pro Jahr 8,7 Mio. Pkw eingespart werden. Die Stadt Münster ist bereits in die Planung und Umsetzung der zukünftigen Haltepunkte auf dem Stadtgebiet eingestiegen.
Besonders ärgerlich ist allerdings, dass sich die Reaktivierung der WLE weiter in die Zukunft verschiebt. Anfang März wurde mitgeteilt, dass sich die zum Bau notwendige Planfeststellung wegen überarbeitungsbedürftiger Planunterlagen bis mindestens Ende 2024 hinziehen wird. Die WLE kann damit frühestens im ersten Halbjahr 2027 in Betrieb gehen. Insbesondere in der Artenschutzprüfung sowie beim Lärmgutachten besteht Nachbesserungsbedarf, weil die vorliegenden Unterlagen aufgrund des viel zu langen Verfahrens schlichtweg nicht mehr aktuell sind.
Die erneute Verschiebung ist unbefriedigend und ein Grund, mit der zuständigen Bezirksregierung Münster erneut und zeitnah ins Gespräch zu gehen. Mit dem Regierungspräsidenten, Andreas Bothe, habe ich mich dazu kurzfristig im Landtag ausgetauscht und meine Erwartung deutlich gemacht, dass das notwendige Planfeststellungsverfahren für die WLE mit oberster Priorität vorangetrieben wird; was natürlich auch die Vorlage der erforderlichen Unterlagen durch die Projektgesellschaft voraussetzt…
Abordnungen von Lehrer*innen: Notwendig. Aber auch gut gemacht?
An den Grundschulen in NRW fehlen Lehrerinnen und Lehrer. Das trifft einige Regionen, wie etwa das Ruhrgebiet, stärker als andere, wie das Münsterland. Daher ist es schon seit Jahren Praxis, dass Lehrkräfte von anderen Schulen für einen begrenzten Zeitraum an Schulen mit besonders hohem Mangel abgeordnet, also versetzt, werden. Während in den letzten Jahren vor allem Berufseinsteiger*innen abgeordnet wurden, sind jetzt auch zunehmend Kolleg*innen mit längerer Berufserfahrung betroffen.
Für die betroffenen Lehrkräfte bedeutet dies nicht nur eine krasse Veränderung ihres beruflichen Umfelds, sondern häufig auch eine erhebliche Verlängerung ihres Arbeitswegs. Deshalb wird ein sogenanntes „kaskadierendes System“ angewendet, bei dem von Schulen mit geringer Unterversorgung (z.B. Münster) an Schulen mit mittlerer Unterversorgung (z.B. Kreis Recklinghausen) und von Schulen mit mittlerer Unterversorgung an Schulen mit hoher Unterversorgung (z.B. Gelsenkirchen) abgeordnet wird. Dies führt in der Praxis einerseits dazu, dass die Lehrkräfte im Schnitt keine zu großen Arbeitswegverlängerungen in Kauf nehmen müssen, andererseits sind dadurch natürlich viel mehr Personen betroffen als bei einer direkten Abordnung von Schulen mit geringer Unterversorgung an Schulen mit hoher Unterversorgung der Fall wäre.
Die Praxis der Abordnungen als solche ist in der derzeitigen Situation alternativlos, um die Unterrichtsversorgung in den Ruhr-Städten zu sichern, in denen ohnehin schon benachteiligende Lebensumstände herrschen. Allerdings haben mich auch Problemanzeigen erreicht, wonach insbesondere die Kriterien dafür, welche Lehrkräfte einer Schule abgeordnet werden und welche nicht, nicht klar seien. Die Entscheidung würde demnach den Schulleitungen für den Einzelfall überlassen, was im Schulalltag zu Konflikten und beim betroffenen Lehrpersonal, das sich oft „entbehrlich“ an ihrer Ursprungsschule fühlt, zu hoher Frustration führe (in diesem Bericht des WDR beleuchtet).
Daher habe ich mich gemeinsam mit der schulpolitischen Sprecherin unserer Landtagsfraktion, Lena Zingsheim-Zobel, mit einem Schreiben an Schulministerin Dorothee Feller gewendet. Wir möchten erfahren, welche Kriterien an den Schulen im Münsterland angewendet werden sollen und wie diese kommuniziert werden. Wir werden an dem Thema dran bleiben, um uns für größere Transparenz und Einheitlichkeit einzusetzen.
Kritische Begleitung des Kanalausbaus – Vorgehen des WSA unverständlich
Seit Jahrzehnten schleppt sich der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals in Münster dahin. Seit der Planfeststellung 2008 und ihrer Ergänzung 2012 haben sich die Bauzeiten immer wieder verschoben. Nun sollen die letzten Brücken über den Kanal geplant und neu gebautwerden. Auch wenn wir GRÜNE hinter dem Kanalausbau zur Verlagerung von Gütertransporten von der Straße aufs Schiff stehen: Mit der Vorgehensweise des zuständigen Wasser- und Schifffahrtamtes (WSA) haben wir große Probleme.
Denn für den Neubau der Pleistermühlenbrücke hat das WSA rigoros alle bestehenden Bäume gefällt, auch wenn starke Zweifel daran bestehen, ob das (zu diesem Zeitpunkt) notwendig war. Schon seit Monaten war eine Initiative vor Ort und hat versucht, einen Teil der Bäume wenigstens für einen gewissen Zeitraum zu erhalten. Ein echter Dialog zur gemeinsamen Lösungssuche wurde Ihnen seitens des WSA jedoch nicht ermöglicht. Obwohl mein Büro und ich seit längerem im kritisch-konstruktiven Austausch mit dem WSA stehen, uns für eine transparentere Kommunikation und den möglichst langen Erhalt möglichst vieler Bäume einsetzen, wurden auch wir von den angekündigten Fällungen überrascht.
Im Kontext der Ereignisse hat meine Ratskollegin Leandra Praetzel, Vorsitzende des städtischen Umweltausschusses (AUKB), Anfang des Jahres zu einem Austausch der umweltpolitischen Sprecher*innen mit dem WSA eingeladen. Das gemeinsame Ziel aller Ratsparteien war, wie auch schon in einer Erörterung im AUKB im Herbst, das WSA noch zu Korrekturen bei den geplanten Baumfällungen zu bewegen. Doch irritierenderweise hat das WSA bereits eine Woche vor dem vereinbarten Gespräch und nach einem eigentlich recht konstruktiven WDR 5-StadtgesprächFakten geschaffen und unter starkem Protest und unter Polizeieinsatz alle Bäume gefällt. Unabhängig von der Frage der Notwendigkeit der Fällungen, ist diese Art der Informationspolitik für die Bürger*innen, die vor allem den Eingriff in einen Grün- und Erholungsraum sehen, ein Stoß vor den Kopf und gefährdet die Akzeptanz für das gesamte Vorhaben.
Für mich ist auch nach einem Treffen mit der Kanalbaum-Initiative klar: Bei den noch anstehenden Arbeiten an der Prozessionsweg-Brücke darf sich diese Vorgehensweise nicht wiederholen. Die Kommunikation muss besser werden. Und das WSA muss noch einmal gewissenhaft prüfen, ob nicht im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Verbesserungen an der Planung möglich sind, so dass Bäume (zumindest temporär) erhalten bleiben können. Gemeinsam mit der Grünen Ratsfraktion und unserer Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink werden wir gegenüber der Bundesbehörde WSA weiterhin anmahnen, die Kommunikation zu verbessern und kritische Fragen und Anregungen zur Abwicklung der Bauarbeiten an die verantwortlichen Stellen richten. Mit der Kanal-Initiative stehen wir dabei in engem Austausch.
Kommunalpolitisches Ehrenamt stärken – in NRW und Münster
Im Januar haben wir im Landtag einen umfangreichen Antrag zur Stärkung des Kommunalen Ehrenamts beschlossen. Auf den Antrag, dem sich neben der Koalition aus CDU und GRÜNEN auch die SPD als größte Oppositionsfraktion angeschlossen hat, hatte ich als kommunalpolitischer Sprecher lange hingearbeitet, die wichtigsten Informationen dazu sind hier noch einmal ausführlich in einer Kommunalinfo dargestellt. Mit dem Antrag sind ganz konkrete Verbesserungen für den Alltag von Kommunalpolitiker*innen verbunden – einiges davon ist bereits in der Kommunalpolitik in Münster angekommen.
