Rietenberg und Korte kritisieren „Bauturbo“ der Bundesregierung: Schnellschüsse statt nachhaltiger Lösungen
Münster, den 09.07.2025
Pressemitteilung
Rietenberg und Korte kritisieren „Bauturbo“ der Bundesregierung: Schnellschüsse statt nachhaltiger Lösungen
Die Bundesregierung hat mit dem sogenannten „Bauturbo“ ein Gesetzespaket in den Bundestag eingebracht, das den Wohnungsbau beschleunigen soll. Die beiden Politiker*innen kritisieren das Gesetzesvorhaben von Bauministerin Hubertz (SPD) deutlich. Statt gezielt bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, setze das Gesetz auf pauschale Deregulierung – mit erheblichen Risiken für Umwelt, Städtebau und soziale Gerechtigkeit.
Sylvia Rietenberg, für Münster direkt gewählte Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, erklärt:
„Der Wohnraummangel ist real – aber dieser ‚Bauturbo‘ ist die falsche Antwort. Wir brauchen doch dringend Wohnungen, die sich normale Menschen leisten können. Der Gesetzentwurf enthält keine konkreten Vorgaben, die sicherstellen, dass bezahlbare Wohnungen und keine Luxusapartments oder Villen auf der grünen Wiese gebaut werden. Stattdessen werden Vorschriften aufgeweicht, die Bodenspekulation anheizen, Umweltstandards aushebeln und Beteiligungsprozesse zurückdrängen. Nur ‚einfach schneller Bauen‘ ohne die kommunale Planungshoheit und den Schutz der Umwelt mitzudenken, zeigt die Ideenlosigkeit der aktuellen Regierung. Was wir brauchen, ist eine soziale und ökologische Wohnungsbauoffensive – keine Schnellschüsse auf Kosten der Zukunft. Kommunen wie Münster brauchen Instrumente, um die Stadt aktiv gestalten zu können.“
Robin Korte, für Münster direkt gewählter Landtagsabgeordneter und kommunalpolitischer Sprecher der Grünen Fraktion im Landtag NRW ergänzt:
„Während wir in der schwarz-grünen Landesregierung mit einer Überarbeitung des Landesentwicklungsplans für weniger Flächenverbrauch in Nordrhein-Westfalen sorgen, torpediert die CDU genau dieses Ziel der Flächensparsamkeit in der Bundesregierung. Mit dem sogenannten Bauturbo können Flächen am Siedlungsrand zukünftig ohne ordentliche Planung und ohne Umweltprüfung für Siedlungszwecke genutzt und damit dauerhaft versiegelt werden. Für die Landwirtschaft und unsere Natur sind diese Flächen dann dauerhaft verloren. Umweltschutz und guter Städtebau aber bleiben auf der Strecke. Der „Bauturbo“ ist damit vor allem ein Turbo für den Verlust guter Böden – einer unserer wichtigen Lebensgrundlagen.“
Zum Hintergrund:
Der sogenannte „Bauturbo“ ist ein zentrales Element eines neuen Gesetzesentwurfs zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, den das Bundeskabinett am 18. Juni 2025 beschlossen hat.
Mit dem neuen § 246e BauGB erhalten Kommunen bis 2030 die Möglichkeit, Wohnungsbauvorhaben auch außerhalb bestehender planungsrechtlicher Vorgaben zu genehmigen. Dabei werden Umweltprüfungen und formale Beteiligungsverfahren werden eingeschränkt. Auch bestehende Bebauungspläne können flexibler angepasst werden. Die Bundesregierung beabsichtigt die Planungs- und Genehmigungszeiten für Neubauten zu verkürzen.