Ein kommunales Ehrenamt soll möglichst allen Menschen offen stehen. Leider sind junge Menschen, und insbesondere junge Eltern, in kommunalen Gremien heute immer noch deutlich unterrepräsentiert – der Altersdurchschnitt lag bei der letzten Erhebung 2017 landesweit bei 57,9 Jahren in Kreisen und 55,8 Jahren in Städten. Einen Schwerpunkt haben wir daher u.a. auf die bessere Vereinbarkeit des kommunalen Ehrenamts mit Familie sowie Ausbildung und Studium gelegt.
Unsere Grüne Ratsfraktion in Münster ist in Bezug auf die Altersdurchmischung heute schon vergleichsweise vielfältig aufgestellt: Auch dreieinhalb Jahre nach der letzten Kommunalwahl finden sich bei uns eine Reihe junger Menschen und Eltern kleiner Kinder. Sie sollen zukünftig landesweit stärker unterstützt werden, z.B. durch einen Anspruch auf Erstattung von Betreuungskostenmindestens in Höhe des Mindestlohns und Freistellungsregeln für kommunalpolitische Tätigkeiten bei Schüler*innen, Student*innen und Auszubildenden. Außerdem können wir zukünftig junge Stimmen noch früher in die Politik einbinden: Denn auch 16-Jährige sollen dank unserer Initiative als sachkundige Bürger*innen in der Kommunalpolitik mitwirken können.
An einer anderen Stelle hat unsere Ratsfraktion direkt auf veränderte Rahmenbedingungen reagiert – und nun auch ganz offiziell eine Doppelspitze. Bereits im vergangenen Jahr hatten wir in der novellierten NRW-Entschädigungsverordnung eine Struktur für Doppelspitzen vorgesehen. Mit dem Antrag haben wir nun außerdem entschieden, die Möglichkeit der Doppelspitze zusätzlich auch gesetzlich zu verankern. Das ist wichtig, weil vielerorts (auch in Münster!) eine Doppelspitze von der Stadtverwaltung häufig nicht anerkannt wurde, mit ganz konkreten praktischen Nachteilen. Unsere Ratsfraktion in Münster hat dank der neuen Regelung jetzt auch offiziell in ihrem Statut die Doppelspitze eingeführt und mit Sylvia Rietenberg und Christoph Kattentidt ihre erste offizielle Doppelspitze gewählt.
Außerdem haben wir auf die Arbeitsfähigkeit von Räten und Fraktionen insgesamt geschaut. Um diese insbesondere in stark zersplitterten Räten zu verbessern, wollen wir die Mindestmitgliederzahl zur Bildung einer Fraktion in großen Räten und Kreistagen (ab 74 Mitglieder) leicht erhöhen. Für Münster würde das bei der aktuellen Größe des Rates (66 Mitglieder) nichts ändern, eine Fraktion muss dann weiterhin aus mindestens drei Personen bestehen. Sollte es aber bei einer zukünftigen Kommunalwahl zu Überhang- und Ausgleichsmandaten kommen, könnte die Regelung auch bei uns greifen. Zuletzt hatten die Räte in Münster nach den Kommunalwahlwahlen von 2004 und 2009 je 74 bzw. 80 Mitglieder – hier hätte die Regelung also gegriffen, eine Fraktion müsste in diesen Fällen zukünftig aus mindestens vier Personen bestehen.
Darüber hinaus freut mich, dass wir in Münster – als einer der ersten Städte landesweit – jetzt einen Beschluss fassen konnten, der zukünftig hybride Sitzungen von Ausschüssen ermöglichen soll. Die Grundlage dafür hatte erst kürzlich das Land NRW durch Einführung zertifizierter Softwarelösungen gelegt und damit bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Die Erfahrungen, die jetzt in Münster und anderen Städten gesammelt werden, wollen wir in der Landesregierung gemeinsam evaluieren, um die digitale Gremienarbeit auch zukünftig noch weiterzuentwickeln.
Ich freue mich über den Beschluss und hoffe, dass die neuen Regeln auch in Münster dazu beitragen können, dass das kommunale Ehrenamt attraktiv bleibt, diverser wird und sich zukünftig noch mehr Leute dafür begeistern können, Verantwortung in der Kommunalpolitik zu übernehmen.
Zu guter Letzt möchte ich darauf hinweisen, dass ich neben diesem Münster-Newsletter auch regelmäßig Informationen aus meinem Fachbereich der Kommunalpolitik im Landtag verschicke. Wer sich hierfür interessiert, den lade ich ein, auf meiner Homepage auch diesen Newsletter „Kommunalinfos“ zu abonnieren: Newsletter-Anmeldung.
Beste Grüße
Robin
Newsletter Dezember 2023
08.12.2023
Liebe Freundinnen und Freunde,
ein turbulentes Jahr liegt hinter uns. Konnten wir GRÜNE vor einem Jahr noch in Bund und Ländern einen politischen Erfolg nach dem nächsten feiern, so merken wir heute, dass der gesellschaftliche Ton rauer geworden ist und wir zunehmend im Sturm stehen – zugleich aber auch im Zentrum der politischen Debatte.
Bei all diesen Widrigkeiten ist es wichtig, dass wir uns unsere Erfolge immer wieder bewusst machen. In diesem Jahr sind das z.B. ein neuer Turbo für die Erneuerbaren in Bund und Land, der Anfang vom Ausstieg aus Öl und Gas in der Wärmeversorgung, neue und wirksame Maßnahmen für die Stärkung unserer Einwanderungsgesellschaft, das Deutschlandticket (ab dem Sommersemester auch vergünstigt für Studierende) und (hoffentlich bald) eine Kindergrundsicherung, die Kinder wirksam vor Armut schützt.
Auch in der Landespolitik weht der Wind rauer und stehen wir vor großen Herausforderungen – vor allem aufgrund einer bis auf die Kante angespannten Haushalts- und Finanzlage. Trotzdem gelingen uns wichtige Fortschritte und arbeiten wir als GRÜNE weiter hart daran, unser Zukunftsversprechen einzulösen.
Im Folgenden will ich euch daher einen Ausschnitt der Arbeit aus meinen Schwerpunktthemen darstellen – wie immer mit besonderem Fokus auf der Bedeutung für unsere Stadt Münster.
Von der Energiewende bis zur Bekämpfung der Wohnungsnot, von Mobilität bis zur Kreislaufwirtschaft: Nichts geht voran ohne das Handwerk. Dabei gehören zum Handwerk auch viele der Zukunftsbranchen, ohne die wir die Transformation zur Klimaneutralität in den kommenden Jahren nicht schaffen werden. Umso dramatischer ist es, dass das Handwerk mit einem riesigen Fachkräftemangel zu kämpfen hat. Energiekrise und Inflation stellen die Betriebe vor weitere Herausforderungen. Politik und Handwerk sind daher gemeinsam gefragt, Lösungen zu entwickeln und die richtigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass das Handwerk eine tragende Säule des ökologischen Wandels bleibt.
Um mir die Herausforderungen, aber auch die schönen Seiten des Handwerks einmal ganz aus der Nähe anzuschauen, habe ich am 16.11.23 einen „Praktikumstag“ im Betrieb von Stefan Raddant, Obermeister der Innung für Elektrotechnik in Münster, absolviert. Einen Arbeitstag lang durfte ich Lampen und Monitore aufhängen und verkabeln sowie Beratungen zum Einbau einer PV-Anlage begleiten. Dabei habe ich viel gelernt: Praktisches und darüber wie so ein Handwerker-Alltag eigentlich aussieht (inkl. Aufstehen "mitten in der Nacht", denn um 6:45 beginnt schon die Arbeit).
Auf Landesebene haben wir die Fachkräfteoffensive NRW ins Leben gerufen. Diese Initiative von verschiedenen Ministerien macht die Fachkräftesicherung zu einem Schwerpunkt der Landespolitik. Das ist dringend nötig, wird aber auch eine Kraftanstrengung werden.
Für uns Grüne ist dabei klar, dass es neben einer Stärkung der dualen Ausbildung auch mehr Anstrengungen braucht, um fürzuwandernde Menschen attraktiv zu bleiben und die Menschen, die schon bei uns sind, zu qualifizieren und in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Auf Bundesebene ist dabei zum Beispiel mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ein wichtiger Schritt gemacht. Auch die geplanten Erleichterungen für die Arbeitsaufnahme Geflüchteter sowie die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sind in dieser Hinsicht von Bedeutung.
Schwierige Finanzlage hinterlässt auch in Münster Spuren
Mehrere hundert Kommunen aus NRW haben sich am 21. September an Ministerpräsident Hendrik Wüst und später auch an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gewendet. Der Grund: die zum Bersten angespannte Haushaltslage in vielen Kommunen. Die allgemein schwierige Finanzsituation der öffentlichen Haushalte macht sich derzeit in den Städten und Gemeinden besonders bemerkbar. Denn steigenden Ausgaben, vor allem durch Inflation und den (trotzdem natürlich richtigen) Tarifabschluss im Öffentlichen Dienst, stehen keine mitwachsenden Einnahmen gegenüber. Im Gegenteil: Die aktuelle Fiskalpolitik von Bundesfinanzminister Christian Lindner, der inmitten einer wirtschaftlichen Krise an einer investitionsfeindlichen und volkswirtschaftlich ruinösen Schuldenbremse festhält, und darüber hinaus mit Steuersenkungen vor allem für Gutverdienende die Einnahmebasis auch von Ländern und Kommunen schmälert, ist in Zeiten, in denen viele Kommunen entscheiden müssen, ihre Schwimmbäder oder Jugendhilfeeinrichtungen zu schließen, ein wahrer Brandbeschleuniger für rechte Kräfte.
In diesen schwierigen Zeiten versucht die Landesregierung ihr Möglichstes, um den Kommunen unter die Arme zu greifen. Dazu gehört zum Beispiel eine verstärkte finanzielle Unterstützung für die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter. So sind im Landeshaushalt 2024 für flüchtlingsbedingte Aufwendungen insgesamt rund 3 Milliarden Euro veranschlagt. Außerdem hat das Land den Kommunen Ende Oktober insgesamt 808 Millionen Euro zur Unterstützung bei der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten bereitgestellt.
In der schwierigen finanziellen Gesamtsituation, die auch beim Landeshaushalt zu Sparzwängen führt, kann allerdings auch das Gemeindefinanzierungsgesetz, mit dem die Kommunen jährlich an den Steuereinnahmen des Landes und des Bundes beteiligt werden, keinen Befreiungsschlag mehr für die Kommunen liefern. Die Zuweisungen für unsere Städte, Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände liegen insgesamt in etwa auf dem Vorjahresniveau, was in Anbetracht der beschriebenen Kostensteigerungen schwierig ist.
Münster ist dabei in der glücklichen Position, dassdie Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt im Jahr 2024 deutlich steigen werden. Münster erhält über die NRW-Gemeindefinanzierung im kommenden Jahr insgesamt 135,9 Millionen Euro für allgemeine Aufwendungen und Investitionen. Die Mittel werden damit um etwa 46,7 Millionen Euro bzw. 52,4 % im Vergleich zum Vorjahr spürbar ansteigen. Ursachen für die steigenden Mittel sind vor allem eine seit längerem auf hohem Niveau stabile aber im Landesvergleich weniger dynamisch gewachsene Gewerbesteuer sowie eine stärkere Berücksichtigung der Rolle Münsters als Oberzentrum, also der Tatsache, dass viele Menschen zum Arbeiten in die Stadt einpendeln.
Diese Zahlen sind sehr gute Neuigkeiten für Münster, denn die Zuweisungen des Landes sind eine extrem wichtige Stütze für den kommunalen Haushalt. Zusammen mit der nachhaltigen Haushaltsführung der Grünen Ratsfraktion in den letzten Jahren können wir damit auch in herausfordernden Zeiten die Haushaltssicherung vermeiden und sind in der Lage, unsere Stadt aus eigener Kraft zu gestalten. Dennoch müssen wir auch in Münster feststellen, dass die Haushaltslage mit einem geplanten Defizit von über 60 Mio. € in 2024 deutlich angespannt ist und es erheblich schwieriger wird, in Klimaschutz und soziale Sicherheit zu investieren und unsere Stadt zukunftsweisend zu gestalten.
Ausbau der Erneuerbaren Energien zieht deutlich an – Münster ist bundesweit Spitze bei Solar
Endlich boomt die Solarenergie wieder – und Münster ist deutschlandweiter Spitzenreiter: In keiner anderen der 40 größten deutschen Städte wurden gemessen an der Einwohnerzahl in diesem Jahr so viele private Photovoltaik-Anlagen neu installiert wie hier – insgesamt 513 Anlagen gingen hier in den ersten neun Monaten ans Netz. Damit hat sich die installierte Leistung in der Stadt in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Ein wichtiger Erfolg, zu dem auch die Arbeit der Grünen Ratsfraktion, mit umfassender Förderung und der Abschaffung baurechtlicher Verbote in der Altstadt, beigetragen hat.
Doch auch Nordrhein-Westfalen ist im Ländervergleich endlich vorne mit dabei und liegt sowohl beim Zubau (1300 MW) als auch bei den Ausschreibungen für neue Dachflächen-PV-Anlagen auf Platz 1. Damit diese Erfolgsgeschichte weitergeht, werden wir weiter hart an guten Rahmenbedingungen arbeiten. Dazu gehört neben bereits erfolgten Erleichterungen auch die geplante stufenweise Einführung der Solarpflicht in NRW.
Auch die Windenergie hat ihr Ausbautempo in den letzten Monaten in Deutschland und in NRW massiv beschleunigt! Nordrhein-Westfalen hat in diesem Jahr bereits mehr Windenergieanlagen genehmigt als jedes andere Bundesland und vor allem deutlich mehr als im Vorjahr. Darauf ruhen wir uns aber natürlich nicht aus. Als Koalition im Landtag haben wir z. B. im August endlich den pauschalen 1000m-Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung abgeschafft und so ein großes Hemmnis beim Windenergie-Ausbau beseitigt. Außerdem haben wir als Koalition einen Entwurf für ein Bürgerenergiegesetz eingebracht. Damit sollen bei jeder neuen Windenergieanlage die Kommunen und Bürger*innen vor Ort finanziell beteiligt werden – ein wichtiger Schritt, um noch mehr Akzeptanz für Windenergieanlagen in der Bevölkerung zu schaffen.
Auch Münster und seine Bürger*innen werden von der Beteiligung nach dem Bürgerenergiegesetz profitieren. Denn auch bei uns gibt es noch Potenzial für mehr Windenergie im Stadtgebiet und es stehen konkrete Projekte in den Startlöchern. Hierzu bin ich in enger Abstimmung mit Betreibern und Verwaltung, damit auch Münster den Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leistet, der uns möglich ist.
Die Wärmewende wird vor Ort gemacht – Entscheidende Schritte auch in Münster
Nicht nur auf Bundesebene, sondern auch im Land und bei uns Münster hat sich in den letzten Monaten viel um das Thema Heizen und die Wärmewende gedreht. Und das ist richtig so, denn die Wärme- und Kälteversorgung ist immer noch eine der größten Emissionsquellen für CO2. Für den Klimaschutz und für Bezahlbarkeit von Energie müssen wir den Einsatz fossiler Energieträger in der Wärmeversorgung aber schnellstmöglich beenden. Daher begrüße ich sehr, dass mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun endlich klare Vorgaben für die Dekarbonisierung im Wärmebereich gemacht und ein anspruchsvoller, aber realistischer Weg zum Ausstieg aus Öl und Gas vorgegeben werden. Gleichzeitig sorgen klug gewählte Ausnahmen und eine umfassende Förderkulisse für die Vermeidung von sozialen Härten.
In Münster werden die Regelungen des GEG spätestens ab dem 1.7.2026 gelten. Dann müssen Hausbesitzer*innen beim Austausch ihrer Heizungsanlage die 65% Erneuerbare-Energien-Pflicht erfüllen. Damit alle Münsteraner*innen bestmöglich vorbereitet sind, arbeitet die Stadt Münster schon jetzt an der Aufstellung einer Energienutzungsplanung inklusive eines kommunalen Wärmeplans. Den Auftrag dazu hatten wir GRÜNE der Stadtverwaltung schon 2021 als eine zentrale Maßnahme für die Klimaneutralität auf den Weg gegeben und im Sommer 2023 per Ratsbeschluss erneuert. Unser Ziel ist, die Wärmeplanung für Münster schon deutlich vor dem Geltungsbeginn des GEG abzuschließen, so dass die Menschen in unserer Stadt schon frühzeitig alle wichtigen Informationen für den nächsten Heizungstausch zur Hand haben. Deshalb ist es auch gut, dass vom Bund nun das Gesetz zur Wärmeplanung auf den Weg gebracht wird. Im Landtag haben wir dazu im August gemeinsam mit der CDU einen Antrag eingebracht und unter anderem beschlossen, dass das Land diese bundesrechtlichen Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung schnellstmöglich umsetzen und alle Kommunen zur Aufstellung eines Wärmeplans verpflichten soll. Die Landesregierung hat zugesagt, unserem Antrag schnell nachzukommen und bis zum Frühjahr 2024 einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Viele Kommunen wollen schon jetzt beginnen und zeigen großes Interesse an der Wärmeplanung. Das ist gut und richtig! Allerdings stellen sich dabei oft noch viele Fragen und insbesondere kleine Kommunen ohne spezialisierte Fachabteilung sind von der verpflichtenden Wärmeplanung stark gefordert. Daher bin ich froh dass ich zurzeit viele Veranstaltungen zur Wärmeplanung anbieten kann. Einige Highlights waren zum Beispiel ein NRW-weites Fachgespräch „Wie gelingt die Wärmewende in NRW?“ mit fünf tollen Expert*innen am 15.09.23 oder ein Workshop zur Kommunalen Wärmeplanung in Zusammenarbeit mit Dr. Peter Moser von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt beim großen Klimakongress der Grünen Landtagsfraktion Anfang November.
In Münster haben Maria Klein-Schmeink und ich uns am 22.11.2023 gemeinsam mit den Handwerks-Innungen Sanitär-Heizung-Klima (SHK) und Elektrotechnik in der Volkshochschule mit dem neuen GEG und konkreten Lösungen für die Umsetzung der Wärmewende auseinandergesetzt. Die gelungene Veranstaltung mit knapp 100 Gästen war auch für mich spannend und informativ: Stefan Raddant und Michael Lackmann haben als Obermeister der Innungen Elektrotechnik und SHK gezeigt, dass sich mit guter Beratung und Planung für alle Fälle eine gute Lösung finden lässt.
Zum Thema Wärme gab es in dieser Woche außerdem noch sehr gute Nachrichten: Die Stadtwerke Münster erhalten vom Land eine Förderung in Rekordhöhe von 5,7 Millionen Euro, um die Tiefe Geothermie als klimaneutrale Möglichkeit der Wärmeversorgung voranzubringen. Damit kann eine 3D-Seismik durchgeführt werden, also der Untergrund sorgfältig untersucht und kartiert werden.
Wasserstoff-Hochlauf: Weichenstellungen im Münsterland
Wasserstoff ist derzeit in aller Munde – denn für viele Branchen der energieintensiven Industrie, beispielsweise Stahl oder Chemie, ist Wasserstoff die einzige Möglichkeit, ihre Produktion klimaneutral zu transformieren und sich damit dauerhaft am Standort NRW behaupten zu können.
Damit der Wasserstoff auch bei den Betrieben ankommt, braucht es eine entsprechende Infrastruktur. Ein Wasserstoff-Kernnetz ist zwar in groben Zügen geplant, der Ausbau der Netze steckt insgesamt aber noch in den Kinderschuhen. Umso spannender ist es, dass sich das deutschlandweit größte Projekt, derzeit auch im westlichen Münsterland abspielt:
Das Projekt „GET H2 Nukleus“, eine Wasserstoff-Infrastruktur von Lingen bis Gelsenkirchen, die bis 2025 aufgebaut werden soll. Als Vorsitzender einer Delegation des Wirtschaftsausschusses konnte ich mir dieses kürzlich vor Ort anschauen.
Für GET H2 Nukleus haben sich die fünf Unternehmen bp, Evonik, Nowega, OGE und RWE Generation zusammengetan. GET H2 Nukleus soll das erste öffentlich zugängliche Wasserstoffnetz in Deutschland werden und kann damit der erste Baustein des nationalen Wasserstoff-Kernnetzes sein. Im Zuge des Projekts werden bestehende Erdgasspeicher (von RWE Gas Storage West) in Gronau-Epe durch Nowega und OGE angebunden und zu Kavernenspeichern für Wasserstoff umgebaut. Hiervon konnte ich mir im Rahmen des Besuchstermins gemeinsam mit den Abgeordneten der anderen Fraktionen selbst ein Bild machen.
Auch für das Münsterland ist „GET H2 Nukleus“ hochinteressant. Zum einen ist ein an „GET H2“ anschließendes Verteilnetz für das Westmünsterland geplant, das ab dem kommenden Jahr gebaut und von der Wasserstoff Entwicklungs GmbH & Co. KG umgesetzt wird. Damit sollen zunächst Heek (2024) und Ahaus (2026) angeschlossen werden. Aber auch unsere Stadtwerke Münster konnten sich eine Anschlussperspektive sichern und dafür am 23.08.23 einen Letter of Intent mit Thyssengas unterzeichnen. Damit ist der Grundstein gelegt, um die Ferngasleitung mit unserem lokalen Verteilnetz zu verbinden und so perspektivisch noch in diesem Jahrzehnt eine Anbindung von Münster an die deutschlandweite Wasserstoffversorgung über das GET H2-Cluster zu erreichen. Das Leitungsprojekt Coesfeld-Münster soll Grundstein für die Wasserstoff-Versorgung des Münsterlands und der Region Westfalen sein.
Besuche im Landtag 2024
Im Jahr 2024 werden wir wieder Besuche im Landtag anbieten. Zwei Termine sind zunächst speziell für Parteimitglieder eingeplant:
Donnerstag, 13.06.2024, ca. 07:30-16:00 Uhr (inkl. An- und Abreise)
Mittwoch, 11.09.2024, ca. 11:00-20:00 Uhr (inkl. An- und Abreise)
Die Termine biete ich gemeinsam mit meiner Kollegin Dorothea Deppermann an.
Weitere offene Termine, die ich betreue, gemeinsam mit weiteren interessierten Menschen aus der Stadt sind am 29.02.2024 und 13.11.2024 geplant.
Zuletzt darf ich noch eine schöne Ankündigung machen: Ich werde bald zum zweiten Mal Vater! Die Wochen nach der Geburt möchte ich mir intensiv für meine Familie freihalten, so dass ich von Dezember bis Ende Februar nur eingeschränkt ansprechbar sein werde. Wundert Euch daher nicht, wenn ihr in dieser Zeit einmal etwas länger auf Antworten warten müsste. Mein fantastisches Team wird in dieser Zeit aber dafür sorgen, dass die Arbeit im Landtagsbüro immer gut weiter läuft.
Nun wünsche ich Euch allen eine schöne Vorweihnachtszeit, einen guten Jahreswechsel und hoffe mit Euch zusammen auf ein friedlicheres und optimistischeres Jahr 2024.
Beste Grüße
Robin
Newsletter Juni 2023
21.06.2023
Liebe Freundinnen und Freunde,
die Sommerferien haben begonnen!
Zeit für mich, die spannenden letzten Wochen noch einmal Revue passieren zu lassen und Euch diesem Newsletter überdie wichtigstenThemen mit besonderer Bedeutung für Münster und das Münsterland zu informieren.
Vorfahrt für Erneuerbare: Streichung des 1000-Meter-Abstands und mehr Flächen in der Landesplanung
In den letzten Wochen vor der Sommerpause konnten wir riesige Schritte für die Energiewende in NRW gehen. Am 6. Juni hat unsere Fraktion gemeinsam mit der CDU einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, der die endgültige Streichung der 1000-Meter-Abstandsregel für Windkraftanlagen vorsieht. Damit lösen wir ein zentrales Versprechen unseres Koalitionsvertrags ein.
Ebenfalls seit dem 6. Juni liegt uns seitens der Landesregierung ein Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) vor, der die Sicherung von Flächen für Wind- und Solarenergie zum Inhalt hat. Der neue LEP sieht unter anderem
vor, dass 1,8 % der NRW-Landesfläche bis 2025 als sogenannte „Windenergiebereiche“ ausgewiesen werden. Damit wird NRW das von der Bundesregierung vorgegebene Flächenziel sieben Jahre schneller erreichen als vom Bund verlangt.
Im LEP wird jetzt konkret festgelegt, wie viel Fläche die einzelnen Regionen in NRW jeweils über ihre Regionalpläne für die Windenergie ausweisen müssen. Für die Planungsregion Münster (= Münster und die vier Münsterland-Kreise) ist das eine Fläche von 12 670 ha (= 2,13 % der Gesamtfläche). Bezirksregierung und Regionalrat werden nun darüber entscheiden müssen, wo konkret diese Flächen liegen, ein erster Entwurf zum Regionalplan liegt bereits vor. Dabei wird das Münsterland in Düsseldorfer Regierungskreisen durchaus als „Vorzeigeregion“ bezeichnet: denn anders als in anderen Regionen des Landes ist die regionalplanerische Ausweisung von Windenergiegebieten hier schon geübte Praxis. Das Flächenziel sollte sich im Münsterland also vergleichsweise schnell und hoffentlich ohne eine erneute „Not in my backyard“-Diskussion, wie sie in andere Planungsregionen derzeit stattfindet, erreichen lassen.
Aber nicht nur für Wind-, sondern auch für die Solarenergie bringt die LEP-Änderung einige Verbesserungen. Sogenannte raumbedeutsame („große“) Freiflächen-Solaranlagen werden zukünftig überall im Freiraum grundsätzlich ermöglicht, außer in Waldgebieten und Bereichen zum Schutz der Natur. Zur Steuerung des Ausbaus von Freiflächen-Solaranlagen wird eine Priorisierung von Flächen festgelegt, auf denen die Anlagen vorrangig geplant werden sollen. Gleichzeitig werden unsere landwirtschaftlichen Flächen geschützt, indem definiert wird, dassauf hochwertigen Ackerböden nur eine Doppelnutzung von Solarenergie und Landwirtschaft(= Agri-PV) zum Einsatz kommen darf.
Der LEP-Änderungsentwurf geht jetzt bis Mitte Juli in ein öffentliches Beteiligungsverfahren und kann vorrausichtlich im Frühjahr 2024 final beschlossen werden. In der Synopse, in der Pressemitteilung des Ministeriums oder auf den Seiten der Landesplanung NRW findet ihr weitere Infos zu den geplanten Änderungen und zum Verfahren.
In Münster selbst diskutieren wir übrigens derzeit im Rahmen des „Integrierten Flächenkonzepts Münster“ (IFM) über neue Flächen für Wind- und Solarenergie im Stadtgebiet. Für die Debatte dazu kommen die Änderungen in der Landesplanung und die Abschaffung des 1000m-Mindestabstands gerade richtig!
Wärmewende auf allen Ebenen: Was bedeutet das „Heizungsgesetz“ für Münster?
Kaum ein Thema ist in den letzten Wochen so kontrovers diskutiert worden wie die Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Die Ampel-Parteien im Bund haben sich mittlerweile darauf verständigt, das Gesetz und die damit verbundene Pflicht zu 65 % Erneuerbaren Energien beim Einbau einer neuen Heizung noch in diesem Sommer zu beschließen. Allerdings soll der Ausstieg aus dem Einbau neuer Öl- und Gas-Heizungen erst dann zur Geltung kommen, wenn in der betreffenden Stadt oder Gemeinde eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Während andere Bundesländer (allen voran Baden-Württemberg) schon lange eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt haben, wurde die dringend notwendige Wärmewende in NRW von der CDU/FDP-Vorgängerregierung schlichtweg ignoriert. Als GRÜNE stehen wir jetzt in den Startlöchern, um so schnell wie möglich ein entsprechendes Landesgesetz für die kommunale Wärmeplanung auf den Weg zu bringen. Als Grundlage dafür erwarten wir derzeit noch ein Rahmengesetz des Bundes, dessen Entwurf für den Sommer angekündigt wurde und das nun bald kommen muss. Denn die Kommunen und die Menschen in NRW brauchen dringend Klarheit darüber, wie sie in Zukunft bezahlbar und klimaneutral heizen können!
In Münster sind wir übrigens schon einen Schritt weiter – und haben am 14. Juni im Rat die Erstellung eines Energienutzungsplans „auf eigene Faust“, also ohne Fördermittel von Bund und Land, beschlossen. Indem wir die Wärmeplanung schon bis Ende 2024 abschließen, sorgen wir in Münster dafür, dass spätestens ab 2025 keine fossilen Heizungen mehr verbaut werden. Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz, aber auch für bezahlbare Energie. Denn Öl und Gas werden in Zukunft drastisch teurer werden. Heizen muss aber für alle Menschen bezahlbar bleiben und niemand darf sich darüber Sorgen machen müssen, wie er oder sie das eigene Zuhause warm bekommt.
Deshalb stärken wir gemeinsam mit den Stadtwerken Münster insbesondere die Fern- und Nahwärme als wichtige Alternative, da sich diese langfristig klimaneutral und kostengünstiger gegenüber fossiler Energien erweisen wird. Diese Stärkung der Fernwärme begleiten wir selbstverständlich auch auf der Landesebene – für Münster und für viele andere große und kleine Städte in NRW.
Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter in Münster und NRW
Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine, also seit mehr als einem Jahr, erleben wir in Münster und NRW wieder eine sehr starke Zuwanderung von Menschen, die auf der Flucht sind. Dabei kommen die Geflüchteten keineswegs nur aus der Ukraine sondern zunehmend auch wieder aus Syrien, Afghanistan und anderen gefährlichen Ländern außerhalb Europas zu uns auf der Suche nach Schutz. Für die Kommunen in NRW stellt die Unterbringung, Versorgung und Beschulung dieser Menschen eine enorme Herausforderung dar, die sie zunehmend ans Ende ihrer Kräfte bringt. In Land und Bund setzen wir GRÜNE uns daher für eine deutlich bessere Unterstützung der Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe ein. Dabei ist es uns ein Herzensanliegen, dass Menschen auf der Flucht bei uns weiterhin eine sichere und menschenwürdige Unterbringung sowie gute Integrationsangebote erhalten!
Nachdem wir uns zuvor bereits ein Bild von der Unterbringung in zwei städtischen Flüchtlingsunterkünften in Münster gemacht hatten (Bericht dazu im letzten Newsletter), habe ich nun zusammen mit der AG Migration die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes in Münster-Gremmendorf besucht. Dort waren zum Zeitpunkt unseres Besuchs ca. 800 Menschen, Alleinreisende und Familien aus vielen verschiedenen Herkunftsländern, in der Regel für die ersten 3-6 Monate nach ihrer Ankunft in Deutschland untergebracht. Dabei ist die ZUE sozusagen eine „Zwischenetappe" für die Geflüchteten, von der aus sie in die Einrichtungen der Kommunen weitergeleitet werden und in der sie Angebote wie eine medizinische Versorgung, Sprachkurse und auch Kinderbetreuung erhalten.
Klar ist: Die ZUE ist kein Wohlfühlort, in dem Menschen gerne wohnen. Und sie ist angesichts ihrer Größe und der Abtrennung vom umgebenden Stadtteil alles andere als förderlich für die Integration. Gleichzeitig wurde bei unserem Besuch deutlich, dass die Mitarbeiter*innen hier ihr Bestes tun, um geflüchteten Menschen eine erste Unterkunft und die nötige Versorgung, wie Arztbesuche, Sprachkurse und auch Kinderbetreuung, anzubieten. Wir müssen allerdings weiter daran arbeiten, dass die Einrichtungen nicht derart groß sind und die Geflüchteten, vor allem Familien, sie möglichst frühzeitig in eine kommunale Einrichtung verlassen können. Auch das Angebot der Beschulung, von derzeit nur ca. 12 Stunden je Woche pro Kind, kann und muss besser und verlässlicher werden. Hierzu bin ich im engen Austausch mit der Landesregierung, die dieses Problem ebenfalls erkannt hat.
Verbesserungen in der Unterbringung sind wichtig, gleichzeitig müssen wir für eine bessere Migrationspolitik aber auch auf der Bundesebene und in Europa ansetzen. Dabei hilft eine auf Abschottung und Härte ausgerichtete Politik weder den Menschen noch den Kommunen weiter. Eine Fokussierung der Debatte auf die Begrenzung und Ablehnung von Migration, mit Vorstößen zu z.B. verschärfter Abschiebehaft und Grenzverfahren, denen sich sogar Kinder unterziehen müssen, leistet einer Diskursverschiebung nach rechts Vorschub und stärkt am Ende nur die rechtsextreme AfD. Was wir dagegen wirklich brauchen, ist einEinwanderungsrecht, das Migration als Chance sieht und über legale Zuwanderungswege aktiv gestaltet. Nur mit einer solchen, migrationspositiven Politik kann unser Asylsystem wirksam entlastet und zugleich dem Arbeits- und Fachkräftemangel begegnet werden. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung ist dafür ein erster wichtiger Schritt.
Nicht zuletzt brauchen aber die Kommunen jetzt konkrete Unterstützung bei der Bewältigung der stattfindenden Migration. Dabei ist unsere Erwartung an den Bund, dass er endlich in eine dauerhafte, planbare und verlässliche Finanzierung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe einsteigt. Die nächsten Monaten werden zeigen, wie ernst es dem Bundeskanzler und seiner Innenministerin damit ist.
Tschüss Wilhelm. Willkommen zurück, Uni Münster!
Die Universität unserer schönen Stadt hat sich nach einem langen, wissenschaftlich begleiteten Prozess entschieden, dass sie nicht länger „Westfälische Wilhelms-Universität“, sondern fortan wie früher wieder „Universität Münster“ heißen möchte. Die Universität trennt sich damit nach langer Debatte von einem problematischen Namensgeber: Wilhelm II., der als Militarist, Nationalist und Antisemit in die Geschichte eingegangen ist. Er war als Kaiser unter anderem verantwortlich für den Völkermord an den Herero und Nama im Jahr 1904. Diese Entscheidung der Universität Münster, die auch dem langen Engagement und der Hartnäckigkeit unserer Hochschulpolitiker*innen von Campusgrün zu verdanken ist, begrüße ich ausdrücklich.
Diese eigentlich lokale Thematik ist Anfang Mai sogar bis in den Landtag vorgedrungen. Grund dafür war ein unsäglicher Antrag der AfD, die gefordert hatte die Umbenennung zu verbieten. Diese antidemokratische und rechtsgerichtete Anmaßung der AfD habe ich in der Plenardebatte scharf kritisiert. Denn die Hochschulfreiheit, die auch die Freiheit einschließt, den eigenen Namen zu wählen, ist ein hohes Gut. Und die Friedensstadt Münster wird sich niemals wieder von Demokratiefeinden vereinnahmen lassen!
Diese Rede von mir findet sich übrigens mittlerweile auf YouTube. Die „Schwurbelbusters“ haben sie ausgeschnitten und online gestellt: https://www.youtube.com/watch?v=9ReC1yqqDCE
Die Altschuldenlösung kommt!
Ein zentrales Thema, das mich in meiner Rolle als kommunalpolitischer Sprecher in der Landtagsfraktion seit der Regierungsübernahme stark beschäftigt hat, ist die Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik.
Hier ist uns kurz vor der Sommerpause ein historischer Durchbruch gelungen, der eine hälftige Übernahme der kommunalen Altschulden durch das Land vorsieht. Damit ist der Einstieg in eine endgültige Lösung dieser finanziellen Last, unter der große Teile des Landes seit Jahrzehnten leiden und die in vielen NRW-Kommunen einen riesigen Investitionsstau verursacht, geschafft.
Für Münster ist das Thema (zum Glück) weniger relevant, weil wir keine ernsthaft von Altschulden betroffene Stadt sind. Das gilt auch für den überwiegenden Teil des Münsterlands. Wer sich dennoch für das Thema interessiert, findet auf meiner Homepage weitere Informationen dazu:
Für Fragen und landespolitische Anliegen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung.
Ich wünsche euch einen schönen Sommer!
Beste Grüße
Robin
Newsletter März 2023
10.03.2023
Liebe Freundinnen und Freunde,
einige spannende Monate sind seit meinem letzten Newsletter für Münster vergangen. Höchste Zeit, euch einmal wieder von meiner Arbeit als Landtagsabgeordneter in Düsseldorf und hier vor Ort in Münster zu berichten.
Besuch auf der NABU-Naturschutzstation
Gleich zu Beginn des Jahres haben meine Ratskollegin Leandra Praetzel und ich uns mit dem Team der NABU-Naturschutzstation auf Haus Heidhorn getroffen. Als biologische Station im Auftrag des Landes NRW betreut die NABU-Station die Naturschutzarbeit sowie die Schutzgebiete in Münster und bildet damit eine wichtige Brücke zwischen Ehrenamt und hauptamtlichem Naturschutz.
In dem ausgiebigen und dichten Gespräch besprachen wir mit Leiterin Dr. Britta Linnemann, Kristian Lilje und Dr. Thomas Hövelmann zahlreiche naturschutzfachliche Themen. Neben Fragen der Finanzierung und Weiterentwicklung der Bildungsarbeit in der NABU-Naturschutzstation sprachen wir intensiv über das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“, mit dem der ökologischen Doppelkrise aus Erderhitzung und Artensterben begegnet werden soll. In diesem Zusammenhang stand auch die Frage, wie Freiflächen-Solaranlagen so gestaltet werden können, dass sie neben dem Klimaschutz auch der Schaffung besonders artenreicher Weidelandschaften dienen können. Ein weiteres gemeinsames Thema bleibt die Förderung des Ökolandbaus in Münster und der Region: Hier kann die Auszeichnung des Münsterlands als „Öko-Modellregion“ in NRW eine wichtige Anschubfunktion einnehmen.
Schleppender Kanalausbau und falsche Prioritäten beim Straßenbau
Foto: Münsterview/Tronquet
Die letzten Monate und Jahre zeigen auch in Münster, dass in der Verkehrspolitik von Land und Bund lange völlig falsche Prioritäten gesetzt wurden: Einerseits schleppen sich der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals und die Ertüchtigung von Bahnstrecken z.B. nach Enschede und Dortmund dahin. Andererseits wurden Dinosaurier-Projekte des Fossilzeitalters wie der Ausbau der B51 in Münsters Osten jahrzehntelang blind und unbeirrt weiter vorangetrieben, während andernorts im Land wichtige Brücken bröckeln und gesperrt werden müssen. Konkret bedeutet das, dass Bundesverkehrsminister Wissing die Verlagerung von Verkehren von der Straße aufs Wasser und die Schiene bzw. den Erhalt unserer Infrastruktur massiv ausbremst, während Aus- und Neubauprojekte, die neuen klimaschädlichen Verkehr erzeugen, weiterverfolgt werden. Da ist es nicht verwunderlich, dass der Ausbau des Dortmund-Ems-Kanals nach nunmehr über zehn Jahren auf halber Strecke zum Erliegen kommt, während zugleich im Süden von Münster die A1 zwischen Münster und Kamen sechsspurig ausgebaut wird.
Mit unserem NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer setzen wir uns, gemeinsam mit Grünen aus den anderen grün-regierten Ländern und der Bundestagsfraktion, dafür ein, dass unsere knappen Ressourcen an der richtigen Stelle eingesetzt werden und wir unseren Verpflichtungen gegenüber dieser und den nächsten Generationen nachkommen. Mit der Einführung des 49€-Tickets ab Mai 2023 wurde dazu ein wichtiger Erfolg erreicht. Die völlig überholte Priorisierung von Straßenbau-Maßnahmen im Bundesverkehrswegeplan bleibt dagegen weiterhin Gegenstand politischer Auseinandersetzung.
WLE-Reaktivierung noch auf Kurs ???
v.l.n.r.: Carsten Peters, André Pieperjohanns, Robin Korte
Seit Jahrzehnten setzen wir GRÜNE uns vor Ort für die Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) von Münster nach Sendenhorst ein. Das Projekt, das eigentlich ab 2025 mit mehreren Haltepunkten auf Münsteraner Stadtgebiet mit batterieelektrischen Zügen im 20-Minuten-Takt verkehren sollte, ist Anfangspunkt der Münsterland-S-Bahn und ermöglicht den bequemen und umweltfreundlichen Umstieg von der Straße auf die Schiene in Münsters Südosten.
In den letzten Wochen gab es in den Medien Gerüchte darüber, ob der Zeitplan der WLE-Reaktivierung aufgrund des sehr aufwändigen Planfeststellungsverfahrens noch zu halten sei. Deswegen haben mein Münsteraner Ratskollege Carsten Peters und ich den WLE-Geschäftsführer André Pieperjohanns zu einem Informationsaustausch getroffen und auch beim Präsidenten der Bezirksregierung nachgehakt. Die gute Nachricht: Sowohl WLE als auch Bezirksregierung waren auf Kurs für einen Betriebsstart in 2025 und es gab keine Bedenken, warum der Betrieb nicht Ende 2025 losgehen sollte.
In diese positive Sachlage ist nun leider die DB Netz AG geplatzt, die verkündet hat, mit der notwendigen Herrichtung des Hauptbahnhofs, für Technik und ein neues Gleis, erst 2026 fertig zu werden. Diese Verschleppung ist ärgerlich, so dass mein Ratskollege Carsten Peters die DB zurecht kritisiert und gefordert hat: „Es muss jetzt darauf ankommen den Terminplan bis 2026 einzuhalten und umzusetzen.“ Als Grüne in Münster werden wir gemeinsam weiter im Blick behalten, dass alle Akteur*innen ihren Beitrag zum Gelingen dieses wichtigen Projekts der Verkehrswende in Münster leisten.
Auf dem Weg zu einem neuen Landesentwicklungsplan und einem neuen Regionalplan für Münster
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Landesentwicklungsplan. (https://www.wirtschaft.nrw/system/files/media/document/file/20220915-lesefassung-lep.pdf)
Der Landesentwicklungsplan, kurz LEP, ist das zentrale Steuerungselement der Raumplanung auf Landesebene. Er legt fest unter welchen Bedingungen Flächen für Wohnhäuser und Betriebe ausgewiesen und wo zum Beispiel Solar- und Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Aber auch wo die Natur einfach mal ihre Ruhe vor uns Menschen haben darf. Als Regierungskoalition haben wir uns vorgenommen, in der laufenden Legislaturperiode zwei Änderungen am aktuell geltenden LEP vorzunehmen – ein Vorhaben, das ich innerhalb der Grünen Landtagsfraktion koordinieren darf.
Im Landtag habe ich mit meinen Kolleg*innen aus der Fraktion und unserem Koalitionspartner CDU einen Antrag erarbeitet, in dem wir unsere Ziele für die Landesplanung in der laufenden Wahlperiode auf den Punkt bringen. Damit stellen wir zentrale Weichen für den Klima- und Naturschutz und machen so die Landesplanung fit für die Zukunft. Zum Beispiel schaffen wir durch die Ausweisung von Windenergiegebieten auf 1,8% der Landesfläche und mehr Freiheit für Freiflächen-Solarenergieanlagen die planerischen Voraussetzungen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und für ein klimaneutrales Nordrhein-Westfalen. Ein Meilenstein für den Naturschutz ist die Wiedereinführung des 5-Hektar-Grundsatzes zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Wir stellen die Weichen, damit zukünftig weniger Flächen für den Abbau von Kies verbraucht werden und führen ein „Planzeichen Landwirtschaft“ zum besseren Schutz landwirtschaftlicher Flächen ein. Weitere Informationen zu dem Thema findet ihr auch auf meiner Homepage.
Für Münster sind die Vorhaben besonders spannend, denn im Regionalrat Münster wird derzeit auch ein neuer Regionalplan für das Münsterland erarbeitet. Die Regionalplanung ist die nächste Planungsebene unterhalb der Landesplanung und somit direkt dem Landesentwicklungsplan unterstellt. Insbesondere die Ausweisung der Windenergiegebiete, für die im Münsterland sogar ca. 2,13% der Fläche bereit gestellt werden muss, muss jetzt in das laufende Verfahren einfließen und auch die vom Landtag gesetzten Flächenspar-Ziele Berücksichtigung finden. Auch die Stadt Münster wird eine Stellungnahme zum Regionalplan abgeben. Hier besteht also ganz konkret die Möglichkeit, auf Potenziale und Grenzen zukünftiger Entwicklungsprozesse einzuwirken und jetzt die Weichen für eine gute und klimaneutrale Zukunft zu schaffen. Dafür arbeite ich eng mit meinen Kolleg*innen aus dem Münsteraner Rat und den Mitgliedern des Regionalrates zusammen.
Ausbau der erneuerbaren Energien geht voran und wird erleichtert
Münster legt beim Solarausbau ordentlich zu! Das zeigen aktuelle Auswertungen vom Landesverband Erneuerbarer Energien (LEE) NRW. Demnach sind im Jahr 2022 in Münster 1051 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 10,5 MW zugebaut worden. Damit belegt Münster in der vom LEE untersuchten Auswahl von Städten wie schon in den Vorjahren einen der vorderen Plätze.
Natürlich sind wir aber noch lange nicht am Ziel und die guten Nachrichten sind, dass das Land den Ausbau erneuerbarer Energien weiter erleichtert. Mit einem Erlass hat das grüne NRW-Wirtschaftsministerium Ende Dezember die Flächenkulisse für Freiflächen-PV und für Windenergie deutlich vergrößert. Darüber hinaus hat der Landtag in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beschlossen, mit dem wir den pauschalen 1000-Meter-Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnhäusern für alle Repowering-Vorhaben sowie für alle Gemeinden mit ausgewiesenen Windenergie-Konzentrationszonen abgeschafft haben. Damit stehen schon jetzt kurzfristig viele neue Flächen für Windprojekte zur Verfügung. Die vollständige Abschaffung des 1000 m-Abstands werden wir nun in einem zweiten Schritt umsetzen, indem wir 1,8% unserer Landesfläche fest und flächenscharf für die Windenergie ausweisen. Es gibt also weiterhin viel zu tun.
In Münster haben wir übrigens schon Anfang 2022 den Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie auf Freiflächen beschlossen und dabei Kriterien für die Entwicklung neuer Standorte festgelegt. Außerdem wollen wir auch in Münster weitere Flächen für die Windenergie nutzen, denn auch bei uns ist das Windflächenpotenzial noch nicht ausgeschöpft. Ein idealer Standort, für den ich mich persönlich einsetze, befindet sich z.B. am Autobahnkreuz Münster-Süd.
Sondervermögen Krisenbewältigung für die Kommunen
In dieser Woche hat der Landtag das zweite Unterstützungspaket aus dem Sondervermögen zur Krisenbewältigung verabschiedet, das unsere Koalition im Dezember auf den Weg gebracht und dafür die Schuldenbremse ausgesetzt hat. Das Land hilft Menschen, Kommunen und Unternehmen jetzt mit weiteren 670 Millionen Euro, um die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine zu bewältigen. Auch Münsteraner*innen werden davon profitieren. Bereits mit der ersten Tranche aus dem Sondervermögen ist die Hilfe bei uns vor Ort angekommen, zum Beispiel durch eine finanzielle Unterstützung der Uniklinik zur Bewältigung der massiv gestiegenen Energiekosten und zusätzliche Mittel zur Aufrechterhaltung der sozialen Infrastruktur vor Ort. Mit dem jetzt verabschiedeten Paket stellen wir u.a. zusätzliche Mittel für die Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter zur Verfügung. Eine Aufgabe, die uns angesichts des brutalen Kriegs gegen die Ukraine gerade ein besonderes Anliegen ist.
Besuch bei städtischen Flüchtlingseinrichtungen
Robin Korte und Medya Mustafa (AG Migration & Flucht, GRÜNE Münster). Foto: Maximilian Brinkmann-Brand
Die Zuwanderung Geflüchteter hat seit Beginn des schrecklichen Kriegs gegen die Ukraine deutlich zugenommen. Auch aus Syrien, Afghanistan und anderen unsicheren Ländern sind zuletzt wieder deutlich mehr Menschen zu uns gekommen. Uns GRÜNEN ist es ein Herzensanliegen, dass diese Menschen bei uns eine sichere und menschenwürdige Unterbringung sowie gute Integrationsangebote erhalten! Deshalb habe ich Anfang März zwei städtische Flüchtlingsunterkünfte in Münster besucht, um mir ein Bild von der Situation zu machen. Mit dabei waren auch meine Ratskollegin Brigitte Hasenjürgen, sowie Anika Lison und Medya Mustafa (Foto) aus der AG Migration & Flucht der GRÜNEN Münster.
Bei den Gesprächen in den Einrichtungen ist uns deutlich geworden, mit welchen enormen Herausforderungen und praktischen Problemen die Geflüchteten nach ihrer Fluchterfahrung bei uns konfrontiert sind. Beispielsweise die Suche nach einer passenden Wohnung, nicht nachvollziehbare Erschwernisse beim Familiennachzug, beengte Wohnverhältnisse für Familien mit ihren Kindern und ein hoher Bedarf an psychosozialer Betreuung.
Im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden war Münster, durch den langfristigen und dezentralen Aufbau von Unterkünften, vergleichsweise gut auf die aktuellen Fluchtbewegungen vorbereitet. In der Entwicklung neuer Stadtteile und Wohngebiete werden immer auch Unterkünfte für Geflüchtete, mit einer Größe von in der Regel maximal 50 Plätzen, mitgeplant, und die Unterkünfte jeweils durch Sozialarbeiter*innen unterstützt. Dieses vorausschauende Vorhalten von Kapazitäten kann auch für andere Städte ein Vorbild sein. Denn auch zukünftig wird es weitere Fluchtbewegungen geben. Damit unsere Kommunen dann bestmöglich vorbereitet sind, müssen Land und Bund auch langfristig bei der Finanzierung dieser wichtigen Infrastruktur besser unterstützen und in integrationsfördernde Angebote, wie Sprachkurse und Arbeitsvermittlung, investieren. Für die Finanzierung dieser sogenannten Vorhaltekosten setzen wir uns auch auf der Landesebene ein.
Kontaktiert mich jederzeit gerne zu diesen und anderen Themen der Landespolitik.
Viele Grüße
Euer Robin
Newsletter Oktober 2022
21.10.2022
Liebe Freundinnen und Freunde,
Hinter mir liegen spannende erste Monate als Abgeordneter. Die Arbeit im Landtag hat inzwischen volle Fahrt aufgenommen und ich habe verschiedene Aufgaben in der Landtagsfraktion übernommen: Ich bin Sprecher der Fraktion für Kommunalpolitik und Obmann im Ausschuss für Heimat und Kommunales sowie Vorsitzender im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie. Außerdem arbeite ich als ordentliches Mitglied im parlamentarischen Untersuchungsausschuss Hochwasserkatastrophe mit und koordiniere innerhalb der Fraktion den Themenkomplex Landesplanung.
Daneben beschäftigen mich als direkt gewählter Abgeordneter natürlich auch ganz besonders die aktuellen politischen Entwicklungen, die für Münster und das Münsterland relevant sind. Mit diesem Newsletter möchte ich euch daher gerne einen Einblick in meine thematische Arbeit im Landtag geben und über die für Münster und die Region interessanten Themen der Landespolitik berichten.
Steuererleichterungen für kleine Photovoltaik-Anlagen
Im Plenum (so werden die Sitzungen des Landtags genannt, die in etwa einmal pro Monat stattfinden) Ende August haben wir Koalitionsfraktionen einen Antrag zur Vereinfachung von steuerlichen Regelungen für kleine Photovoltaik-Anlagen eingebracht. Dazu durfte ich die Rede halten. Ziel ist es, Bürokratie-Hürden abzubauen, die viele Menschen von der Investition in kleine PV-Anlagen bis 30 kWp abhalten sowie die Besitzer*innen finanziell entlasten. Der Antrag wurde vom Landtag sogar mit Zustimmung von Teilen der Opposition (SPD) angenommen. Kurz darauf kam Mitte September die Nachricht, dass die Bundesregierung Steuererleichterungen für die Anschaffung und den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen bis zu 30 KWp auf den Weg bringen wird. Die neuen Regelungen entsprechen in Teilen dem, was wir im Landtag gefordert haben und gehen teils noch darüber hinaus. Für die Energiewende sind das tolle Neuigkeiten und auch für Münster ein weiterer Schritt auf dem Weg zu mehr Solarenergie in unserer Stadt. Denn nachdem der Stadtrat im Juni für Münster bereits eine Solarpflicht in Neubaugebieten beschlossen hatte, wird durch den Abbau der Steuerhindernisse auch im Bestand ein neuer Anreiz für Photovoltaik geschaffen.
Kommunale Haushaltspolitik in Zeiten von globalen Krisen
Damit die Kommunen in NRW ihren Aufgaben finanziell gewachsen sind, erlässt die Landesregierung mit jedem Haushalt ein Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG), durch das die Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt werden. Das GFG 2023 wird mit dem nächsten Plenum Anfang November in den Landtag eingebracht. Bereits Ende August hat die Landesregierung die Eckpunkte zum GFG vorgelegt. Durch gestiegene Steuereinnahmen werden die sogenannten Schlüsselzuweisungen, also die Summe, die eine Kommune jeweils erhält, für 2023 insgesamt deutlich um über 9 % steigen. Unterm Strich muss diese Steigerung angesichts der aktuellen Krise aber eher als Inflationsausgleich betrachtet werden. Insgesamt erhalten die Gemeinden und Gemeindeverbände im kommenden Jahr über 15 Milliarden Euro über das GFG. Auf Münster entfallen davon ca. 90 Millionen Euro (davon ca. 55 Millionen Euro Schlüsselzuweisungen).
Die Landesregierung plant zudem, die sogenannte „Corona-Kosten-Isolierung“ in kommunalen Haushalten für das kommende Jahr noch einmal zu verlängern und außerdem um Belastungen durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu erweitern. Damit sichert die Landesregierung die Genehmigungsfähigkeit der kommunalen Haushalte sowie die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden in NRW inmitten der aktuellen Krise.
Im gleichen Gesetzesentwurf schafft die Landesregierung außerdem Rechtssicherheit im Hinblick auf die Abwassergebühren. Mit einem viel beachteten Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht im Mai dieses Jahres seine langjährige Rechtsprechung zur Kalkulation der kommunalen Abwassergebühren unerwartet geändert – mit weitreichenden Folgen für die kommunalen Haushalte. Mit dem nun vom Landeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Gebührenkalkulation per Gesetz neu und präzise geregelt werden.
Tiefengeothermie-Untersuchungen in Münster und Umgebung erfolgversprechend
Ende September hat der geologische Dienst des Landes NRW die Ergebnisse seiner Untersuchungen zur Nutzbarkeit von Tiefengeothermie in Münster vorgestellt. Sie zeigen, dass die Voraussetzungen dafür in Münster vielversprechend sind und die Technologie in unserer Stadt sehr wahrscheinlich zur Anwendung kommen kann. Das sind sehr gute Nachrichten für Münster und den Klimaschutz, weil die klimaneutrale Technologie der Tiefengeothermie einen zentralen Beitrag zur Sicherung unserer Wärmeversorgung leisten und uns damit unabhängig von fossilen Energieimporten machen kann. Die ersten Ergebnisse müssen jetzt durch eine Folgeuntersuchung (sog. 3D-Seismik) verifiziert und räumlich lokalisiert werden. Im Anschluss könnten dann Probebohrungen durch die Stadtwerke Münster erfolgen. Durch die Unterstützung des Landes NRW, das Münster und das umgebende Münsterland als Pilotregion für die Erkundung geothermischer Potentiale ausgewählt hatte, kommt unserer Stadt nun ein Modellcharakter zu und sie kann zum Vorbild für andere Regionen in NRW werden.
Münsterland wird als Öko-Modellregion ausgezeichnet
Am 5. September wurde die Region Münsterland vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW als eine von fünf Modellregionen in NRW ausgezeichnet. Die Öko-Modellregionen werden vom Land mit maximal 80.000 Euro jährlich gefördert, um regionale Vermarktungsstrukturen und Wertschöpfungsketten für Bio-Lebensmittel aufzubauen und damit die nachhaltige ökologische Landwirtschaft mit regionaler Verankerung zu stärken und auszubauen. Die Teilnahme der Stadt Münster hat die Grüne Ratsfraktion im vergangenen Jahr mit einem gemeinsamen Antrag der Münster-Koalition im Rat vorangebracht und es freut mich, dass dies nun Früchte trägt.
4,3 Millionen Euro Landesförderung für die WLE
Zuletzt hat uns die erfreuliche Nachricht erreicht, dass die Reaktivierung der Westfälischen Landeseisenbahn (WLE) von Münster nach Sendenhorst vom Land mit 4,3 Millionen Euro für Planungskosten gefördert wird. Damit ist unsere Erwartung, dass die Strecke Ende 2025 mit bereits bestellten batterieelektrischen Zügen in Betrieb gehen kann, ein großes Stück weit realistischer geworden. Gemeinsam mit Carsten Peters, verkehrspolitischer Sprecher der Ratsfraktion in Münster, habe ich gefordert, dass alle Akteur*innen nun an einem Strang ziehen müssen, um den Startschuss für die Münsterland-S-Bahn zu setzen und bei der Verkehrswende einen entscheidenden Schritt voranzukommen. Die WLE wird Haltepunkte an der Halle Münsterland, in der Loddenheide, in Gremmendorf und Wolbeck haben und mit einem 20 min-Takt für viele Menschen eine echte Alternative für das Auto sein. Nicht zuletzt ist die Reaktivierung also auch ein entscheidender Schritt beim Klimaschutz.
Zu all diesen Themen und mehr könnt ihr mich natürlich jederzeit kontaktieren. Politische Arbeit lebt vom Austausch!
Gerne könnt ihr dazu auch meine Bürger*innensprechstunden nutzen. Die Termine für 2022 sind:
27.10., 13:00 – 14:00 Uhr
17.11., 13:00 – 14:00 Uhr
15.12., 13:00 – 14:00 Uhr
Die Sprechstunden finden im Grünen Zentrum (Windthorststraße 7, 48143 Münster) statt.
Ich freue mich außerdem über Feedback, wie euch mein erster Newsletter gefallen hat.